Hallo zusammen,
ich möchte kurz ein paar Dinge erklären,bevor ich meine Fragen stelle.
Ich war bereits 2008 für fast sechs Monate von meiner Frau getrennt. War damals eine böse Geschichte mit Polizei und so weiter. Hausverbot für 10 Tage usw. . Im Mai 2008 habe ich mich mit meiner Frau wieder versöhnt und bin wieder in das gemeinsame Eigenheim eingezogen. Alles verlief erst mal gut. Wir haben auch eine Eheberatung aufgesucht. Es gab bis zum heutigen Tage immer wieder teils heftige Streitereien. Ich muss noch erwähnen,dass wir zwei Söhne im Alter von 13 und 16 Jahren haben. Meine Frau wirft mir immer wieder die damalige Trennung vor,obwohl zu so einem Schritt immer zwei gehören. Ich wäre damals auch nicht gegangen,wenn mich meine Frau mich nicht geschlagen,gekratzt usw hätte. Damals habe ich die Polizei und einen Krankenwagen gerufen,eigentlich wollte ich nur das die Polizei meine Frau beruhigt. Ist aber alles anders gekommen als geplant. Der Krankenwagen hat mich mit ins Krankenhaus zur Untersuchung genommen und die Polizei blieb bei meiner Frau. Meine Frau hatte ihnen aber einen Bären aufgebunden,indem sie der Polizei gesagt hatte,ich hätte sie geschlagen und nicht umgekehrt. Somit sah die ganze Sache für die Polizei ganz anders aus. Ich war der Schuft und Bösewicht. Leider haben die Kinder geschlafen,sonst hätten sie vielleicht gesehen,wie meine Frau mich geschlagen hat. Ich hatte somit keine Zeugen. Ich durfte das gemeinsame Haus für zehn Tage nicht mehr betreten,ich konnte mir nur noch ein paar Kleidungsstücke mitnehmen. Auch die Zeit nach den zehn Tagen war die Hölle,meine Frau hatte jede Menge Einfluss auf unsere Kinder genommen,die wollten nichts mehr mit mir zu tun haben. Hölle,Hölle sage ich da nur. Naja,das ist jetzt schon zweieinhalb Jahre her,aber meine Frau hat nie einen Schlussstrich unter die ganze Sache bringen wollen. Bis mir jetzt der Kragen geplatzt ist,ich habe ihr gesagt das ich möchte,das sie auszieht. Ich kann es auch meinen Kindern nicht mehr antun,die ewige Streiterei betrifft auch sie. Die Jungs sind schon immer in ihre Zimmer geflüchtet. Da musste ich einfach einen Riegel vorschieben. Meine Frau hat sich jetzt eine Wohnung gesucht,dort will sie zum 1.12. einziehen. Der große 16 jährige Sohn möchte bei mir bleiben,der kleine geht mit meiner Frau.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie muss ich mich jetzt am besten verhalten.
Wie kann ich das mit dem gemeinsamen Haus am besten regeln. ( Hatte ihr schon eine Auszahlung angeboten )
Was geschieht mit unseren Jungs
Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen und Rentenzahlungen aus ( wir waren 18 Jahre lang verheiratet )
Brauche ich auf jeden Fall einen Anwalt,oder kann ich das anders regeln.
Was ist mit den gemeinsamen Möbeln usw.
Wie ist das mit dem Kindergeld ( seit 2,5 Jahren erhält sie das Kindergeld auf ihr Konto )
Muss ich für den 13 jährigen Sohn zahlen,oder hebt sich das auf.
Wie sieht das mit der Steuerklasse aus,ich habe die III,sie die V. ( Sie geht ganztags arbeiten und ist noch selbstständig dazu )
Was muss ich beim Grundbucheintrag beachten,z.Zt. stehen wir beide zur Hälfte drin. ( Ich zahle von Anbeginn die Raten an die Bank )
Die Anschlussfinanzierung hatte ich gerade vor einem Jahr abgeschlossen.
Das Haus ist 11 Jahre alt.
Es wäre schön,wenn ihr mir den einen oder anderen Hinweis oder Vorschlag machen könntet.
Bis dahin wünsche ich allen hier,alles Gute und viel Glück
Liebe Grüße
IndianaJones64
Hallo,
wichtig ist erstmal, dass du nicht ausziehst und derzeit (solange Deine holde Ex noch Zugang zur Wohnung hat) Deine Unterlagen sicherst.
Des Weiteren solltest du zeitnah Deine Lohnsteuerklasse wechseln, damit Dir das bei Unterhaltszahlungen nicht auf die Füße fällt.
Wie kann ich das mit dem gemeinsamen Haus am besten regeln. ( Hatte ihr schon eine Auszahlung angeboten )
Wenn Dein Angebot steht, dann erstmal abwarten.
Was geschieht mit unseren Jungs
Solange Ihr miteinander reden könnt, so macht das auch und lasst auch die Wünsche der Kinder (zwecks Umgnag) mit einfließen.
Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen und Rentenzahlungen aus ( wir waren 18 Jahre lang verheiratet )
Kindsunterhalt müßt Ihr beide gegenseitig bezahlen, die Höhe kann man nur an den jeweiligen Einkommen festmachen.
Auch hier kann ein klärendes Gespräch vieles vereinfachen.
Inwieweit du Ihr noch zu TU/EU verpflichtet bist kann man ohne Eure Zahlen nicht sagen.
Brauche ich auf jeden Fall einen Anwalt,oder kann ich das anders regeln.
Vor gericht in Familiensachen besteht Anwaltszwang. Je mehr Ihr jedoch unter Euch regelt, desto besser für alle.
Was ist mit den gemeinsamen Möbeln usw.
Werden in der Regel geteilt oder vielleicht gibt es andere Möglichkeiten 8Abschlagszahlung???!!!
Wie ist das mit dem Kindergeld ( seit 2,5 Jahren erhält sie das Kindergeld auf ihr Konto )
Wenn das eine Kind bei Dir lebt, so steht Dir es zu und von dem anderen Kind Deiner Frau. Hier müßt du die Übertragung an Dich in Gang setzen.
Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen und Rentenzahlungen aus ( wir waren 18 Jahre lang verheiratet )
Rentenzahlung klärt das Gericht und ggf. den TU/EU auch...Deswegen der Rat mit der Lohnsteuerklasse.
Was muss ich beim Grundbucheintrag beachten,z.Zt. stehen wir beide zur Hälfte drin. ( Ich zahle von Anbeginn die Raten an die Bank )
Wenn du das Haus übernimmst und Sie auszahlst dann muss der Eintrag auf Dich geändert werden. Sonst macht die Auszahlung keinen Sinn...oder 😉
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin IJ,
mit der detaillierten Beantwortung Deiner Fragen könnte man vermutlich ein Buch schreiben. Allerdings sind praktisch alle dieser Fragen hier in diesem (gut gegliederten!) Forum bereits mehrfach beantwortet worden. Am besten, Du liest Dich hier einmal ein wenig ein und konkretisierst die dann noch verbleibenden Fragen. Nicht, dass irgendwelche User am Ende auf die Idee kommen, sie müssten ihre Freizeit damit verbringen, Dir das Selber-Lesen abzunehmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für eure schnelle Hilfe.
Natürlich lese ich mich auch durch die Foren,nur das dauert auch sehr lange.
Die Beiträge sind ja nicht immer identisch mit meinem.
Ich werde den Rat aber natürlich befolgen.
Die Papiere hatte ich schon gesichert,den Tipp hatte mir schon ein Kollege gegeben.
Zu dem Verdienst,ich verdiene im Moment mit Steuerklasse III ca. 3300,- Euro netto, meine Frau ca. 1500 - 2000,- Euro, das richtet sich nach der Provision für verkaufte Artikel.
Mit Steuerklasse IV und einem Kind dürfte es ungefähr auf 2950,- Euro fallen. Bei meiner Frau dann steigen.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Vielen Dank an alle, die meinen Beitrag hier lesen.
Liebe Grüße
IndianaJones64
Moin IJ,
an dieser Stelle schon eine kleine Korrektur: Wenn tatsächlich jeweils ein Kind in Euren Haushalten lebt, könnt Ihr beide die Steuerklasse II beantragen.
Kindesunterhalt bemisst sich nach den jeweiligen Einkommen; auch bei "halbe-halbe" wirst Du vermutlich mehr KU an sie überweisen müssen als sie an Dich. Diese Geldflüsse sollte man allerdings auch so installieren und nichts "verrechnen".
Ob Du nachehelichen Unterhalt für Deine DEF berappen musst, hängt zunächst davon ab, ob sie selbigen fordert; zwingend vorgesehen ist das nicht. Und von 1.500 bis 2.00 EUR netto im Monat kann ein Erwachsener auch auskömmlich leben. Möglicherweise wird sie Dich auf die Zahlung von "Aufstockungsunterhalt" in Anspruch nehmen wollen; das ist aber nicht die akuteste Baustelle. Wenn es so ist, erfährst Du das früh genug.
Wichtig im Moment ist, dass Du die Betreuungssituation "ein Kind hier, ein Kind dort, beide können den anderen Bruder sowie den anderen Elternteil nach Lust und Laune und nicht nach Stundenplan besuchen" festklopfst. Das nimmt schon eine Menge mögliches Streitpotenzial aus Eurer Trennung.
Und ganz allgemein: Gewalt in der Ehe geht in sehr vielen Fällen tatsächlich von den Frauen aus; es glaubt nur fast niemand. Nachdem die beschriebenen Ereignisse 2,5 Jahre her sind, interessieren sie aber auch niemanden mehr. Abhaken, vergessen und nach vorn schauen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Super,schönen Dank für deinen Beitrag.
Ich hatte die Schläge auch schon vergessen,hatte ich auch nur als Erklärung für meine erste Trennung gebracht. Ich bin nicht nachtragend.
Mit der Steuerklasse jeweils II war mir bekannt,sie hatte sich schon eine Rechtsauskunft bei ihrer damaligen Anwältin eingeholt.
Was die Kinder betrifft,bin ich voll deiner Meinung. Sie können bei mir ein und ausgehen wie sie möchten,das hatte ich dem kleinen schon angeboten. Nur hat er z.Zt. sehr viel negativen Einfluss seitens meiner Frau. Da heißt es abwarten und Tee trinken,irgendwann wird er mich/uns schon besuchen kommen. Ich habe bereits beim Jugendamt angerufen,um dort ein paar Fragen zu stellen. Bisher habe ich aber noch kein Termin erhalten,die Sachbearbeiterin ist krank.
Liebe Grüße
IndianaJones64
Moin IJ,
Ich habe bereits beim Jugendamt angerufen,um dort ein paar Fragen zu stellen. Bisher habe ich aber noch kein Termin erhalten,die Sachbearbeiterin ist krank.
ganz ehrlich: Das wird in dieser Frage auch nicht viel bringen. Das JA ist ein zahnloser Tiger, der nur beraten, aber nichts entscheiden darf. Du kannst dort um ein Vermittlungsgespräch gemeinsam mit Deiner DEF bitten, an dem sie teilnehmen kann - aber nicht muss.
Falls sie sich weigert, brauchst Du das JA auch nicht. Denn für alle anderen Fragen rund um Trennung und Scheidung ist dieses Forum kompetenter. Vor allem ist es nicht mütterlastig...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also da jetzt noch unterjährig die Steuerklassen zu ändern halte ich für bisschen übertrieben, das reicht auch auf den 2011er-Steuerkarten (oder wie das dann auch immer heisst, Steuerkarten gibt's ja glaubich nicht mehr).
Wichtig halt eine TU-Berechnung gleich auf Basis der (ggf. umgerechneten) Steuer-II Nettos zu machen, Anwälte wollen natürlich gern zweimal rechnen und zweimal verdienen.
Aber besser natürlich eine TU-Einigung ohne Anwalt finden. Wichtig ist bei Zugewinngemeinschaft (habt ihr Zugewinngemeinschaft?) dass, solange sie besteht (und das tut sie bis zum Scheidungsantrag) bei der TU-Berechnung alles, was irgendwie vermögensbildend ist (Lebensversicherungen,..) unbegrenzt abgezogen werden werden (weil es ja den gemeinsamen Zugewinn mehrt), während danach engere Grenzen gelten.
Aber das Haus ist ja explizit gemeinsamer Besitz, also kannst Du auch die Raten komplett abziehen und (für eine Übergangszeit) nur einen "angemessenen Wohnwert" gegenrechnen. Was angemessen ist für Euch zwei Männer müsst ihr nicht lange diskutieren, nimmst Du einfach die Miete ihrer neuen Wohnung.
Also jetzt mal mit fiktiven Zahlen (900€ Kreditlast, 500€ für ihre neue Wohnung, keine weiteren relevanten Vertäge) gerechnet für den Dezember beie Steuer III/V und Kindergeld noch komplett bei Ihr wäre der TU ca:
( (3300 - 900 + 500 ) - ( 1750 + 2*184 ) ) *3/7 = 335€
Und nach der "Entflechtung" (-> Steuer II/II, Kindergeld jeweils)
( (2860 - 900 + 500 ) - ( 2250 ) ) *3/7 = 210€
(KU-Spreizung mal vernachlässigt, und wie gesagt keine weiteren relevanten Abzugsposten oder (Zins?)-Einkünfte, da müsste man nochmal 5 Minuten länger drüber nachdenken.
Wichtig halt zu wissen, dass es da nur um "kleines" Geld geht und in dieser Form wegen der Wohnwertfrage auch nur für ein Jahr funktioniert, also da sollte man sich einfach "unter Erwachsenen Menschen" drüber einigen und keine Anwälte bezahlen.
Spannender ist die Vermögensauseinandersetzung, aber die hat Zeit.
Hallo pappasorglos
danke für deine tollen Berechnungen. Die Kreditlast beträgt bei mir z.Zt. 1350,-Euro. Ich hatte mir bei der Anschlussfinanzierung extra eine hohe Tilgung eintragen lassen,weil der Zins so gut war. Die Rate lasse ich jetzt aber wieder auf ein Prozent herab setzen. Das dürften dann ungefähr 950,-Euro sein.
Wird bei Ihrer Miete die Kalt oder Warmmiete angerechnet,ich schätze mal die nackte Kaltmiete,oder? Meine Frau will ihre Steuerklasse noch in diesem Jahr ändern,weil sie dann mehr Weihnachtsgeld erhalten würde. Muss ich dann zwangsläufig auch die Klasse ändern,oder reicht der 01.Januar 2011 aus. Meine Frau möchte auch sofort ihre Abfindung (den anteiligen Wert des Hauses) ausgezahlt bekommen. Ich muss erst mal sehen ob ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen kann. Ich habe noch einen Ratenkredit am laufen,den zahle ich noch mit 599,-Euro im Monat ab. Waren Schulden auf meinem Dispo,der Betrag hat sich während unserer Ehe so angehäuft. Kann ich den anteilig auch gegen sie geltend machen,ich habe den Vertrag allerdings alleine unterschrieben. Wäre toll wenn du mir noch mal antworten könntest. Ach so,es war eine Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag. In das Haus ist das ganze Erbe meiner Mutter eingeflossen, 70.000,-Euro.
Viele liebe Grüße
I J 64
Wird bei Ihrer Miete die Kalt oder Warmmiete angerechnet,ich schätze mal die nackte Kaltmiete,oder?
Spielt fast keine Rolle, Du musst es nur auf beiden Seiten gleich machen, geht ja nur um die Differenz.
Allerdings kannst Du Kosten, "mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird", also Grundsteuer, Gebäudeversicherung, ... natürlich auch abziehen.
Meine Frau möchte auch sofort ihre Abfindung (den anteiligen Wert des Hauses) ausgezahlt bekommen. Ich muss erst mal sehen ob ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen kann.
Langsam! Ihr müsst ja erstmal das Trennungsjahr absolvieren, vorher ist nix mit Zugewinnausgleich, aus guten Grund, es soll ja, so die Intention, nichts Fakten schaffen, was einer Versöhnung im Weg stehen könnte.
Ich habe noch einen Ratenkredit am laufen,den zahle ich noch mit 599,-Euro im Monat ab. Waren Schulden auf meinem Dispo,der Betrag hat sich während unserer Ehe so angehäuft. Kann ich den anteilig auch gegen sie geltend machen,ich habe den Vertrag allerdings alleine unterschrieben. Wäre toll wenn du mir noch mal antworten könntest. Ach so,es war eine Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag.
Ja, was ich über vermögensbildende Verträge bei Zugewinngemeinschaft gesagt habe gilt für Schuldendienst genauso - wird bei der TU Berechnung berücksichtigt, bzw. bewirkt in dem Fall, dass sich die TU-Forderung erledigt hat bzw. das Vorzeichen umkehrt (also einen TU zu Deinem Gunsten).
Und deswegen wärs blöd, schon unterjährig die Steuerklasse zu wechseln, und schon garnicht, bevor das mit dem Kindergeld-Bezug geklärt ist, weil einen TU-Anspruch zu Deinem Gunsten ist ungleich schwerer durchzusetzen als einer zu ihren Gunsten. (Das hat was mit Gender-Mainstreaming zu tun, musst Du jetzt nicht verstehen..)
In das Haus ist das ganze Erbe meiner Mutter eingeflossen, 70.000,-Euro.
Wie gesagt, Thema Zugewinnausgleich, kommst später, kein Stress.
Hallo pappasorglos
Was ich in der Berechnung nicht verstehe sind die 3/7,was haben die zu bedeuten. Und mit der Auszahlung soll ich wirklich bis zum Ende des Trennungsjahres warten,bzw. sie muss warten. Das wird ihr gar nicht gefallen,sie hatte sich nämlich schon auf die Zahlung eingestellt. Sonnst will sie nicht ausziehen. Kann ich das denn überhaupt so in die Länge ziehen,sie wird von mir den verkauf des Hauses verlangen. Und das wird sie bestimmt auch über ihre Anwältin so einfordern. Stehe ich mich nicht schlechter,wenn ich sie erst in einem Jahr auszahle. Wir hatten uns ja schon fast auf eine Summe geeinigt,wenn ich die jetzt bezahle und sie aus dem Grundbuch und bei der Bank löschen lasse,dann gehört das Haus mir alleine. Dann habe ich mit ihr aber nichts mehr am Hut,was das finanzielle betrifft. Ich beabsichte ja das Haus vielleicht doch irgend wann zum Verkauf anzubieten. Es ist ja für zwei Personen viel zu groß. Da würde ja auch eine Wohnung reichen und ich hätte nicht mehr so eine große Abtragungsrate zu zahlen.
Liebe Grüße
Indi
Was ich in der Berechnung nicht verstehe sind die 3/7,was haben die zu bedeuten.
Das ist der "Erwerbstätigenbonus" von 1/7, in manchen OLG-Bezirken auch nur 1/10, aber für Dich, dürfte OLG-Düsseldorf sein, das mit der 7, siehe:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1952.html
Und mit der Auszahlung soll ich wirklich bis zum Ende des Trennungsjahres warten,bzw. sie muss warten. Das wird ihr gar nicht gefallen,sie hatte sich nämlich schon auf die Zahlung eingestellt.
Ja Trennung ist schwer, aber in dem Punkt gibt's kein Rabatt. Das Trennungsjahr hat der Gesetzgeber geschaffen, damit vorschnelle Handlungen, die zu Vermögensschäden führen und einer Versöhnung im Weg stehen, nicht passieren. Und genau da müsst Ihr durch. Natürlich würde sie gerne Dein Erbe verjubeln um festzustellen, dass Trennung eine coole Sache ist, aber natürlich wird ihr das Lachen vergehen.
Sonst will sie nicht ausziehen. Kann ich das denn überhaupt so in die Länge ziehen,sie wird von mir den verkauf des Hauses verlangen. Und das wird sie bestimmt auch über ihre Anwältin so einfordern. Stehe ich mich nicht schlechter,wenn ich sie erst in einem Jahr auszahle. Wir hatten uns ja schon fast auf eine Summe geeinigt,wenn ich die jetzt bezahle und sie aus dem Grundbuch und bei der Bank löschen lasse,dann gehört das Haus mir alleine.
Mach mal lamgsam. Du klingst viel zu naiv, um hier irgendwelche sinnvolle Geschäfte zu machen. Sieh' einfach ein, dass das Konzept "gehört mir alleine" mit dem Konzept "Zugewinngemeinschaft" einfach nicht zusammengeht.
Also abwarten, Trennungsjahr geniessen, ...
Danke,
ich werde deinen Rat befolgen.
Natürlich höre ich mich naiv an. So etwas habe ich ja auch noch nicht erlebt und durchgezogen.
Ich werde versuchen das Trennungsjahr zu genießen.
Vielen Dank und schöne Grüße
Indi :thumbup:
Das Trennungsjahr hat der Gesetzgeber geschaffen, damit vorschnelle Handlungen, die zu Vermögensschäden führen und einer Versöhnung im Weg stehen, nicht passieren.
Ich musste es leider so erleben: Das Trennungsjahr hat sie dazu benützt, um die Trennung/Scheidung erst richtig generalstabsplanmässig vorzubereiten/auszudehnen. Weigert sich hartnäckig, auch nur 1 Schnitt in Richtung Mediation/Eheberatung/Ehetherapie zu machen. Keine Chance auf Aussprache, keine Angabe von Gründen.
Nur noch sich (vermeintliche) "Vorteile" verschaffen, indem sie mich vor vollendete Tatsachen stellt. Von Anfang an hat sie eine Haltung mir gegenüber, die einer bereits Geschiedenen entspricht. Ich soll ob dieser "Gerissenheit" buchstäblich erstarren.
Das ganze ist Methode mit System, das hat sich nicht 1 Frauengehirn alleine ausgedacht.
mfg
Moin sonny,
Ich musste es leider so erleben: Das Trennungsjahr hat sie dazu benützt, um die Trennung/Scheidung erst richtig generalstabsplanmässig vorzubereiten/auszudehnen. Weigert sich hartnäckig, auch nur 1 Schnitt in Richtung Mediation/Eheberatung/Ehetherapie zu machen. Keine Chance auf Aussprache, keine Angabe von Gründen.
dass der Gesetzgeber dieses Trennungsjahr mit einer bestimmten Intention (Stichwort: Bedenkzeit) eingeführt hat, bedeutet nicht, dass jeder Trennungswillige sich daran halten und ein Jahr lang von Versöhnungsversuch zu Versöhnungsversuch hoppeln müsste. Es ist auch niemand juristisch verpflichtet, seine Gründe für diesen Schritt darzulegen, an irgendwelchen Rettungsmassnahmen wie Mediation o. ä. teilzunehmen oder dem anderen "noch eine Chance zu geben".
Jeder - auch Du - kann umgehend damit beginnen, die Scheidungsfolgen in geordnete Bahnen zu lenken. Dass Deine Ex genau das bereits tut, während Du noch "drüber reden" willst, bringt Dich tatsächlich ins Hintertreffen. Es ist Deine eigene Aufgabe, hier wieder Gleichstand zu schaffen. Der erste Schritt wäre, die Scheidungsabsicht anzuerkennen anstatt die Uhr zurückdrehen zu wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
gestern hat mich meine Frau wieder auf die Abfindung angesprochen. Als ich ihr gesagt habe,das sie in der Zeit des Trennungsjahres gar nicht mehr darüber nachdenken braucht,war sie sehr sauer. Sie hat mir wieder mit allen möglichen Dingen gedroht. Als aller erstes hat sie gesagt,so lange sie kein Geld bekommen würde,würde sie auch nicht ausziehen,obwohl zum 01.12 eine Wohnung angemietet hat. Auf die Frage,was denn mit den Mietzahlungen dann für die leere unbewohnte Wohnung wäre,hat sie geantwortet,sie bräuchte keine Miete zahlen. Das hat mich doch dann sehr stutzig gemacht ob sie überhaupt schon eine Wohnung gemietet hat. Sie äußerte auch den Spruch,das sie wenn sie ausgezogen sei,immer noch den Schlüssel für unser Haus behalten würde und dort auch ein und ausgehen würde wie ihr es passt. Ich habe ihr gesagt,dass das gar nicht in Frage kommt,im Notfall würde ich ein neues Schloss einbauen. Da hat sie drauf geantwortet, dann würde sie mich anzeigen. Ich habe gesagt,das kann sie dann gerne tun.
Wie seht ihr meine Situation?
Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten?
Ist der Schloßwechsel legal,oder mache ich mich damit strafbar.
Am liebsten würde ich die Alte jetzt schon vor die Tür setzen,um endlich meine Ruhe zu haben.
Nur damit strafe ich auch meinen Sohn und das kommt für mich gar nicht in Frage,ich genieße jeden Tag wo er noch in meiner Nähe ist.
Schreibt mir bitte eure Ansichten.
Vielen Dank und schöne Grüße an alle
Indi