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Weiterbildung vs Unterhalt

 
(@vooodooo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Wie ich gelesen habe, ist es mir nicht erlaubt, dass ich nach der Trennung von der Mutter des Unehelichen 8 monatigen Kindes den Beruf aufgebe, um Weiterbildungen (Techniker/Meister/Ing) zu besuchen, nur um die Unterhaltszahlungen zu kommen. So weit so gut.

Wie verhält sich die Sache nun, wenn ich (absichtlich oder unabsichtlich) vor der Trennung eine Weiterbildungsmaßnahme antrete? Man könnte in meinem Fall von Absicht sprechen, da ich ja die nächsten Jahre keine Vollzeitschule besuchen könnte (s.O.) und die Trennung steht sowieso an, da ich dem Psychoterror der (Ex)Partnerin nicht mehr gewachsen bin bzw ich keine Lust habe, mit 40 in der Klapse zu sein.
Muss ich dann die Schule abbrechen? Ich bin ja dann sozusagen arbeitslos. Was kann man finanziell in diesem Fall von mir verlangen? Für das Kind zahle ich gerne, auch in den zwei Jahren, nur die Mutter würde ich mir gerne sparen.

Kann sein, dass sich diese Frage schon erübrigt hat. Die Schule würde erst nächstes Jahr im September beginnen, man muss sich aber jetzt schon anmelden. Kann man mir nach der Anmeldung und vollzogener Trennung noch das Kündigen und Besuchen der Schule verbieten? Ich gehe davon aus, dass die Trennung noch vor Beginn der Schule stattfindet.
Vielleicht noch was als Ergänzung: ich bin schon Maschinenbautechniker, möchte aber Elektrotechniker oder Mechatroniker machen (evtl wegen Notwendigkeit der Schule...)

Wäre sehr dankbar, falls mir jemand helfen kann.
mfg
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 23:18
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das ist eine Frage der Beweismöglichkeiten. Wenn die Weiterbildung mit der Absicht erfolgt ist, das Einkommen zu reduzieren und auch in einem zeitnahen Zusammenhang damit steht, wird das Gericht fiktiv anrechnen.

Verbieten kann Dir niemand den Schulbesuch.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2007 00:02