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Trennung: Soll ich ausziehen oder sie ?

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da ihr verheiratet seid habt ihr beide das Sorgerecht.
Im Prinzip könntest Du gegen einen Umzug mit Kindern klagen bzw. dagegen, dass sie so weit weg zieht. In den meisten Fällen bringt das aber nichts.
Du könntest versuchen, dass die Kinder bei Dir leben. Dafür brauchst Du ein Betreuungskonzept. Da aber die KM bisher und für das Neugeborene sowieso die Hauptbezugsperson ist wird auch das nicht erfolgreich sein.
Letzlich bliebt Dir nur kreativ darüber nachzudenken wie ein Umgang gestaltet werden könnte. Also eher länger und nicht so oft. Theoretisch könnte sie an den Umgangskosten beteiligt werden, da sie die Entfernung schafft. Wenn sie aber kein Einkommen hat läuft das natürlich auch ins Leere. Man könnte überlegen ob die hohen Umgangskosten dadurch kompensiert werden können indem weniger Unterhalt für die Kinder gezahlt wird.

Es tut mir leid, dass die Sache so besch... ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 13:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus PMH;
wie schon geschrieben, solltest Du zunächst auf keinen Fall ausziehen, solange die "Modalitäten der Trennung und danach" nicht geklärt und irgendwie rechstwirksam zu Papier gebracht wurden.

Für Dich heisst das jetzt, erst mal "getrennt von Tisch und Bett" zu leben: eigenes Konto (mit Auflösung möglicher gemeinsamer Konten, Entzug möglicher Bankvollmachten), Sicherung persönlicher Dokumente, Auszug aus gemeinsamen Schlafzimmer, uswusf. Damit dokumentierst Du schon mal die Trennung, sofern diese nicht umkehrbar ist. Ist sie das wirklich? Habt ihr Versuche unternommen, diese abzuwenden (z.B. Ehe-/Paarberatung)?

Und über eines solltest Du evtl. auch nachdenken, da der Trennungswunsch während der Schwangerschaft aufkam: Bist Du gesichert der leibliche Vater des neuen Erdenbürgers?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 13:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Letzlich bliebt Dir nur kreativ darüber nachzudenken wie ein Umgang gestaltet werden könnte.

Und da Umgang am einfachsten, sinnvollsten ist, wenn er nicht quer durch die Republik gelebt werden muss, solltest Du vor allem daran arbeiten, die KM zu "überzeugen", dass es für die Kinder(!!!!) am Besten ist, wenn sie eben im Süden bleibt. Und es geht eigentl. direkt zurück zur Ausgangsfrage:

wenn ich nun vorübergehend ausziehe (was aktuell das Einfachste wäre) sie nicht mehr rausbekomme,

Es gilt eine Regelung zu finden, die finanziell für Euch (Dich!) tragbar ist und auf eine vernünftige Basis zu stellen ist ((befristeter) Mietvertrag). Das gilt es der KM zu vermitteln, dass Du sie dabei nicht über Tisch ziehen willst.

Man kann das noch sachlich und im Guten lösen, wenn man's richtig angeht.

und sollte dies auch tun!!

Wenn ihr Euch aber gegenseitig nicht mehr über Weg traut und auch durch die von Dir wahrgenommenen Bestrebungen

Es geht langfristig darum, mir die Kinder zu entziehen.

dann wird es leider schwer für Dich.  ;(

Grund ist leider wie so oft

Da aber die KM bisher und für das Neugeborene sowieso die Hauptbezugsperson ist

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 13:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PM,

Sie hat angekündigt, irgendwann nach Hamburg ziehen zu wollen. Jetzt brauch ich bloß noch erwähnen, dass wir in der Nähe Münchens wohnen, dann hat sich die Frage mit der Fairness erledigt. Dort wohnt nämlich lediglich eine Bekannte. Sonstige Gründe, zB Job, gibts nicht

mal ne ganz andere Frage: Bist Du sicher, dass Du der biologische Vater Eurer Jüngsten Tochter bist? Denn das Verhalten Deiner DEF ist schon "merkwürdig" und kommt auch hier im Forum nicht aller Tage vor.
Die typische "400-800 km Distanz" ist der Klassiker bei Kindsbesitzerinnen, die dem Vater die Kinder entziehen wollen. Aus meiner persönlichen Einschätzung her wird da wohl etwas mehr dahinter stecken, als nur eine Bekannte, die da mal so wohnt. Rechtlicher Vater - und Zahlesel - bist Du durch die Ehe sowieso.

Hat sich Deine DEF in der Vergangenheit schon öfter in den Norden bewegt? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 22:36
(@pmh21)
Schon was gesagt Registriert

Moin PM,

mal ne ganz andere Frage: Bist Du sicher, dass Du der biologische Vater Eurer Jüngsten Tochter bist? Denn das Verhalten Deiner DEF ist schon "merkwürdig" und kommt auch hier im Forum nicht aller Tage vor.
Die typische "400-800 km Distanz" ist der Klassiker bei Kindsbesitzerinnen, die dem Vater die Kinder entziehen wollen. Aus meiner persönlichen Einschätzung her wird da wohl etwas mehr dahinter stecken, als nur eine Bekannte, die da mal so wohnt. Rechtlicher Vater - und Zahlesel - bist Du durch die Ehe sowieso.

Hat sich Deine DEF in der Vergangenheit schon öfter in den Norden bewegt? Gruß Ingo

Nein, hat sie nicht.

Zweifel habe ich bei keinem der Kinder. Das erste sieht mir so verdammt ähnlich, dass es lächerlich wäre, die Vaterschaft abzustreiten. Das zweite Kind ist während eines Urlaubs entstanden. Da waren wir 24h am Tag zusammen. Quasi ausgeschlossen, dass da jemand anderes dran war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 01:14
(@pmh21)
Schon was gesagt Registriert

Also Trennungsjahr unter einem Dach.

Wie dokumentiere ich, dass das Jahr schon begonnen hat? Also dass sie wenn sie zB in 7 Monaten auszieht, behauptet, dass erst jetzt das Jahr laufe, um nochmal 12 Monate Trennungsunterhalt zu kassieren, ins Leere läuft.

Das ist mein aktuelles Problem. Nachwievor interessiert mich das brennend.

Weiß das wirklich niemand, wie ich das gerichtsfest dokumentiere ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2015 10:43
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Weiß das wirklich niemand, wie ich das gerichtsfest dokumentiere ??

Gibt es denn gar nichts schriftliches mit Datum, das auf eine Trennung hinweist (z.B. vom gegnerischen Anwalt)?
"Gerichtsfest" ist in diesem Zusammenhang ein ziemlich auslegungsfähiger Begriff...

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

"gerichtsfest" ist sehr schwierig, wenn Du aber überhaupt eine Dokumentation haben willst, dann schreibe einfach eine Vereinbarung im folgenden Sinn:

Wir, ...., haben beschlossen uns zu trennen. Hiermit bestätigen wir, dass das Trennungsjahr am  xx.xx.xxxx begonnen hat.
Datum und Unterschriften

Ansonsten ist es eine komplizierte Situation und es gibt auch keine Garantie, dass die Scheidung schnell vonstatten geht. Wenn es Dich beruhigt dann schreibe so etwas. Letzlich geht es beim Trennungsjahr nicht nur um Geld sondern auch um das Stellen des Scheidungsantrags. Wenn die Eheleute versichern, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist, dann gilt die Ehe als zerrüttet und der Scheidungsantrag kann gestellt werden.

Wenn ich es richtig sehe, dann will ja Deine DEF die Trennung/Scheidung, deshalb würde ich mir nicht zu viele Gedanken über das Trennungsjahr machen. Viel wichtiger ist doch, dass die wesentlichen Dinge geklärt werden, bevor einer auszieht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 11:37
(@superpapa)

Wir, ...., haben beschlossen uns zu trennen. Hiermit bestätigen wir, dass das Trennungsjahr am  xx.xx.xxxx begonnen hat.
Datum und Unterschriften

Darauf wird sie sich vielleicht nicht einlassen. wenn sie so

wenn sie zB in 7 Monaten auszieht, behauptet, dass erst jetzt das Jahr laufe, um nochmal 12 Monate Trennungsunterhalt zu kassieren, ins Leere läuft.

so unterwegs ist.
Wie wäre es, wenn du ab Tag X nachweisen könntest, dass ihr - ob mit oder ohne mündliche/schriftliche Vereinbarung - getrennt gewirtschaftet habt (Datum der getrennten Kontenführung, Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen usw.)?
Ehevertrag habt ihr ja.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 15:53
(@Inselreif)

Wie wäre es, das Getrenntleben beim Finanzamt anzuzeigen (dazu gibt es ein Formblatt)?
Das erfordert eine beidseitige Erklärung, ist nicht manipulierbar und muss irgendwann sowieso erfolgen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 17:29




(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gilt fast immer die Regel: Wer vorzeitig auszieht, verliert alles.

Vor einer Trennung ist meist noch viel zu klären. Von einem überhasteten Auszug rate ich auch ab, aber das da oben ist - mal wieder - totale Schwarzmalerei.

Im Fokus des Gesamtthemas Kinder/Trennung/Scheidung/Unterhalt muss jetzt das Wohl der Kinder stehen. Ihnen müssen beide Eltern erhalten bleiben. Dabei kann auch ein Forum behilflich sein. Ich empfehle einen separaten Thread dazu im Forum aufzumachen. Aber über Ort, Zeitpunkt oder Umstände der Zeugung öffentlich zu diskutieren, ist ja wohl kaum angebracht.  :gunman:

Ab sofort müssen auch finanzielle Gesichtspunkte betrachtet werden. Z.B.: Kann das Haus nach Trennung/Scheidung unter Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen und eines evtl. Zugewinnausgleichs noch gehalten werden?

Zum aktuellen Problem:

Wenn sich die Dokumentation des Trennungszeitpunktes schon jetzt als schwierig darstellt, also keine schriftl. Vereinbarung zustande kommt, keine (wirklich sicheren) Zeugen vorhanden sind und auch noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll, dann kenne ich nur eine, aber durchaus wirksame Methode. Die wird aber möglicherweise ein wenig "Unterhaltsvorschuss" vom Ehemann verlangen. Es muss also etwas finanzieller Spielraum vorhanden sein.

Das Bundesministerium der Finanzen hält im Downloadbereich das Formular 2015EDGL621 (Erklärung zum dauernden Getrenntleben) bereit. Der damit verbundene vorzeitige Wechsel der Steuerklasse, der ab dem Jahr nach der Trennung (also ab 2016) ohnehin notwendig wird, kann so auch dokumentieren, wann das Trennungsjahr offiziell anfing. Wenn das Formular noch im Oktober 2015 abgegeben wird, reduziert sich das Nettoeinkommen aufgrund Entfall der Steuerklasse III für November und Dezember. Bei der Steuererklärung kann für das Jahr 2015 trotzdem eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden. Man ist also steuerrechtlich auf der sicheren Seite.

Aber vor mehr als 12 Monate Dauer des Trennungsunterhalt wird ihn das auch nicht schützen. In der Regel tritt die Rechtskraft der Scheidung erst später ein, manchmal auch viel später...

Um die Unterbrechung des Trennungsjahres zu vermeiden darf einiges nicht geschehen. Z.B.: gemeinsam Wirtschaften, also Einkaufen, Kochen, Essen, Waschen. Den Freunden kann man getrennte Betten und Kühlschränke zeigen.

Eine Trennung - insbesondere bei dem Alter der Kinder - ist eigentlich viel zu ernst, aber eine kleine Bemerkung sei mir trotzdem erlaubt, weil es dazu sogar schon Gerichtsentscheidungen gab: S e x unterbricht das Trennungsjahr nicht!  😉

PS: Was bedeutet DEF im Forum?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 17:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Demnächst Exfrau  (nicht zu wörtlich zu nehmen).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 18:09
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Aha.

Nach Rechtskraft der Scheidung müsste man hier demzufolge also nur noch EF statt DEF sagen.

Aber warum schreiben einige User (H)exe?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 18:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... weil sie eine sehr emotionale Beziehung zu ihrer DEF haben.

Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 18:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Susi  :rofl2: wunderschön!!!!

Made my day!!!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2015 19:13
(@psoidonuem)
Registriert

Wie wäre es, das Getrenntleben beim Finanzamt anzuzeigen (dazu gibt es ein Formblatt)?
Das erfordert eine beidseitige Erklärung, ist nicht manipulierbar und muss irgendwann sowieso erfolgen.

Gruss von der Insel

Ähm nein, zum Glück kann man das allein anzeigen. Nicht vorzustellen, wenn man dazu die Unterschrift der Ex bräuchte.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=83F8B67D4883A3542136

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 11:47
(@Inselreif)

Das ist schon klar aber die Ex wird dann vom Finanzamt mit dem selben Formblatt angeschrieben. Und erst dann wird ein Schuh draus, es geht ja hier nicht um die Anzeige des Getrenntlebens sondern um die Bestätigung der Ex !!
PS: ich weiss in der Tat nicht und bin zu faul zum Nachsehen, was passiert, wenn die Ex nicht reagiert oder das Gegenteil behauptet...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 22:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit der Änderung der - damals noch in Papierform vorliegenden - Lohnsteuerkarte auf Steuerklasse 1 im Januar des auf die Trennung folgenden Jahres hatte man quasi amtlich nachvollziehbar gemacht, dass eine Trennung vorlag. Am besten einfach mal die Sprechzeiten des örtlichen Finanzamts nutzen. Dort kann man Dir sicher weiterhelfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 22:46
(@Inselreif)

die Änderung auf I erfolgt nach Einreichen des oben erwähnten Formulars. Man kann es natürlich auch vor Ort ausfüllen...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 23:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder sich einfach melderechtlich ummelden und dabei angeben, dass man getrennt lebt. Dann passiert das alles von alleine.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 00:56




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