Am vergangenen Samstag hat mir meine Frau offenbart, dass Sie sich von mir trennen will. In vier Wochen wären wir 7 Jahre zusammen bzw. 5 Jahre verheiratet. Seit ca. 3 Jahren haben wir Zwillinge (kommen im September in den Kindergarten). Bis jetzt habe ich weniger erfreuliches gehört bzw. gelesen, was als Vater - insbesondere finanziell - auf mich zu kommt. Gibt es da draussen vielleicht noch jemanden, der mir Hoffnungen machen und Tipps für eine für beide Seiten aktzeptable Lösung geben kann?
Also,
************************************ gelöscht!!!
Aber so?
Nebenbei: Ich bin nicht zynisch, sondern erfahren.
Gruss,
Michael
Das gehört nicht hierher und ist nicht hilfreich! Die Mystiks
[Editiert am 25/5/2006 von DieMystiks]
Wieso Myth?
also bei Zwillingen ist mit Notwenigkeit seitens der Mutter zur Aufnahme von Arbeit Essig. Oder?
Sind also 200-300 pro Kind und dann noch mal 500-600 für die Mama, soweit die Leistungsfähigkeit nicht vorher eine Grenze einbaut. Hat ZP also keinen Spitzenverdienst kann er in Zukunft mit 890 Euro auskommen.
Und das gemeinsame Sorgerecht bringt de facto (wie vor Wochen diskutiert) doch nur im Unglücksfall etwas. ABR liegt höchstwahrescheinlich faktisch bei Mutter, Personensorge, auch... Umgangsvatersein ist angesagt.
Ich brauche mich also nur nicht so lange mit dem JA darüber streiten, wer das Kind bekommt, wenn GSR besteht und die Mutter ausfällt.
So. Jetzt sage mir mal, warum das nicht hilfreich ist?
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
ich antworte dir in ner PN, weil das doch wieder nicht in den Beitrag gehört.
Bis später...wir lesen uns 😉
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
@Milan
Das stimmto so nicht. Frag mal Uli.
@ZP
Stell dich darauf ein, dass es nun mehr zu verlieren als zu gewinnen gibt. Versuche einfach deine Frau in eine Situation zu setzen, in der sie dir nicht alles nehmen will.
Dann gib keinen Millimeter Land, wenn es um die Kinder geht.
Und reduziere Lebenskostem soweit wie möglich. Das wird dir helfen.
Gruss,
Michael
Hallo erstmal,
Hier gehts zu sehr um Kohle...also allgemein solltest Du dich vor allem erstmal versuchen, irgendwie mit Deiner Ex zu einigen, es ist immer besser, daß auf gütlichem Weg zu regeln. Sofern ihr Euch nicht im Streit trennt...
Gruß Kuwe
@Weisnich ... okay ... ich weissnich genau was richtig ist.
Wenn das nicht richtig ist, dann kann ich nur raten: VOLLGAS !!!!
Da kommt ansonsten eine jahrelange Hölle auf Dich zu. Du hast den Punkt erreicht, an dem Du Deiner Frau keine 2cm mehr über den Weg trauen kannst. Natürlich ist nicht jede Frau so gnadenlos. Aber jeder hier im Forum hat an dem Punkt, an dem Du jetzt stehst geglaubt "Meine Frau ist nicht so gnadenlos."
Und sie waren es doch und sind es und werden es bleiben...
Milan
Meine Frau hat vor die ganze Angelegenheit ohne schmutzige Wäsche zu waschen über die Bühne zu bringen. Ich hoffe, dass Sie Wort hält. Ich habe mir jedenfalls einen Anwalt genommen, der in Scheidungssachen knallhart sein kann.
Ich will es natürlich auch auf friedliche Art und Weise versuchen. Dafür hänge ich zu sehr an den Kindern.
Gibt es da nicht einen neuen Gesetzentwurf bezüglich dem Unterhalt? Ich habe gelesen, dass man dem Ehepartner durchaus zumuten kann selber für seinen Unterhalt zu sorgen und zunächst die Kinder ihren Unterhalt bekommen müssen. Auch müssten BEIDE Elternteile Abstriche in ihrem bisherigen Lebensstandard machen.
Wir wohnen mit meinen Schwiegereltern in deren Zweifamilienhaus und zahlen dort unsere Miete (zwecks Finanzierung des Hauses / wir sind aber keine Miteigentümer). Kann sich dass bei der Unterhaltsberechnung evtl. positiv auf mich auswirken? Kann man von meiner Frau verlangen evtl. in eine günstigere Wohnung zu ziehen?
Meine Frau arbeitet mittlerweile wieder halbtags (Mo. bis Do. / Schwiegermutter passt in der Zeit auf die Kinder auf). Wird der Verdienst meiner Frau mit dem Unterhalt verrechnet? Könnte man von meiner Frau verlangen z.B. freitags auch noch arbeiten zu gehen? Wonach berechnet sich eigentlich der Ehepartnerunterhalt?
Fragen über Fragen. Ich hoffe, dass jemand Zeit findet diese zu beantworten. Danke.
Hallo ZP,
das mit der Wäsche dachten wir auch mal... irgendwann ging es dann um Geld und da war der Ofen aus. Trotzdem versuchen cool zu bleiben, dabei aber darauf achten, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Ist mir nämlich an einigen Stellen so gegangen.
Den Gesetzentwurf haben wir wohl verschieden verstanden. Ich habe mir ihn allerdings komplett reingezogen.
Dabei geht es im Kern darum, Geldbeträge von Ehegattenunterhalt zum Kindesunterhalt zu verschieben, da diese Anspüche noch länger aufrechtzuerhalten sind (auch dann, wenn deine Frau neu heiraten sollte). Dann soll noch Selbstverantwortung gestärkt werden. Das ist allerdings solange Blabla, bis es ernsthafte Urteile gibt.
Schliesslich wird die Unterhaltshierachie geändert. Allerdings wird das erst einen Einfluss haben, wenn Du mit einem neuen Partner neue Kinder hast und das Gesetz am 01.04.07 Realität werden sollte.
In deinem Fall sind zwei kleine Kinder zu erziehen. Damit hat deine Frau ein gnadenlos gutes Argument nicht arbeiten zu müssen, wenn sie das nicht will. Stell Dich darauf ein, dass das nicht vor dem 8ten Geburtstag des Fall sein wird. Und dann auch nur Teilzeit.
Was ich Dir also sagen will: hast Du nicht zumindest 2500-3000 Euro netto, bleibst Du selbstbehaltler in den nächsten Jahren - selbst wenn es deine Frau nicht will. Kann sie sich nämlich nicht selbst versorgen, ist sie dazu verpflichtet, Dir die Hosen auszuziehen.
So, und ab jetzt geht es nicht mehr darum, was Du zum Leben brauchst oder was Deine Frau zum Leben braucht. Es geht darum, was du zahlen kannst. Brauchen tust Du 890 Euro. Auch die Diskussion um die Miete ist unnötig.
Von Deiner Frau Arbeit verlangen ist unmöglich, wegen der Kinder. Sie kann sich von dem Erwerbslohn den Erwärbstätigenbonus (1/7tel), Betreuungsbonus und Kinderbetreuungskosten abziehen. Mich würde wundern, wenn am Ende überhaupt was übrigbleibt.
Lass Dir gesagt sein, dass Du in den nächsten Jahren ziemlich Pleite bist. Versuche damit zu leben.
Ich sehe nur an einer Stelle Aktionsspielraum: Versuche einen Weg zu finden, Deine Kinder weiterhin sehen zu können und das möglichst lange/häufig.
Pleite zu sein ist nämlich eine Sache. Am Ende dann aber nicht zu wissen wofür, eine andere.
Kopf hoch,
Michael
Hallo Zwillingspapa,
es scheint ja so, dass deine Frau auch tatkräftig mitwirken will, dass ihr das Problem in den Griff bekommt.
Schau dir doch einmal die Erste Hilfe im Forum an. Dort findest du einige Anregungen, die helfen können, wenn ihr friedlich auseinander gehen wollt.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
@Weisnich
Dass mit dem Kinder sehen wäre von meiner Seite aus kein Problem denn ich arbeite im Schichtdienst und habe unter der Woche auch mal frei. Die Einzige die mir da nen Strich durch die Rechnung machen kann ist meine Noch-Frau.
Ich bin auch kein Großverdiener. Nach Abzug des Kinder-Unterhalts wird da nicht mehr viel für meine Frau übrig bleiben. Da kann man bloß hoffen, dass sie es sich vielleicht doch nochmal anders überlegt. Zumal der Grund eher fadenscheinig ist. Ich glaube Sie weiss selber nicht was sie will.
Siehst Du eigentlich Chancen, dass man evtl. Wohngeld etc. beantragen könnte?
Hallo Zwillingspapa,
außer in der Düsseldorfer Tabelle findest du auch noch nähere Angaben zum Unterhalt in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Bundeslandes. In NRW ist das zum Beispiel so, dass die Kindesmutter erst wieder arbeiten gehen muss, wenn das jüngste Kind (bei mehreren) 12 Jahre alt ist. Das Geld, das die Frau verdient, wird als überobligatorisch angerechnet, das heißt gar nicht.
Natürlich gibt es immer die Möglichkeit, dass sich die Eheleute gütig einigen. Zwischen meinem Exmann und mir ist das auch so gelaufen.
Liebe Grüße
Andrea
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Dalai Lama
Hallo Zwillingspapa,
ich hab nicht alles gelesen, daher frage oder sage ich evtl. was, das schon abgeklärt wurde.
Du arbeitest Schichtdienst?
hm, überlege ob da nicht das Wechselmodell (Kinderumgang jeder 50%) für dich gut wäre. Wenn du das leisten kannst, zeitlich gesehen, ist das eine schöne Sache.
Überlege evtl. Änderungen vorzunehmen, Arbeitszeitverkürzung...Urlaub anders / besser verteilen. Rede mit deinen Arbeitsgeben...evtl. hat der sogar Tipps und Erfahrungen von Kollegen.
Nochwas...es gibt keine gesetzliche Regelung was den Umgang angeht...! Auch wenn es die Anwälte immer auf die alle 14Tage WE Regelung rausschieben. DAS kann man absprechen.
Versucht aus dem späteres Scheidungsverfahren alles rauszuhalten was geht (z.B. Hausrat, Umgang mit den Kids, Vermögensberechungen etc.), das macht es billiger.
Viel Glück!
Es gibt hier viele extreme harte Fälle, DAS muss auf DICH nicht zutreffen!!!
...Papamützeaufsetzen wenn du über die Kids mit deiner Noch-Frau redest...!
Das hilft Streit zu vermeiden.
lg BM RK
[Editiert am 26/5/2006 von BM RK]
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
@BM RK
Danke für Deinen Post. Du lässt mich hoffen, dass das Ganze nicht in einem Super-GAU enden muss.
Werde für meine Kinder aufkommen, kein Thema. Die können schließlich nichts dafür.
Was mir Sorgen bereitet, ist das Leben ohne die Kinder (man hat ja so seine täglichen Rituale mit den Kids) und die Ungewissheit wie es finanziell mit MIR weiter geht.
Ich will ja auch nicht in der Gosse landen. Bin jetzt dabei, meine monatlichen Belastungen zu checken und auf ein Minimum zu reduzieren. Habe Gott sei Dank keine Kredite etc. am Laufen.
@ Zwillingspapa
Ja das wird sicherlich für dich sehr hart werden, die Kinder eben nur selten zu sehen. Ich habe das Glück (ich empfinde es als Glück) meine Kleinen im Wechselmodell zu haben...und dennoch ist es nicht das gleiche...ich vermisse die beiden, sowie sie nicht hier sind.
Hoffen kannst du!!! Aber sei (leider) auch auf das gefasst, was du dir nie erträumt hast...siehe eben die Erfahrungen vieler User hier.
Noch ein Tipp:
Hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtgereicht (der Antrag kostest nix, max. 15 Euro)...dann kannst du zum Anwalt und dich beraten lassen (kostenfrei). Der Beratungshilfescheinist einkommensabhängig, aber die Beratung beim Anwalt schadet nichts. Information ist jetzt für dich wichtig, ...und du kannst deine Frau am besten einschätzen...lass dich bloß nicht zu irgendwelchen Gewaltausbrüchen verleiten, das schadet nur...!
Ich hab auch viel Mist (meinem Gefühl nach) gemacht...und dennoch...ich kann mit meiner Ex reden...mal mehr mal weniger...und hab die Kinder oft. Mehr kann ich nicht erwarten.
Alle Gute für dich und deine Zwillinge!!!!
lg BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo zusammen. Habe zwei Fragen:
- Hat jemand Erfahrung mit der Beantragung von Wohngeld (Ich lebe in BaWü)?
Besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, wenn der Selbstbehalt z.B. bei 890 Euro liegen würde?
- Gibt es da etwas zu beachten, wenn ich mir ne neue Wohnung suche (z.B. Anzahl der Zimmer etc.)?
Meine Frage bezieht sich hier speziell aufs Jugendamt bzw. den Besuch meiner Kinder in meiner neuen Bleibe.
Wünsche Euch ein schönes Wochenende.
Hallo Zwillingspapa!
Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen.
Aber:
Wie geht's dir??
Was machen die Kids? Kriegen die was mit?
Gruß BM RK
The Future is not set. --
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Hallo Zwillingspapa,
Wohngeld ist ein Rechtsanspruch, also ab zu Deiner Behörde und beantragen.
zu 1:
WoGG § 13 Frei- und Abzugsbeträge absatz 2:
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen werden bis zu
dem in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten oder in einem
Unterhaltstitel oder Bescheid festgestellten Betrag abgesetzt. Liegen eine notariell
beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid nicht vor,
können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen wie folgt
abgesetzt werden:
1. bis zu 3.000 Euro für ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied, das
auswärts untergebracht ist und sich in Berufsausbildung befindet;
2. bis zu 6.000 Euro für einen nicht zum Haushalt rechnenden früheren oder
dauernd getrennt lebenden Ehegatten;
3. bis zu 3.000 Euro für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person.
Dadurch sinkt Dein anrechenbares Einkommen, und damit die Wahrscheinlichkeit das Du Wohngeld erhälst. Es sei denn Du verdienst trotz aller wohngeldrelevanten Abzüge noch zu viel. Nach meinem Verständnis zählt Dein "Netto" bei der Berechnung nicht.
zu 2:
Es darf keine Luxuswohnung sein. Deine Ex könnte Dir dann Einkommensverschwendung vorwerfen. Sie kann/sollte angemessen und günstig sein, damit Du und Deine Zwillis gut untergebracht sind.
Mehr fällt mir erstmal nicht ein.
Gruß
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
@BM RK
Langsam finde ich mich mit der Tatsache ab. Es wird mir nicht leicht fallen, in ein paar Wochen wieder in einer eigenen Wohnung zu hausen. Die täglichen Rituale mit den Kleinen morgens beim Aufstehen oder frühstücken werden mir schon fehlen. Meine Bald-Ex hat mir zugesagt, ich könne die Zwei jederzeit sehen. Auch wollen wir im Frieden auseinandergehen.
Ich warte jetzt nur noch auf den ersten Brief von ihrem Anwalt.
Die Kleinen kriegen davon "Gott sei Dank" noch nichts mit. Mal sehen wann sie das erste Mal nach mir fragen werden. Bis zum Auszug genieße ich die Zeit mit den Mädels und ich hoffe, dass alles gut über die Bühne geht.