Also vielleicht kam es falsch rüber,ich strebe nach der Trennung gewiss keinen Luxus an.
Vom Hören und Sagen hieß es immer,dass alleinerziehende Frauen besser dran sind und ich bin mir auch bewusst was auf mich zukäme,habe nur gefragt,da mir 400€ netto (ohne Miete) übrig bleiben würden,ob ich da auch etwas Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Unterstützung hätte.
Ich habe noch etwas Geld vom Bausparvertrag stillgelegt,wird jährlich verzinst. Soll ich dies auflösen,weil es hiess,man würde schauen wo noch was zu holen wäre?
Der Mietvertrag läuft auf sie und mich. Mir wäre nur wichtig zu wissen,ob es eine Möglichkeit gäbe,dass sie in der Whg bleiben darf und mit Unterstützung beziehe ich mich auf Wohngeld,Kindergeldschuss und Kindergartenbetreuungskosten.
Soll sie nun Hartz IV beantragen?
Habe ich es richtig verstanden,dass das Jugendamt gar nichts von der Trennung mitbekommen muss,wenn wir es unter uns regeln und zb bei der Wohngeldstelle anfragen?
Servus rossonero!
Solange Ihr Eure Trennung einvernehmlich und friedlich vollziehen könnt, braucht überhaupt niemand was zu wissen oder informiert werden.
Wie schon geschrieben, musst Du Dich kümmern, dass Du aus dem Mietvertrag raus kommst, wenn Du ausziehst ... anderenfalls haftest Du in allen Belangen gegenüber dem Vermieter.
Ob der Vermieter bei Deinem Plan,
dass sie in der Whg bleiben darf und mit Unterstützung beziehe ich mich auf Wohngeld,Kindergeldschuss und Kindergartenbetreuungskosten.
und nur KM im Mietvertrag steht, mitspielt, kann Die keiner sagen. Ich würde es jedenfalls nicht machen.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin again.
mit Unterstützung beziehe ich mich auf Wohngeld,Kindergeldschuss und Kindergartenbetreuungskosten.
Naja, überall wohl sie finanzielle Unterstützung beantragt wird KM zum einen "alleinerziehend" angeben. Und dann gibt es das sicherlich noch ein Feld, wo einzutragen ist, inwiefern Unterhaltsansprüche bestehen. Und da sollte sie dann (auf Grundlage Deiner Berechnung) ein Zahl kennen.
Kindergeldzuschuss? -> Ist mir jetzt so unbekannt
Kindergartenbetreuungkosten? -> Da sollte KM vielleicht mal anfragen, was sich dort ändert? Ggf. könnt ihr auch schon mal in der örtlichen Satzung nachschauen.
Also vielleicht kam es falsch rüber,ich strebe nach der Trennung gewiss keinen Luxus an.
Ich denke, die Aussage "Luxus" hier bezog sich zum einen auf das Vorhalten einer 90qm-Wohnung für eine AE mit 2 Kindern sowie auf die diversen, recht hocherscheinenden Ausgaben in Deiner Rechnung (s. hier die Kommentierung Inselreif und Sputnik).
Vielmehr ist richtig, dass es nach einer Trennung - auch bei Kürzung diverser Ausgaben - eng werden wird, ist aber auch klar, da die Fixkosten einfach höher sind.
Gruß, toto
Hi,danke euch nochmals.
Habe vorher mal bei der Wohngeldstelle angerufen und die Lage geschildert.
Sie meinte,dass es gar nicht auf die Größe der Whg ankommt und sie keine Probleme sieht,
dass sie Wohngeld bekommt. Und,wenn ich ihr vorlege,dass die kleinen im Kiga gehen,rechnet sie das so an,dass an Wohngeld einiges raus springt. Also sehr hilfsbereit.
Uns persönlich ist es wichtig,dass sie in der Whg bleiben. Wir sind beide berufstätig und unterstützen uns gegenseitig,damit die Kinder nicht allzu viel mit bekommen und wissen,dass wir trotzdem immer da sind.
Wie gesagt,wir sind uns einig und wollen nichts eskalieren lassen. Haben alles einvernehmlich geklärt.
Moin Rossonero,
Vom Hören und Sagen hieß es immer,dass alleinerziehende Frauen besser dran sind und ich bin mir auch bewusst was auf mich zukäme,habe nur gefragt,da mir 400€ netto (ohne Miete) übrig bleiben würden,ob ich da auch etwas Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Unterstützung hätte.
Als Ergänzung zu Sputniks Ausführungen, da du vermutlich immer noch einen Denkfehler hast:
Was dir - auf Grund deiner individuellen Ausgaben - zum Leben übrig bleibt, spielt für die Berechnung von Hilfsleistungen keine Rolle. Ausgangsbasis dafür ist dein Netto-Einkommen abzüglich Unterhaltszahlungen. Bei einem Netto Gehalt von 1600 € gehe ich nicht davon aus, dass dir irgendwelche Unterstützungen zustehen.
Gruß
Brainstormer
Kindergeldzuschuss? -> Ist mir jetzt so unbekannt
Infos gibts hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Danke Frieda 🙂
Uns persönlich ist es wichtig,dass sie in der Whg bleiben. Wir sind beide berufstätig und unterstützen uns gegenseitig,damit die Kinder nicht allzu viel mit bekommen und wissen,dass wir trotzdem immer da sind.
Wie gesagt,wir sind uns einig und wollen nichts eskalieren lassen. Haben alles einvernehmlich geklärt.
Diese Aussage bewerte ich mal mit einem überzeugenden :thumbup:
Wenn ihr das gemeistert bekommt, eure Kinder sich weiter wohl fühlen, ihr eine Elternebene auf Augenhöhe betreibt, seid ihr auf einem guten Weg.
Ich kann mir vorstellen, dass viele User dieses Forums glücklich wären wenn sie diese Situation bei sich vorfinden würden. Wenn ihr das so gemeistert bekommt wie geplant, könnte man Budgets für Jugendämter und Co intensivst kürzen.
Eine Frage noch. Hast du das gemeinsame Sorgerecht?
Danke,ich hoffe es bleibt dabei 🙂
Haben das gemeinsame Sorgerecht.
Nochmal zu meiner Frage mit dem stillgelegten Bausparvertrag,
soll ich den auflösen oder ihn dabei belassen?
Servsu rossonero,
solange kein Bedarf ist, würde ich den weiterhin ruhen lassen. Du hattest ursprünglich bestimmt etwas vor Augen, was Dich zum Abschluss des Bausparers bewogen hat.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nochmal zu meiner Frage mit dem stillgelegten Bausparvertrag,
soll ich den auflösen oder ihn dabei belassen?
Ich muss 82Marco da beipflichten. Wenn es nicht notwendig ist dann behalte es als Notgroschen. Wer weiß was die Zukunft bringt.
Im Gesamten solltest du glaube ich so vorgehen:
Weiterhin die gemeinsame Absicht des Eltern-Seins ausbauen und guten Kontakt zu Kindern und KM pflegen.
Sauber aus dem Mietvertrag heraus kommen und deine Ex in Anträgen wie Wohngeld etc. zusätzlich unterstützen.
Sich mit ihr zusammen setzen, und klären ob der KU im Gesamten dann 450€ so akzeptabel ist. Argumentieren kannst du es auch wie folgt:
Nach bereinigtem Netto wäre das die Stufe die du zahlen müsstest. Da ihr euch beide weiter intensiv um die Kinder kümmert wird von deinerSeite aus auch hier und da ein Taler in die Kids investiert...... Eis essen, Zoo, Schwimmen gehen, hier mal ein Geschenk und dort mal etwas Kleidung...(macht man ja als Vater eigentlich) Fazit, du gibst im Schnitt ja sowieso mehr als die Euronen aus.
Unterstütze sie weiter berufstätig zu sein. Sie geht arbeiten, die Kleinen sind 2 Jahre als und gehen schone KiTa. Den plötzlichen Anspruch auf Betreuungsgeld kann sie erheben wenn sie das alles abbläst allerdings hat sie dann nicht mehr Geld (Hartz4) und bei dir ist mit dem KU nicht wirklich etwas zu holen. Zudem werden die beiden Racker bald 3 und dann ist sie in der Beweissituation warum sie nicht erwerbstätig ist bzw sein kann (will)
Es ist das des weiteren das beste wenn ihr beide an eurer finanziellen Situation arbeitet, euch nicht hängen lasst und schaut wo Einsparpotential besteht, was auch für dich gilt.
Was die Pflege der Kinderangeht wächstman eh mit seinen Herausforderungen 😉
