Verweigerung der Sc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verweigerung der Scheidung?

 
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

... wie fange ich an....

Zum Hintergrund: wir leben seit über 20 Jahren zusammen, sind seit über 10 Jahren verheiratet und haben zwei eheliche Kinder. Noch vor wenigen Wochen schickt mir meine Frau eine SMS, dass sie mich lieb hat und ich gestehe ihr, dass ich glücklich mit ihr bin. Wir sind vor kurzem umgezogen und haben ein Haus gekauft. Der Vertrag mit der Bank läuft noch gute 8 Jahre.

Aktuelle Situation: Sie hat vor wenigen Wochen ihren Jugendfreund wiedergetroffen und bei ihr scheinen alle Sicherungen durchgebrannt zu sein. Von heute auf morgen will sie die Scheidung. Meine Tochter merkt die Spannung und ist im Moment ziemlich mit den Nerven fertig. Ich drehe am Rad und komme kaum über den Tag.

Wir haben bisher sehr sachlich über die Situation geredet und nicht gestritten. Ich habe ihr deutlich gemacht, dass ich sie liebe. Eine Eheberatung lehnt sie aber ab. Ich habe um Zeit gebeten. Ich habe die Hoffnung, dass sie wieder zu sich kommt und ihr Kinder, Haus und vielleicht auch ich vielleicht nicht ganz egal sind. Sie redet weder mit Freunden, noch mit ihren Eltern über die Situation, was mich bisher bestätigt hat.

Nun spitzt es sich aber (nach noch nicht einmal einer Woche!) zu. Ich will das alles nicht. Ich habe vor allem Angst, dass ich die Kinder auch noch verliere. Ich habe schon gelesen, dass ich das Sorgerecht behalte und Anspruch auf 50% habe, aber wie soll ich das neben meinem Beruf (10 Stunden Tag und Dienstreisen) schaffen?

Ich will das alles nicht! Kann ich eine Scheidung verweigern? Kann ich meine Frau zu einer Eheberatung zwingen? Macht so was unterm Strich Sinn?

- Jiriki

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 23:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jiriki,

erst mal, herzlich willkommen hier.

Kann ich eine Scheidung verweigern? Kann ich meine Frau zu einer Eheberatung zwingen? Macht so was unterm Strich Sinn?

Gib dir am besten selbst eine Antwort auf diese Fragen.

Kleiner Tipp: Was soll das bringen?

Ich habe um Zeit gebeten. Ich habe die Hoffnung, dass sie wieder zu sich kommt und ihr Kinder, Haus und vielleicht auch ich vielleicht nicht ganz egal sind.

Das ist sicher nicht verkehrt, und es besteht eine (kleine) Chance, dass sich das mit euch beiden tatsächlich wieder einrenkt. Aber:

Eine Eheberatung lehnt sie aber ab. (...) Sie redet weder mit Freunden, noch mit ihren Eltern über die Situation (...)

Für mich klingt das wie: Sie ist wild entschlossen, und ignoriert alles und jeden, der ihr von ihrem Vorhaben abraten könnte.

In diesem Sinne: Du kannst gerne hoffen, aber sorge in der Zwischenzeit umgehend dafür, dass du alle wichtigen Unterlagen (Kontozugangsdaten, Fahrzeugbrief, Gehaltsabrechnungen, Sparbücher, ...) möglichst schnell aus der gemeinsamen Wohnung schaffst und an einem sicheren Ort verwahrst (z.B. bei deinen Eltern oder Geschwistern; oder bei guten Freunden von dir, die nicht gleichzeitig auch Freunde deiner Demnächst-Exfrau sind; oder miete dir ein Bankschließfach an und verwahre den Schlüssel im Schreibtisch an deinem Arbeitsplatz). Soweit es Unterlagen von ihr betrifft, mache dir bei passender Gelegenheit Kopien davon, und verwahre diese ebenfalls außerhalb der Wohnung. Ändere die Zugangsdaten/Passwörter zu allen Konten und sonstigen wichtigen Diensten, so dass nur noch du, aber nicht sie Zugriff hat. All das natürlich möglichst unauffällig ...

Was das hier betrifft:

Ich habe schon gelesen, dass ich das Sorgerecht behalte und Anspruch auf 50% habe, aber wie soll ich das neben meinem Beruf (10 Stunden Tag und Dienstreisen) schaffen?

Dann rede schleunigst mit deinem Chef, ob du nicht eine andere Aufgabe in der Firma bekommen kannst, bei der du weniger arbeiten und/oder weniger reisen musst, auch wenn es dafür weniger Geld gibt. Sollte natürlich nach außen hin möglichst so aussehen, als wäre das z.B. eine Auswirkung der derzeitigen Wirtschaftskrise 😉

Jedenfalls, wenn du so eine Änderung machen willst, dann mache es, solange die Trennung noch nicht "offiziell" ausgesprochen ist. Was das Geld betrifft, denke daran: Einen erklecklichen Teil davon wirst du als Unterhalt bei ihr abliefern müssen - je mehr du verdienst, desto attraktiver ist es für sie, dich als reinen Zahlesel zu betrachten.

Ist es für dich vorstellbar, dass die Kinder bei dir bleiben statt bei deiner Madame? Überlege dir's schnell und frage hier um Rat, denn wenn du das willst, dann musst du schnell handeln, bevor sie vollendete Tatsachen schafft!

Da ihr verheiratet seid, hast du das gemeinsame Sorgerecht und das behältst du auch nach der Trennung/Scheidung (für einen Sorgerechtsentzug muss deine Madame schon ziemlich schwere Geschütze auffahren). Was genau aber meinst du mit "Anspruch auf 50%" - 50% von was? Die Standardlösung laut deutschem Familienunrecht bei euch beiden wäre: Du schaffst die Kohle ran und lieferst deutlich mehr als 50% bei ihr ab, als Unterhalt für sie und die Kinder; die Kinder sind bei ihr, du siehst sie als Umgangspapa an jedem zweiten Wochenende (z.B. Freitagabend bis Sonntagnachmittag) sowie in der Hälfte der Schulferien.

Zwei Fragen, damit wir hier deine Situation besser einschätzen können: (a) wie alt sind die Kinder, und (b) geht deine Frau zur Arbeit, oder ist sie "nur" Hausfrau & Mutter?

Halt die Ohren steif, da kommt ein Tsunami auf dich zu!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 23:57
(@jiriki)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die Antwort - auch wenn sie wenig Hoffnung bietet.

Mit 50/50 habe ich ein wechselseitiges Sorgerecht gedacht, also eine Woche bei mir und eine Woche bei Ihr. Die Voraussetzunge dafür sind ziemlich schwer zu erreichen, gerade bei uns, da wir in einem kleinen Ort wohnen, wo es schwer werden wird, eine zweite Wohung in der Nähe zu finden. Ich dachte, dass ich darauf Anspruch habe.

Die Kinder sind 4 und 9 Jahre. Meine Tochter ist sehr sensibel und heult bereits jeden zweiten Tag. Ich verstehe meine Frau an der Stelle nicht, dass sie das so ignorieren kann.

Zur letzten Frage, meine Frau ist Hausfrau und Mutter ohne eigenes Einkommen.

Ihr Freund steckt in der gleichen Situation, also auch zwei Kinder, gerade gekauftes Haus, etc. Es ist mir unbegreifflich, wie man sein Leben auf dem Unglück anderer Menschen - die einem eigentlich etwas bedeuten sollten - aufbauen kann.

Aber noch mal zur Frage, kann ich die Scheidung verweigern? Sicherlich wird damit eine "einvernehmliche" Trennung nur erschwert aber habe ich das Recht dazu? Was passiert dann? Werde ich irgendwann zwangsgeschieden?

Schlaflos,
Jiriki

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2009 03:03
(@andreadd)
Registriert

Hallo Jiriki,

vor die Scheidung ist schon einmal ein Trennungsjahr gesetzt. Das räumt auch Zeit ein, um wieder zu Verstand zu kommen. Die Scheidung verweigern kann man allerdings nach dem Trennungsjahr nicht mehr.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 03:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das Gesetz sieht vor, dass bei dreijährigem Getrenntleben unweigerlich davon ausgegangen werden kann, dass die Ehe zerrüttet ist und auch ohne Zustimmung des Anderen geschieden werden kann. Was soll das also? Erst mal müsst ihr sowieso ein Jahr getrennt sein, bis der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bis dahin siehst Du die Lage dann wohl auch nüchterner.

Das Wechselmodell, also Betreuung 50/50 ist nicht einklagbar. Wenn sie ohne eigenes Einkommen ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie die Kinder zu sich holt, so dass nicht nur Unterhalt für die Kinder an sie fließt, sondern auch Trennungsunterhalt für sie. Insbesonders, wenn ihr Neuer ebenfalls zahlungspflichtig ist für seine Kinder und ggf. Ex.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 03:16
(@bronze)
Registriert

Moin,
nach drei Jahren Trennungszeit kann die Ehe auch gegen Deinen Willen geschieden werden. Spätestens wenn Dein Frau auszieht läuft die Uhr.

Was Dein Sorgerecht angeht, so habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Aber selbst das ist nicht 50/50. Nach der Trennung wird die Sorge wie folgt ausgeübt. Angelegenheiten des täglichen Lebens regelt der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, Entscheidungen die die Betreuung betreffen, der Elternteil bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen gerade aufhält, schwerwiegendere Entscheidung treffen beide  Eltern gemeinsam. Soweit die Theorie. Würde die so flott funktionieren wie der Gesetzgeber sie niedergeschrieben hat, wäre der VS-Server um einige Gigabite leerer und wir könnten hier Entspannungsmusik oder Kinderlieder saugen.

Du meinst mit "wechselseitigem Sorgerecht" vermutlich die Umgangsregelung. Also Umgang zu gleichen Teilen. Kann ich persönlich nur befürworten. Klappt sogar in meinem frostigen Verhältnis zu Ex, und trotz gestörter Bindung zum dritten Kind, erkennbar zum Wohl der beiden anderen, die gerne zu mir kommen. Sie wollen das inzwischen so und nicht anders. Versuch das Deiner Frau schmackhaft zu machen, wirf notfalls das Angebot einer einvernehmlichen Scheidung in die Waagschale. Das sähe etwa so aus: "Liebe Bald-Ex, ich lass Dich in Frieden ziehen und Du bist binnen 2 Jahren frei, wenn wir ein Wechselmodell (50/50) fahren. Anderenfalls mach ich Zicken und Du bist frühestens in 4 Jahren geschieden." Sollte sie die Scheidung unbedingt wollen, könnte das ihrer Freude am Wechselmodell förderlich sein und Dir die Möglichkeit verschaffen, diese schöne Regelung während der Trennungszeit zu verstetigen - Stichwort Kontinuität. Wird aber Kostspielig, siehe LBMs Einlassung zum Trennungsunterhalt.

Gruß
Till

LBM war schneller

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 03:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jiriki,

Eure Trennung ist noch recht frisch; daher kann man Dir bestimmte emotionale Verwirrungen sicher nicht vorwerfen.

Aber Du willst ja sicher etwas erreichen und Dich nicht nur beklagen. Deshalb gleich zu Deiner Eingangsfrage: Was soll es bringen, die Scheidung zu verweigern? Glaubst Du als Mittvierziger tatsächlich, man könnte einen trennungswilligen Partner dadurch ins eigene Bett zurückzwingen, dass man ihm die Scheidung verwehrt, ihm also (vermeintlich) keine Alternative lässt?

Ich verspreche Dir: Das Gegenteil wäre der Fall. Du würdest Dich damit als kleinlicher, besitzergreifender Ex darstellen und die Trennungsabsichten Deiner Noch-Frau nur bestärken. Sie ist schliesslich nicht verpflichtet, Deine Emotionen zu teilen; sie schwebt derzeit auf Wolke 7 mit ihrem Schulfreund und hat genügend eigene Emotionen. Daran wird ein kleinliches "ich lass mich nicht scheiden" nicht das Geringste ändern - dann wälzt sie sich eben "illegal" mit dem "alten Neuen" durch die Kissen. Und wird ansonsten dafür sorgen, möglichst wenig Kontakt zu Dir zu haben - was sich zwangsläufig auf Eure Kinder und Deinen Umgang mit ihnen auswirken wird. Die Scheidung wird trotzdem kommen - und mit ihr ein Rosenkrieg, in dem alles aus Dir herausgeholt wird, was "ihr zusteht". Leckere Vorstellung.

Wenn Du tatsächlich die Hoffnung hegst, es handle sich nur um ein kurzfristiges erotisches Abenteuer und ihre wahre Bestimmung sei das Leben mit Dir - dann lass sie los. Geh Dir andere Klamotten kaufen, geh zum Friseur, fang wieder mit Sport an, geh mit netten, hübschen Frauen aus - und sorge dafür, dass sie davon erfährt. Die Botschaft heisst nicht "rabäh, du bist fremdgegangen, dafür bestrafe ich dich mit meiner Kleinlichkeit!", sondern "ich kann auch gut ohne dich leben, denn die Welt ist voller toller Frauen!" DAS macht einen Mann für eine Frau begehrenswert.

Es gibt keine Garantie, dass das funktioniert - aber es gibt eine Garantie, dass keine echte Frau ein winselndes Etwas als Partner möchte, das sie mit Tiraden über Moral und ihre Pflichten nervt.

Grüssles
Martin
(der einen lieben Freund hat, der nach 31 Jahren seine erste Frau zum zweiten Mal geheiratet hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 03:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Es gibt keine Garantie, dass das funktioniert - aber es gibt eine Garantie, dass keine echte Frau ein winselndes Etwas als Partner möchte, das sie mit Tiraden über Moral und ihre Pflichten nervt.

Da kann ich als Frau Brille nur Recht geben und Dir raten seine Worte ernst zu nehmen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 09:53
(@ich78)
Schon was gesagt Registriert

Hab vor genau 2 Jahren das Gleiche durch - die Ex (zum Glück nicht verheiratet) hat die alte Jugendliebe wiedergetroffen, und weg war sie mit meiner Tochter (damals ein halbes Jahr alt)  ;(

Ich habe genau wie Du daruf gehofft, das sie es einsieht und nach einer Weile zurückkommt - nix da.
Ich kann Dir nur raten, versuch Dich so schnell wie möglich damit abzufinden, Du machst Dich ewig verrückt und hoffst, und am Ende wird es doch nix -und Du hast Monate für Deine Hoffnung verschenkt - so wie ich damals.

Also, lebe Dein "neues" Leben und versucht gemeinsam, die Trennung vernünftig bzgl. Geld und Umgang zu klären....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 09:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Mit 50/50 habe ich ein wechselseitiges Sorgerecht gedacht, also eine Woche bei mir und eine Woche bei Ihr.

Das hat mit Sorgerecht nix zu tun und nennt sich Wechselmodell.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 11:04




(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

kann Dir auch nur raten, Deine Arbeit zu reduzieren, so schnell es geht, und so dass es aussieht als käme diese Entscheidung nicht von Dir.
Außerdem falls Due das noch nicht hast, einen Riesterrentenvertrag, am besten einen Banksparplan. Da kann man Geld gut Unterhaltssicher "parken" und der ist meist auch kostengünstig kündbar.

Dann könntest Du Dich evtl. mal mit der Frau des Jugendfreundes treffen, am Besten mit einem Anwalt zusammen. Dann zusammen schauen, welche Möglichkeiten es gibt, Deine potenziellen Unterhaltspflichten zu reduzieren und ihren Unterhaltsanspruch zu maximieren (Du musst ja das Darlehen für Euer eheliches Haus bedienen, Riestervertrag siehe oben, etc...).
Dann mal ausrechnen was den beiden noch so an Geld bleiben würde und sie dann damit konfrontieren. Evtl. auch Hausversteigerungen etc.
Da kommt ganz schön was an Verlusten und Belastungen dazu.

Achtung, kann auch sein, dass Du selbst von den Zahlen geschockt sein wirst, aber besser früh genug sehen was auf einen zukommt.

Kann natürlich sein, dass das Deine Frau und ihren Freund nicht von Wolke 7 herunterholt, aber eine kleine Chance bietet es vielleicht doch.

Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 14:36
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo AndreaDD,

nach 3 Jahren getrennt Leben kann die Ehe gemäß BGB geschieden werden, auch wenn der Partner das nicht will usw . Die deutsche Gerichte machen das aber naturgemäß nicht solange noch Folgesachen offen sind. Wenn der Partner es taktiert, dann sind immer wieder irgendwelche Eingaben der Gegenpartei die zur Folge haben dass nicht geschieden wird, und somit das Gerichtsverfahren verlängern, denn gemäß ZVPO ist der Richter angehalten, Scheidung und Folgesachen im Rahmen des Scheidungsverfahrens zur regeln. Ich habe hier schon von Scheidungsprozessen die 6 Jahre und mehr dauern gelesen, bei mir sind es jetzt genau 3 Jahre....

  ja, das Gesetz sieht vor, dass bei dreijährigem Getrenntleben unweigerlich davon ausgegangen werden kann, dass die Ehe zerrüttet ist und auch ohne Zustimmung des Anderen geschieden werden kann. Was soll das also? Erst mal müsst ihr sowieso ein Jahr getrennt sein, bis der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bis dahin siehst Du die Lage dann wohl auch nüchterner. 

Viele Grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2009 22:15