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Trennung - Strategie?

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(@bagger1975)

Hallo lullaby,

sag in zukunft doch einfach "bringen", anstatt dieses "rück..."-wort!

...und die freundinnen werden sich das sicher auch alles anders gedacht bzw vorgestellt haben...

Viel erfolg weiterhin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2011 00:14
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

kurzes update:

Hatte vorgestern mein 3. Gespräch beim JA. Die KM hatte noch kein einziges und wird auch keines haben. Sie lehnt es nach Auskunft der JA-Mitarbeiterin völlig ab, was auch ihr gutes Recht sei. JA macht jetzt ein Gutachten fertig inkl. Empfehlung für die weitere Umgangsregelung, danach kommt es zur endgültigen Gerichtsentscheidung.

Ich habe alles probiert außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Vergeblich, die KM hat alles blockiert und nur ihre RAin sprechen lassen. Kommunikation ist mit der KM nicht mal über alltägliche Sachen unseres Kindes mehr möglich.

Mein Eindruck: was ein KV alles unternimmt, ist völlig egal. Die KM bestimmt alleine was Sache ist und sei die Situation noch so eindeutig. Die Umgänge mit dem KV sind lediglich schmückendes Beiwerk, wichtig ist, dass der Unterhalt pünktlich und in maximaler Höhe abgeliefert wird.

Ich habe das JA gebeten in das Gutachten zu schreiben, dass das Gericht eine Mediation zwischen KM und KV verbindlich ansetzen soll, das geht aber nicht. Das Gericht kann nur "empfehlen". Dem Gericht ist es also völlig egal, ob eine Kommunikation zw. KM und KV stattfindet. Sollte ich einmal vergessen den Unterhalt zu zahlen, können aber meine Konten sofort problemlos gepfändet werden. An diesem Beispiel sieht man, welche Prioritäten die Gesetzgebung setzt.

Nach dem heutigen Gespräch bin ich sehr pessimistisch was die weitere Zukunft unseres Kindes angeht, sie liegt eigentlich völlig in den Händen einer KM, die das Kind als ihren Besitz ansieht und die noch nicht einmal mehr Kontakt zu ihrer eigenen Mutter hat.

Grüße,

ein trauriger

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 12:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lullaby,

jetzt lass den Kopf nicht gleich so hängen.

Die KM hatte noch kein einziges und wird auch keines haben. Sie lehnt es nach Auskunft der JA-Mitarbeiterin völlig ab, was auch ihr gutes Recht sei.

Das ist insofern korrekt, als dass das Jugendamt nun mal kein Vermittlungsgespräch "befehlen" kann, weil es in solchen Angelegenheiten nun mal keine Weisungsbefugnis hat. Und auch wenn es dich in deinem Fall ärgert - gemessen an der dort vorherrschenden Väterfeindlichkeit sollten wir froh sein, dass diese Sportsfreunde in solchen Sachen herzlich wenig zu sagen haben.

JA macht jetzt ein Gutachten fertig inkl. Empfehlung für die weitere Umgangsregelung, danach kommt es zur endgültigen Gerichtsentscheidung.

Es kommt jetzt ein wenig darauf an, was das JA in dieses Gutachten reinschreibt - und es kommt ganz gewaltig darauf an, was der Richter daraus macht. Wie dein Fall ausgeht, hängt jetzt im Wesentlichen davon ab, ob du an einen Richter gerätst, der diesen Namen auch verdient ...

Ich habe das JA gebeten in das Gutachten zu schreiben, dass das Gericht eine Mediation zwischen KM und KV verbindlich ansetzen soll, das geht aber nicht. Das Gericht kann nur "empfehlen". Dem Gericht ist es also völlig egal, ob eine Kommunikation zw. KM und KV stattfindet.

So blöd das auch klingt, aber: Eine Mediation ist dem Wortsinne nach eine Sache, die nur in beiderseitigem Einvernehmen gestartet werden kann. Sie vom Gericht anordnen zu lassen ist demnach ungefähr genau so sinnig, als würdest du jemandem befehlen wollen: "Jetzt sei in der nächsten halben Stunde gefälligst mal kreativ!" Als Desinteresse des Gerichtes würde ich das erst mal nicht auslegen.

Nach dem heutigen Gespräch bin ich sehr pessimistisch was die weitere Zukunft unseres Kindes angeht, sie liegt eigentlich völlig in den Händen einer KM, die das Kind als ihren Besitz ansieht und die noch nicht einmal mehr Kontakt zu ihrer eigenen Mutter hat.

Jetzt warte erst mal ab. Der gute Teil der Nachricht lautet nämlich: Die KM hat sich gegenüber dem Jugendamt ziemlich zopfig gezeigt, und es gibt durchaus JA-Mitarbeiter, bei denen das Verständnis für eine KM an genau dem Punkt aufhört, wo diese sich gegenüber dem Jugendamt selbst wie die Sau benimmt. Mit etwas Glück spiegelt sich dieses dann auch in dem Gutachtensschrieb an das Gericht wider. Aber, wie gesagt: Was dann der Richter daraus macht, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

Wobei, zu deiner Beruhigung: Die Erfolgsaussichten für Umgangsverfahren sind in der Regel relativ gut.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 13:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich habe das JA gebeten in das Gutachten zu schreiben, dass das Gericht eine Mediation zwischen KM und KV verbindlich ansetzen soll, das geht aber nicht. Das Gericht kann nur "empfehlen".

Irrtum. Seit dem neuen FamFG gibt es diese Möglichkeit: § 156 Hinwirken auf Einvernehmen

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

Über die Sinnigkeit einer solchen Zwangsmaßnahme hat Beppo Malachit alles gesagt. Ich würde es dennoch beantragen, und zwar aus den Gründen, die einer Medation zu Grunde liegen: Bereitschaft zur Konfliktbewältigung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 13:54
(@bagger1975)

Hallo Lullaby1980,

ich kann mich @malachit nur anschließen.

Jetzt warte erst einmal ab und lass den Kopf nicht gleich hängen. Es kommen bestimmt auch wieder bessere Tage und ist auch fraglich, ob KM das so durchhalten wird/kann, wenn neutrale Dritte (v.a. Gericht) ins Spiel kommen.

Niemand hat gesagt, dass die Angelegenheit für Dich ein Zuckerschlecken wird. Du hast m.E. bislang alles sehr richtig gemacht und darfst deshalb auch zuversichtlich sein. Mit der Verweigerung von Gesprächen schießt sich KM ein Eigentor.

Meine KM war ähnlich und hat es einige Zeit gebraucht, bis sie eingesehen hat, dass sie auf dem Holzweg war. Das war alles sehr mühsam.

Sei weiter tapfer und Du machst das alles ja schließlich nicht nur für Dich, sondern v.a. wegen (auch) Deinem Kind.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 14:00
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich danke euch für die aufbauenden Antworten. Man ist hin- und hergerissen und es sind halt viele Baustellen aufeinmal offen (KU, ABR, Umgang, Hausrat, seit kurzem auch noch eine Auskunftsklage von der gegnerischen RAin, dazu sitze ich abends alleine in einer viel zu großen Wohnung), die man alle konzentriert abarbeiten muss. Manchmal komme ich schon an die Grenze der Belastbarkeit, aber irgendwie geht es immer weiter.

Eben hat mich mein RA kontaktiert. Die RAin der KM schlägt ihm vor, dass wir die bisher praktizierte vorläufige gerichtliche Umgangsregelung (1/3 bei mir inkl. Übernachtungen, 2/3 bei KM, Lebensmittelpunkt Kind bei KM) außergerichtlich festschreiben sollen. Von seitens KM würde dem bisher praktizierten Modell nichts entgegenstehen. Ich bin mit der Regelung auch grundsätzlich zufrieden, tendiere aber dazu, dies in einem gerichtlichen Verfahren/Beschluss zu regeln (wegen Rechtssicherheit).

Was meint ihr zu dem Vorschlag der RAin, welche mögliche Risiken gibt es für mich? Woher kommt der plötzliche Sinneswandel?

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 15:59
(@bagger1975)

Hallo Lullaby,

dies hier:

Woher kommt der plötzliche Sinneswandel?

basiert evtl. auf der langsam reifenden Erkenntnis der KM, dass sie ihr Anspruchsdenken so nicht durchgesetzt bekommt und der einvernehmliche Weg evtl. doch der bessere ist.

Grds. teile ich Deine Erwägungen zur Rechtssicherheit bei der Umgangsregelung.

Im Zivilrecht besteht grds. die Möglichkeit auch einen außergerichtlichen Vergleich gerichtlich protokollieren zu lassen und dann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung zu beantragen. Ob sich diese Möglichkeit jedoch auch für Umgangsregelungen anwenden lässt, weiss ich jetzt leider wirklich nicht.

Vielleicht wissen die Erfahreneren hierzu etwas.

M.E. solltest Du Dich freuen, dass Deine klare Linie erste Wirkung zeigt, aber dennoch wachsam bleiben...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 17:20
(@bagger1975)

Hallo Lullaby,

kleine Ergänzung zu Vorstehendem.

Man spricht hier offenbar von einer sog. gerichtlichen Billigung einer Umgangsvereinbarung mit Antrag nach § 89 Abs. 2 FamFG (Hinweis auf Ordnungsmittel).

So hat das BVerfG hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110309_1bvr075210.html

ausgeführt, dass die Anordnung gerade der vereinfachten Vollstreckung dienen soll und grds. auf jeden Umgangstiltel (Beschluss oder gerichtlich gebilligte Umgangsregelung) anwendbar ist.

M.E. kannst Du also mit KM außergerichtlich eine Umgangsregelung treffen und diese gerichtlich billigen lassen mit Antrag nach § 89 FamFG. Dann hast Du Rechtssicherheit.

Vermutlich verdienen aber hier die Anwälte dann die sog. Einigungsgebühr.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 18:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich habe das nicht mehr so auf der Pfanne aber wie ist denn der Status?
Läuft schon ne Klage?
Von wem? Worauf?

Wenn schon was läuft, würde ich das nicht unbedingt zurück ziehen.
Aber wenn noch nichts läuft und du mit dem Vorschlag leben kannst und ihr in dieser Frage vertraust kann das gehen.

Ich würde das dann sehr konkret schriftlich fest halten, damit das im Zweifelsfall gleich in eine gerichtliche Regelung umgewandelt und vollstreckbar gemacht werden kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 19:31
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

wegen Umgang:
- wir haben beide vor Auszug der KM einen Eil-Antrag auf ABR gestellt
- mündliche Verhandlung beim Gericht
- einstweilige Anordnung vom Richter bis Hauptverhandlung: Kind ist bei KM, ABR gemeinsam, Umgangsrecht für mich: 2,5 Tage pro Woche
- in der Zwischenzeit: Gutachten durch JA wird gerade erstellt (ich war dort 3 mal zu Gesprächen, KM hat strikt abgelehnt)
- in naher Zukunft: "Endverhandlung" bei Gericht, ist aber noch nicht terminiert

wegen Unterhalt:
- Klage auf KU durch gegnerische RAin --> einstweilige Anordnung /Beschluss, dass ich Mindestunterhalt zahlen muss
- ich habe zwischenzeitlich den unstrittigen Betrag bei Notar titulieren lassen
- aktuell: Klage auf Auskunft durch gegnerische RAin

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 19:51




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

der Notar als "friedfertiger Jurist" ist auch hier das Mittel der Wahl, um eine außergerichtliche Lösung herstellen zu können. Mit Unterstützung Eurer Rechtsanwälte kann hier eine einvernehmliche und gerichtsfeste Lösung geschaffen werden, die viel Geld und Nerven spart. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 23:21
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

neues von der "Front":

- Umgänge laufen bislang sehr gut
- Kind und ich unternehmen sehr viel zusammen, wir haben sehr viel Spaß zusammen
- Kind frägt überhaupt nicht nach KM während der Zeit bei mir

Gestern hat KM angerufen:
- KM hat unser Kind gefragt, ob es das nächste mal zu mir möchte (laut vorläufiger Umgangsregelung würde ich das Kind ab morgen wieder bei mir haben)
- Kind: Nein
- Dann hat KM das Kind gefragt ob KM mir das sagen soll
- Kind: Ja

Das hat mir KM dann mitgeteilt. Zudem stellt sie fest, dass unser Kind derzeit sehr anhänglich sei, was ich so überhaupt nicht bemerkt habe. Bei mir ist das Kind ganz normal, so wie immer. Sei weiß nicht ob es richtig sei, dass ich das Kind morgen zu mir nehme.

Wie soll ich darauf reagieren?

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 19:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lullaby!
Warum fragt KM Euer Kind überhaupt? Das sind Suggestivfragen, Euer Kind weiss, welche Antwort gehört werden möchte...
Ich würde an den geplanten Umgang festhalten, ohne wenn und aber!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 19:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lulla,

Ex daraufhinweisen, dass Kinder in diesen Alter KEIN Mitspracherecht bzgl. dieser Sache haben. Beide Eltern haben den Umang zu unterstützen und zu gewähren. Umgang durchsetzen und zum Abholtermin erscheinen. Exe testet gerade die ersten Stufen des Kindsbesitzes aus. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 19:23
(@bagger1975)

Servus Lullaby,

ich sehe das ähnlich wie meine Vorschreiber. Kinder -zumal in diesem Alter- können noch keine Entscheidungen treffen. Es belastet Kinder nachweislich, zwischen Papa und Mama entscheiden zu müssen und das ist sehr verständlich und nachvollziehbar.

Ich finde das keine gute Entwicklung und das solltest Du KM deutlichst verklickern.

Es entscheiden allein(!) die Eltern. Kinder beugen sich im allgemeinen den elterlichen Entscheidungen auch beim Umgang, wenn und soweit die gemeinsame Entscheidung von beiden Elternteilen befördert und getragen wird.

Hier solltest Du KM deutlichst in die Pflicht nehmen, zum Wohle des gemeinsamen Kindes. Sie hat als Betreuungselternteil die Pflicht, den festgelegten Umgang zu ermöglichen und zu befördern. Alles andere begründet ernsthafte Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit u. -geeignetheit.

Viele Grüsse und hftl. Erfolg dabei 

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 20:10
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Unser Kind ist seit gestern wieder bei mir im regulären Umgang. War überhaupt kein Problem, Kind ist ganz nomal, keine Spur von "ich will nicht zu Papa". Ganz im Gegenteil. Kind hat mir gestern ein Lied gesungen vom "liebem Papa". Wie gewohnt keinerlei Nachfragen wo die Mama ist oder ähnliches.

Keine Ahnung was das ganze von der KM bezwecken sollte. Das ganze war schon zu Beziehungszeiten ein großes Problem und führte letztendlich mit zur Trennung: Wir haben ganz unterschiedliche Erziehungsstile. KM sieht das Kind seit der Geburt als "gleichberechtigten" Partner und fragt es immer was es will. So wurde es dann gemacht ("Willst du ins Bett?", "Willst du in deinem Bett schlafen oder bei Mama", "Willst du was Süßes zu Essen?", usw.). Ich hingegegen setze auf klare Regeln und Ansprachen und gebe vor, was gemacht wird.

Grüße,

Lullaby 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2011 15:37
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

die Umgänge mit unserem Kind laufen sehr gut. Weniger gut sind wie schon berichtet die Übergaben und die ständigen Forderungen der KM. Heute foderte sie z. B. die Beteiligungan einem Geschenk.

Hintergrund:
- wir waren zusammen zu einem Kindergeburtstag bei einem befreundeten Ehepaar eingeladen
- ich ging mit unserem Kind da hin, KM kam später hin und nahm unser Kind mit heim, alles planmäßig, der Übergabetag fiel zufällig auf den Kindergeburtstag.
- sie besorgte (ohne Rücksprache mit mir) ein Geschenk für das Kind, Wert ca. 20 Euro, ich hatte "nur" eine Kleinigkeit für das Geburtstagskind dabei
- sie fordert jetzt die Beteiligung an dem von ihr ausgesuchten und gekauften Geschenk in Höhe von 10 Euro.

Ich habe mir erst überlegt einen 10 Euro-Schein auf den Boden zu werfen, damit sie sich bücken muss, aber ich habe mich dann doch entschieden auf den von mir gezahlten Kindesunterthalt in Höhe der DDT zu verweisen, der meines Erachtens Geburtstagsgeschenke für andere Kinder beinhaltet.

Sie akzeptiert dies nicht und wurde mal wieder vor den Augen und Ohren unseres Kindes laut und beleidigend. Wie hättet ihr reagiert?

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 22:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also meine Standardantwort auf solcherlei Ansinnen ist:

"Ich bezahle das sogar vollständig und alleine!
Und zwar in Form von Unterhalt!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 22:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

betrachtet man es zivilrechtlich, dann gibt es zwei Willenserklärungen: Die der Exe ein Geschenk zu kaufen und die des Geschenkehändlers, das Geschenk zu verkaufen. Die beiden werden sich einig, das Geschäft kommt zu Stande.

Wo soll hier Deine Rolle sein? Wenn sie Geschenke kaufen will, ist das ihre Sache, die sie von ihrem Geld zu erledigen hat. Was kommt denn als nächstes? Die neue X-Box fürs Nachbarkind? "Ach Ex, gib mir bitte die 200 Euro, ja?" Sie kann freundlich im Vorfeld fragen, genau wie für Schulausflüge die in 6 Monaten stattfinden. Tut sie das nicht - Pecht gehabt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 22:58
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

ich finde es OK, dass du auf den KU verwiesen hast, weiterhin hättest ihr ja ein WM anbieten können, dann wäre die Teilung i.O. gewesen....;-)

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 23:33




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