Trennung Kinder
 
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Trennung Kinder

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(@daddy38)
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Hallo Leute,

war heute beim RA - wenn der so gut ist, wie ich den ersten Eindruck hatte, tut mir meine Frau jetzt schon leid! 😉

Sie hatte mehrmals die Chance, es anders zu regeln - wie haben meine Eltern früher immer gesagt, "wer nicht hören
will, muß fühlen".

Ich hoffe nur, dass sie einen eventuellen Frust nicht an unseren Kindern auslässt!!!!

Viele Grüße,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 16:10
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin,

das Motto meiner Anwältin war: Den Sieg machen aber keinen Trümmerhaufen hinterlassen". Versuch in der Auseinandersetzung mit Deiner Ex sachlich zu bleiben. Die Zündschnur bei solchen emotionalen Themen wie Kinder ist sehr kurz. Meine Ra´tin blieb in der Auseinandersetzung immer sehr entspannt und empfahl meiner Ex ...es mal mit Kommunikation zu versuchen. Manche Sachen lassen sich so besser regeln (!)

Eigentlich müsste die KM im Namen von Deinen Kindern auf Umgang mit Dir verklagt werden. Denn darauf haben sie Anspruch. Der Umgang wird ja von der KM verhindert. Merkwürdig, daß der Vater in seinem Namen ein Recht für die Kinder erstreiten muss.

Mmn ist ein Anwalt der Feuer legt im Familienrecht keine Empfehlung. Sei froh über den guten Kontakt zu Deinen Kids und halte ihn. Auf der anderen Seite steht die KM mit ihrer Mutter, die der Meinung sind: Väter sind überflüssig.

LG Cappi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 16:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

war heute beim RA - wenn der so gut ist, wie ich den ersten Eindruck hatte, tut mir meine Frau jetzt schon leid! 😉

Langsam!

Die Gegenseite kommt auch nicht "auf der Brennsuppn`dahergeschwommen"
(dt.: die Gegenseite ist auch nicht dumm).

Zügle Deine Begeisterung und hebe sie Dir für den Fall eines tollen Endergebnisses auf.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 17.11.2010 17:00
(@daddy38)
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Hallo Michael,

so war das auch nicht gemeint!!!

Die Situation hat sich jetzt sowieso gewandelt - der RA hat gerade angerufen.

Er kann mich nicht vertreten, da meine Frau, wie es sich gerade herausgestellt hat, letztes Jahr
bei seiner Kollegin war und damit ein Interessenskonflikt besteht.

Es ist d..., da ich den Anwalt für einen fähigen RA gehalten habe, der von der Art her sich von
niemandem ein X für ein U vormachen lässt und sich auch richtig ins Zeug legt.
Wie ich in diesem Forum festgestellt habe, ist Anwalt nicht gleich Anwalt.

Bin gerade ein bißchen gefrustet. Jetzt muß ich wieder von Vorne anfangen und habe gehofft, dass
es jetzt endlich ins Laufen kommt. Egal, es wird schon werden.

Gruß,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der RA hat gerade angerufen.

Er kann mich nicht vertreten, da meine Frau, wie es sich gerade herausgestellt hat, letztes Jahr
bei seiner Kollegin war und damit ein Interessenskonflikt besteht.

Deine Frau scheint alles andere als dumm zu sein, sondern hat offenbar sogar schon vor längerer Zeit begonnen, ihre Interessen einzustielen. Und zwar so, dass Dir ein bestimmer Anwalt (oder auch mehrere) zur Wahrung Deiner eigenen Interessen verbaut ist.

Leid tun muss sie Dir also ganz sicher nicht, und Grund für Triumph-Phantasien gibt es auch nicht. Du solltest vielmehr beginnen, Deine DEF realistisch einzuschätzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 20:26
(@daddy38)
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Hallo Michael,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke, dass eher meine Schwiegermutter dahinter steckt (RA-Fachangestellte).
Meine Frau hört SEHR auf das, was ihre Mutter sagt.

Meine SM macht NICHTS ohne einen Hintergedanken oder dass es im Eigeninteresse
einen Sinn macht (so kenn ich sie und musste ich mehrfach selbst schon erfahren bzw. auch
in Bezug auf andere beobachten).

Nach Vorne lächelt SM einen an, rammt einem bei passender Gelegenheit aber ein Messer in
den Rücken.

Hatte gestern einen TErmin bei einem neuen Anwalt - werde bei Gelegenheit berichten.
Hat mir einen komplett anderen Rat gegeben, als der erste RA.

Viele GRüße,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 10:19
(@daddy38)
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Hallo Leute,

habe noch eine Frage:

Gestern habe ich von meiner Frau nun endlich die Adresse von der ominösen Psychologin erhalten,
bei der meine Kids in Behandlung sind ("um den Trennungsschmerz besser verarbeiten zu können")
und die meiner Frau den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass es für meine Kids besser ist, dass sie als
Mutter beim Umgang dabei ist (siehe meine Beiträge).

Meine Frau hat mir mit der Adresse ein Formular der Praxis mitgeschickt - Einverständniserklärung
eines sorgeberechtigten Elternteils.

Mit dem Formular soll ich mein Einverständnis zur Untersuchung/Therapie geben und es wird mir dann
auch die Möglichkeit der Information gegeben.

Hat jemand Erfahrung mit so etwas?

Etwas sträubt sich in mir dagegen das Formular zu unterschreiben - ich erkläre mich doch nicht mit
etwas einverstanden, was offentsichtlich zu einer Entfremdung der Kinder beiträgt!!! oder sehe ich das
falsch?

Wäre nett, wenn ihr mir über eure Erfahrungen mit so etwas berichten würdet.

Gruß,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

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Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 10:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Daddy38!
Immerhin bezieht Dich KM in der Sache mit ein. Meine wollte damals im Alleingang das Ganze anleiern, ich erfuhr es zufällig von meinem Ältesten (damals 9 Jahre).

Ich würde einen Termin für ein 4-Augen-Gespräch mit der Therapeutin vereinbaren und von ihr erfahren wollen:
a) wieso eine therapeutische Behandlung und in welche Richtung diese überhaupt erforderlich ist, welche Massnahmen könnten ihrer Meinung nach weswegen zum Erfolg führen;
b) ob sie wisse, dass begeleiteter Umgang eigentlich nur gerichtlich verordnet wird, wenn  das Kindeswohl massiv in Gefahr sei,
c) was sie dennoch mit dieser Massnahme bezwecken möchte.

Vorher gibst Du keine Einverständniserklärung ab, sondern im Gegenteil, erklärst dein NICHTeinverständnis zu einer Behandlung bis zu einer persönlichen Klärung der o.g. Punkte.

Dass eine Therapie den Kids evtl. hilft, die Trennung der Eltern besser zu verkraften/verarbeiten, sei mal aussen vor gelassent. Eine Zustimmung kann allerding erst erfolgen, wenn BEIDE Elternteile vollumfassend über den Weg der Therapie informiert sind.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 10:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Daddy38,

wenn die Kinder tatsächlich einer Therapie bedürfen sollten, dann muss das Ziel dieser Therapie aber auch sein, dass Kinder zukünftig gut damit zurecht kommen, wechselweise bei Papa oder Mama zu sein.

Ohne dieses erklärte Ziel würde ich die EV nicht unterschreiben. Meine umfängliche Einbeziehung in so eine Therapie würde ich zur absoluten Grundvoraussetzung machen.
Auch würde ich von vornherein kund tun, dass ich meine EV andernfalls sofort widerrufen werde.

Gruß, Michael
der bei solchen Dingen oft das Gefühl hat, dass wohl eher wieder mal die KM die Therapie bräuchte...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 10:56
(@daddy38)
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Hallo Marco,

vielen Dank für deine Antwort.

Denkst du es ist sinnvoll diese "NICHt-Einverständniserklärung" schriftlich zu machen oder soll
ich bis zur Klärung der einzelnen Punkte die Therapie untersagen?

Soll ich das parallel auch der KM schicken?

Gruß,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 15:11




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Daddy38!

Entscheide Du, wie Du es für richtig hältst. Ich würde mit der Psychologin Kontakt aufnehmen und unter vier Augen sprechen wollen.
Je nach Ergebnis der Unterredung kannst Du Deine Zustimmung verweigern oder auch nicht. DAS könntest Du anschliessend KM mitteilen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 16:26
(@daddy38)
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Hallo,

habe folgendes Schreiben an die Psychologin aufgesetzt, die meiner Frau den Floh ins Ohr
gesetzt hat, es wäre für die Kids besser, wenn sie als Bezugsperson beim Umgang dabei wäre.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße,

Daddy38

Behandlung von

...

Sehr geehrte Frau Dr. …

mit meiner, von mir getrennt lebenden, Frau ... übe ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere
beiden, obengenannten Kinder aus, die bei Ihnen in Behandlung sind.

Die Behandlung bei Ihnen gehört nicht zu den „üblichen ärztlichen Behandlungen“, wie z.B. der
regelmäßige Zahnarztbesuch oder Arztbesuche auf Grund akuter gesundheitlicher Probleme.

Ich weise Sie darauf hin, dass die bisherige Behandlung bei Ihnen ohne meine ausdrückliche,
schriftliche Einwilligung erfolgt ist.

Deshalb untersage ich Ihnen bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis zur Klärung diverser
Punkte in einem persönlichen Gespräch (bereits vereinbart am ...), die Weiterbehandlung unserer
Kinder ..., geb. am ... und ..., geb. am ....

Sollten Sie die Weiterbehandlung gegen meinen ausdrücklichen Willen fortsetzen, behalte ich
mir rechtliche Schritte vor.

Parallel sende ich eine Kopie dieses Schreibens an meine Frau, ... und an die zuständige
Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

...

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2010 12:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Behandlung von

...

Sehr geehrte Frau Dr. …

mit meiner, von mir getrennt lebenden, Frau ... übe ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere
beiden, obengenannten Kinder aus, die bei Ihnen in Behandlung sind.

Die Behandlung bei Ihnen gehört nicht zu den „üblichen ärztlichen Behandlungen“, wie z.B. der
regelmäßige Zahnarztbesuch oder Arztbesuche auf Grund akuter gesundheitlicher Probleme.
Ich weise Sie darauf hin, dass die bisherige Behandlung bei Ihnen ohne meine ausdrückliche,
schriftliche Einwilligung erfolgt ist.

Deshalb untersage ich Ihnen bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis zur Klärung diverser
Punkte in einem persönlichen Gespräch (bereits vereinbart am ...),
Ich verweigere bis zur Klärung aller Sachverhalte die Weiterbehandlung unserer Kinder ..., geb. am ... und ..., geb. am ....

Sollten Sie die Weiterbehandlung gegen meinen ausdrücklichen Willen fortsetzen, behalte ich
mir rechtliche Schritte vor.

Parallel sende ich eine Kopie dieses Schreibens an meine Frau, ... und an die zuständige
Krankenkasse.

Möchtest Du nicht lieber persönlich ein Gespräch mit der Ärztin führen?

Gruß, Michael
Mit freundlichen Grüßen

...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 13:10
(@daddy38)
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Hallo Michael,

einen Termin für ein persönliches Gespräch habe ich vereinbart.

Es geht mir nur darum schriftlich zu zeigen, dass ich damit nicht einverstanden bin.

Gruß,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2010 13:16
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ok!

Aber dann halte Dich wirklich kurz und knapp dabei.
Eine Kopie an die Ex würde ich auf jeden Fall unterlassen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 25.11.2010 14:29
(@daddy38)
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Danke.

Habe den BRief schon umgeschrieben -> alles was du durchgestrichen hast habe ich weggelassen.

Schicke den Brief jetzt nur an die Psycholgin.

Viele GRüße,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

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Themenstarter Geschrieben : 25.11.2010 15:25
(@totohh)
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moin d38

ist das persönliche Gespräch denn bald?? Dann vielleicht erst einmal das gespräch abwarten und dann, falls deine zweifel bestehen bleiben, das Nicht-Einverstanden mit der weitergehenden Behandlung schriftlich erklären. Ansonsten sind die Fronten im pers. Gespräch ja gleich verhärtet.

Geht es Dir darum, bis zum persönlichen Gespräch schon die Behandlung auszusetzen, dann ja, wirklich kurz und knapp:

mit meiner, von mir getrennt lebenden, Frau ... übe ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere
beiden, obengenannten Kinder aus, die bei Ihnen in Behandlung sind.

-> würde ich aber drin lassen, da es der Ärztin erleichtert, auf welcher Rechtsgrundlage (GSR) Du Dein Nicht-Einverständnis im Folgenden erklärst.

und weiter:
"Die bisherige Behandlung erfolgte ohne mein Einverständnis. Da mir die [Gründe und Therapiemethoden] bislang nicht erläutert wurden, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich bis auf Weiteres nicht mit der Fortsetzung der Behandlung einverstanden bin.  

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne, auch vor dem, für den xx.xx.2010 vereinbarten Gespräch zur Verfügung.

Meine Frau habe ich über den Inhalt dieses Schreibens informiert

MfG"

-> auf die Rechtsfolgen einer Weiterbehandlung brauchst Du nicht hinweisen
-> Deine Frau würde ich auf jeden Fall informieren,  damit Sie nicht in der Praxis aufläuft und dann keine Behandlung stattfinden kann. Den ganzen Brief braucht sie jedoch nicht zu erhalten
-> ob die KK informiert werden sollte und welche Folgen  das hat, weiß ich nicht. Sollte daraus aber die Gefahr der Nichtabrechnung resultieren, wäre das natürlich ein schöner Hebel

Gruß Toto

Uups, zu spät???

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 15:30
(@daddy38)
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Vielen Dank für die verschiedenen Tipps.

Habe das Schreiben gestern weggeschickt und am 06.12. habe ich das persönliche Gespräch mit
der Psychologin.

Habe hier im Forum noch einen Hinweis auf einen ganz interessanten Artikel gefunden, den ich
jedem, der als umgangsberechtigter Elternteil von einer Ausgrenzung betroffen ist, nur empfehlen
kann.

Hier der Link zu dem Artikel:

http://www.pas-eltern.de/InfosDownloads/page3/files/Andritzky%20Verhalten%20PAS.pdf

Mir hat der Artikel ein paar Sachen deutlich gemacht:

1. ich kann die Verhaltensweisen meiner Frau etwas besser einordnen und der schon länger bestehende
   Verdacht erhärtet sich, dass bei meiner Frau ein psychisches Problem bestehen muß (abschließend kann
   ich das nicht diagnostizieren, da ich kein Psychologe bin - ich kann nur eine Verhaltensweise beobachten
   und daraufhin eine Vermutung äußern).
2. ich weiß worauf ich beim Umgang z.B. mit der Psychologin aufpassen muß (es kann durchaus passieren,
   dass sie das eigentliche Problem nicht erkannt hat und deshalb die Gefahr besteht, dass vorgetragene Ge-
   fühle meiner Frau mit der Realität verwechselt werden)
3. dass meine "rücksichtsvolle" und "auf Frieden bedachte" Verhaltensweise nach der Trennung, was das Um-
   gangsrecht betrifft, trotz guter Vorsätze meinerseits, nicht unbedingt förderlich war und es besser ist klare
    Grenzen zu ziehen

Mit dem Hintergrund bin ich mal auf das Gespräch mit der Psychologin gespannt, auch inwieweit es sich wirklich
so darstellt, wie meine Frau das gerne hätte.

Habe mir vorgenommen, möglichst unvoreingenommen in das Gespräch zu gehen.

Werde auf jeden Fall berichten, wie es gelaufen ist.

Viele Grüße und ein schönes WE,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 13:37
(@daddy38)
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Hallo Leute,

habe ja versprochen, dass ich mich melde, wenn ich das Gespräch mit der Psychologin gehabt habe.

Hatte heute den besagten Termin.

Zunächst ging es um die Behandlung - als richtige Therapie kann man das nicht nennen - auch darum,
warum die Behandlung bei ihr und ihrer Mitarbeiterin, einer Sozialpädagogin, stattfindet.

=> Meine Frau kam nach der Trennung zu ihr, weil sie "Angst" hatte, dass die Beiden die Trennung nicht
      unbeschadet überstehen.

Im Gespräch kam dann irgendwann auch zur Sprache, dass meine Frau mir mehrfach gesagt hat, dass
sie (die Psychologin) ihr die Empfehlung gegeben habe, dass es für unsere Beiden das Beste sei, wenn
sie als KM beim Umgang dabei sein würde, da die Kleinen so an ihr hängen würden.

Die Dame ist fast vom Stuhl gefallen!

Sie hat mir glaubwürdig versichert, dass sie so etwas nie empfehlen würde, zumal sie das gar nicht
beurteilen könne, ohne mit mir als KV gesprochen zu haben.

Danach hat sie in den Aufschrieben im PC nachgeschaut und hat mir einen Eintrag vorgelesen, der mich
wiederum sehr verwundert hat:

Es ging darum, wie der Umgang abläuft - '...der Umgang findet in Begleitung von ihr (KM) und ihrer Mutter
statt, so wie es mit dem Jugendamt (???) besprochen sei.'

Dass das JA solch eine Empfehlung ausspricht, ohne ein einziges Mal mit mir (KV) gesprochen zu haben, kann
sich die Psychologin nicht vorstellen - max. wäre vorstellbar, dass in einem Gespräch darüber gesprochen wurde,
aber ohne verbindlichen Charakter.

Über das weitere Vorgehen haben wir auch gesprochen, wobei die Psychologin selbst gesagt hat, dass es ihr mit
dem Hintergrund, NICHT recht wäre, wenn beim nächsten Termin meine Frau mit den Kids alleine kommen würde.
Wir haben jetzt ausgemacht, dass ein gemeinsamer Termin stattfindet - bin mal gespannt, ob meine Frau da mit-
macht, da sie bisher alle gemeinsamen Gespräche, um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu suchen,
abgelehnt hat.

Der nächste Schritt von mir wird sein, 1. mit meinem Anwalt über die Thematik zu sprechen und 2. einen Termin
mit dem JA zu machen, wobei ich nicht nur das JA an dem Wohnort meiner Kids, sondern auch das an meinem Wohn-
ort einschalte.

Bei der Heimfahrt hatte ich 2,5 h Zeit zum Nachdenken - irgendwie passt das alles zu dem, wie ich meine Frau kenne:
Für den eigenen Vorteil, bzw. um nicht vor sich selbst zugeben zu müssen, dass man falsch liegt, spielt man andere
gegeneinander aus - ob aus dem Gefühl heraus minderwertig zu sein, in dem kein Platz für eventuelle Irrtümer ist, oder
aus einem anderen Grund heraus, kann und will ich nicht beurteilen.

Mir bestätigt die heutige Erfahrung und auch eine Situation gestern, als ich meine Kleinen gesehen habe, dass ich zu
lange gewartet habe, immer in der Hoffnung meine Frau friedlich zu gewinnen und damit damit auch eine bessere Lösung
für unsere Kids zu erreichen und das jetzt höchste Zeit ist, zum Wohle unserer Kinder aktiv zu werden.

Viele Grüße,

Daddy38

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 02:24
(@staengler)
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JaJa, trau keiner Ex!

Aber jetzt weißt du ja  Bescheid und lässt keine Zeit mehr unnütz verstreichen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 14:16




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