Moin,
bei uns liegt folgende Krankassensituation vor: Meine Frau ist in einer gesetzlichen KV, ihre Tochter (ich bin nicht der Vater) ist bei ihr mitversichert. Ich selber bin in einer PKV, damit die beiden Kleinen auch. Im Falle einer Scheidung könnten dann auch die Kleinen bei ihr mitversichert werden, da sie bei ihr wohnen werden. Meine Fragen dazu:
- Ist die KV meiner Frau "verpflichtet", die Kinder nach einer Scheidung mitzuversichern oder kann sie das ablehnen?
- Besteht die Möglichkeit des Versicherungswechsels auch schon im Trennungsjahr?
Hallo,
wenn deine Ex nach der Scheidung in einer GKV ist und die Kinder bei ihr leben, können die Kinder bei ihr mit versichert werden. Das kann Sie nicht verweigern. Außerdem wird das ja auch zur Folge haben, dass bei 2 Kindern dein bereinigtes Nettoeinkommen um mindestens 300 Euro höher liegen wird und du in der DDT wahrscheinlich eine Stufe höher eingestuft wirst. Das bedeutet mehr KU, wovon deine Ex dann profitiert. Warum sollte sie sich dagegen wehren?
Ob die Familienversicherung in der GKV auch dann möglich ist, falls die Kinder bei dir leben sollten, weiß ich allerdings nicht.
Während der Trennungszeit besteht kein Anspruch auf Familienversicherung deiner Kinder in der GKV deiner Ex.
Die Bestimmungen sind im SGB V § 10 festgelegt.
Grüße Tom
Alles klar, danke! Interessanter §, da muss ich mich ja fast fragen, ob meine Stieftochter nicht auch in die PKV muss:
Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält,
Na ja, schlafende Hunde soll man nicht wecken... Außerdem könnten wir im Zweifelsfall sicher nachweisen, dass ich meine Stieftochter nur sporadisch unterstütze...
