Warum nicht TU bzw....
 
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Warum nicht TU bzw. nachehel. EU o. BU bei Scheidungsantrag angehängt?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

im Scheidungsantrag von BaldExe ist nur Wohnung, Zugewinn und der Versorgungsausgleich angegeben.
Wieso nicht auch gleich der aktuelle Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und der Unterhalt für danach?

Sie meinte, das kann man auch noch später regeln oder bei bzw. nach Scheidung.

Stimmt das so?
Was kommt da auf mich zu bzw. was hat ihr Anwalt vor?


Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2010 16:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlo,

zwingend mit der Scheidung verbunden, ist lediglich der Versorgungsausgleich.

Die anderen Themen können auf Antrag mit behandelt werden (das verzögert zwar in der Regel die Scheidung, ist aber günstiger als separate Behandlung).

Über das Warum des Ausklammerns der Unterhaltsthematik, kann man nur spekulieren.
Eventuell möchte sie erst mal schauen, wie Eure Wohnungsgeschichte ausgeht, um das Thema Unterhalt dann nachzuschieben oder aber separat (später) zu klären.

Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung gezahlt, d.h. ist grundsätzlich ein separates Thema.

Da Du diesen in ihren Augen vermutlich ausreichend leistest, hatte sie da wohl noch keinen Grund zur Klage.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 18:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann da für dich auch eher Vor- als Nachteile erkennen.

Bisher war es ein üblicher Trick der RAtten, noch schnell vor oder während der verhandlung solch einen Antrag rein zu reichen und damit die Verhandlung zu sabotieren.

Das geht aber jetzt nicht mehr , da sowas mittlerweile 14 tage vorher eingereicht werden muss.

Wenn sie das tatsächlich erst danach macht könnte aber schon eine Lücke entstanden sein, die ihr beim Schwimmen lernen hilft.

Nicht´s hilft da besser, als keine Schwimmflügel mehr zu haben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 18:44
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

mein erstes Bauchgefühl ist, dass du evtl. "zuviel" bezahlst und die deshalb die Füsse stillhalten.

Ansonsten finde ich auch immer mal wichtig darauf hinzuweisen, dass du einen eigenen Scheidungsantrag stellen solltest. Damit die Gegenseite ihren Antrag nicht einfach so aus taktischen Überlegungen zurückziehen kann (das ist aber Sache deines Anwaltes, da die richtige Taktik für dich zu finden). Sowieso: viel interessanter als auf die gegenseite zu reagieren ist es ja, selbst zu agieren 😉

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 20:18