Hallo zusammen,
da ich im Netz nicht wirklich was gefunden habe was mit weiter hilft bin ich auf eure Forum hingewiesen wurden und hoffe hier ein paar Ratschläge zu bekommen.
Aber erstmal worum es geht:
Nach 3 1/2 Jahren Beziehung ist nun der Schlussrichtung gezogen wurden und die Trennung steht vor der Tür. Wir haben eine gemeinsame Tochter (1 1/2 Jahre) welche ich von Geburt an betreut habe. Ich bin auch noch in der Elternzeit da meine Ex eigentlich eine Ausbildung machen wollte. Diese hat sie im Sep. 12 angefangen und nach 3 Monaten wieder geschmissen. In dieser Zeit wurde es so extrem mit ihr das sie Depressionen hatte etc.. und ich sie dann zum Arzt geschickt habe. Von diesem hatte sie dann auch Antidepressiva bekommen und sollte bei einem Neurologen vorsprechen. All das hat sie nicht gemacht und meinte sie hat es allein geschafft... Naja ich sehe das anders. Da ich noch immer in der Elternzeit bin musste sie jetzt von der Arge eine Maßnahme annehmen die Q25 heisst dort muss sie 2 Tage in eine Art Schule gehen und den Rest der Zeit in den Betrieb. Da sie nun aber die Trennung will, geht sie davon aus das sie ja auch nicht mehr Arbeiten muss da sie automatisch nun in die Elternzeit rutscht und unsere Tochter mitnehmen will (sucht sich schon eine eigene Wohnung). Ist es für sie so einfach die Elternzeit zu bekommen?! Ich mein unsere Tochter ist total auf mich fixiert wenn sie mit ihr allein ist macht die kleine nur Theater bis ich wieder da bin. Noch zu erwähnen ist das sie aus einer anderen Bez. ein 4 Jahre alten Sohn mitgebracht hat den ich seit dem 9. Lebensmonat mit betreue. Er ist auch sehr auf mich bezogen und nennt mich auch Papa da der Erzeuger keine lust auf sein Sohn hat kennt er nur mich als sein Papa.
Mir geht es jetzt nur darum das sie selbst mit ihrem eigenem Sohn total überfordert ist da er momentan sehr wild und widerspenstig ist, das es soweit geht das sie ihm droht wenn er sich nicht langsam wieder benimmt packt sie seine Sachen und dann kann er zusehen wo er bleibt. Aber an seinem Verhalten bin nun ich schuld und das sagt sie ihm auch.
Besteht da eine Chance das ich meine Tochter bei mir behalten kann oder ist das automatisch so das die kleine mit zu ihr kommt? Ich kann wie bisher auch die kleine voll versorgen auch ohne die KM. Da unsere Sachbearbeiterin im Jugendamt noch 2 Wochen im Urlaub ist weiss ich nicht wo ich sonst Rat bekommen kann. Achja eine gemeinsame Einigung ist nicht möglich da sie strikt dagegen ist das ich die kleine bei mir behalte... 🙁
gruss
Weaver
Servus weaver und willkommen im Forum!
Bevor wir beantworten, was möglich sein kann oder was nicht erst mal die wichtigste Frage: hast Du gemeinsamens Sorgerecht (gSR)?
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Huhu Marco,
ja wir haben eine vorvaterliche Anerkennung gemacht und ich bestand auch auf das gemeinsame Sorgerecht, welches wir dann auch beim JA gemacht haben. Die kleine tragt auch meinen Nachnamen.
gruss
Hallo Weaver,
dann hast du schon mal eine gute Grundlage die vielleicht etwas hoffen lässt. Aber nur vielleicht.
Um einen Anwalt wirst du vermutlich nicht herum kommen. Wichtig ist das Jugendamt nur in einer Sache: Unterstützen diese dich vor Gericht oder muss man davon ausgehen, dass wenn diese gefragt werden, sich gegen einen Aufenthalt beim Vater aussprechen. Ist das JA auf deiner Seite, ist da nicht die halbe, aber zumindest ein netter Teil der Miete.
Ihr habt das GSR, du hast deine Tochter in den letzten Monaten intensivst betreut, du bist in Elternzeit. Auch gute Voraussetzungen aber das Leben ist ja kein Wunschkonzert. Wie lange geht die Elternzeit noch und wie sieht dein Plan danach aus? Deine Kleine muss ja weiter betreut werden...egal wie...aber dazu brauchst du ein Konzept, dass den Richter/in überzeugt.....und vorher das Jugendamt!
Noch was..... Egal was beim JA besprochen wird. Niemals mit Dreck nach deiner Ex schmeißen. Es geht sich darum dem JA plausibel zu machen was das beste für eure Tochter ist und das must du dem JA plausibel machen ohne deine Ex schlecht zu machen. Auf diesen Spagat kannst du dich schon mal innerlich einstellen...... Konstruktivität und immer einen Schritt voraus sein, muss ab jetzt dein Motto sein.
Bei Fragen einfach schreiben und ansonsten hier mal rein schauen....... Auch wenn sich manche Sachen hart lesen..... Es sind Fakten die in Deutschland so sind, wie sie dort beschrieben sind....aber Ausnahmen bestätigen auch die Regel 😉
www.trennungsfaq.de/
Hey,
also auf dreckige Wäsche waschen hab ich auch nicht wirklich lust was bei meiner Ex wohl eher anders ausschaut. Eigentlich sollte die kleine ja schon dieses Jahr in den Kiga bzw. Grippe so das ich auch wieder los kann Arbeiten. Aber letzte Woche wurde uns vom JA mitgeteilt das es dieses Jahr keine freien Plätze mehr gibt. Somit währe ich eigentlich noch bis kommendes Jahr in der Elternzeit, was ja jetzt auf der kippe steht. Der Plan sollte dann so aussehen das wenn die Kleine in die Grippe nächstes Jahr geht ich auch wieder los kann zu Arbeiten. Zum JA habe ich einen guten Draht und unsere Sachbearbeiterin stand immer hinter mir da ich ja die kleine betreue und den Sohn meiner Ex wie mein eigenen Sohn behandel etc...
Wenn es nach ihr geht will sie ja auch kein JA einschalten sondern selber was schreiben was die Umgangszeiten angeht aber darauf will ich mich nicht einlassen, denn schreiben kann man viel... Was auch noch hinzu kommt ist das sie wohl zu ihrer Schwester "flüchten" will mit den Kids. Ihre Schwester hat selber nur ne drei Zimmer Wohnung und wohnt mit ihrem Mann sowie deren 3 Kindern schon in der Wohnung... Das ich schon zu ihr sagte die Kleine bleibt bei mir die hat da nix zu suchen, wo mir dann nur an den Kopf geschmissen wird ich habe nix zu sagen sie hat das ABR und kann mit ihr hingehen wo sie will -.-
gruss
Serus weaver,
wenn ihr gSR habt, habt ihr theoretisch auch gemeinsames ABR, es sei denn, es wurde irgendwann mal anders festgelegt.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Serus weaver,
wenn ihr gSR habt, habt ihr theoretisch auch gemeinsames ABR, es sei denn, es wurde irgendwann mal anders festgelegt.Grüssung
Marco
in der Hinsicht wurde nichts festgelegt oder besprochen, aber muss ich es hinnehmen das meine Tochter in der überfüllten Wohnung übernachten muss nur weil die KM das so will?
Das ich schon zu ihr sagte die Kleine bleibt bei mir die hat da nix zu suchen, wo mir dann nur an den Kopf geschmissen wird ich habe nix zu sagen sie hat das ABR und kann mit ihr hingehen wo sie will -.-
Ja für den Sohn hat sie das wohl aber da ihr das GSR habt hast du das ABR genauso wie sie auch. So und nun lies dir nochmal durch was ich dir geschrieben hab. Nichts wird irgendwo schriftlich fixiert. Deine EX sieht ihre Felle davpn schwimmen und will deswegen auch nicht zum JA. Und genau da musst du hin...... Bleibst du in der Wohnung wohnen?
Ja ich bleibe in unserer jetzigen Wohnung wohnen. Sie hat wohl schon eine neue Wohnung in Aussicht zum 1.04 die ist knapp 5 km von mir entfernt.
Moin Weaver,
oder ist das automatisch so das die kleine mit zu ihr kommt?
Nein.
Ja ich bleibe in unserer jetzigen Wohnung wohnen. Sie hat wohl schon eine neue Wohnung in Aussicht zum 1.04 die ist knapp 5 km von mir entfernt.
Wenn deine Ex ausziehen möchte, darf sie das gern allein tun. Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in der alten Wohnung, also bei dir.
Gruß
Brainstormer
Moin,
so habe gerade mit dem JA telefoniert da meine Ex mit den Kids über nacht nicht nachhause gekommen ist und sich auch in keinster weise gemeldet hat. Das JA sagte mir das sie die Elternzeit nicht so einfach bekommt, da sie begründen muss warum Sie die jetzt haben will. Muss am Montag den Bereitschaftsdienst anrufen und mit den erstmal die ersten Schritte besprechen bis unsere Sachbearbeiterin wieder da ist 🙁
Sollte deine Ex sich nicht melden, dir keine Infos über ihren Aufenthaltsort geben ist das glaube ich Kindesentzug wenn ich mich nicht irre.
Moin Weaver,
wenn diese Situation anhält, solltest du möglichst schnell Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht aufnehmen. Der kann dann ggf. einen EA auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Auch über eine Strafanzeige wegen Kindesentziehung würde ich nachdenken.
Gruß
Brainstormer
Moin Weaver!
Liest Du noch mit?
Gibt es was neues bei Dir?
Mein dringender Hinweis, dass Du in jeglicher Form aktiv werden musst!!
Mein initialer Gedanken bei der Schilderung der Ausgangslage war - und sorry dass ich das jetzt recht platt schreibe - die KM hat in den 3 Monaten der Ausbildung festgestellt, dass arbeiten nichts für sie ist und das es bequemere Wege gibt, sich das Leben finanzieren zu lassen (2x KU + Betreuungsunterhalt)
Das solltest Du unterbinden!
Gruss, Toto