Hallo Lullaby,
ein kleines Detail - aber ich glaube, die Dame möchte dich hier für dumm verkaufen:
- Unterhalt laut DDT, Kindergeld würde geteilt werden, da ich ja auch Kosten habe beim Umgang
Das ist kein Entgegenkommen von ihr - denn deine Hälfte des Kindergeldes wird standardmäßig (!) von den Tabellenbeträgen laut Düsseldorfer Tabelle abgezogen (du kannst auf der letzten Seite der DT nachsehen, da stehen statt der Tabellenbeträge die Zahlbeträge).
Beispiel (Zeile 1, Kind unter 6 Jahre): Tabellenbetrag 317 Euro, Zahlbetrag "nur" 225 Euro, da halbes Kindergeld abgezogen wird. Das ist aber, wie gesagt, kein Entgegenkommen von deiner Ex, sondern wird grundsätzlich so gehandhabt.
Oder wollte sie sagen, du zahlst zwar z.B. diese 225 Euro, bekommst aber im Gegenzug von ihr das halbe Kindergeld überwiesen? Es würde mich wundern - also frag' da lieber noch mal genauer nach, wie sie das gemeint hat mit diesem "Kindergeld teilen, weil du ja auch Kosten hast beim Umgang" ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hey,
da euer Kind bereits 2,5 Jahre ist hast du den BU ja schon fast „ausgesessen“. Von daher sollte sich dein BU-Risiko auf 6 Monate reduzieren und einen überschaubaren Betrag darstellen – zumal die KM ja drauf verzichten möchte….
Somit kannst du dich den wichtigen Dingen widmen.
Die KM zieht zum 01.06. aus – das ist auch schön – wieder eine Sorge weniger.
Die KM ist der Meinung, dass das Kind zur Mutter gehört und somit bei ihr gemeldet sein soll – nur weil sie Mutter ist? Ja wird wahrscheinlich so kommen und viel machen kannst du nicht dagegen, ausser zur Gemeinde trampeln denen die Sachlage schildern und einen Sperrvermerk einrichten lassen, dass euer Kind nur mit Zustimmung beider Elternteile umgemeldet werden darf – ob die sich dann daran halten ist ne andere Frage….
Die KM akzeptiert, dass du kein WE-Papa sein willst – das ist schön, aber was interessiert die KM was sie gestern gesagt hat?
Somit wäre das für mich ein erster Ansatzpunkt aktiv zu werden. Ich würde der KM vorschlagen, dass ihr eine entsprechende Umgangsregelung erarbeitet, da du nur Teilzeit arbeitest solltest du und auch in Verbindung deiner Eltern gute Betreuungsmöglichkeiten haben. Somit würde ich bei dieser Vereinbarung darauf drängen, dass ihr euer Kind zu „gleichen Teilen“ betreut – praktisch ein Wechselmodell was in der Umgangsvereinbarung klar geregelt ist. Diese Vereinbarung sollte bei Nichteinhaltung der KM entsprechend sanktioniert werden bzw. die Umgangsvereinbarung „gerichtlich“ absegnen lassen.
Sollte sie dieser Regelung nicht zustimmen wollen, weißt du ja wo die Reise hingehen wird, weil KU nach DDT sollte dann entfallen – das KG würde ich in diesem Fall der KM überlassen.
Gruß Zahltag
P.S. ich teile malachits annahme, sie will wohl nur schnell und leise mit eurer Tochter in ne eigene Wohnung - und danach weiss sie von eurem Gespräch nicht mehr viel - so meine Einschätzung
Hallo Lullaby,
P.S. ich teile malachits annahme, sie will wohl nur schnell und leise mit eurer Tochter in ne eigene Wohnung - und danach weiss sie von eurem Gespräch nicht mehr viel - so meine Einschätzung
Zumal die Dame sich ja bereits in der Vergangenheit als Möchtegern-Erpresserin betätigt hat:
Meine Freundin hat mir letzte Woche eröffnet was sie möchte: Alternative 1: Heirat, ein Haus bauen und ein zweites Kind; Alternative 2: Trennung. Wenn Trennung, dann will sie das alleinige Sorgerecht, nicht mehr arbeiten (Geld für Wohnung und Lebensunterhalt würde sie ihrer Ansicht nach angeblich vom "Amt" und von mir bekommen) und sich auf unbestimmte Zeit den ganzen Tag um die Kleine kümmern. Ich soll dann aus der Wohnung ausziehen. Meine Tochter würde ich max. alle 2 Wochen sehen.
Ich weiß nicht, inwieweit sich in der Zwischenzeit ihre Ansichten gewandelt haben - allerdings würde ich bei so einem Menschen ein gewisses, äh, Grundmisstrauen hegen ;-(
Aber, noch was anderes: Du Teilzeit, sie Teilzeit, beide Wohnungen im gleichen Viertel - von den äußeren Randbedingungen her seid ihr wirklich die idealen Kandidaten für das Wechselmodell! Hast du die Dame mal auf diese Möglichkeit angesprochen, bzw. wie hat sie darauf reagiert?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
erstmal danke für die Antworten.
@ mahjoko: Kind geht (vormittags) in Kita, in der Zeit in der ich es hätte, könnte ich natürlich entscheiden, was ich mache. Entweder bringe ich es in die Kita und hol es wieder ab oder wir unternehmen zusammen was. Es besteht ja keine Kita-Pflicht. Eine Mutter betreut ihr Kind ja auch nicht Vollzeit, wenn es in den Kiga oder in die Schule geht, bekommt aber dennoch vollen BU und KU.
@ Malachit: Nein, sie meint ich soll die 225 Euro zahlen, und das Kindergeld wird geteilt. "Effektiv" soll ich also 225- 184/2= 133 Euro zahlen jeden Monat. Dennoch ist das ein guter Punkt und zeigt mir, dass es Missverständnisse geben könnte. Ich sprech das explizit nochmal mit ihr an.
@ Zahltag/ Malachit: Genau da bin ich dran, eine Umgangsregelung fest zu schnüren und auch schriftlich zu machen inkl. Unterschrift von beiden. 50:50 lehnt sie ab, 2/3 zu 1/3 würde sie laut Aussage akzeptieren. Das ist ja genau der Punkt an dem ich bin: Soll ich mich darauf einlassen, dass sie geht und ich zu 1/3 das Kind betreue? Oder notfalls bis vor Gericht um 50:50 erreichen, ABR beantragen und im Fall, dass ich verliere, ein großes Risiko einzugehen und das Verhältnis zur KM verschlechtern und evtl. WE-Vater (stundenweise) zu werden? Wenn ich ehrlich bin, könnte ich mit 2/3 zu 1/3 auch leben, vorausgesetzt es ist stabil und die KM ist/bleibt kooperativ. 1/3 der Zeit mit meinem Kind zu verbringen, so wie ich es für richtig halte, ohne weibliches Anspruchsdenken und Zickerei, in den anderen 2/3 der Zeit "mein Ding" machen, daran könnte ich mich gewöhnen!
Mein Zitat vom Juni von Malachit zeigt die Gründe für die Trennung. Sie hat sich stur auf Heirat, Haus und 2-3 Kinder versteift, ich habe ihr mehrfach klargemacht, dass nichts von dem mit mir in Frage kommt. Ihre Konsequenz darauf ist die Trennung. Wir führten jahrelang eine wirklich gute Beziehung, mit der Schwangerschaft hat sich das ganze leider stark verändert.
Von den Rahmenbedingungen her hätten wir optimale Voraussetzungen für ein Wechselmodell, wobei sie 50:50 strikt ablehnt. Betreuungsmöglichkeiten wären für mich kein Problem, ich habe sogar mehrere Optionen (ich selbst, meine Eltern, ihre Mutter, Kita, Schwägerin) und könnte sogar eine 100% Betreuung gewährleisten.
Kann man sich eine Umgangsvereinbarung auch gerichtlich absegnen lassen?
Grüße,
Lullaby
Hallo Lullaby,
Nein, sie meint ich soll die 225 Euro zahlen, und das Kindergeld wird geteilt. "Effektiv" soll ich also 225- 184/2= 133 Euro zahlen jeden Monat. Dennoch ist das ein guter Punkt und zeigt mir, dass es Missverständnisse geben könnte. Ich sprech das explizit nochmal mit ihr an.
(...)
50:50 lehnt sie ab, 2/3 zu 1/3 würde sie laut Aussage akzeptieren.
Wenn das Angebot wirklich ernst gemeint ist: Kind zu 1/3 bei dir und zu 2/3 bei ihr, "Ausgleichszahlung" beim Kindesunterhalt von effektiv 133 Euro von dir an sie, und bei Verzicht auf BU - dann würde ich an deiner Stelle zugreifen, und zwar sofort. Allenfalls würde ich noch versuchen, auf z.B. "40% bei dir und 60% bei ihr" zu gehen, und zwar ohne (!) dabei an den finanziellen Randbedingungen irgendetwas zu ihren Ungunsten ändern zu wollen.
Bei der Formulierung des Unterhaltsanspruches - hm, vielleicht ist es nur eine bekloppte Idee von mir, aber eventuell wäre es sinnvoll zu sagen: Sie bekommt von dir genau den Betrag, den sie auch als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen könnte. Das sind derzeit eben diese 133 Euro (ab dem 6. Geburtstag des Kindes wären es nach aktuellem Stand dann 160 Euro). Das hätte den Vorteil, dass du dich elegant von der Düsseldorfer Tabelle entkoppelst, und außerdem ist somit wenigstens die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes aus prinzipiellen Gründen aus dem Spiel (d.h. deine Ex hat "nur" noch die Möglichkeit, das Jugendamt im Sinne einer kostenlosen Rechtsschutzversicherung, aka "Beistandschaft", zu benutzen).
Du musst dir allerdings im Klaren darüber sein, dass deine Ex so eine "ein Drittel/zwei Drittel"-Regelung jederzeit wieder kippen kann; in unserem feinen Familienunrecht existiert dieses Konstrukt nämlich schlicht und ergreifend nicht.
Ach so, um Missverständnissen vorzubeugen: Ich kenne deine Einkommensverhältnisse nicht, und die von mir genannten 225 Euro sind der Mindestunterhalt; je nach deinem Einkommen kann's durchaus teurer werden. Teurer wird es ebenfalls ab dem 6. Geburtstag des Kindes. Vermutlich weißt du das alles längst, aber behalte das bitte im Hinterkopf, wenn du mit der KM irgendeine Regelung ausklamüserst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Da ich fast die gleiche Geschichte vor geraumer Zeit(lustig, so gar die Auszugsdaten stimmen fast) mit identischer Konstellation erlebt habe: Lass die gute schön ausziehen, regelt den Umgang und dann lasst auch erstmal Ruhe einkehren in das Ganze.
Deinem Kind schadet ein konstanter, regelmäßiger Umgang überhaupt nicht (man denkt natürlich am Anfang anders). Wichtiger ist, dass sich die Eltern beherrschen können und nichts vor dem Kind diskutiert wird. Ruhe kommt erst durch den Auszug in das ganze System und dann glätten sich meist die Wogen. Anwalt hast Du ja im Boot, das passt.
Auch die Verkrachung mit den Eltern ist typisch, genauso erlebt bei meiner Ex. Daher: wenn Kita nicht reicht, auf gute Tagesmutter umstellen. Klappt sehr gut, ist ein neutraler Ansprechpartner, entspannt zusätzlich die Situation.
Wenns wie bei mir weiterläuft, wird Deine Ex eh in kürze auch mit ihrem "Neuen" zusammenziehen, da Frauen (oft, nicht alle) sehr ungerne allein sind bzw. keine Zeit zum nachdenken haben wollen. Danach wird sie eh froh sein, dass Du als guter Babysitter einspringst, damit sie ihr WE mit ihrem Next verbringen kann. Tipp: Er wird max. ihre Gehaltsklasse, wahrscheinlich drunter sein. Dann kannst Du in 2 Jahren mal schauen zum Thema Unterhaltsverwirkung. Aber das hat Zeit.. Kannst ja mal schreiben, ob ich da richtig liege. Gruß Ingo
Hallo zusammen,
ich hatte heute abend ein Gespräch mit meiner Lebensgefährtin wegen der möglichen Elternvereinbarung. Sie ist nach wie vor auf dem Standpunkt, dass sie nichts unterschreiben will und den Umgang erst nach dem Umzug regelt. Den Kindesunterhalt möchte sie jetzt doch voll haben, sie ist jetzt auf einem komplett anderen Standpunkt als vor 2 Tagen. "Das steht mir zu" ist ihr Lieblingsausdruck.
Zudem hat sie 2 interessante Details erwähnt:
- sie war ebenfalls bei einem Rechtsanwalt und angeblich kennt der Rechtsanwalt den hiesigen Familienrichter und weiß wie der entscheidet
- wegen dem Unterhalt soll ich beim Jugendamt was unterschreiben; beim Jugendamt selbt war sie jedoch nicht
Wie seht ihr das mit dem Rechtsanwalt und dem Jugendamt? Mein Anwalt z. B. kommt aus einer anderen Stadt, er kennt die Richter hier wohl nicht so gut. Ist das ein Nachteil?
Sie hat ihre Meinung nach unserem recht guten Gespräch von vor 2 Tagen wesentlich geändert. Ich kann ihr nicht mehr trauen.
Grüße,
Lullaby
Servus Lullaby,
da haben die Einflüsterungen ja schon ganze Wirkung entfaltet.
Also mit dem Jugendamt meint Deine Ex die Titulierung des Unterhaltes.
Da hat sie (im Namen der Kinder) ein Anrecht darauf und Du wirst kaum drum herum kommen, wenn das Kind bei ihr bleiben sollten.
Allerdings diktieren sie Dir nicht die Höhe des Unterhaltes.
Unterschreibe nicht ohne weiteres einen Titel!
Selbst rechnen mit eigenem Anwalt und natürlich auch hier Rat einholen!!
BTW: Nur so als Gedanke am Rande: Kindesunterhalt ist ein Rechtsanspruch des Kindes.
KU zu zahlen ist eigentlich Ehrensache. Auch wenn man dabei immer das schlechte Gefühl hat, der Mutter ein tolles Leben damit zu finanzieren und selbst auf dem Zahnfleisch zu laufen...
Und das hier
sie war ebenfalls bei einem Rechtsanwalt und angeblich kennt der Rechtsanwalt den hiesigen Familienrichter und weiß wie der entscheidet
Braucht Dich nicht in geringster Weise interessieren oder gar beeindrucken.
Frag den Nachbarn, der ebenfalls geschieden ist und Du erfährst innerhalb von 2 Minuten auch, wie der Richter entscheidet.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
oha - jetzt weisst du ungefähr wie es laufen wird. Jetzt liegt es an dir wie du dich entscheidest was du tun willst.
Heikle Konstellation, die Frage wird wohl auch sein, wie wird es erst laufen, wenn KM die Fakten geschaffen hat und erstmal mit eurem Kind ausgezogen ist, ob sie sich dann noch an die 1/3 Betreuung erinnert?
Was hindert dich daran mit eurem Kind zum Auszugstermin der KM einen Kurzurlaub zumachen (is ja schliesslich Vatertag ;-)) und selbst die Fakten zuschaffen - mit deiner Teilzeitarbeit und dem Backup deiner Eltern sieht das doch garnicht so schlecht aus.
Hast du schon den Sperrvermerk bei der Gemeinde hinterlegt?
Gruß Zahltag
Hallo zusammen,
anbei ein weiteres kurzes update:
ich war auf Rat von meinem Anwalt beim Jugendamt und habe dort vorgesprochen und die Situation geschildert. Ich war vorsichtig aber die Sachbearbeiterin war verständnisvoll und hat mir bestätigt, dass die KM mit ihrem Vorhaben nicht im Recht ist. Wir vereinbarten, dass wir in der kommenden Woche ein gemeinsames Gespräch führen (Termin habe ich präventiv beim JA schon blocken lassen), damit das JA bei einer vernünftigen Umgangsregelung vermitteln kann. Wenn das ganze vor Gericht geht, würde das JA sowieso eine Stellungnahme abgeben und ein Gespräch mit uns beiden machen, von diesem Sinn her war das ganz gut, dass ich mich dort vor ihr bekannt gemacht habe.
Ich habe dann die KM darüber informiert und dass wir nächste Woche zusammen zum JA gehen sollen. Zuerst ist sie ausgerastet, hat mich aufs übelste beschimpft und war kurz davor zu randalieren. Danach hat sie einen Weinkrampf bekommen und wollte von mir getröstet werden. Gestern hat sie mir mitgeteilt, dass sie jetzt doch entgegen ihrem bisherigen Standpunkt eine Umgangsregelung schriftlich vor dem Auszug regeln und auch unterschreiben möchte. Leider verhält sie sich in den letzen Tagen sehr wankelmütig und ändert nahezu täglich ihre Meinung.
Mein weiteres geplantes Vorgehen (in Absprache mit meinem Anwalt) hängt mit dem Termin beim JA zusammen.
Kommt er zustande und wir einigen uns auf eine vernünftige Umgangsregelung (z.B. 1/3 zu 2/3) würde ich sie schriftlich fixieren, von uns beiden unterschreiben und sie ggf auch von einem Notar "absegnen" lassen und dem Auszug zustimmen.
Kommt er nicht zu Stande:
- Mitteilung ans JA, dass KM den Termin nicht wahrnehmen will
- Eil-Antrag auf vorläufiges ABR über Anwalt, Wohnsitz ist an alter Adresse. Ich habe am Wochenende zahlreiche Gründe diesbezüglich zusammengetragen, ich stelle die Argumente bald hier ein
- Mitteilung an Kita und Gemeinde, dass ich mit einer Ummeldung durch KM nicht einverstanden bin und GSR besteht
- Info über Eil-Antrag und Nachricht an KM an JA
- Info an Polizei
- Brief von meinem Anwalt an KM, dass Eilantrag gestellt ist, sie mit dem Kind nicht ausziehen kann und sie auf evtl. rechtliche Konsequenzen hinweisen und Hinweis, dass über Anwalt auch JA, Kita, Gemeinde und Polizei informiert sind
Kling jetzt alles hart, aber ich habe die Erfahrung gemacht dass ich mit Nachgiebigkeit hier nicht weit komme. Nur durch konsequente Maßnahmen und ohne viele Worte konnte ich bislang bei der KM was erreichen.
Was haltet ihr von dem Vorgehen? Wie gesagt mit einer schriftlich fixierten, großzügigen Umgangsregelung (1/3 ich, 2/3 KM) könnte ich leben. Das wäre mein Ziel.
Danke und viele Grüße,
Lullaby
Macht doch erstmal den Termin beim Jugendamt und schaut was passiert. Vielleicht bringt sie es ja schon mal wieder auf dem Teppich, in einer neutralen Amtsstube zu sitzen und dort die Dinge zu besprechen. Ansonsten würde ich die Dinge erstmal langsam eskalieren lassen.
Natürlich sollst Du dein Ziel nicht aus den Augen verlieren. Und dann wäre ich auch nicht mehr zum "trösten" dar. Was ist denn mit einem neuen Lebenspartner? Gibts den schon bei ihr? Gruß Ingo
Hey,
was willst du eigentlich genau?
Wenn sie ausziehen will mit Kind wird sie das machen, da sie nur 1 Kilometer weiterzieht wirds wahrscheinlich kaum jemanden interessieren, getreu dem Motto "das ist halt so".....
Einmal willst du das alleinige ABR.
Dann willst du das WM - also 50 - 50 Betreuung.
Jetzt willst du 1/3 Betreuung und sie 2/3 Betreuung.
ja wat denn nu?
denk dran, so eine elternvereinbarung vorm JA ist nichts wert, damit würde ich heute noch nichtmal meinen Hintern abwischen wollen - ich kann dir aus eigenen negativen und teilweise selbstverschuldetem Handeln nur raten, werde dir klar was du genau willst und verfolge dann dieses eine Ziel. Alle "wenns und abers" kann man nach einem Richterspruch immer noch erneut angehen, lass dich nicht einlullen von der KM und sei nicht auf ihre Launen angewiesen...
Gruß Zahltag
Hallo zusammen,
einen neuen hat sie definitiv nicht. Meine Ziele sind hauptsächlich ein hoher Betreuungsanteil, ein gutes Verhältnis zur KM und klare Regelungen.
Sie hat mir heute abend folgendes Angebot unterbreitet:
- Betreuung: sie 60% ich 40% (feste Wochentage inkl. Übernachtung)
- ich zahle KU nach DDT
- auf BU verzichtet sie
- wir machen eine schriftliche Elternvereinbarung und unterschreiben beide
- ich stimme dem Umzug mit Kind zu (nur dem einen Umzug)
- zum gemeinsamen JA-Termin möchte sie definitiv nicht
Grundsätzlich könnte ich mich mit den Punkten anfreunden. Sie hat sich entgegen ihren ersten Aussagen und Verhalten ("Das steht mir zu") doch stark bewegt.
Vorteile ihres Vorschlags:
- keine Anwälte, kein Gericht
- umfangreicher Umgang
- unser noch einigermaßen vernünftiges Verhältnis könnte so bleiben und wird (noch) nicht belastet
Nachteil:
- Elternvereinbarung hat keine Rechtswirkung
Wie seht ihr da sganze mit euren Erfahrungen?
Danke und Grüße,
Lullaby
Moin,
wir kennen deine Ex nicht. Du allerdings auch nicht mehr. Grundzüge ihres Verhaltens sind nicht änderbar, doch lebt sie in einem Ausnahmestand, der auch diese Verhaltensmuster kurzzeitig verändert. Allein schon ihr Forderungskatalog sollte dir klar machen, welche Motive ihr Handeln bestimmen.
Es kann klappen - muss aber nicht. Daher: Wie ich diese Idee finde? Kennst du das Bild mit dem langen Stock an dessen Ende eine Karotte festgebunden ist und dem Esel?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hey,
hmmm im endeffekt musst du selbst entscheiden was du machst du solltest die km am besten kennen, allerdings verändert diese lt. deinen schilderungen fast täglich ihre meinung.
zu deinen punkten:
betreuung hört sich nicht schlecht an, aber warum muss man denn wegen 10 % rumeiern?
achja wegen dem KU - den müsstest du eh zahlen
BU - die frage wäre ja auch ob sie denn bei deiner teilzeit und abzüglich KU überhaupt noch viel bekommt, ausserdem sollte der BU bei dir auch absehbar sein
elternvereinbarung ist klasse, wenn km diese unterläuft sagt dir das JA - "Tja Herr Lullaby, es ist eine Elternvereinbarung und kein Versicherungsvertrag, wir können nichts für sie tun und verweisen sie ans AG".
warum soll das kind aus seiner gewohnten umgebung?
du schreibst "grundsätzlich" "könnte" und "anfreunden" - überzeugend klingt mir das nicht....
wie gesagt du kannst es am besten einschätzen wie es sich entwickeln wird...
gruss zahltag
Moin Lullaby,
meine eigene und schmerzhafte Erfahrung bei meiner Trennung lautet:
Si vis pacem para bellum. Wenn Du Frieden willst, bereite Dich auf den Krieg vor.
Hab ich nicht gemacht und auf Frieden und die Vernunft gezählt. Aber die gibt es nicht bei Trennungswütigen.
LG Cappi
Hallo Lullaby,
auch aus eigener Erfahrung:
die Frau die Du kanntest gibt es so nicht mehr. Vereinbarungen, Versprechen und dergleichen ohne Rechtskraft bringen nur so lange etwas wie es der KM nützlich ist.
Und wenn Du denkst alles ist jetzt gut fällt "Ihr" garantiert ein das hier und da mal wieder an der Vereinbarung etwas geändert werden muss.
Mein dringender Rat an Dich lautet: Kläre alles gleich und mit der entsprechenden Rechtswirksamkeit, früher oder später kommst Du nicht darum herum, nur später ist sie dann sicherlich im Vorteil weil sie dann evtl. schon Tatsachen geschaffen hat. Und lass nicht das Kind mit ausziehen!!!
Grüsse
Peter
Hallo zusammen,
ich danke euch. Einige haben ja schon an meiner Wortwahl gemerkt, dass ich nicht 100 % dahinterstehe.
Angenommen wir würden die Elternvereinabarung unterschreiben. Zählt die in irgendeinem Falle was vor Gericht? Könnte ich dennoch das ABR beantragen, auch wenn ich das Ding mitunterschrieben habe? Meine zukünftige Ex hat gestern nämlich noch Andeutungen so in die Richtung: der Schrieb zählt ja eh nichts, also kann ich es auch unterschreiben.
Vielleicht kurz noch zur Befindlichkeit von unserem Kind und mir: unserem Kind geht es gut, es ist etwas anhänglicher als sonst, aber ansonsten gut drauf. Ich bin zwiegespalten: auf der einen Seite empfinde ich den anstehendne Auszug von der KM als "Befreiung", habe aber gleichzeitig ein flaues Gefühl wegen der Unsicherheit ob ich mein enges Verhältnis zu unserem Kind, das ich über alles liebe, aufrechterhalten kann.
Grüße,
Lullaby
Hi,
wenn du nicht einmal ein gutes Gefühl bei der Sache hast dann lass es!
Rechtlich hilft dir diese Vereinbarung nicht weiter.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir nur davon abzuraten um des Friedens willens nachzugeben.
Noch kannst du ganz klar und direkt deinen Standpunkt klarmachen und auch gerichtlich evtl. durchsetzten, wenn sie erst mit dem Kind weg ist sinken deine Chancen.
LG
Nadda
Moin.
Rechtlich hilft dir diese Vereinbarung nicht weiter.
Das ist so natürlich ohne wenn oder aber richtig: die Elternvereinbarung ist letztlich nicht einklagbar. D.h. wenn sie sich nicht mehr dran halten will, dann kannst Du das nicht einklagen.
Die Frage ist letztendlich, welche Alternativen hast Du?
Wenn Du die Möglichkeit siehst, den Auszug des Kindes jetzt zu verhindern, sodass Exe sich dies erst gerichtlich erkämpfen musst und Du bis dahin Zeit gewinnst (und nutzt) eine gefestigte Basis bei Dir zu schaffen, dann ist natürlich die Schwelle höher gelegt als nur ein simples Standardurteil mit Standardumgang zu fällen..
Auf der anderen Seite besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Umgang fürs erste auf Basis der Elternvereinbarung gelebt wird (und im Gegenzug dann Mutter und Kind ausziehen). Und je länger die Vereinbarung dann gelebt wird, desto höher ist wiederum die Schwelle bei einem späteren Gerichtsverfahren ein bloßes Standardurteil zu fällen. Aber das setzt zumindestens voraus, dass Ex die Elternvereinbarung nicht bloß unterschreibt um auszuziehen und dann nach einem Tag schon sich nicht dran gebunden fühlt.
Die Einschätzung wie Deine Ex mittlerweile tickt und welchen Einfluss Einflüsterer auf sie nehmen, kannst maximal nur Du haben. Aber bedenke, dass die Ex heute anders tickt als früher.
Gruß Toto