Trennung - was nun?
 
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Trennung - was nun?

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(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wir stehen auch kurz vor der Trennung,sind nicht verheiratet und haben gemeinsam Zwillinge,2 Jahre.
Kann man sich auch in aller Ruhe ohne Mediator oder Anwalt oder unnötigen Kosten trennen und alles beim Jugendamt besprechen? Wir wollen uns nicht bekriegen,sondern das Beste daraus für die Kinder zu tun.
Sie arbeitet Teilzeit,verdient ca.800netto. Ich bin Vollzeit tätig,verdiene ca.1600 netto.
Nun ist es so,dass wir beschlossen haben,dass sie mit den Kleinen in der Wohnung bleibt,augrund der vertrauten Umgebung,kein Umzugsstress usw.,4 Zimmer Whg,94 qm,700,-
warm. Ich hätte eine 2 Zimmer-Wohnung für 380,- warm. Würde sie etwas an Wohngeld bekommen oder sonstige Unterstützung,wie zb Kindergeldzuschuss? Dürfte sie den Rest darauf bezahlen,wenn das Amt nur einen Teil der Miete übernimmt? So viel ich verstanden habe,werde ich 482€ Unterhalt zahlen und das Kindergeld kommt für sie selbstverständlich dazu. Die Kinder sind tagsüber,während wir arbeiten,in einer kleinen Kindertagesstätte,für beide zahlen wir 282€. Würde das Amt bei der Trennung die Kosten hierfür übernehmen?
Nochmal zu mir,mit all meinen Ausgaben würden mir ca.400,-übrig bleiben und müsste damit die Miete zahlen bzw.über die Runden kommen,also unmöglich. Bekäme ich auch etwas an Unterstützung?
Würde mich sehr freuen ein paar Antworten zu bekommen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 10:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

von deinen 1600 netto kannst du berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge (wenn sie denn gezahlt wird) abziehen.
Allerdings wird vom Jahresnetto ausgegangen (12XGehalt plus evtl. Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen und Steuererstattung)/12.
Dann geht der Kindesunterhalt ab.
Die Kinderbetreuungskosten werden im Regelfall nach Einkommen geqoutelt, unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.

Dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 1000 €.

Wobei ich davon ausgehe, dass deine Freundin Hartz 4 beantragen muss, denn ihr Gehalt geht komplett für die Wohnungskosten drauf und sie müsste alles andere vom Unterhalt und Kindergeld bezahlen, das dürfte nicht funktionieren. Sie  hat die 800 plus 2x184 plus 482 € Unterhalt = ca. 1600 € für drei.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 12:12
(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Dürfte sie denn Hartz IV beantragen,wenn sie Teilzeit beschäftigt ist?
Oder würde das von vornherein abgelehnt,mit der Begründung,sie solle sich eine günstigere Whg suchen?
Also mit etwas Wohngeld für sie und die Kinder kann man nicht rechnen,oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 12:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus rossonero!

Dürfte sie denn Hartz IV beantragen,wenn sie Teilzeit beschäftigt ist?

Natürlich kann sie erst mal beantragen (z.B. ergänzendes ALGII), das JC prüft die Bedürftigkeit und bewilligt den Antrag oder auch nicht. Die werden aber auch schauen, wieviel bei Dir zu holen ist...

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:04
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit rossonero81,

klar kann sie Hartz4 beantragen aber bekommen wird sie vermutlich nicht sonderlich viel.

Prinzipiell ist es unwahrscheinlich, dass sie abgewiesen werden würde. Die meisten, und das können dir hier viele bestätigen würden einen Dreck tun und sicher nicht mit 2jährigen Kindern....und schon gar nicht mit Zwillingen arbeiten gehen sondern sich schön auf dem JC und KV ausruhen.

Zu dir: Ich verstehe die Berechnung des Kindsunterhalts nicht ganz. Wenn du 1600 netto verdienst ist da bestimmt noch etwas abzuziehen. Vermutlich wird es dann auf den Mindestunterhalt von 225,-€ pro Kind hinaus laufen und du müsstest im Gesamten 450,-€ monatlich berappen.

Die gute Nachricht ist, dass du gegenüber deiner Bald-Ex nicht für Betreuungsunterjhalt herangezogen werden kannst, da die Selbstbehaltsgrenze bei 1100 Euronen liegt.

Deine Ex kann sich einen Zuschuss beim Amt (Wohngeld oder ALG2) holen. Nach meiner Rechnung liegt der noch nicht mal bei 70 Euro aber immerhin.

KiTa sollte dann entsprechend mit dem JC geregelt werden allerdings sollte das zu machen sein.

Du solltest dir noch überlegen ob du mit deiner kleinen Wohnung zukünftig klar kommst. Schliesslich willst du den beiden Kidies ja auch ein zumindest kleines Zimmer bieten wenn sie mal bei dir sind, in dem sie sich zurück ziehen können etc. Sowas findet das JA übrigens auch immer toll wenn es sich um Wochenendumgänge geht. Klar....es muss bezahlbar bleiben.

Fakt ist, dass du erstmal dein Jahresnettoeinkommen wie schon hier beschrieben auf 12 Monate aufteilst, dann bereinigst und ihr dann klärt wieviel Unterhalt du zahlen musst. Danach richtet sich auch der zu beantragende Mehrbedarf deiner Freundin (noch). Noch was.... Auch wenn dir nach Abzug des Unterhalts noch 400 Euro bleiben und davon noch die Miete zu zahlen ist sag ich dir hier und heute schon: Lebensstandard runter schrauben!!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
In Ergänzung zur Unterhaltsberechnung und der Feststellung, dass es vorne und hinten knapp wird, neige ich dazu, dass

4 Zimmer Whg,94 qm,700,-
warm.

ein wenig zu großzügig und damit zu teuer ist...

"gewohnte Umgebung" und "Umzugsstress" sind keine validen Argumente noch echte Gründe, dass sich nicht auch die KM mit 2jährigen Zwillingen ein wenig verkleinert.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:31
(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiss nicht was bei mir noch zu holen wäre..
ich zahle
300,- Autorate
100,- Bauspar
100,- Sparmaßnahme für die Kids
80,- Riester
70,- Autovers.
60,- Telefon,Internet (läuft auf meinem Namen)
50,- Lebensvers.
50,- Haftpflicht+Rechtsschutzvers.usw.
30,- Handy
15,- Zahnvers.
und 450,- Unterhalt..
müsste ich da evtl.gewisse Sachen ganz auflösen oder wird etwas berücksichtigt?
Es geht mir darum,dass bzw.ob sie weiterhin in der Whg.bleiben können.
Alles andere würden wir unter uns klären,ohne,dass wir uns bekriegen.
Sollen wir wegen der Trennung einfach zum Jugendamt? Wir wollen keinen Mediator oder Anwalt.
Wegen den Umgang sind wir uns auch einig. Wäre kein Problem. Was meint ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 14:50
(@Inselreif)

Hi,

280,- Altersvorsorge plus 50,- Lebensversicherung neben 300,- Autorate monatlich ist bei Deinem Einkommen in normalen Verhältnissen schon Luxus, im Trennungsfall fällt so etwas auf die Füsse.
Da hast Du schon über 600,- aus denen man auszuspecken muss. Der Rest ist dann Kleinkram.
Und wenn ich mir die Kosten der Autoversicherung ansehe, sind die auch recht hoch. Sind die Prozente so hoch oder ist der Karren so teuer? Würde es etwas bringen, das Auto gegen etwas kleineres einzutauschen?

Wieso eigentlich Jugendamt und nicht Mediator? Letzterer wäre deutlich neutraler.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 15:08
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Inselreif liegt mit der Aussage gar nicht so falsch. Du bist demnächst Single und Unterhaltspflichtig. Schluß mit lustig!
Ich musste mich damals auch daran gewöhnen aber es geht alles.

Ich erlaube mir mal ein paar Tips wenn du schon so offen bist und deine Unkosten hier rein stellst:

100,- Bauspar

Würde ich reduzieren. Es nutzt nichts ins Blaue hinein zu sparen wenn nicht mal klar ist ob du irgendwann ein Haus kaufst.
Wenn es so knapp ist, ist das nach deiner Situation bemessen eher ins Ferne gerückt.

100,- Sparmaßnahme für die Kids

Reduzieren! Du zahlst jetzt 450 € wenn es so kommt wie es kommt.

Sprich doch mal mit deiner Ex ob ihr euch den Spaß nicht teilt und sie 25€ pro Kind abknapsen kann und du tust die Hälfte dazu

80,- Riester

Behalten. Wird zur Bereinigung von deinem Netto abgezogen!

70,- Autovers.

Prüfen. Einfach mal bei einer Direktversicherung googeln.

60,- Telefon,Internet (läuft auf meinem Namen)

Demnächst nicht mehr. In neuer Wohnung auf günstigere Anbieter umsteigen. Mehr als 30€ sollte das dann nicht mehr kosten.

50,- Lebensvers.
50,- Haftpflicht+Rechtsschutzvers.usw.

Prüfen ob du das so brauchst. Wenn du die Kids absichern willst tuts auch eine günstige Risikolebensversicherung.
Rechtschutz hilft dir bei evt. anstehenden Familiengerichtlichen Konflikten nicht weiter. Die bezahlen max. das Erstgespräch. Kostet zwischen 100 und 200 €, sprich hast du nach 3 - Monaten wieder raus.

15,- Zahnvers.

Beibehalten, wird zur Bereinigung evt. abgezogen.

und 450,- Unterhalt..

Nur wenn dein bereinigtes Nettoeinkommen unter 1500,-€ kommt. Ich kann dir noch empfehlen eine Berufsunfähigkeitsversicherung od. ä. abzuschliessen um die Bereinigung zu erhöhen. Auch eine Erhöhung der privaten Rentenversicherung ist bei dir noch drin.

Im Gesamten solltest du aber nach Korrekturen über die Runden kommen. Du weißt nicht was dein Leben noch so bringt aber vielleicht hast du bald eine neue Beziehung, ziehst mit ihr zusammen und die finanzielle Situation bessert sich.... Abwarten. Jetzt und heute musst du schauen, dass du auch hinsichtlich der Sicherung deiner Zukunft einen Mittelweg gehst denn es bringt nichts wenn du heute gegen die Wand rennst. Das gilt im übrigen auch für deine Freundin. Ihr zur Verfügung stehendes Geld beläuft sich nach deinen Angaben demnächst auf 1618,- €. Da ist eine Mite von 700€ nicht drin. Demnach sollte man einen Umzug in Erwägung ziehen. Das Amt sieht eine Kaltmiete (je nach Region) von ca. 450€ vor bei einer alleinerziehenden mit 2 Kinder vor.
Wichtig ist noch was. Guck dass du relativ nah bei deiner Ex wohnen bleibst......du weißt nicht was die Zukunft noch bringt und so ist es gut nahe bei den Sprößlingen zu bleiben....


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 15:58
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Sollen wir wegen der Trennung einfach zum Jugendamt? Wir wollen keinen Mediator oder Anwalt.
Wegen den Umgang sind wir uns auch einig. Wäre kein Problem. Was meint ihr?

Wenn ihr euch einig seid, kein Streit vorliegt oder auch in Sicht ist, halte ich es für unproblematisch Dritte wie Jugendamt, Mediator und vor allem Rechtsanwalt aus der Nummer raus zu halten.
Mein Eindruck ist, dass ihr das bisher ziemlich klar und deutlich für euch behandelt ohne da einen emotionalen Kriegsschauplatz draus zu machen.
Meine Erfahrung ist, dass wenn ihr euch einig seid, das Jugendamt auch kein Interesse hat sich da einzumischen. Ein Mediator macht Sinn wenn es Unstimmigkeiten gibt und ein Rechtsanwalt wenn es eskaliert.

Findet eure Elternebene, kümmert euch beide um die Kinder und ich denke, da du genau wie deine Ex arbeiten geht, die beiden 2 Jahre alt sind, tut ihr gut daran, weiterhin kooperativ die Lage zu meistern. Das bringt euch vier am meisten weiter....... Und der Rest wird die Zukunft bringen.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 16:50




(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten,Aufklärungen und Meinungen.
Also einfach ein Termin beim Jugendamt vereinbaren und unsere Vorstellung schildern,wie wir am Besten vorgehen können,damit es den Kindern gut geht?
Und da bekomme ich auch die Info's,zwecks Wohngeld,Kinderbetreuungskosten usw.?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 16:57
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für die Antworten,Aufklärungen und Meinungen.
Also einfach ein Termin beim Jugendamt vereinbaren und unsere Vorstellung schildern,wie wir am Besten vorgehen können,damit es den Kindern gut geht?
Und da bekomme ich auch die Info's,zwecks Wohngeld,Kinderbetreuungskosten usw.?

Ich wunder mich ein wenig über eure Unsicherheit. Ihr wusstet doch bisher immer genau wie es den Kindern gut geht ohne das Jugendamt einzuschalten. Wie geht es den Kindern gut:

- in dem ihr keinen Streit vom Zaun brecht
- Einigkeit im Umgang, heißt wer holt wann die Kinder von der KiTa ab, kocht essen und kümmert sich wenn der andere verhindert ist
- freundschaftlich zusammen Familienfeierlichkeiten weiterhin besuchen, sowie Sonntagsausföüge, heißt als Eltern für die Kinder da sein und nicht nur als Einzelpersonen

Das Jugendamt wird euch maximal Infos über die Thematik KiTa geben können aber am einfachsten ist es, wenn ihr einfach mal bei der KiTa selber nachfragt. Die kennen sich da bestens aus.
Wohngeld ist nicht das Thema vom Jugendamt und wie gesagt..... Der Anspruch von über 90qm und der von dir angesprochenen Höhe der Miete ist nicht standardgemäß. Wohngeld ist Thema der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 17:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Sollen wir wegen der Trennung einfach zum Jugendamt? Wir wollen keinen Mediator oder Anwalt.
Wegen den Umgang sind wir uns auch einig. Wäre kein Problem.

Ich schließe mich Sputnik an.
Wo gibt es denn Deiner Meinung nach noch Beratungsbedarf? :question:

Was die sozialen Töpfe betrifft, da wird Euch das JA nicht (viel) weiterhelfen können.

Was das Wohlergehen der Kinder betrifft: Da solltet ihr beiden als (nun getrennt lebende) Eltern Euch zunächst einig sein (Randbemerkung: Bei JA besteht vielmehr die Gefahr, dass von den häufig mütterlastigen  😡 MitarbeiterInnen  die KM noch auf "dumme Gedanken" gebracht wird). Also Finger weg, wenn es irgendwie geht...

Was den Umgang mit der Trennungssituation für die Kinder bedeutet: Da helfen Euch diverse Ratgeber (zB http://www.amazon.de/Gl%C3%BCckliche-Scheidungskinder-Trennungen-Kinder-fertig/dp/3492241581)
. Aber in dem Alter regiert das faktische. Ich lebe ein WM seitdem unser Kind ungefährt so alt war - es kennt es also gar nicht anders, als dass es 2 Kinderzimmer hat und Mama und Papa selten gemeinsam erlebt. Jetzt, mit bald sechs, kommen die ersten Fragen warum dies so ist!

Oder geht es Dir (bzw. der KM) um die Erstellungen eines Titels für KU???
Sollte KM dies (noch) nicht fordern, dann zahlen was ihr einvernehmlich festgelegt habt und schweigen.
Sollte KM dies fordern, ihr die Höhe untereinander festgezurrt habt, dann eher beim Notar erstellen lassen (und vorher hier beraten lassen). Beim JA kommen schnell auf irgendwelchen amtlich aussehenden Vordrucken böse Formulierungen rein.
Sollten Ämter/ das JC involviert sein, darauf achten, dass der KU in ausreichender Höhe tituliert wird (beim Notar).

Aber wie gesagt: Solange keiner einen Titel will -> pssst  😉

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 18:42
(@Inselreif)

Hi,

um Sputnik noch mal zu ergänzen:
Über die 2x225,- Mindestunterhalt hinaus wird es nicht gehen. Mindestens bis die Kinder drei Jahre alt sind, zählt die Ex in jedem Fall mit und es gibt damit drei Unterhaltsberechtigte und die Einkommensgrenze erhöht sich bei 1.900 - also kein Grund zur Panik.

Aus diesem Grund würde ich aber auch nicht zu sehr auf den Putz hauen und vor allem "Berater" wie das Jugendamt schön weit aussen vor lassen. Wenn irgendwer die Ex über die Themen Erwerbsobliegenheit und überobligatorisches Einkommen "informiert", könnte sich die Sache noch deutlich zu Deinen Ungunsten drehen.

Die Rentenversicherung zu erhöhen bringt nichts, weil die Altersvorsorge (der Bausparvertrag zählt mit) jetzt schon 4% vom Brutto weit übersteigt und damit nicht vollständig berücksichtigungsfähig ist.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 18:45
(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Ok,ich verstehe. Also vom Jugendamt auch Abstand halten.
Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? Der neue Vermieter wird sich demnächst melden,zwecks Mietvertrag.
Die Whg bekäme ich ab März. Ich unterschreibe und in der Zwischenzeit informieren wir uns bei der Stadtverwaltung wegen dem Wohngeld und beim Arbeitsamt evtl.wegen Kindergeldzuschlag?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 19:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir ist nun nicht klar, was Dein neuer Vermieter damit zu tun?!
Und ja, die KM wird klären müssen (ggf mit Deiner Unterstützung) wieviel Whg sie sich zukünftig leisten kann und ob und wieviel Zuschuss/ Wohngeld sie erhält. Die Wahrscheinlichkeit (ich wiederhole), dass sie auch wird umziehen müssen, halte ich für sehr hoch und im übrigen für sehr vernünftig!

Kannst Du vielleicht mal schreiben, an welcher Stelle Du Hilfe brauchst bzw. konkrete Fragen hast?!
Es bringt relativ wenig zu irgendeinem Amt zu gehen (sei es JA, sei es "Stadtverwaltung"), ohne auch dort konkrete Anliegen zu haben (und: "Ich brauch finanzielle Unterstützung weil rosson. ausgezogen ist" ist nichts konkretes).

Und im Normalfall kriegst Du hier schon nen guten Überblick, was geht und was nicht - wenn Du konkrete Fragen stellst!
Also, nur zu!

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 19:47
(@rossonero81)
Schon was gesagt Registriert

Mit dem neuen Vermieter meinte ich,dass ich ab März die Chance hätte eine günstige Whg.zu haben.
Und wenn sie wirklich raus sollte,muss sie 3 Mon.Kündigubgsfrist einhalten,somit würden wir für 2 Mieten aufkommen,was sehr schwierig ist. Daher wollte ich wissen,ob man im Vorfeld was klären kann,wie zb Wohngeld usw.
Zu meinen konkreten Fragen:
Vielleicht habe ich es einfach nicht verstanden oder bin zu blöd.
- Sputnik meinte zb bei meinen Ausgaben,dass die Riester zur Bereinigung vom Netto abgezogen wird - wer macht das? Zu wem muss ich dahin,um all'meinen Ausgaben zu überprüfen? Heisst das,ich hätte zb 80,-mehr netto zur Verfügung?
Wenn das Amt,je nach Region zb eine Kaltmiete von 450,-für 2 Kinder,alleinerziehend vorsieht,verstehe ich nicht ganz,dass sie nur ca.70,-Wohngeld bekommen würde? Ist da nicht mehr drin,sodass sie problemlos den Rest dauf bezahlen kann?
- Wie sollen wir es am Besten regeln,zu wem sollen wir hin,dass die Trennung offiziell ist und sie erwas Unterstützung bekommt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2013 09:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mit dem neuen Vermieter meinte ich,dass ich ab März die Chance hätte eine günstige Whg.zu haben.
Und wenn sie wirklich raus sollte,muss sie 3 Mon.Kündigubgsfrist einhalten,somit würden wir für 2 Mieten aufkommen,was sehr schwierig ist.

Naja, Du brauchst ja eh bald eine günstige Whg. Und dann habt ihr ja sowieso 2 Whgen zu bezahlen. Wenn ihr es optimieren wollt und es solange unter einem Dach aushaltet, dann ist es natürlich besser gleichzeitig in zwei günstigere Whgen umzuziehen.

- Sputnik meinte zb bei meinen Ausgaben,dass die Riester zur Bereinigung vom Netto abgezogen wird - wer macht das? Zu wem muss ich dahin,um all'meinen Ausgaben zu überprüfen? Heisst das,ich hätte zb 80,-mehr netto zur Verfügung?

Du machst Deine Berechnung und zeigst Sie der KM. Hier bei vs wird gerne überprüft. Und wenn KM damit nicht einverstanden ist, dann sehen wir weiter. Die Berechnung vom JA prüfen zu lassen (oder gar auf Basis Deiner Zahlen erstellen zu lassen) ist aus oben genannten Gründen nicht sinnvoll.
Riester verringert das Nettoeinkommen, dass die Höhe der Unterhaltszahlung bestimmt. Aber nur, wenn der Riestervertrag auch bezahlt wird.

Wenn das Amt,je nach Region zb eine Kaltmiete von 450,-für 2 Kinder,alleinerziehend vorsieht,verstehe ich nicht ganz,dass sie nur ca.70,-Wohngeld bekommen würde? Ist da nicht mehr drin,sodass sie problemlos den Rest dauf bezahlen kann?

Also Wohngeld funktioniert nicht so, dass der in der Haushaltskasse fehlende Betrag oben drauf gelegt wird, sodass ein 3köpfige Familie sich eine beliebig teure Whg leisten kann. Ich verstehe es eher so, dass - wenn bspw die 450 EUR "vorgesehen" sind  - das Amt dann  einen Betrag ausgleicht, wenn KM eben keine 450 EUR zur Verfügung hat. Aber da gibt es hier Experten, die das besser erläutern und Tipps geben können.

- Wie sollen wir es am Besten regeln,zu wem sollen wir hin,dass die Trennung offiziell ist und sie erwas Unterstützung bekommt?

"Offiziell" ist die Trennung zu dem Zeitpunkt, an dem ihr diese lebt. Und da ihr ja nicht verheiratet seid, gibt es eigentlich keine steuerl Konsquenzen.
Nochmal die Frage, was verstehst Du unter "etwas Unterstützung"?

Gruß, toto

Achja, was mir gerade so einfällt: Auf wessen Namen läuft eigentl der Mietvertrag für Eure jetzige Whg? Wenn Du ausziehst, solltest Du da nicht mehr drin stehen - weder alleine noch gemeinsam mit der KM. Im Zweifel haftest Du sonst! Ich bezweifele allerdings, dass der VErmieter Dich so einfach rauslässt...


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2013 11:14
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

rossonero81, verabschiede dich langsam von dem Gedanken, dass du irgendwo her eine Stütze bekommst, damit du dein jetziges Lebensniveau halten kannst. Das gilt in erster Linie für dich, deine Freundin und letzendlich, so leid es mir tut auch für deine Kinder.

Das man mit zwei Jobs in einer Bedarfsgemeinschaft besser lebt als jeder für sich ist klar.

Ihr habt entschieden euch zu trennen. Wenn ihr euch noch so gut versteht wie du behauptest gibt es zwei Wege: Lasst euch helfen die Beziehung evt. wieder zu kitten. Denn dafür gibt es genügend Beratungs und Familientherapiestellen oder kneift den Allerwertesten zusammen und stellt euch darauf ein den Pfennig zweimal herum zu drehen...... Du bekommst kein Wohngeld und deine Freundin wenn überhaupt ein paar Euronen.......... Aber den Wohnstandard (luxus) stützt kein Amt.

Vielleicht detailiere ich mal kurz meinen Verlauf damit du mal die Bitterkeit der Situation vesrtehst in der du dich befindest:

- Beziehung mit Freundin
- Haus auf eigene Kappe gekauft, restauriert, saniert und eingezogen
- Schulden bis zum Arsch....macht nichts Freundin zahlt nach Vollendung der Ausbildung mit (300,-€)
- Trennung von Freundin wegen unüberbrückbaren Defiziten
- Kosten müssen alleine getragen werden, 300,-€ Zuzahlung ist Geschichte bevor es angefangen hat.......
- neue Freundin, 2 Monate später Schwanger (wir kannten uns wohl schon zig Jahre sehr gut)
- Trennung in Schwangerschaft (scheiß Gefühl)
- Kind kommt zur Welt
- Unterhalt auf 241 Euro berechnet und wird gezahlt (Beistandschaft beim Jugendamt war sehr sehr sehr fair und kooperativ, es wurde ALLES   
  angerechnet bzw. abgezogen)
- Ich rechne mal kurz zusammen: 300,-€ Zuschuß fehlt, wohne alleine in der Bude und darf noch 241,-€ KU abdrücken. Delta: 540,-€ + fehlen der
  finanziellen Vorteile in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Bank will weiterhin ihr Geld und verkaufen würde mich aufgrund der frischen Finanzierung in
  den nächsten 10 Jahren finaziell nicht weiter bringen. Das Jobcenter wird auch noch an meiner Türe klopfen....(sind schon Monate überfällig)...macht   
  aber nichts, sollen sie ruhig. Also, Lebenstandard runter schrauben. Aldi und Lidl sowie Netto kennt mich und mein Bier trinke
  ich dann im Sommer eher im garten als im Biergarten. Wohngeld? Fehlanzeige. Zuschuß? Fehlanzeige.

Finde dich langsam damit ab, dass du/ihr nicht auf der Schiene weiter machen kannst/könnt in der du/euch dich befindest.

Ich habe dir oben Tips gegeben wie du deine Unkosten reduzieren kannst. Wenn du meinst, dass Deutschland dich aufgrund eurer folgenreichen Trennung finanziell entlohnt, muss ich dich enttäuschen. Es gibt viele Menschen, die in Deutschland mit weniger auskommen müssen als du und auch deine Freundin. Und sollte diese Wohngeld beantragen können, dann kann sie das auch rückwirkend tun, denn so schnell malen die Amtsmühlen nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2013 11:45
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Ergänzung, hier kannst du vielleicht etwas mit tun.

call .exec%28wgrstart%29

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php#

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2013 12:00




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