Wie kann mein guter Freund den Umzug der Kindsmutter in 600km entfernten Wohnort verhindern?
Sie leben noch zusammen, Trennung und Auszug steht aber schon fest.
Wie hoch stehen seine Chance das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, und was muss er beachten um es zu durchzubringen?
Erstmal ein nettes hallo,
besteht GSR oder liegt das ASR bei der KM. Wie alt ist das Kind?
Grundsätzlich lässt sich ein Umzug in der Praxis leider nur sehr schwer zu verhindern. Bei GSR kann er bei Gericht einen Antrag auf ABR stellen, allerdings muß er dann ein gutes Betreuungskonzpt haben, gute Argumente, die finanzielle Seite ohen staatliche Hilfe stemmen können und ein großzügiges Umgangskonzeot vorlegen können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina,
GSR ja, der Junge ist 5 Jahre alt, staatliche Hilfe nicht erf, Haus vorhanden.
was heißt ein Gutes Betreuungskonzept? er ist beruflich 30% unterwegs....Das Kind darf schon bei der Mutter wohnen, sie soll nur nicht 600 km wegziehen.
John
Das Kind darf schon bei der Mutter wohnen
Das ist mir schon klar.
sie soll nur nicht 600 km wegziehen.
Aber das ist ihr schlicht und einfach nicht zu verbieten. Sie ist erwachsen und darf umziehen wo immer sie hinwill, das kann ihr niemand verbieten. Die Frage ist dann aber immer, ob denn das Kind mit der Mutter mitziehen darf oder ob man es erreichen kann, das es in der gewohnten Umgebung bleibt.
Die Übertragung des ABR auf den KV, wenn das Kind weiterhin bei der KM leben soll ist völliger Blödsinn.
was heißt ein Gutes Betreuungskonzept? er ist beruflich 30% unterwegs....
Er vorlegen müßte, wieer Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringt. Was bedeutet 30 % beruflich unterwegs? Ist er dann Tage mit Übernachtung weg oder wie?
Alles in allem wird err kaum Chancen haben den Umzug zu verhindern. Das Kind ist noch nicht in der Schule, wird aber bald dorthin gehen und von daher wird kein Richter eine Gefährdung sehen ,wenn das Kind in eine ferne Schule eingeschult wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin John,
wie sollte man einem erwachsenen Menschen das Umziehen verbieten? In Deutschland herrscht Personenfreizügigkeit; da ist es nicht möglich, zum Verbleib an einem bestimmten Wohnort verurteilt zu werden.
Dein Freund kann selbst einen ABR-Antrag stellen, der - wie Tina schon schrieb - allerdings exzellent begründet sein muss. Das Kindeswohl wird in Deutschland nun einmal fast automatisch eher bei der Mutter vermutet. Solange diese nichts "Schlimmeres" tut als umzuziehen, wird das kaum für eine ABR-Übertragung an ihn reichen.
Sollte Dein Freund ein Umgangsverfahren gegen seine Ex anstrengen, ist es - theoretisch - möglich, dass diese sich anschliessend an den Umgangskosten beteiligen muss, wenn sie eine solche Entfernung herstellt. Funktioniert in der Praxis aber nur, wenn sie ausreichend Kohle hat; ansonsten wird die Finanzierung des Umgangs das Problem Deines Freundes sein.
Andere Väter sind in ähnlicher Situation eben notgedrungen mit umgezogen, um in der Nähe ihrer Kinder zu bleiben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Tina,
ja derzeit 30% mit Übernachtung (1-2 WochenReisen im Ausland) , ich habe ihm schon gesagt, dass er evtl. einen anderen Job annehmen muss um die Dienstreisen deutlich zu reduzieren.
@Martin
Du hast Recht er wird mit umziehen müssen.
Nachtrag:
ich habe gelesen, man können das ABR vom SR abtrennen. ich würde ihm raten das zu beantragen.
ich habe gelesen, man können das ABR vom SR abtrennen. ich würde ihm raten das zu beantragen
John, das was dir oben gesagt wurde, bezog sich schon auf das ABR und nicht auf das alleinige Sorgerecht.
Das alleinige ABR zu beantragen ergibt, wie dir oben schon gesagt wurde, nur Sinn, wenn er glaubhaft machen kann, dass sein Sohn bei ihm besser aufgehoben ist.
Das ist in seiner Situation fast unmöglich.
Wenn er in dieser Situation einen Antrag auf Übertragung des ABR stellt, wird es vermutlich auf sie übertragen. Vor Allem wenn er auch noch hinterher zieht.
Dann steht er schlechter da als vorher.
Also vorsicht mit solchen Ratschlägen.
Bei allem Respekt für deine guten Absichten aber solcher Art Missverständnisse und Reibungsverluste sind kontraproduktiv.
Ich denke es wäre besser, er würde sich hier selbst anmelden und fragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin John,
ich habe gelesen, man können das ABR vom SR abtrennen. ich würde ihm raten das zu beantragen.
Angesichts der Beschreibung
ja derzeit 30% mit Übernachtung (1-2 WochenReisen im Ausland)
macht das keinen Sinn: Ein schlüssiges und durchgängiges Betreuungskonzept geht nicht unter einen Hut mit "solange ist das Kind halt bei Oma". Dein Freund muss die Betreuung schwerpunktmässig selbst gewährleisten. Das ABR wird er unter diesen Voraussetzungen nicht bekommen (weil er es auch gar nicht leben könnte). Und Absichtserklärungen in Richtung Innendienst bewirken da auch nichts; Gerichte beurteilen nur Fakten, keine theoretischen Pläne.
Insofern ist ein ABR-Antrag in diesem Fall derzeit etwa ebenso sinnvoll wie ein Auto zu kaufen, ohne einen Führerschein zu haben.
Grüssles
Martin
*** Beppo was quicker
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, Danke!