Trennung, Leben im ...
 
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Trennung, Leben im gemeinsamen Haus, Sorge ums Kind. Brauche Hilfe!!!

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(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Frau hat sich gestern nach 9 1/2 Jahren Beziehung und 5 Jahren Ehe von mir getrennt.
Wir haben einen 3 jährigen Sohn und leben in einer Doppelhaushälfte in Köln, die wohl derzeit einen Marktwert von fast 500.000€ hat, wobei es noch ca. 265.000€ Restschuld bei d er Bank hierfür gibt.
Seit letztem Jahr im Sommer sagte sie mir, dass sie nicht weiß, ob die Gefühle für mich noch ausreichen. Nun nach ca. 6 Monaten "Fegefeuer" für mich, hat sie nun endlich eine Entscheidung getroffen und die heißt Trennung!
Sie verdient derzeit in Steuerklasse 5 ca. 1.300€ netto und ich in Steuerklasse 3 ca. 4000€ netto. IN 4/4 oder 1/1 wären es für sie ca. 1.500€ netto und für mich ca. 3.500€ netto.
Sie sagte erst, dass sie mir das Haus überschreiben will und ich sie nicht auszahlen soll, wir haben noch einen Jahreswagen mit ca. 12.000€ Restschuld bei ihrem Vater (Wert ca. 26.000€). Einen Bausparvertrag mit einem Guthaben von 12.000€ haben wir auch noch vorzuweisen. Unser Giro-/Sparkonto ist ca. mit 8.000€ im Haben.
Sie will wohl auch bald ausziehen und sucht schon nach Wohnungen. Ich strebe das Wechselmodell mit 50/50 Umgangsrecht mit ihr an.

Nun sagte sie mir, dass das Wechselmodell für sie keine Option ist, da es für einen 3-jährigen nicht gut sei, zwischen 2 Wohnungen/Häuser zu wechseln. Außerdem kostet die Kita . ca 450€ (all in) im Monat und der Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle wären dies ca. 450€, die ich ihr zahlen müsste) würde dann auch auf ca. 200€ als Ausgleichszahlung gekürzt werden. Wenn sie mindestens 51% Umgangsrecht hätte, dann würde nur ihr Gehalt zur Berechnung der KIta-Gebühren genommen, damit würde der Kita-Platz ca. 120 € kosten und sie würde von mir die vollen 450€ (nach Düsseldorfer Tabelle) monatlich erhalten. Daher sei sie schon, rein finanziell, mit dem Wechselmodell nicht einverstanden!

Ich liebe meinen Sohn jedoch über alles und möchte ihn eigentlich FAIR mit 50% betreuen! Dazu kommt, dass ich (leider für diese Situation) am 01.02.19 einen neunen Job anfange (oben genannte Gehälter beziehen sich schon darauf), bei dem ich natürlich 6 Monate Probezeit habe, was alles nicht unbedingt leichter macht!
Selbst, wenn sie mir das Haus wirklich (JETZT will sie auf einmal eine "Vergleichszahlung") überschreibt, hat die Bank das letzte Wort und zu der kann ich erst nach meiner Probezeit ab August 2019 gehen (auch ab dann hat mein Sohn erst eine Betreuung von 45 Stunden/Woche in der Kita).

Meine Frau ist Rechtsfachwirtin und arbeitet bei Anwälten, jedoch nicht bei Familienrechtlern.
Ab dem 32.01.19 macht sie eine 3-Wöchige Mutter-Kind-Kur, bei der ich meinen Sohn 3 Wochen lang (kann auch auf 4 verlängert werden) nicht zu Gesicht bekomme!

Was soll ich nun tun? Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte eine Scheidefolgevereinbarung, sie sagte erst, sie würde auf so gut wie alle Ansprüche verzichten (bis auf den Kindesunterhalt) und macht mich jetzt fertig, dass wenn ich unseren Sohn wirklich zu 50% sehen will, sie mir auch "blöd" kommen kann und dann vielleicht auf auf den Trennungsunterhalt besteht usw. Also werde ich schon fast erpresst. Des Weiteren konsultiert sie einen ihrem Chef (ist ja Anwalt) bekannten Familienrechtler, der ihr mal sagen soll, was ihr denn alles zusteht, auch wenn ihr das Finanzielle ja "eigentlich nicht wichtig" sei, es gehe ihr ums Prinzip, wenn ich wirklich das Haus bekäme, was sie mir aber auf einmal nicht mehr garantieren kann. Sie springt also von Tag zu Tag, holt sich Unterstützung und ich bin der Doofe, der zu alles "ja und Amen" sagt?!?  🙁
Angeblich macht sie nächste Woche bei einem durch Spenden finanzierten Familienanwalt einen gemeinsamen Termin mit mir und ihr.

Sie will sich aber gütlich trennen, sagt aber, dass die Scheidung erst Ende 2019 stattfinden soll, denn es könne ja sein, dass wir wieder zusammenkämen?!?!

Ich weiß leider nicht mehr weiter und ein guter Freund (hat selbst eine Scheidung durch) mir dieses Forum hier empfohlen hat.

Sorry für die vielleicht nicht ganz sauber strukturierten Infos, aber mir fällt es schwer wo ich anfangen und aufhören soll.

Ich will das Haus eigentlich sehr gerne halten (Fixkosten von ca. 2000€ Monat), dann noch 450 € Trennungsunterhalt, viel mehr (nachehelicher UNterhalt/Trennungsunterhalt) könnte ich mir nicht erlauben, das weiß sie auch. Ich möchte meinen Sohn auch als Alleinerben definieren, damit er mal was von dem Haus hat! Auch das war ihr erst wichtig, dann wieder nicht, weil sie sagte, eigentlich sei doch besser, wenn das Haus verkauft würde?!?!?! Sie springt ständig hin und her und ich weiß nciht, was ich ihr wie glauben kann/soll.

Was für Möglichkeiten habe ich, hat jemand Empfehlungen?

Ich möchte eigentlich "nur" eine gelungene und einvernehmliche Scheidefolgevereinbarung und meinen Sohn mindestens zu 40-50% betreuen, leider weiß ich auch nicht was unser Streitwert wäre und die Scheidung am Ende kosten würde (zählt das Haus dazu?,...)

Vielen Dank für Eure Unterstützung/Hinweise.
Bei weiteren Fragen, fragt bitte!

Einen schönen Abend und

Liebe Grüße
Flo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2019 20:57
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Flo,

blöde Geschichte...vor allem auch, weil sie wegen des Hauses finanziell richtig schmerzhaft werden kann (...nicht muss).

Lass Dich nicht einlullen davon, dass sie sagt, dass ihr Ende 2019 vielleicht wieder zusammenkommt...das ist IMO nur eine Beruhigungspille für Dich...

Prio1 aus meiner Sicht:
Klärung des zukünftigen Betreuungsmodells eures Kindes - und zwar BEVOR Sie mit dem Kind auszieht.
Wenn sie mit dem Kind auszieht, bevor das nicht wasserdicht geklärt ist, wird es für Dich sehr viel schwerer werden, eine gleichberechtigte Betreuung zu erreichen - dann wirst Du schnell zum "klassischen" Umgangsvater...zahlst dann vollen Unterhalt - und wírst das Haus nicht halten können.

Sag ihr ganz deutlich, dass Du mit ihren Aussagen bzgl. Betreuung nicht einverstanden bist und organisiere so schnell wie möglich (gemeinsame) Beratungstermine beim JA oder einer Beratungsstelle, wo ihr über das Thema im Rahmen einer Trennungsmediation sprechen könnt.
Bei dieser Mediation kann auch eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet werden.

Alles andere - insbes- der Unterhalt und die Sache mit dem Haus - hängt von der verbindlichen Klärung des u.a. Punktes ab!

Grüße
Wegnachvorn

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 21:49
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ehrlich gesagt, das mit dem Haus ist ein absoluter Blödsinn. Jedem von Euch stehen gut 115.000 € daraus zu. Zeig mir den Menschen, der auf 115.000 € einfach so verzichtet. (by the way: an Deiner Stelle wäre mir das auch gar nicht Recht, vom Expartner einfach so 115.000€ als Geschenk anzunehmen).

Da offenbar keiner von Euch beiden den jeweils Anderen ausbezahlen kann, ist es am besten, Ihr verkauft das Haus und teilt den Erlös auf. Damit ist schon ein Streitpunkt vom Tisch.

Nur am Rande: Was hat das Einsetzen Eures Sohnes als "Alleinerben" mit der Scheidung zu tun? Und sein Status als "Alleinerbe" ist sowieso zu dem Zeitpunkt hinfällig, zu dem Du ein weiteres Kind bekommst.

Was die Kitaersparnis betrifft: Wenn das das einzige Argument ist, dann biete Deiner Ex doch an, dass Du die höheren Kitakosten alleine trägst. Das wäre ein fairer Ausgleich.

Setzt Euch zusammen und handelt das Ganze aus. Allerdings musst Du schon auch bereit sein, etwas zu geben. Momentan sieht es so aus, dass Du alles willst: Haus ohne Ausgleichszahlung, keinen Trennungsunterhalt bezahlen und für die höheren Kitagebühren soll die Ex auch noch mit aufkommen. Also sie wäre echt blöd, wenn sie sich darauf einlassen würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 22:07
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Momentan sieht es so aus, dass Du alles willst: Haus ohne Ausgleichszahlung, keinen Trennungsunterhalt bezahlen und für die höheren Kitagebühren soll die Ex auch noch mit aufkommen....

DAS habe ich so nicht aus dem Post des TO herausgelesen...

Bzgl. des Hauses gebe ich Dir recht- das wird nicht zu halten sein und sollte einvernehmlich verkauft werden..

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 22:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie schon WNV geschrieben hat wird es in aller Regel nicht einfach mit der Trennung. Das Haus sollte wenn möglich verkauft werden, das ist in vielen Fällen die beste Variante. Ihr solltet Konten trennen und Du solltest alle wesentlichen Dokumente sichern.

Außerdem kostet die Kita . ca 450€ (all in) im Monat und der Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle wären dies ca. 450€, die ich ihr zahlen müsste) würde dann auch auf ca. 200€ als Ausgleichszahlung gekürzt werden.

Kita-Kosten sind in jedem Fall Mehrbedarf des Kindes und damit gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen. D.h. Du würdest sowieso den Kiga (außer Essen) praktisch alleine bezahlen.
Außerdem ist es ja nicht so, dass beim Wechselmodell der Unterhalt komplett entfällt. Der KU bestimmt sich aus dem addierten Einkommen der Eltern und ist dann ebenfalls gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen und ja, sie würde dann ca. 200 Euro Ausgleichszahlung bekommen und Du das halbe KG (worauf Du natürlich auch verzichten könntest).
Wenn Du ihr das volle KG überlässt, dann hat sie keinerlei finanzielle Einbußen!

Wenn Du das Haus übernimmst (warum eigentlich?), dann hast Du eine Wohnvorteil, der ebenfalls das unterhaltsrelevante Einkommen steigert. Im Moment sollte alles erst einmal ordentlich ausgerechnet werden und da gehören der Wohnvorteil und die Kosten der Immobilie mit rein. Dann sieht es vielleicht auch an der Unterhaltsfront etwas anders aus. Im Trennungsjahr kann Dir nicht der volle Wohnwert angerechnet werden sondern nur der, den Du auch alleine tragen würdest, z.B. für eine 2 -3 Zimmerwohnung. Gegengerechnet würden die Kosten der Unterhaltung des Hauses und die Zinsen, die Tilgung kannbis 4% vom Brutto als Altersvorsorge geltend gemacht werden. Da könnte der KU auch kleiner ausfallen.

Alle Unterhaltsdinge stehen in der <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf>DDT</a>" und den <a href="http://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/001_unterhaltsleitlinien_koeln1-1-2019.pdf>Unterhaltsleitlinien</a>" des OLG Köln.

Wenn ihr beide eine friedliche Trennung wollt, dann wäre eine Mediation ein erfolgversprechender Weg und ihr solltest das sofort in Angriff nehmen.
Ansonsten solltest Du nicht zu sehr am Haus hängen und auch nicht an der falschen Stelle sparen sondern anwaltliche Beratung suchen, wenn es nicht friedlich mit einer Mediation geht.

Bei der Umgangsfrage gibt es zwischen dem Standardmodell und dem Wechselmodell auch Zwischenstufen, wenn Du aber ein Wechselmodell willst, dann ist die Zeit jetzt, weil es mit einem Kiga-Kind relativ einfach geht.
Egal ob Wechselmodell oder nicht, ihr solltest auch über Feiertage und Urlaub (als Umgang am Stück) reden.
Eine MuKi-Kur ist auch ein Klassiker in einer Trennung. Frage doch einmal ob Du sie nicht an einem Wochenende in Kur besuchen kannst und da Umgang mit Deinem Sohn haben kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 22:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flo,

und herzlich Willkommen im Forum.

Sie verdient derzeit in Steuerklasse 5 ca. 1.300€ netto und ich in Steuerklasse 3 ca. 4000€ netto. IN 4/4 oder 1/1 wären es für sie ca. 1.500€ netto und für mich ca. 3.500€ netto.

Sieh bitte zu, dass ihr umgehend in Steuerklasse IV/IV wechselt. Ihr verliert nichts dabei (die monatlich zu viel gezahlte Steuer holt ihr euch über die Steuererklärung für 2019 vom Finanzamt wieder), aber es nimmt deiner Madame zumindest auf dieser Baustelle den Wind aus den Segeln - sie kann sich dann nicht mehr darüber beschweren, sie müsse einen Teil deiner Steuern bezahlen, und bei der Unterhaltsberechnung erspart es dir die Ochsentour, den zunächst zu hoch angesetzten Unterhalt aufgrund deines nur scheinbar so hohen Einkommens zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf einen realistischen Wert abzusenken.

Und wenn du mich fragst: Wenn sie sagt, "sie würde auf so gut wie alle Ansprüche verzichten (bis auf den Kindesunterhalt)", dann würde ich das zunächst einmal als eine Finte betrachten. Vor allen Dingen, weil sie andererseits ja auch sagt, dass sie "schon, rein finanziell, mit dem Wechselmodell nicht einverstanden" ist. Ich habe den vagen Verdacht: Sie versucht, dich für dumm zu verkaufen.

Ich liebe meinen Sohn jedoch über alles und möchte ihn eigentlich FAIR mit 50% betreuen!
(...)
Ich will das Haus eigentlich sehr gerne halten (...). Ich möchte meinen Sohn auch als Alleinerben definieren, damit er mal was von dem Haus hat!

Wenn der Junior deine Nr. 1 ist, dann findet sich das Haus im Umkehrschluss nur in der Rubrik "Sonstiges" - und allein schon aus taktischen Gründen solltest du deiner Demnächst-Ex den Eindruck vermitteln, dass dir dieser Haufen Steine ziemlich wurscht ist. Du hast ja selbst schon gemerkt, dass sie dich mit diesem Thema völlig kirre machen kann, und genau das darf nicht passieren, wenn du dich eigentlich auf den Kurzen konzentrieren sollst!

Und, jetzt mal ganz ehrlich: Euer Sohn ist gerade mal drei Jahre alt - sorge lieber dafür, dass du in seinem Leben präsent bleibst und er in fünfzehn, zwanzig Jahren ein Mann ist, der auf seinen eigenen Füßen stehen kann. Ob er in dreißig oder vierzig Jahren ein Haus erbt oder nicht, ist dann nur noch von minderem Interesse.

Sie will sich aber gütlich trennen, sagt aber, dass die Scheidung erst Ende 2019 stattfinden soll, denn es könne ja sein, dass wir wieder zusammenkämen?!?!

Ich hoffe doch sehr, du selbst hast keinerlei Interesse mehr an dieser treulosen Tomate?!?

Denn sonst hat sie gleich den nächsten Köder in der Hand, mit dem sie dich ganz kirre machen kann, während sie im Hintergrund bereits vollendete Tatsachen in ihrem eigenen Sinne schafft!

Seit letztem Jahr im Sommer sagte sie mir, dass sie nicht weiß, ob die Gefühle für mich noch ausreichen. Nun nach ca. 6 Monaten "Fegefeuer" für mich, hat sie nun endlich eine Entscheidung getroffen und die heißt Trennung!

Dazu kommt, dass ich (leider für diese Situation) am 01.02.19 einen neunen Job anfange (oben genannte Gehälter beziehen sich schon darauf), bei dem ich natürlich 6 Monate Probezeit habe, was alles nicht unbedingt leichter macht!

Beantworte dir bitte selbst die Frage, ob der zeitliche Ablauf wirklich nur als "dumm gelaufen" einzusortieren ist, oder ob Madame hier einen Zeitpunkt abgepasst hat, an dem du aus beruflichen Gründen besonders verwundbar bist und dich daher nicht mit voller Kraft um die nun nötigen Trennungsangelegenheiten kümmern kannst, ohne dabei den neuen Job zu gefährden.

der Kindesunterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle wären dies ca. 450€, die ich ihr zahlen müsste)

Möööp!

Unterhaltsrecht ist nicht ganz so einfach, wie du es nach einem Blick auf Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle glauben könntest.

Von deinen 3.500 Euro netto (in Steuerklasse IV) kannst du ein paar Dinge abziehen, die wichtigsten Dinge sind (a) berufsbedingte Kosten und (b) eine zusätzliche Altersvorsorge, wobei die Tilgung für dein Hausdarlehen als eine solche gilt! Ich bin mal relativ vorsichtig und nehme an, du landest bei einem bereinigten Netto von 3.000 Euro, dann ist das Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle mit einem Tabellenbetrag von 408 Euro für ein unter sechsjähiges Kind, aber Achtung!, davon darfst du noch das halbe Kindergeld abziehen, das an deine Ex geht; siehe Düsseldorfer Tabelle Seite 5ff. Effektiver Zahlbetrag somit "nur" 311 Euro.

Falls deine Ex allerdings tatsächlich auf Exenunterhalt verzichtet (was ich, wie gesagt, bezweifle), dann greift Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle, weil du nur noch einen Unterhaltsberechtigten zu versorgen hast statt deren zwei, und dann wirst du üblicherweise eine Zeile hochgestuft; also Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle mit einem Zahlbetrag von 328 Euro. Ab Juli übrigens jeweils 5 Euro weniger, weil das Kindergeld dann um 10 Euro erhöht wird, aber das nur am Rande.

Was für Möglichkeiten habe ich, hat jemand Empfehlungen?

Aus der Hüfte geschossen (es gibt sicher andere Wege, und möglicherweise auch bessere Wege):

Wenn Madame partout das Wechselmodell nicht will, aber andererseits kein Problem damit hat, wenn ca. 40% der Betreuungszeit bei dir liegen, dann schluck' die Kröte und gönne ihr den vollen Kindesunterhalt. Falls sie Trennungsunterhalt will (wovon ich, wie gesagt, sowieso ausgehe), dann ist der finanzielle Zusatzschaden für dich überschaubar, weil Kindesunterhalt abgezogen wird, bevor Trennungsunterhalt berechnet wird. Oder anders gesagt, bei deinem Einkommen ist der Kindesunterhalt für 1 Kind gegenüber dem deutlich (!) höheren Trennungsunterhalt schon beinahe wieder vernachlässigbar.

Gerade mit dem neuen Job an der Backe würden 50% Kinderbetreuung anspruchsvoll genug für dich werden, auch 40% sind ziemlich sportlich. Falls der Job deiner Ex ein Vollzeitjob ist, dann gilt für sie allerdings sinngemäß dasselbe (womit wir wieder beim Thema sind, ob sie nicht heimlich darauf spekuliert, ihre Arbeitzeit zu reduzieren und sich mit der Begründung "Kinderbetreuung" von dir finanzieren zu lassen, wobei dies bei einem inzwischen dreijährigen Kind heutzutage vor dem Familiengericht kein Selbstläufer für Madame ist, und zumindest nicht auf Dauer durchzuhalten sein wird).

Falls es auf Trennungsunterhalt hinausläuft, dann rechne grob gepeilt damit, dass dir weniger als 2.500 Euro zum Leben bleiben, ggf. sogar deutlich weniger. Wenn das Haus also Fixkosten von 2.000 Euro verursacht, dann ist dir spätestens jetzt klar, dass du in diesem Fall ein Problem haben wirst, das sich realistisch betrachtet nicht in dem von dir gewünschten Sinne lösen lässt - und genau das meinte ich, als ich weiter oben schrieb, dass du dich innerlich besser bereits jetzt von diesem Haufen Steine verabschieden solltest. (Wenn du das Haus entgegen meiner düsteren Vorhersage doch halten kannst, um so besser, würde mich für dich freuen, aber verlass' dich nicht darauf, dass es klappt. Andererseits: Es sollte eigentlich möglich sein, für die nächsten Jahre z.B. eine Dreizimmerwohnung anzumieten, die für dich und Junior vollauf reicht, und wahrscheinlich für die Hälfte der monatlichen Kosten des Hauses zu haben ist.)  

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 22:48
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab dem 32.01.19 macht sie eine 3-Wöchige Mutter-Kind-Kur, bei der ich meinen Sohn 3 Wochen lang (kann auch auf 4 verlängert werden) nicht zu Gesicht bekomme

Angesichts der "neuen" Situation würde ich darauf bestehen,  dass Du Euer Kind mindesten einmal in den 3 Wochen für einen Tag siehst!
Da würde ich mich auf keinen Fall abspeisen lassen..

Wie Susi schon schrieb, werden MuKi-Kuren gerne schon mal dafür benutzt, Fakten zu schaffen oder das Kind zu beeinflussen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 22:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schonmal darüber nachgedacht, dass Du die Betreuung des Kindes in den drei Wochen übernimmst? Denn schließlich ist eine Mutter Kind Kur eine Maßnahme für die Mutter, damit sie sich erholen kann. Wenn Du ihr dann noch die Möglichkeit gibst, sich komplett auf ihre Genesung zu konzentrieren, dann kann das doch nur gut für sie sein.

Eine andere Möglichkeit (oder auch zusätzlich) Du beantragst ebenfalls eine Vater-Kind-Kur... gibt übrigens keine bessere Singelbörse 😉 .. ich habe eine vor drei Jahren gemacht!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 23:17
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Schonmal darüber nachgedacht, dass Du die Betreuung des Kindes in den drei Wochen übernimmst?

Da nützt das "Denken" herzlich wenig, wenn er in der Probezeit ist und auch noch keinen Vollzeit-Kitaplatz hat.

Eine andere Möglichkeit (oder auch zusätzlich) Du beantragst ebenfalls eine Vater-Kind-Kur... gibt übrigens keine bessere Singelbörse 😉 .. ich habe eine vor drei Jahren gemacht!

Siehe oben.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2019 23:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da nützt das "Denken" herzlich wenig, wenn er in der Probezeit ist und auch noch keinen Vollzeit-Kitaplatz hat.

Ich weiß ja nicht welchen Beißreflex Du hast, aber die Probezeit kann einem auch herzlich egal sein ... Es geht um ganz andere Dinge wie "bedingungslose Sicherstellung des KU" ...

Nur mal ein kleiner Abschweif auf meine Situation. Ich habe einen Geschäftsführerposten mit 6000 Euro gekündigt, um für meine Zwerge da zu sein. In der Zeit habe ich dann die Familie mit 1200 Euro über die Runden gehalten und dann die Ex rausgeworfen 😉 ... naütrlich völlig verarmt und mittelos ...
Inzwischen wurden einige Weichen gestellt und ich konnte imme alle Rechnungen bezahlen ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2019 00:08




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Inzwischen wurden einige Weichen gestellt und ich konnte imme alle Rechnungen bezahlen ...

Na ja, Deinen Klagen hier im Forum zufolge wirkst Du nicht wirklich wie ein zufriedener, ausgeglichener Mensch.

Und dem Eingangsposting zufolge ist es auch nicht Ziel des TO, ein Alleinerziehende mit 1.200 € zu werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2019 00:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich kann man alles auf eine Karte setzen. Dann sollte man aber auch zu 95% hinter der Entscheidung stehen.

Ich sehe den Vorschlag von Kasper so, dass der TO sich überlegen soll, was ihm am wichtigsten ist. Dabei glaube ich nicht, dass er das Kind haben will, er will es nur nicht verlieren.
Außerdem ist in seinem Fall unklar, ob die Aufgabe des bisherigen Lebens überhaupt zu einem guten Ergebnis führen wird, schliesslich ist zumindest bisher nichts negatives über die KM bekannt, außer, dass sie das Kind will.

Wenn er am Ende ohne Kind mit 1200 Euro dasteht ist das eine ganz schlechte Entscheidung.

Mein Vorschlag ist deshalb dran bleiben und sich nicht einschüchtern lassen, aber auch den Rahmen des machbaren beachten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2019 03:07
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen und vielen Dank für die vielen Meinungen und Hilfestellungen zu meiner Situation,

ich habe gestern noch lange und meist gute Gespräche mit ihr gehabt.
Sie hat mir jetzt, vorbehaltlich einer juristischen Machbarkeit, was sie über einen bekannten Familienrechtler in "unserem Sinne" prüfen lassen will, folgendes "Angebot" gemacht:

Wir wechseln ab dem nächsten Monat in die Steuerklassen IV/IV (sind der zeit in III/V).
Ich kann meinen Sohne mindestens an einem Tag unter der Woche plus alle 14-Tage das komplette Wochenende sehen und auch ohne ihre Anwesenheit bei mir wohnen lassen. Damit würde ich einen Tag "verlieren", denn angestrebt waren 2 Tage pro Woche plus alle 14 Tage das komplette WE, aber da bleibt sie "hart", weil es angeblich für einen 3-Jährigen nicht gut sei, wenn er zu 50% "pendeln" muss. Da kann man natürlich auch durchaus anderer Meinung sein, aber die Diskussionen solcher Art sind müssig und machen bei ihr eben keinen Sinn, weil sonst die Stimmung und die Fronten sich eher verhärten würden, also komme ich ihr damit entgegen, was mir trotzdem richtig wehtut.
Dazu soll ich den vollen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen abzüglich dem halbem Kindergeld. Dass mir das halbe Kindergeld auch ohne Wechselmodell zusteht stimmt soweit??
Dazu möchte sie eine Einmalzahlung in Höhe von 20.000€ plus 30 Jahre lang (!) jeden Monat 150€ als "Ausgleichszahlung" für das Haus, das sie mir dann mit Wirkung der Scheidung überschreiben lässt, so dass es dann ausschließlich mir gehört. Somit bekäme sie in Summe 74.000€ für das Haus (im Zeitraum von 30 Jahren).
Auf den Versorgungsausgleich im Rentenalter möchte sie aufgrund ihrer niedrig erwarteten Rente nicht verzichten.
Dafür würde sie aber in der Scheidefolgevereinbarung auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt komplett verzichten, so dass ich derzeit ca. 350 € Kindesunterhalt (halbes Kindergeld ist dabei schon abgezogen) plus die 150€ "Rate" für das Haus an sie entrichten würde. Sie möchte sich mit den 150€ eine eigene Rentenvorsorge aufbauen, da sie ja sonst nicht viel hat/erwarten kann, das kann ich sogar gut nachvollziehen. Damit wäre der Zeitpunkt der Scheidung auch in Bezug auf Trennungsunterhalt irrelevant, da sie ja darauf verzichten würde.
Allerdings möchte sie noch die Bedingungen, dass ich meinen Sohn als Alleinerbe einsetze und dass, sollte ich die Immobilie in X Jahren verkaufen, meinem Sohn (implizit ihr) der halbe Erlös abzüglich Restschulden zusteht. Dafür dann aber die Ratenzahlung mit den 150€ sofort stoppe. Dieses finde ich nicht ganz korrekt (sagte ich ihr auch), weil wenn ich die Immobilie in 20 Jahren (wenn sie dann vielleicht auch komplett abgezahlt ist) verkaufe und ich vielleicht 800.000€ (spekulativ) bekäme, warum soll ich ihr (meinem Sohn) dann 400.000€ davon abgegeben, obwohl sie ja mit Beginn der Scheidung nicht 1 Cent mehr mit abbezahlt hat?!?! Sie sagt, weil *Kind*  ja dann keine Immobilie mehr zu erben hat, da sagte ich, dass er das ja auch nicht hätte, wenn wir jetzt verkaufen würden.
Somit meinte ich, dass es OK ist, dass wenn ich die Immobilie verkaufen würde  ich ihr dann die vollen 74.000€ (abzüglich dem bereits Gezahltem) ausbezahlen werde, aber eben auch nicht den dann zu erzielenden Erlös.

Alles in Allem (bis auf den letzten Punkt, bei dem sie aber scheint, dass die einlenken würde) finde ich das aus Laiensicht nicht so schlecht, weiß aber nicht, ob sich dies alles denn auch juristisch sauber in einer Scheidefolgevereinbarung so festhalten lässt.

Was denkt Ihr und nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung!

Viele liebe Grüße
Flo

Edit LBM: Keine Namen bitte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2019 10:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kann nicht alle Deine Fragen beantworten. Aber, wenn ihr euch so auf einen Umgang einigen könnt und damit einverstanden bist, dann ist das schon in Ordnung.
Hinsichtlich KU ist zu sagen, dass die DDT Unterhaltsbeträge angibt von denen noch das halbe KG abzuziehen ist und dieses dann den Zahlbetrag ergibt (es ist also nichts mehr vom Zahlbetrag abzuziehen). Weiterhin ist die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt. Wenn Du also Deiner Ex keinen Unterhalt mehr zahlst geht es eine Stufe höher (der Unterschied ist nicht so riesig). Es wäre aber die Frage ob die 150 Euro nicht doch als nachehelicher Unterhalt deklariert werden sollten.

Haus und Erbe sind ein kompliziertes Geflecht. Insbesondere hier die Zukunft jahrzehnte umfasst. In dieser Frage solltet ihr euch qualifiziert beraten lassen und ich bin der Meinung, dass wer bezahlt auch bestimmt. Wenn Deine Frau Dir das Haus nicht überschreibt, dann hast Du allerdings ein Problem, weil die Bank Geld sehen will und wenn Deine Ex nicht zahlt, es sich bei Dir holt.
Wenn Du das Haus verkaufst, wenn Dein Kind volljährig ist, dann ist es schon sein Geld und die KM kann dann nicht so einfach darüber verfügen.
Der Hintergedanke hierbei ist in vielen Fällen weniger selber das Geld zu bekommen als vielmehr zu verhindern, dass es eine Next und ggf. weitere Kinder bekommen. Wie Du siehst denkt Deine DEF (Demnächst-Ex-Frau) weiter als Du.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2019 11:00
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi und vielen Dank für Deine schnelle Reaktion,

ich habe einmal gehört, dass wenn wir die 150€ dann doch als nachehelichen Unterhalt deklarieren ein Familiengericht (sollte sie spekulativ in 10 Jahren sagen, dass ihr dieser Unterhalt nicht mehr reicht wenn sie zu einem Anwalt geht) durchaus entscheidung kann, dass ich mehr zahlen müsste ab diesem Zeitpunkt (Beispiel nach 10 Jahren, s.o.). Stimmt das?
Mit dem Erbe, OK, das denke ich auch, dass das nicht so einfach ist, aber es bekräftigt mich ja schon, dass Du sagst, dass auch der entscheiden soll, der bezahlt. Mal gucken, "was dabei rauskommt", wenn sie mit dem Anwalt gesprochen hat, der wird ihr die mögliche Konstellation dann mitteilen und wir werden es einvernehmlich in der Scheidefolgevereinbarung festhalten.
Und: haltet mich jetzt nicht für naiv, aber hierbei vertraue ich ihr, weil wir unser "Vorhaben" ja gemeinsam beschließen, wenn ihr Anwalt (ist ein Bekannter, die arbeitet ja für Rechtsanwälte in ihrem Beruf) sagt, dass es nur so zu formulieren geht oder nur so, dann werden wir das eben so niederschreiben, "inhaltlich" sind wir uns ja zu 99% einig, deswegen werde ich mir jetzt nicht kostenpflichtig einen Anwalt nehmen, um das so bestätigen zu lassen, was ich ja inhaltlich auch so will, wenn Ihr versteht wie ich das meine. Zumindest ist das mein derzeitiges Bestreben. Klar, wenn ich merke, dass sie eher auf ihre Vorteile pocht, dann komme ich wohl um einen Anwalt nicht herum, aber solange wir uns inhaltlich einig sind, sehe ich da keine großen Probleme. Oder was meint Ihr?

Danke Dir nochmals Susi und auch danke für Euren weiteren Feedbacks/Meinungen.

VG
Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2019 11:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jetzt mal die Fakten auf den Tisch.
5 Jahre Ehe; laut gängiger Rechtssprechung kann dies nich als Kurzehe gewertet werden und da es einen Versorgungsausgleich gibt, wird ihr jeder Nachteil ausgeglichen.
Das heißt, sie partizipiert von jedem Teil den Du mehr verdient hat mit, da sei Deine Rentenpunkte mit abbekommt. Also was sie vorher nicht getan hat bzw. jetzt im Nachhinein tun möchte, ist ihrer eigenen Entscheidung geschuldet.

Zugewinn, grob über dem Daumen:
Fast 500.000€ sind wieviel genau? Restschuld ca. 265.000€, also über dem Daumen wieder 235.000€ /2= 117.500€ für jeden. Bei der Kalkulation darf man nicht vergessen, dass Du neben den 20.000€ Einmalzahlung noch die Kosten der Eigentumsübertragung zu tragen hast = 6,5% = ca. 7.700€.

Wenn dies so fest geschrieben wird, dann ist es nicht unbedingt ein unfaires Angebot. Nur im Verkauf solltest Du frei sein, da Du nicht weiß was noch kommt. Auch Euer gemeinsames Kind hat erst damit zu tun, wenn es zum Erbfall kommt. Vorher wird ja alles von Dir beglichen und bezahlt.

Aber einen Punkt hätte ich noch.

Euer Sohn ist gerade mal 3 Jahre alt. Da kann noch soviel passieren. Was ist wenn er irgendwann bei Dir leben will? Dann die Immobilie stellt einen Wohnwert da, der sich auf das Netto aufschlägt, wurde dies in der KU Zahlung berücksichtigt?

Und: haltet mich jetzt nicht für naiv, aber hierbei vertraue ich ihr, weil wir unser "Vorhaben" ja gemeinsam beschließen, wenn ihr Anwalt (ist ein Bekannter, die arbeitet ja für Rechtsanwälte in ihrem Beruf) sagt, dass es nur so zu formulieren geht oder nur so, dann werden wir das eben so niederschreiben, "inhaltlich" sind wir uns ja zu 99% einig, deswegen werde ich mir jetzt nicht kostenpflichtig einen Anwalt nehmen, um das so bestätigen zu lassen, was ich ja inhaltlich auch so will, wenn Ihr versteht wie ich das meine.

Diese ganzen Vertragstexte sind eine Krux, da kann es an einem Komma hängen und Du hast nichts in der Hand. Ich weiß jetzt nicht was das so kostet, aber drüber schauen würde dennoch einen eigenen Anwalt. Aber das ist auch nur meine Meinung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2019 12:11
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

jetzt mal die Fakten auf den Tisch.
5 Jahre Ehe; laut gängiger Rechtssprechung kann dies nich als Kurzehe gewertet werden und da es einen Versorgungsausgleich gibt, wird ihr jeder Nachteil ausgeglichen.
Das heißt, sie partizipiert von jedem Teil den Du mehr verdient hat mit, da sei Deine Rentenpunkte mit abbekommt. Also was sie vorher nicht getan hat bzw. jetzt im Nachhinein tun möchte, ist ihrer eigenen Entscheidung geschuldet.

Zugewinn, grob über dem Daumen:
Fast 500.000€ sind wieviel genau? Restschuld ca. 265.000€, also über dem Daumen wieder 235.000€ /2= 117.500€ für jeden. Bei der Kalkulation darf man nicht vergessen, dass Du neben den 20.000€ Einmalzahlung noch die Kosten der Eigentumsübertragung zu tragen hast = 6,5% = ca. 7.700€.

Wenn dies so fest geschrieben wird, dann ist es nicht unbedingt ein unfaires Angebot. Nur im Verkauf solltest Du frei sein, da Du nicht weiß was noch kommt. Auch Euer gemeinsames Kind hat erst damit zu tun, wenn es zum Erbfall kommt. Vorher wird ja alles von Dir beglichen und bezahlt.

Aber einen Punkt hätte ich noch.

Euer Sohn ist gerade mal 3 Jahre alt. Da kann noch soviel passieren. Was ist wenn er irgendwann bei Dir leben will? Dann die Immobilie stellt einen Wohnwert da, der sich auf das Netto aufschlägt, wurde dies in der KU Zahlung berücksichtigt?
Diese ganzen Vertragstexte sind eine Krux, da kann es an einem Komma hängen und Du hast nichts in der Hand. Ich weiß jetzt nicht was das so kostet, aber drüber schauen würde dennoch einen eigenen Anwalt. Aber das ist auch nur meine Meinung.

Gruß
Kasper

Hallo Kasper,

was bedeuetet das genau: Also was sie vorher nicht getan hat bzw. jetzt im Nachhinein tun möchte, ist ihrer eigenen Entscheidung geschuldet.?
Auch dieses verstehe ich nicht genau: Dann die Immobilie stellt einen Wohnwert da, der sich auf das Netto aufschlägt, wurde dies in der KU Zahlung berücksichtigt? Was bedeutet "Wohnwert" und was muss ich da irgendwie abziehen?
Und mit der Eigentumsübertragung bist Du Dir 100%ig sicher? Ich hatte davon noch nichts gehört.

ich danke Dir!

VG
Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2019 12:46
(@inselreif)
Moderator

die Kosten der Eigentumsübertragung

wer die trägt ist Vereinbarungssache.
Grunderwerbssteuer fällt keine an, §3 GrEStG

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2019 13:11
(@flosch_79)
Schon was gesagt Registriert

Hmm,

und Was bedeutet "Wohnwert" und was muss ich da irgendwie abziehen?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2019 13:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein,
unterhaltstechnisch bedeutet Wohnwert, dass ermittelt wird, was man erhalten würde, wenn das Haus vermietet werden würde (abzüglich der Zinsbelastung, aber ohne Tilgung - Tilgung kann bei der Altersvorsorge mit 4% berücksichtigt werden) und diese Summe wird auf Dein Einkommen draufgeschlagen.

Ok, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, wusste ich nicht. Bleiben aber noch Notarkosten.

Das Problem was passieren "kann", ist dass sie jetzt alles abnickt und später sagt, was alles in den KU noch eingerechnet werden muss ... Ich würde das mit einer Scheidungsfolgevereinbarung klären und auch den KU darin festlegen, und sie Dich von dem Rest im Innenverhältnis freistellt. Das hat zwar nur solange bestand, wie sie keine öffentlichen Hilfen beantragen muss, aber ist schonmal eine gewisse Sicherheit.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2019 13:47




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