Trennung, kein GSR
 
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Trennung, kein GSR

 
(@hawk2021)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe einen Sohn, mit dem ich wann immer möglich etwas unternehme bzw. ihn betreue. Leider war mir eine Elternzeit aufgrund meiner beruflichen Situation nicht vergönnt. Er ist jetzt knapp über ein Jahr und schon wenige Monate nach der Geburt war ersichtlich, dass die Kindsmutter irgendwann ausziehen möchte. Liebe war schon länger weg, aber daher wäre das reine Wegziehen der KM kein Ding, das mich belasten würde.
Da sie sich auch öfter so äußerte, dass das Leben mit Kind nicht für sie ist und sie ihre Freizeit und Freiheit vermisst, ging ich bisher davon aus, dass sie unseren Sohn nicht zwingen mitnehmen wollen würde. Anmerkungen, dass sie gerne gehen kann und ich mich gerne um unseren Sohn kümmern werde, lies sie bisher immer unkommentiert.

Als ich nun vor Kurzem etwas äußerte, was Ihr nicht gefallen hat, blaffte sie mich an, dass ich meinen Sohn dann halt "nur noch alle zwei Wochen sehen würde". Ich wollte dann mit mir reden, wie sie das meine und wie sie sich das vorstellte, aber außer, dass sie plant ihn bei einer Trennung zu sich zu nehmen, ich hätte ja keine Zeit, weil ich arbeiten müsse und "alle zwei Wochen machen ja alle so", habe ich nichts aus ihr rausbekommen. Das sie nicht mit mir reden wollte ergibt sich daraus, dass man mit mir nicht "reden könne",da ich rede "wie ein Vollidiot" und Tatsachen vertauschen würde.

Bisher ging ich davon aus, dass wir nach einer Trennung, auch weil sie nicht so viel Gefallen am Muttersein hatte, schon eine einvernehmliche Lösung für den Umgang finden würden und dass das alles gesittet ablaufen könne. Nach dieser Aussage, ich solle ihn dann nur noch alle zwei Wochen sehen - aus reiner Bosheit - bin ich mir aber sehr unsicher.

Sie hat das alleinige Sorgerecht und aufgrund mangelnder Arbeitsstelle und Betreuungsplatz ihn auch seit seiner Geburt betreut, wir sind nicht verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft.

Was meint Ihr? Sollte ich jetzt schon gemeinsames Sorgerecht beantragen, auch wenn sie das verstimmen würde? Oder hat das Zeit bis nach dem Auszug mit ihm? Oder sollte ich das erst beantragen, wenn es zu Problemen bei Absprachen kommt? Kann ich es als Tauschware einsetzen -> Mehr Unterhaltszeit gegen eine Nichtbeantragung des GSR.
Soll ich schon irgendwelche Unterlagen aus der Wohnung schaffen? Sie hat ja keine Ansprüche auf Vermögen.
Soll ich schon mit einem Anwalt darüber sprechen? Wir wohnen in einer Wohnung, die wir beide unterschrieben haben, bei dem ich die Einrichtung bezahlt habe. Bisher wies sie immer darauf hin, dass die meine Wohnung sei und ja alles mir gehöre.
Vermögen hat sie nicht, dass ich ihr monatlich Geld zahle hat sie immer abgewiesen.

Habt Ihr noch andere Vorschläge, wie ich mich darauf vorbereiten könnte? Möchte weiterhin möglichst viel Zeit mit meinem Sohn verbringen und eine gute Beziehung zu ihm aufbauen.

Vielen Dank im Voraus und
Viele Grüße

Hawk2021

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2021 15:38
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hawk

Ich werde mich jetzt nur zu der GS und dem Umgang äußern. Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass es wichtig ist einen geregelten Umgang mit sukzessiven Ausbau zu haben. Wenn du Zweifel daran hast, dass dieser im Falle einer mündlichen Absprache immer eingehalten wird, mach es schriftlich. Am besten nach Rücksprache mit dem JA oder einer Elternberatung. Ich persönlich finde es wichtig, wenn du schon konkret Vorschläge bezüglich des möglichen Umgangs machen kannst (Zeiten, Tage, Ausnahmen davon) Ich finde es nicht gut einfach pauschal zu sagen "ich möchte mehr Umgang", dann aber keine feste Zeiten nennen zu können bzw. immer nur auf Zuruf.

Bei mir lief das anfangs über die Elternberatung. Erst als das scheiterte, zog ich einen Anwalt bzw. das Gericht hinzu. Vielleicht hast du ja aber keine solche .... KM und ihr könnt mit Hilfe der Elternberatung etwas klären. Falls diese Elternberatung abgelehnt wird könntest du es noch über das JA versuchen. Warte nur nicht zu lange damit. Du wirst sicher am Besten einschätzen können, mit was für einem Typ "Mutter" du es zu tun hast.

Und auch wenn das einige hier anders sehen, ich halte die Gemeinsame Sorge schon für wichtig, gerade im Bezug auf Ärzte, Kita etc. An erster Stelle sollte aber eine vernünftige Umgangsregelung stehen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2021 15:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen im Forum.

Die Ausgangssituation ist problematisch. Dadurch das sie das ASR (alleine Sorgerecht) inne hat, kann sie theoretisch derzeit tun und lassen was sie will. Zieht sie mit dem gemeinsamen Kind aus, hast Du keine Möglichkeit sie daran zu hindern. Auch die Konstellation, dass eine KM (Kindesmutter) bei einer Trennung kein Interesse am Kind hat, dieses aber bei entsprechender Konstellation diese Zuneigung wiederfindet, ist meist im finanziellen Hintergrund zu finden. Denn mit einer Trennung, bei der das Kind bei Dir verbleibt, wäre sie KU (Kindesunterhalt)-Pflichtig. Vielleicht hat sie sich inzwischen schlau gemacht, oder hat andere entsprechende "Berater*innen"?

Meine erste Frage daher, wie alt ist das Kind denn jetzt?

Weiterhin solltest Du tatsächlich das gSR (gemeinsame Sorgerecht) fokussieren. Da ihr zusammen lebt und keine weiteren Punkte dagegen stehen, sollte dies kein Problem sein.
Es besteht natürlich die Gefahr, dass wenn Du jetzt zum Trennungszeitpunkt mit dem gSR ankommst, dass sie es zu verzögern versucht, und dann schnell auszieht/wegzieht. Da dies aber ein entscheidender Schritt auch im weiteren Vorgehen ist, solltest Du Dich davon nicht abschrecken lassen.

Grundsätzlich, dass kann man immer wieder nur raten, wenn bei einer Trennung eine Seite (das musst auch nicht Du sein) mit der Brechstange herangeht, dann leidet das Kind. Daher wäre vielleicht eine Mediation anzuraten, in der ihr von einer fachlich versierten Person die Trennung durchsprecht und auch hier die Eckdaten um das gemeinsame Kind besprecht. Diese Beratungen werden durch verschiedene Institutionen kostenfrei angeboten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2021 16:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn es richtig ist, dass die KM mit ASR beliebig weit weg ziehen kann, ist es mit dem Umgang so, dass dieser nicht vom gemeinsamen Sorgerecht abhängig ist. Auch ohne GSR hast Du ein Recht auf Umgang und Du kannst auch sukzessive einen erweiterten Umgang aufbauen, wenn die KM zumindest nicht zu weit wegzieht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2021 21:21
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hawk2021,

Ihr solltet Euch mal zusammensetzen und besprechen, wie es mit allen Aspekten weitergeht.  Das Gespräch steht ohnehin an, da Euer Sohn jetzt etwas mehr als ein Jahr ist und somit ihr Elterngeld auslaufen dürfte. Wenn sie, wie Du schreibst, weder Vermögen, noch anderes Einkommen hat, wird sie vermutlich in Zukunft auf Geld von Dir angewiesen sein.

Versucht also, solange ihr noch miteinander könnt, Euch über den Komplex „Trennung, Unterhalt und Umgang“ zu einigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2021 04:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hawk2021,

Wenn sie, wie Du schreibst, weder Vermögen, noch anderes Einkommen hat, wird sie vermutlich in Zukunft auf Geld von Dir angewiesen sein.

Unter der Annahme, dass die Dame je zwei gesunde Hände und Füße hat, kann sie alternativ dazu natürlich auch selber Geld verdienen gehen. Zwei Bemerkungen zu diesem Thema:

Erstens, das klappt natürlich um so besser, je mehr du dich ums Kind kümmern kannst und darfst. Im Idealfall macht ihr das halbe-halbe, d.h. klassisches Wechselmodell. Im Extremfall, und "[d]a sie sich auch öfter so äußerte, dass das Leben mit Kind nicht für sie ist und sie ihre Freizeit und Freiheit vermisst", solltest du außerdem die Möglichkeit abklopfen, ob das Kind bei dir bleibt, und deine Demnächst-Ex in irgendeiner noch näher zu bestimmenden Art und Weise die Rolle des Wochenend-Elternteils übernimmt. Gib uns also bitte mal einen Hinweis darauf, ob und was du dir in dieser Richtung vorstellen kannst.

Zweitens, was eine solche Abweichung vom Standardprogramm "ich mach Mutti, und Männe bezahlt das alles" betrifft: Ihr Leidensdruck, bei solch alternativen Lösungen mitzumachen, ist vorhersehbar um so niedriger, je mehr Beute bei dir zu holen ist. Gib uns also bitte ebenfalls einen Hinweis darauf, ob du Geringverdiener, Normalverdiener oder Krösus heißt. Davon hängt es nämlich ab, ob es sich für sie aus finanziellen Gründen lohnen würde, das Kind einzukassieren.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2021 23:30
(@hawk2021)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Gerne werde ich dann auch verschiedene Vorschläge zum Umgang machen. Habe mir da schon mehrere Sachen überlegt.
Jedes Wochenende Freitag Mittag bis Samstag Abend oder Sonntag morgen ist ja z.B. auch denkbar. Dazu noch einmal unter der Woche, würde ja in dem jungen Alter Sinn ergeben.
Wenn Ihr zur Elternberatung gegangen seid, welche würdet Ihr denn da empfehlen? Ich hatte gelesen, dass es sich bei Jugendamt oder Carias öfter mal negativ für den Vater entwickeln kann.

Das Kind ist jetzt 14 Monate alt. Ob das GSR wirklich so notwendig ist, ist mir noch unklar. Bisher wurde ich bei Entscheidungen immer einbezogen. Ihr lag sehr viel an dem alleinigen Sorgerecht, da ihre "Berater*innen" ihr wohl gesagt haben, es wäre dann immer eine Hinterherrennerei nach Unterschriften. Ist es nicht ausreichend, dass GSR zu beantragen, falls ich außen vor gelassen werde?

Geldmässig ist sie auch jetzt schon auf mich angewiesen. Ich bezahle Miete, Versicherungen, Auto, Lebensmittel. Nur ein Extrageld, wie z.B. 500€ für sich selbst jeden Monat hat sie ausgeschlagen, das möchte sie nicht.
Wir wollten den Kleinen dieses Jahr in die KiTa geben. Vermutlich wäre es dann auch eine Ganztages-KiTa geworden, damit wir beide Arbeiten können. Ich könnte mir dann auch vorstellen unseren Sohn zu betreuen, so dass die Mutter der Wochenendelternteil ist.
Auch eine Stundenreduktion, damit der Kleine nicht so viel Zeit in der KiTa verbringt ist für mich denkbar.
Dass er bei mir bleibt, hatte ich bisher auch so gedacht, daher hat mich ihr, "ich könne mich ja nicht um den Sohn kümmern, da ich arbeite" etwas aus der Bahn geworfen. Da bisher darüber geredet wurde ihn in die KiTa zu geben, so dass wir beide Arbeiten gehen, passte das für mich nicht zusammen. Gespräch war aber hier nicht möglich, aber dass er immer noch in die KiTa soll, daran wurde nicht gerüttelt.

Ich bin, denke ich mit ca. 3000 € netto schon Besserverdiener. Sie hatte aber früher einen ähnlichen Stundenlohn, der aber, meiner Meinung nach, nicht wieder gleich erreicht wird, da er damals schon ein ziemlicher Glücksgriff war.

Grüße

Hawk2021

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2021 17:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich wäre mir an Deiner Stelle nicht so sicher, dass das Kind bei Dir bleibt. Wenn Sie Beratung hat, dann weiss sie, dass ihr größtes Druckmittel das Kind ist. Sie ist die Hauptbezugsperson und Du musst ihr noch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zahlen und das unabhängig davon ob sie dazu verdient oder nicht.

In dieser Situation wäre das GSR sehr wohl hilfreich, weil die KM dann Dich zumindest einbeziehen müsste, wenn sie wegzieht. Einen Wegzug würdest Du auch in diesem Fall nicht verhindern können.
Jetzt das GSR zu beantragen wird vermutlich als böswilliger Angriff verstanden. Da es aber keine Gründe gibt Dir das GSR zu versagen solltest Du es zumindest in Erwägung ziehen. Dann hast Du zumindest ein von der KM unabhängiges Auskunftsrecht gegenüber Kita, Schule, Ärzten.
Z.Z. bist Du in allem auf den guten Willen der KM angewiesen und guter Wille und Trennung passen selten zusammen.

Wenn Du im Leben Deines Kindes eine Rolle spielst, Dich im erweiterten Umgang oder in einem Wechselmodell um das Kind mit kümmerst, dann sind Unterschriften doch gar kein Problem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2021 18:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hawk2021!

In dieser Situation wäre das GSR sehr wohl hilfreich, weil die KM dann Dich zumindest einbeziehen müsste, wenn sie wegzieht. Einen Wegzug würdest Du auch in diesem Fall nicht verhindern können.
Jetzt das GSR zu beantragen wird vermutlich als böswilliger Angriff verstanden. Da es aber keine Gründe gibt Dir das GSR zu versagen solltest Du es zumindest in Erwägung ziehen. Dann hast Du zumindest ein von der KM unabhängiges Auskunftsrecht gegenüber Kita, Schule, Ärzten.

Möglicherweise hilft´s bei Deiner Argumentation pro gSR:
Sollte KM aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sein, die elterliche Sorge auszuüben, würde dies ein Dritter (womöglich dem Kind vollkommen unbekannter) übernehmen/übertragen bekommen. Ob Du (als Vater) dann bist, sei mal dahingestellt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2021 18:48