Hallo,
meine noch Frau und ich waren gestern beim Anwalt.Wir sind uns Einig.
Alles ist soweit geklärt...nun meine frage:
Meine Frau würde auf den Versorgungsausgleich verzichten.Meine Anwältin sagte nun es ginge nicht so einfach das Amt würde es auf jeden Fall prüfen.Nun war meine "Ex" schon verheitratet(2 mal....)
Sie sagte es geht das sie drauf verzichtet und unserer "Anwalt" für den Gerichtsteremin sagte auch,wenn es unter dem 1Jahr läge wäre das kein Ding.Wenn wir jetzt die "Trennung " unter dem 1 Jahr legen geht das dann so?
Wir waren 1 1/2 Jahre insgesamt verheiratet...?
Danke!
In Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich auch ohne notariellen Verzicht ausgeschlossen werden. Es muss dann im Scheidungsverfahren die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Das Gericht kann die Genehmigung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer deutlichen Benachteiligung eines Ehepartners führt.
Es bestehen Aussichten, dass das Gericht den Verzicht auf den Versorgungsausgleich genehmigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- beide Eheleute möchten den Versorgungsausgleich nicht durchführen
- die Ehe ist von kurzer Dauer
- beide Eheleute sind während der gesamten Ehezeit erwerbstätig gewesen
- das Einkommen der Eheleute ist ungefähr gleich hoch während der Ehezeit gewesen
Hi,
ergänzend: wenn der Verzicht notariell beglaubigt wird, muss zwischen dem Vertrag und dem Einreichen des Scheidungsantrages 1 Jahr liegen. So jedenfalls hatte es mir damals meine Anwältin mitgeteilt. Hoffe sie hatte ahnung ...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Susi, hallo Ginnie,
ihr habt beide Recht. Ich kenne mich da ganz gut aus, da ich erst vor kurzem mit meiner Frau einen Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrag beim Notar unterschrieben habe. Darin enthalten ist auch ein temporärer Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
Wenn zwischen Notarvertrag und Einreichen des Scheidungsantrages weniger als 1 Jahr liegt, wird das Scheidungsgericht den Ausschluss des Versorgungsausgleich auf jeden Fall kritisch prüfen und bei klarer Benachteiligung einer Seite außer Kraft setzen.
Wenn aber díe Bedingungen, die Susi aufgelistet hat, erfüllt sind, ist es aber wahrscheinlich, dass das Gericht keine Einwände hat.
Grüße,
Tom
