Ich würde auch sehr vorsichtig sein.
Nochmal zum Thema neuer Partner. Frauen sind ungern allein bzw. wird es aus der Erfahrung seeeehr schnell gehen, dass ein netter neuer Next bei ihr am Tisch sitzt und dann wird schön von dort aus nachgesteuert.
Insbesondere könnte dieser ihr in den Kopf setzen, sich "endlich zu nehmen, was ihr zusteht" bzw. "jetzt sich doch endlich mal Zeit für ihn und das Kind zu nehmen" und dadurch wird auf Grund schlechter Arbeitsleistung z.B. ein Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert und dann wars das mit Eurer BU-Vereinbarung...
Sei wachsam und nimm die Ratschläge der erfahrenen User an.
Zieh das durch mit dem Jugendamt und zeige damit, dass Du sehr wohl zu einer friedlichen Lösung bereit bist, aber es auch nach Deinen Vorstellungen läuft. Du musst zunächst mal wieder das Steuer in die Hand bekommen. Dies hält nach wie vor Deine Ex in der Hand.
Hallo zusammen,
jetzt wird es langsam ernst!
Danke für eure Beiträge und kurzes update:
- Mietvertrag ist geändert. Ab 1.6. bin ich alleiniger Mieter
- Umzug von LG ist von ihr mündlich um den 05.06. herum avisiert worden. Sie braucht die Tage vorher um zu streichen, Küche aufzubauen usw
- Der gemeinsame JA Termin hat sie abgesagt, „es gibt nichts zu regeln“, „das und das und das steht mir zu“
- Mein Anwalt rät mir davon ab das Einwohnermeldeamt präventiv zu informieren, dass ich einer Ummeldung nicht zustimme, das würde nichts bringen
Eil-Antrag auf ABR geht morgen über Anwalt an Gericht raus. Inhalt:
- Übertragung des ABR auf mich
- Regelung des Umgangsrecht: detailliert ausgearbeitetes Wechselmodell 50:50,
- Umfangreiche Begründung durch Anwalt (u.a. Kontinuität, familiäre Situation, Sicherstellung der Betreuung, Erhaltung beider Elternteile)
- JA habe ich darüber informiert
Wie seht ihr das? Haben wir was vergessen? Im Antrag steht nichts darüber, dass die KM beim Umzug bis zur Verhandlung unser Kind nicht „mitnehmen“ darf. Macht es Sinn, das mitaufzunehmen?
Danke und viele Grüße,
Lullaby
Servus
Im Antrag steht nichts darüber, dass die KM beim Umzug bis zur Verhandlung unser Kind nicht „mitnehmen“ darf. Macht es Sinn, das mitaufzunehmen?
Macht in meinen Augen nicht viel Sinn.
Mehr Sinn macht es wenn drinn steht, dass Du Wert darauf legst dem Kind sein gewohntes und vertrautes Umfeld zu erhalten.
Aber dies wird Dein RA ja hoffentlich schon hier erledigen
(u.a. Kontinuität, familiäre Situation, Sicherstellung der Betreuung, Erhaltung beider Elternteile)
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Also persönlich halte ich nicht soviel von diesem Vorgehen.
Was passiert nun:
- Auf Grund der viel zu emotional aufgeladenen Situation wird nun auf harte Bandagen umgestellt,
- es ist viel sinnvoller erstmal die Energie der Exe verpuffen zu lassen. Da werden noch viele Trännchen fließen, wenn der Elektroherd geschleppt werden muss und die Küchenplatte doch nicht passt (spätestens dann werden sich die vielen männlichen Helfer bei ihr melden, warte mal ab)- ausserdem entspannt sich das Verhältnis nach dem Auszug meist extrem,
- die Kommunikation wird extrem schwierig zwischen den Parteien,
- Ex wird sich nun auch mit RA munitionieren,
- Kosten im Bereich 500 Euro plus laufen nun auf für RA - Erfolgsaussichten bei einer extrem mütterfreundlichen Gesetzgebung schwierig.
Ich kann das Vorgehen verstehen. Es ist aber aus meiner Sicht zum jetztigen Zeitpunkt zu offensiv und verbaut noch vorhandenes Gesprächspotential. Denn was "ihr zusteht" kann sehr schnell auch außergerichtlich noch sehr gut geklärt werden. Gruß Ingo
Hi,
finde das Vorgehen gut, eben weil deine Ex der Meinung ist "das steht mir alles zu". In so einem Fall ist es angebracht sofort klarzustellen was Sache ist.
LG
Nadda
Wie robust ist dein Betreuungskonzept ?
Wie nah bist du am Kind ?
... denn darauf kommt es an !
Hallo,
"das steht mit zu"
es ist aber genau so! So ist die Rechtsprechung. Eheprägende Verhältnisse, Einverdienermodell. Obwohl dies Usus ist betrachtete meine Ex alleine schon, dass ich auf das JA verwies, dies als Gewaltakt. Vom RA und Gericht hat sie sich geschützt und sicher gefühlt. Dann zu was führt eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dises wird ja nicht mit gegenseitgem Respekt geführt sondern die Parteien möchten ihre Vorteile schildern, warum die Kinder bei ihnen versorgt sind. Dies, und das agieren gegen den Willen des anderen, steht einer friedlichen Auseinandersetzung im Weg.
Meiner Meinung nach kann dem "das steht mir zu" nur mit entsprechender Rechtsprechung entgegnet werden und nicht das Nestmodelle sondern das Wechselmodell muss als Basis der Kinderbetreuung verwendet werden.
Die Auskünfte meiner RA gingen alle auch in diese Richtung. Allerdings gab es auch die Aussage, dass ein Lehrer vor Gericht die Kinder zugesprochen bekam alleine weil er nachweisen konnte, dass er mehr als die Kinder zu Hause war im Gegensatz zur Mutter. Ich resignierte dann völlig, als ich noch die Auskunft erhielt, dass selbst wenn die Kinder bei mir seien ich einen Unterhalt an Ex von ca. 1000.- zu zahlen hätte. Ich war fassungslos.
Ich drücke dir jedenfalls beide Daumen und würde mich freuen über ein positives Ende zu lesen. Wenn dem so ist werde ich wohl meine Meinung ändern.
Gruß
Moin,
Du beantragst das ABR.
Du beantragst Umgang.
Du beantragst das Wechselmodell.
Ja, damit machst du es einem Richter ganz einfach: Wechselmodell ist nicht, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Umgang kannst du haben, weil du den ja willst und damit implizit das Kind bei der Ex siehst. Damit entfällt der ABR-Antrag bzw. wird dieser abschlägig entschieden und damit hat es die Ex.
Toller Rechtsanwalt. Gaaaaanz klasse.
Was hat den geritten, so einen Unfug zu verzapfen?
Du sollst das ABR beantragen. Nicht mehr und nicht weniger.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
@ staengler: Genau das steht im Antrag drin. Kontinuität, bisheriges Umfeld, bisherige Betreuung. Kurz, knapp, prägnant, alles ohne Wertung, neutral formuliert. Mami würde 50 % des Umgang erhalten inkl .Übernachtungen, Betreuung in Kita und von Oma bleibt auch alles wie es derzeit ist. Darüberhinaus biete ich an, dass Mami das Kind jederzeit nach Absprache besuchen kann bei mir in der Wohnung. Einzig und allein: das Kind wohnt bei mir.
@ Tischlermneister: Ich denke, dass ist genau meine "Stärke", die ich in die Waagschale werfen muss. Mein Konzept sieht vor, dass ich unser Kind an 2 Tagen vollzeit betreue, an den anderen Tagen, wenn ich arbeite und es in meiner Obhut ist, bringe ich es morgens in die Kita, mittags holt es die Oma ab und abends hole ich es wieder bei der Oma ab. So wie es auch jetzt ist. an 50 % der Zeit soll es die Mami betreuen, die auch selbst arbeitet.
@ Loge: Bin genau meiner Meinung. Bei uns ist der Unterschied, dass wir nicht verheiratet sind, kein klassisches Ernährer-Hausfrau-Modell hatten, sondern uns beide etwa gleich viel um Kind, Haushalt und Geldverdienen gekümmert haben.
@ Deep Thought: Sorry ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich beantrage nicht mit dem ABR gleichzeitig Umgang, sondern mit dem ABR auch gleichzeitig die Regelung der Betreuung. Was passiert wenn ich das ABR bekomme? Würde sie wohl klagen auf Umgang. Was passiert wenn sie das ABR bekommt? Dann würde ich klagen. Laut Anwalt spielen wir mit offenen Karten und wollen ABR und Umgang in einem "Rutsch" regeln. Mit dem 50:50 Modell zeige ich Kompromissbereitschaft und lege die Messlatte hoch. Sind scheinbar Taktik-Spielchen. Ich bin kein Experte, aber welches Modell ist gesetzlich vorgesehen und in welchem Gesetz steht das?
Grüße,
Lullaby
Hi,
wenn ich arbeite und es in meiner Obhut ist, bringe ich es morgens in die Kita, mittags holt es die Oma ab und abends hole ich es wieder bei der Oma ab.
die Oma-Lösung gefällt mir persönlich nicht.
Was passiert bei Ausfall der Oma ???
Hey,
allgemein gefällt mir das Betreuungskonzept nicht - du betreust euer Kind nur an zwei Tagen.
Es ehrt dich zwar und es ist auch sinnvoll alles aufrecht erhalten zu wollen was vorher war, allerdings wird das einen Richter wahrscheinlich nicht so auslegen wie du es gerne hättest - orientiere dich an den Worten von Deep - ich denke dann bist du auf einem besseren Weg und lass dieses 50:50 weg und schreibe lieber sehr größzügiges Umgangsrecht rein.
Gruß Zahltag
Hi,
@ Tischlermeister:
Danke für die Frage, die ist berechtigt. Aber wie ihr mich kennt, bin ich darauf vorbereitet. Folgende Optionen hätte ich dafür:
1. Ich arbeite an dem Tag nur morgens und hole das Kind von der Kita ab und betreue es nachmittag selbst.
2. Ich arbeite ganztags von zuhause aus und betreue das Kind selbst
3. Sollte ich auch krank sein, beruflich verhindert sein o.ä.: Wird das Kind von meinen Eltern betreut
4. Sollten meine Eltern und ich verhindert sein: Wird das Kind von meiner Schwägerin (ist eine "Hausfrau") betreut, die ein gleichaltriges Kind hat und die Betreuung auch schon übernommen hat und eine Bezugsperson ist.
5. Sollten meine Eltern, meine Schwägerin und ich verhindert sein: würde ich das Gespräch mit der Mami suchen und sie freundlich fragen ob sie ausnahmsweise die Betreuung übernehmen kann
6. Wenn alle Stricke reissen oder irgendwer Probleme mit dem 5. Vorschlag hat: Meine Firma hat einen Betriebskindergarten mit einer "Notgruppe" für solche Fälle (wenn z. B. die Betreuung kurzfristig ausfällt). Der hat an 52 Wochen 5 Tage unter der Woche geöffnet von 06:00 bis 20:00. Hier wäre in solchen Ausnahemsituationen auf jeden Fall Platz. Der hat auch für alleinerziehende Väter geöffnet, nicht nur für Familien oder alleinerziehende Mütter.
Aber klar ist, eine Betreuung wie eine Hausfrau kann ich nicht bieten, das will ich aber auch nicht 😉
@ zahltag:
Ich finde, wenn ich das Kind an 3,5 Tagen pro Woche habe (50 % von 7 Tagen) davon 2 Tage ganz betreue und die anderen 1,5 Tage es morgens in die Kita bringe und abends von der Oma abhole, ist das mehr als genug. Rechnerisch sind dies an "meinen" 3,5 Tagen über 80% persönliche Betreuung durch den Vater. Warum soll ich an der aktuellen Betreuung was ändern?
Ich finde es übrigens gut von euch, dass ihr genau nachhakt. Dies zeigt mir, auf was ich mich noch besser vorbereiten muss.
Grüße,
Lullaby
Auch wenn Du lieber auf die Dir angenehmen Antworten eingehst: Ich halte das ganze trotzdem für fraglich. Was soll jetzt für das Kind positiv sein, wenn es von einer Betreuungsperson zur nächsten weitergereicht wird?
Ich sehe nicht wirklich, dass auf die Bedürfnisse des Kindes dabei geachtet wird. I
Ich fände ein klassiches Wechselmodell mit Umgang unter der Woche wesentlich besser. Und dazu musst Du auch keine ABR-Kampf beginnen, der auf beiden Seiten nur Verluste bringen wird. Für mich wirkt das Ganze wie eine Art Revange an der Ex.
Ich denke jeder hier kann diese Gefühle gegen die Ex zu Recht verstehen, trotzdem halte ich es so nicht für zielführend. Gruß Ingo
Wie wärs wenn du umstellst.
Bevor Oma, Tante, Nachbarin oder Tankstellenfritz die Betreuung übernehmen, wenn du ausfällst, wird zuerst die KM gefragt, ob sie einspringen kann. So dürftets du dann eher ne Chance haben, als wenn du x Personen präsentierst, die euer Kind im Not- oder Normalfall betreuen sollen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey,
@ zahltag:
Ich finde, wenn ich das Kind an 3,5 Tagen pro Woche habe (50 % von 7 Tagen) davon 2 Tage ganz betreue und die anderen 1,5 Tage es morgens in die Kita bringe und abends von der Oma abhole, ist das mehr als genug. Rechnerisch sind dies an "meinen" 3,5 Tagen über 80% persönliche Betreuung durch den Vater.
Also betreust du euer Kind 2,8 Tage. Ich will hier nicht klein klein machen, aber ich denke bei diesen Aufführungen solltest du dolle aufpassen - wichtig ist nur wie du das Betreuungskonzept einmalig vor Gerivcht anbringst wie man es dann lebt und im Endeffekt gestaltet steht wieder auf einem anderen Blatt. Und gerade der Hinweis von Tina solltest du nicht ausser acht lassen, bevor du dem Richter ne Armee aufzählst und dann kommt irgendwan die KM zum Schluss.
Ich denke du hast gute Ansätze udn gute Ideen nur solltest du ggf. ein bisschen aufpassen was du alles an den Richter zukommen lässt. Nach nem Urteil kannst du mit der KM dann 50:50 oder oder oder
Gruß Zahltag
Hallo zusammen,
kurzes update:
mein Eilanantrag auf ABR wurde ja eingereicht und mittlerweile liegt der Termin fest. Als meine Ex dies erfuhr, setzte hektische Betriebsamkeit bei ihr ein. Ergebnis: sie stellt jetzt scheinbar über ihren Anwalt auch kurzfristig einen Antrag auf ABR, jedoch ohne Regelung zur Betreuung. Wenn Sie das ABR bekäme würde sie die Betreuung im Nachgang regeln, laut ihrer Aussgae wären dann sowohl ich als auch ihre Mutter (betreut das Kind an 3 Tagen, kein Kontakt mehr zw. Ex und Mutter) weitestgehend aussen vor. Sie würde dann eine Fremdbetreuung (Tagesmutter) installieren ("Das steht mir so zu"). Sie ist sehr siegesgewiss ("Das Kind gehört zur Mutter, ich habe es 9 Monate ausgetragen, Men Anwalt kennt den Richter", usw).
Hat jemand Erfahrung wie es jetzt weitergeht wenn sowohl ein Antrag von mir (ABR und gleichzeitig Betreuungsaufteilung) und ein Antrag von der Gegenseite (nur auf ABR) vorliegt?
Vom geplanten Auszug ist noch nichts zu spüren, ab heute bin ich alleiniger Mieter. Ihr Anwalt hat ihr ausdrücklich geraten, das Kind beim Auszug gegen meinen Willen mitzunehmen, das "steht ihr zu".
Vielen Dank im voraus und Grüße,
Lullaby
Hat jemand Erfahrung wie es jetzt weitergeht wenn sowohl ein Antrag von mir (ABR und gleichzeitig Betreuungsaufteilung) und ein Antrag von der Gegenseite (nur auf ABR) vorliegt?
Wie sieht es aus, wenn man 49 Tischtennisbälle in eine Plexiglaskugel packt?
Welche 6 fallen erfahrungsgemäß als erste in die 6 Röhrchen?
Wenn du auf einen der wenigen neutralen Richter triffst, wird er objektiv und sorgfältig prüfen, bei wem das Kind besser aufgehoben ist.
Wenn du auf einen der vielen Richter triffst, die auch der Meinung sind, dass Kinder zur Mutter gehören und Väter für das bezahlen zuständig sind, wird er sich irgendetwas aus den gichtigen Fingern saugen um das zu rechtfertigen.
Du hast nur eine Chance, wenn du sehr gut vorbereitet in dieses Gefecht gehst.
Es bleibt ein Uphill Battle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
heute morgen war die 1. Verhandlung beim Gericht.
Ausgangslage:
- Ex (nicht verheiratet) möchte mit Kind (2 J, GSR) gegen meinen Willen aus gemeinsamer Wohnung ausziehen ohne vorher mit mir Umgang/Unterhalt usw. zu regeln ("Das steht mir zu", " ich bin die Mutter"). Sie war vorher auch schon beim RA. Wir arbeiten beide Teilzeit und könnten Betreuung sicherstellen
- Ich habe über Anwalt 2 Eil-Anträge gestellt: 1. Hauptantrag: Übertragung ABR auf mich, 2. Hilfsantrag (wenn Hauptantrag abgelehnt wird): Regelung der Betreuung im detiellierten Wechselmodell 50:50.
- Mein Antrag wurde von ihrer Anwältin mit einem Antrag auf ABR für sie beantwortet.
Ablauf Verhandlung:
- Richter war älter und machte deutlich, dass er eine Einigung erwartet und nur im Notfall einen Beschluss sprechen will
- Richter hat gleich zu Beginn gesagt: Kind gehört eigentlich zur Mutter, ein WM für ein Kind im KIGA-Alter schließt er kategorisch aus, das gabs bei ihm noch nie und wird es auch nicht geben. Ab Schulalter schon eher.
- Richter möchte ABR bei beiden gemeinsam belassen, dies wäre seine favorisierte Lösung
- Die Anwälte und wir haben dann unsere Positionen klar gemacht, teils lebhaft diskutiert aber eigentlich immer fair.
- Diskussion dauerte ca. 30 Minuten
Ergebnis vorläufig (für die nächsten 2 Monate bis zur Hauptverhandlung):
- ABR bleibt gemeinsam
- Kind ist zu 2/3 bei der Mutter und zu 1/3 bei mir (inkl. Übernachtungen)
- Jugendamt macht Termine mit uns beiden aus und erstellt dann ein Gutachten
Unter den Voraussetzungen und der Einstellung des Richters bin ich mit dem Ergebnis zufrieden, mehr war meines Erachtens nicht drin. Dank dem Hilfsantrag von meinem Anwalt wurde nicht nur das ABR verhandelt, sondern auch gleich die vorläufige Betreuung mit festgesetzt, was ich als sehr positiv empfunden habe.
Mein Vorgehen/Ziele für die nächsten 2 Monate:
- hoffentlich stabiles Betreuungsmodell im beschlossenen Modus
- die Vermittlung des JA nutzen (Ex hat vorher ein gemeinsames Gespräch kategorisch abgelehnt, jetzt muss sie mit hin, ich war bereits im Vorfeld dort)
- ich könnte mir vorstellen, dem Umzug des Kindes in die neue Wohnung der EX zuzustimmen (nur diesem einen Umzug) und dafür das ABR gemeinsam zu erhalten
auf lange Sicht: ein "richtiges" WM (50:50) etablieren
btw:
- ich habe die Anwältin von der EX gegooglet: sie ist Mitgliedin 😉 im DJB. Ich rechnete mit dem schlimmsten. In der Verhandlung hat sie sich aber recht zurückgehalten
Danke nochmal an alle für die bisherige Unterstützung. Gerade die Frage nach der Betreuung wenn ich arbeite wurde mir mehrfach vom Richter und der Gegenseite gestellt ("was ist wenn Kita zu hat, ich arbeite und die Oma krank ist?"). Dank der Diskussion hier im Forum war ich darauf vorbereitet und konnte gute und plausible Lösungen liefern.
Grüße,
Lullaby
Hallo Lullaby,
ich habe bislang bei Dir interessiert mitgelesen und ich meine, Du kannst mit dem mitgeteilten Ergebnis durchaus zufrieden sein.
Es zeigt sich einmal mehr, was sich so erreichen lässt, wenn konsequent und überlegt gehandelt wird und man gut vorbereitet ist bzw. geschickt Leitplanken ausbringt, die die Gegenseite in der grob vorgegebenen Bahn halten.
Die ganze Sache hat sich KM sicher anders vorgestellt und ist für sie sicher, ganz besonders im positiven Sinne für Euer gemeinsames Kind, lehrreich gewesen, von wegen: "Das steht mir zu!"
Viel Erfolg weiterhin
Hallo zusammen,
am WE hatte ich den ersten "Umgang" mit unserem Kind nach der Trennung und der vorläufigen Gerichtsentscheidung. Es waren 3 wunderschöne Tage, in denen wir einiges unternommen haben (Zoo, Schwimmbad, großes Grillfest). Die Übernachtungen bei mir haben problemlos geklappt. Das Kind hat beim ins-Bett-bringen am letzten Abend den Spieß umgedreht und mir ein Gute-Nacht-Lied "für meinen Papa" vorgesungen. Mir kamen fast die Tränen!
"Rück-Übergabe" (was für ein schreckliches Wort) war am Sonntag um 15:00 bei der KM vereinbart. Um mir keine blöße zu geben war ich um ca. 14:45 schon dort. Das Wohnzimmer saß voll mit ihren Freundinnen, vielleicht habe sie drauf gewartet, dass ich das Kind später als verienbart zurückbringe, keine Ahnung. Es war eine Stimmung wie auf dem Friedhof. Die KM hat mir dann noch Vorwürfe gemacht, ich hätte das Kind "falsch" angezogen, obenrum zu "warm" und untenrum zu "kalt". Ich habe gelächelt und mit einer Leerformel geantwortet. An solche Vorwürfe muss ich mich wohl gewöhnen.
Ich freu mich schon aufs nächste Wochenende wenn ich unser Kind wiedersehe.
Grüße
Lullaby