Servus Dill!
oder das haus wird zwangsversteigert, auch dann sind die schulden weg. Letzteres gilt es zu vermeiden.
Immer vorausgesetzt, dass bei einer Zwangsversteierung auch nur annähernd der Preis erzielt wird, um Eure Schulden zu decken.
Meines Wissens kriegt man in solchen Fällen Immobilien für´n Appel und ´n Ei...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
was ist dann bei dem Konzept Oma und Opa nachmittags miteinzubinden schädlich? so kann ich Vollerwerbstätig bleiben...
daran ist nichts schädlich; das machen auch in "normalen" Familien viele Eltern so. Aber Deine DEF ist nicht verpflichtet, das gut zu finden und deshalb begeistert einem Wechselmodell zuzustimmen, bei dem dann kein Unterhalt fliesst. "Schädlich" ist daher allein Deine Annahme, dieses Modell wäre billiger.
auch bei variante 1 kommt für meine DEF und mich kein Geld hinten raus (zumindest nicht viel).
Im Grundbuch stehen nach den Banken noch meine Schwiegereltern mit 100.000 ...
dann kommt es auf den Rang der Einträge an. Vermutlich wäre nach einer Zwangsversteigerung nicht mehr viel da, was an Deine Schwiegereltern zurückgezahlt werden könnte; vor allem, weil man - wie @Marco bereits schrieb - bei einer ZV in der Regel eine Menge Geld kaputtmacht: Mit ein bisschen Pech hat man kein Haus und keine Rücklagen mehr - aber immer noch Schulden. Und die holt sich die Bank nicht fifty-fifty, sondern dort, wo Geld ist; notfalls also bei Dir allein.
In Summe: Auch unter diesem Aspekt ist die Suche nach einvernehmlichen, aussergerichtlichen und möglichst geräuschlosen Lösungen mit Deiner DEF ein guter Rat...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
überraschenderweise ist DEF zum heutigen Termin beim JuA doch erschienen
jetzt ist klar
1. sie will das haus auch verkaufen, was positiv ist
2. sie will die kinder und hier im ort eine wohnung suchen
3. ich akzeptiere das + unterhaltsforderungen, die mich demnächst über ihre RÄttin erreichen oder sie wird in jedem Fall klagen (erhält prozesskostenhilfe und zahlt ja nix)
mediator
einvernehmliche einigung
wechselmodell
wird wohl nix werden
das JuA hat mir auch schlechte Karten attestiert
muss das jetzt erst mal verdauen
ob ich das Fass wegen ihrer schweren depression 2012 (entlassung aus kur als arbeitsunfähig, dringender rat psychoherapie zu machen was nie erfolgt ist), aus meiner sicht manisch-depressive persönlichkeit, bindungsstörung etc aufmachen soll weiss ich noch nicht
immerhin hatte ich 2011 selbst burn-out + alkproblematik - diese karte hat sie schon gespielt ..
bis vor wenigen wochen hat sie häufig gesagt siw würde am liebsten alles rückgängig machen, hätte nie kinder gekriegt, konnte mit unserem jüngsten gar nicht umgehen, hat ihn oft angeschrien und sogar mehrfach gesagt er solle mit mir ausziehen. davon will sie jetzt natürlich nix wissen und auf video hab ich das nicht - das wäre eindrücklich.
:question: ;(
Moin Dill,
das hört sich nicht so gut an, aber zumindest weißt du jetzt, woran du bist.
Das weitere Vorgehen würde ich davon abhängig machen, was du willst. Wenn du Chancen dafür siehst, zukünftig Betreuungselternteil zu sein und dies auch wirklich sein möchtest, könntest du versuchen, Forderungen bzgl. KU erstmal abzuweisen mit der Begründung, dass du für den Bedarf der Kinder sorgst. Dann zahlst du lediglich TU.
Allerdings sehe ich immer noch die Möglichkeit, sich das Wechselmodell durch KU zu erkaufen, denn offenbar beruht der plötzliche Meinungswechsel deiner Ex auf finanziellen Gründen (Unterhalt).
In jedem Fall solltest du dich sofort mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung setzen.
Gruß
Brainstormer
auf ein Wechselmodel lässt sie sich nicht ein.
Betreuungseltrnteil würde ich gerne sein - aber wie sind da meine reellen chancen?? habe termin RA..
ich befürchte auch, das eine aufforderung zum auszug ins haus flattert...
Wenn ihr euch bezüglich des zukünftigen Lebensmittelpunkts der Kinder nicht einig seid, wird letztendlich ein Richter darüber entscheiden müssen, wem das ABR übertragen wird. Wie deine Chancen stehen, ist schwer vorherzusagen, da dies von vielen Faktoren abhängt, die unterschiedlich gewichtet werden.
Ich weiß nicht, inwieweit ihr noch kommunizieren könnt, aber es gilt herauszufinden, warum sich deine DEF nicht auf ein Wechselmodell einlassen möchte. Wenn rein finanzielle Gründe dahinterstehen, könntest du versuchen, das Wechselmodell durch KU zu "erkaufen".
Eine Aufforderung zum Auszug kannst du ignorieren. Dazu kann dich niemand zwingen.
Gruß
Brainstormer
Eine Aufforderung zum Auszug kannst du ignorieren. Dazu kann dich niemand zwingen.
Das ist leider so nicht ganz richtig.
Ein Elternteil kann durchaus vom Anderen den Auszug verlangen, wenn ein weiteres Zusammenwohnen unbillig wäre.
Und rate mal für wen das in erster Linie gilt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Versuchen wir mal möglichst emotionslos auf die zukünftige Betreuungs- und Unterhaltssituation zu schauen - Eure beider "Vorerkrankungen" lasse ich mal aus dem Spiel:
Betreuungseltrnteil würde ich gerne sein
macht eigentlich keinen Sinn, da Du an anderer Stelle geschrieben hast, dass Du dazu aufstockendes ALG2 brauchst.
auf ein Wechselmodel lässt sie sich nicht ein.
Weißt Du warum das so ist? Deine Beschreibung liest sich bislang so, dass die KM nicht die bemutternde Glucke aus Überzeugung ist, die sich über das Mutterdasein definiert. Also unterstelle ich ihr mal finanzielle Motive, da - idR - bei einem lupenreinen WM eben kein auskömmlicher KU mehr fließt. Deshalb werden ihre Einflüsterer ihr vom WM abgeraten haben. Und deshalb solltest Du das Wort Wechselmodell auch nicht mehr in den Mund nehmen.
Wenn es Dir um möglichst umfangreiche Betreuungszeiten/ Umgangszeiten mit den Kindern geht, dann arbeite daran, deutlich mehr Umgang in regelmäßiger Form zu bekommen, als es im Regelumgang (jedes zweite WE, einmal unter der Woche und hälftige Ferien) der Fall ist. Solange es nicht mehr als 50% ist riskiert KM die KU-Ansprüche nicht. Und ob das dann WM heißt oder erweiterter Umgang - who cares...
Klar - so was musst Du Dir auch finanziell leisten können und wollen. Aber die Alternative wird sein, ebenfalls vollen KU zu zahlen und nur Regelumgang zu haben. Und wenn ihr diesen erw. Umgang dann mal ne Zeit gelebt habt, dann mag die Ausgangslage über die Finanzen zu sprechen ja auch eine andere sein.
Ich hoffe, Dir mit diesen Ausführungen ein paar Anregungen geben zu können.
Gruss. Toto
Das ist leider so nicht ganz richtig.
Ein Elternteil kann durchaus vom Anderen den Auszug verlangen, wenn ein weiteres Zusammenwohnen unbillig wäre.
Ich konkretisiere: Eine Aufforderung zum Auszug kannst du ignorieren. Dazu kann dich niemand deine DEF oder ihr RA nicht zwingen.
@Dill: Schau mal in die TrennungsFAQ (Abschnitt: "Absolut wichtig ist es auch, von selbst nicht auszuziehen[...]"). Da steht einiges zu diesem Thema.
Gruß
Brainstormer
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Deine Beschreibung liest sich bislang so, dass die KM nicht die bemutternde Glucke aus Überzeugung ist, die sich über das Mutterdasein definiert. Also unterstelle ich ihr mal finanzielle Motive,
das ist ja der Knackpunkt. Jahrelang jammert sie, sie will das alles nicht mehr,hätte am liebsten nie kinder gekriegt. noch im April hat sie wiederholt gesagt, ich solle M. mitnehmen. Und jetzt präserntiert sie sich als super mama und will die kinder. meine frau ist nicht besonders rational. sie hat ihre kleine heile welt mit ein paar freundinnden hier im dorf und will sich das erhalten. ihr nur finanzielle gründe zu unterstellen wäre falsch.
ich selbst würde eher hier wegziehen wollen (in die nähe der großeltern, ca. 20km) und weiß auch das ich daraus einen nachteil auf das zusprechen der kinder habe. mittelfristig sehe ich DEF mit der Situation alleinerziehend ohne weiteren familiären rückhalt (eltern mussten regelmäßig geld dazu schiessen, weil sie einfach nicht sparsam leben kann) überfordert.
Gerade beim umgang mit M. mache ich mir bei ihr sehr große sorgen. der bringt sie oft an ihre grenzen mit dem ergebnis dann dann rumgeschrien und geschlagen wurde. eine erziehungsberatung hat sie 2011 abgebrochen, weil die Pädagogin ihr auch hauptsächtlich überlastung unterstellte
aus einer Kur wg. schwerer Depressionen wurde sie 2012 als arbeitsunfähig entlassen mit dem dringenden rat eine psychotherapie zu machen. stattdessen hat sie im frühjahr beschlossen gesund zu sein, medikamente abgesetzt. Eine Antriebsstörung ist auch wirklich nicht mehr zu erkennen.
plötzlich (seit ca. 3 wochen) kann sie liebevoll und geduldig mit M. umgegen und das hat auch schon erste positive entwicklungen befördert - doch wie lange hält das an..??
muss mir jetzt gedanken um einen künftigen wohnort von mir machen... bin ich bereit hier in unmittelbarer nähe zu leben ? bei WM ja... bei den anderen optionen eher nein. Die Betreuungssituation ist auf dem dorf einfach zu schlecht, als dass ich dann in vernünftigem unfang weiterarbeiten könnte.
weiteres Zusammenwohnen unbillig
wann ist das so?
LG
D
DEF arbeitet seit kurzem als Auzshilfe in der Gastronomie. der mai läuft sicher komplett schwarz, ab juni wird sie auf 450,- basis angemeldet, könnte aber auch dann vermutlich schwarz noch mehr dazuverdienen +trinkgelder einsacken.
habe ich eine chance ihr da was nachzuweisen? beleghe gibt es ja keine. und alle tage wo sie arbeitet hat sie auch nicht im kalender eingetragen, irgendwann krieg ich das eh nicht mehr mit...
bin ich bereit hier in unmittelbarer nähe zu leben ? bei WM ja... bei den anderen optionen eher nein. Die Betreuungssituation ist auf dem dorf einfach zu schlecht, als dass ich dann in vernünftigem unfang weiterarbeiten könnte.
ich schreib's noch mal: Streich doch mal die Vokabel Wechselmodell. das wird die KM nicht wollen. Aber willst Du am Namen des Kindes ein vernünftiges Miteinanderumgehen scheitern lassen? Und deshalb: Bleib dort wohnen, sodass ihr einen flexiblen Umgang für das Kind leben könnt und Euch gegenseitig vertreten könnt. Versuch soviel Umgang wie möglich zu bekommen! Ohne den Eindruck zu erwecken, ihr ans Portemonnaie zu wollen (wie gesagt, wenn Du es Dir leisten kannst und willst).
und dann lass dies
könnte aber auch dann vermutlich schwarz noch mehr dazuverdienen +trinkgelder einsacken.
habe ich eine chance ihr da was nachzuweisen?
aber stecken!
Gruss Toto, der der Auffassung ist, dass - wenn Du Dir es nicht leisten kannst oder willst - die Sache unappetitlich auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird und wenig Chancen sieht für Dich mehr als den Regelumgang zu bekommen für den Du dann (auch) den RegelKU zahlen musst. **Ende der Wdh **
schätze Du hast Recht...
Bis bald
Moin Dill,
schätze Du hast Recht...
Warum? Noch sind die Würfel nicht gefallen.
Die angebliche eheliche Rollenverteilung muss nicht zwangsläufig das ausschlaggebende Kriterium sein. Hier spielen auch Faktoren wie Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz, Bindungen der Kinder und der Kindeswille (ab einem gewissen Alter) eine Rolle.
Wenn du ein schlüssiges Betreuungskonzept vorlegen kannst, würde ich die Sache offensiv angehen und versuchen, den Spieß umzudehen. Zumindest solltest du die Möglichkeiten dazu mit einem fähigen Anwalt prüfen, bevor du dich kampflos dem Willen der KM unterwirfst.
Gruß
Brainstormer
Edit: Der Klarname des Kindes müsste noch von einem Admin aus Dill's Post entfernt werden.
Edit: Der Klarname des Kindes müsste noch von einem Admin aus Dill's Post entfernt werden.
Erledigt.
@Dill, achte bitte nächstes Mal selbst drauf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz, Bindungen der Kinder
emotional sind wir beide wichtig für die Kinder, bei Erziehungseignung und Förderkompetenz würde ich klare Vorteile bei mir sehen aber welchen Richter interessiert das wirklich?
Ich bin nun mal der Vollzeit arbeitende Teil gewesen, DEF war die meiste Zeit zu Hause. Dass ich mir dann den totalen Stress gemacht habe um schon um 16:30 Uhr zu Hause zu sein und sie von den Kindern zu entlasten - who cares? Sie würde das eh anders darstellen.
Ich geh das mit Fachanwalt aber auf jeden Fall durch.
schlüssiges Betreuungskonzept
Mein Betreuungskonzept dürfte mir auch zum Nachteil gereichen.
Wie gesagt würde ich, wenn die Kinder zu mir kämen am liebsten in die Nähe der Großeltern ziehen. Da meinte der vom JuA, das wäre eine schlechte Konstellation, nachdem die Kontakte zwischen DEF und ihren Eltern ja abgebrochen wurden. das warum interessiert wieder keinen. DEF hat ihren Eltern lebewohl gesagt, weil sie mit der Scheidung nicht klar kommen und keine Lust hatten am Geburtstag von DEF heile Welt zu spielen und schick essen zu gehen, wo sie ja wissen, dass kein geld da ist. Umgehende Reaktion von DEF: lebewohl, auf euch kann ich verzichten. und wer sie kennt, weiss dass es dabei bleibt.
Mit einer Alternativ-Option hier im Ort oder in der Nähe beschäftige ich mich gerade...
gedanklich jetzt aber auch, wie ich damit umgeghe wenn die Kinder bei ihr bleiben. Ich würde es beruflich gut hinkriegen, die Kinder von Donnerstag Nachmittag bis Montag früh alleine zu versorgen, den vollen KU würde ich trotzdem zahlen.
Wenn ich dem Familienrichter 20 Zeugen miktbringen dürfte, die das absonderliche Beziehungs-Abbrech-Verhalten meiner Frau darlegen könnten - kein Problem!
Jedenfalls hat der Besuch beim JuA und die klaren Aussagen meiner DEF jetzt Bewegung reingebracht. Über das Haus und Zugewinn werden wir uns einigen können.
:yltype:
Hallo,
jetzt gibt es Einige Neuigkeiten.
Das Finanzamt lehnt eine Veränderung der Steuerklassen auf 4/4 ab, verlangt dazu die Einwilligung von DEF...
das Schreiben der RA ist auch eingetrudelt
- das Kindergeld wird verlangt (geht noch auf das gemeinsame Konto, ich bin Bezugsberechtigter)
- ich soll 482,- Kindesunterhalt
- die Hausraten weiter zahlen
aber
schnellstmöglich ausziehen (dann natürlich trotzdem weitrer zahlen)
und aufgrund eines "subjektiven Wohnvorteils" für DEF ihr dann "nur noch" 166,- Unterhalt zahlen.
Und um mir richtig eins reinzudrücken, hat sie angekündigt ich bekäme nur das "übliche" Umgangsrecht alle 14 Tage... da weiß Sie gleich, dass sie mich mit solchen Androhungen am meisten trifft.
noch mal, mein Netto= 2.171,-.. tgl. 65km zur Arbeit
Brauche ich wirklich die Zustimmung von DEF für den LSt.klwechsel?
Und... ich zieh natürlich nicht aus, führe jetzt das KiGe auf MEIN Konto, zahle keinen KU sondern versorge die Kinder, bin kurz davor das zweite Auto abzumelden (dann geht sie aber voll ab....),
Wie ist das überhaupt mit Raten (260,- mtl.) für einen in der Ehe angeschafften PKW? Da will sie natürlich auch nix zahlen (aber das Auto gerne behalten). Steuer und Versicherung zahle natürlich auch ich, verdiene ja so viel...
Sie macht jetzt wenigstens neinen 450,- Job...
Wenn ich mich mir ihr - und so sieht es aus - nicht auf eine regelmäßige umfängliche Betreuung der Kinder (50:50 oder min 3 Tage die Woche) einigen kann, will ich Betreuungselternteil werden, ABR beantragen, würde ihr umgekehrt dann natürlich die 49% Betreuung zugestehen.
Mein Betreuungskonzept könnte so aussehen, dass ich in die Stadt der Schwiegereltern ziehe, die Kinder morgens in die KiTa bringe, der (je nach Wohnung) 6-8 Stunden geöffnet hat. Bis ich um 17:00 Uhr nach Hause komme könnten die Schwiegereltern oder eine Tagesmutter einspringen. Freitags bin ich schon um 14:00 Uhr zu Hause. Dafür würde ich meinen Beschätigungsumfang auf 90% reduzieren.
Wie ausschlaggebend ist bei der Bewertung bei wem die Kinder leben werden, ein Umzug an einen anderen Wohnort? Perspektivisch sehe ich in der Stadt (da gibt es auch im Ggs. zu unserem Dorf Ganztagsschulen, Kids sind schon 4 und 5) bessee Betreuungsoptionen. Schwiegereltern sind auch da...
:question:
Moin,
Wenn ich mich mir ihr - und so sieht es aus - nicht auf eine regelmäßige umfängliche Betreuung der Kinder (50:50 oder min 3 Tage die Woche) einigen kann, will ich Betreuungselternteil werden, ABR beantragen, würde ihr umgekehrt dann natürlich die 49% Betreuung zugestehen.
und warum denkst Du, dass ein Gericht entscheiden würde, dass das ABR bei Dir besser aufgehoben sei?
Ich hatte Dir vor 2 Wochen HIER schon geschrieben, dass es selbst nach Deiner subjektiven Beschreibung der Verhältnisse für ein Gericht keinen Grund gibt, an Eurer selbst gewählten ehelichen Rollenverteilung etwas zu verändern; die wird nachehelich eben fortgeschrieben, wenn Ihr Euch nicht selbst einigen könnt. Wenn Du jetzt ohne Grund die ABR-Keule auspacken möchtest, musst Du auch das vorhersehbare Ergebnis in Kauf nehmen. Und ich prognostiziere: Es wird Dir nicht gefallen.
Familienrecht ist kein Wunschkonzert. Und persönliches Gerechtigkeitsempfinden steht dort auch nicht auf der Agenda. Ich würde sagen: Deine DEF ist in Sachen Beratung und Zukunftsplanung vermutlich schon viel weiter als Du. Und Du nimmst gerade Anlauf für ein böses Eigentor.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Eurer selbst gewählten ehelichen Rollenverteilung
was hier selbst gewählt und was aus der Not geboren ist lasse ich mal dahingestellt, aber ich weiß was Du meinst.
Mit meiner Frau wird es keine Einigung geben. So gut kenne ich sie.
Und dann hältst Du es für besser gleich ja ja zu sagen, zuzusehen wie DEF in die nächste Überforderungssituation reinrennt (Depressionen seit der Geburt des 2. Kindes, ständig geäußerter Wunsch keine Familie mehr zu haben, schwere Depression+Reha 2012, Suizidankündigung beim ersten Versuch über das Haus und künftige Situation zu sprechen), anstatt ein eigenes Betreuungsmodell ggü. zu stellen? Das ABR beantragt sie laut einer info an ihre Anwältin, umgesetzt ist noch nichts.
Die Zukunftsplanung bei DEF sieht so aus:
sie bleibt im idyllischen 1000Seelen Nest (KiTa 7:30- 12:00,Mo-Do 14-16; Grundschule max bis 13:30), arbeitet in Minijob als Aushilfe ohne feste Arbeitszeiten in der Gastronomie (AZ über Mittag, Nachmittag-abend, abend-nacht oder WE). Betreuung während ihrer Arbeitszeiten darf ich macghen wenn sie sonst niemanden findet, oder div. Freundinnen.
Das findest Du weitsichtiger als mein Konzept? Erkläre mir das bitte...
LG
Denis