Hallo zusammen,
da schoss mir doch heute auf der Autobahn durch den Kopf, was passiert mit den Werten, wenn ich als getrennt lebender sterbe? Kriegt das Exelchen dann alles? Oh, welch elende Vorstellung!!!
Also,
- lebe seit 1,5 Jahren getrennt;
- Scheidungsverfahren gerichtsanhängig seit 02.05.2008;
- hatte zusammen ein Testament gemacht, in dem wir uns gegenseitig als Erbe einsetzen;
- Testament ist (natürlich) in den Auszugsunruhen zurückgeblieben.
Hat jemand ne Idee, wie die Lage ist, und gibt es vorfromulierte Texte? Motto: Vererbe alles auf die Kinder; bis deren Volljähigkeit setze ich hiermit meinen Bruder Otto ein? Sowas auf die Art?
Danke und Gruß
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Moin,
da gibt es nur einen gangbaren Weg. Neues Testament schreiben. Es zählt immer das letzt geschriebene.
... und sicher deponieren.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sicher deponieren heißt in diesem Fall es bei einem Notar zu amchen und es auf dem zuständigen nachlaßgericht deponieren. Auf deinem Geburtstandesamt wird dann ein vermekr gemacht, das ein Testament bei Gericht hinterlegt ist. So kann es nicht "verloren" gehen.
*Nachtrag* Wenn ihr ein sog. Berliner Testamnt gemacht habt, bin ich mir nicht sicher, ob du dieses einseitig abändern kannst. Da solltest du dich mal schlau machen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
an der Stelle mal eine Frage zu dem Thema. Angenommen es gab vorher kein Testament.
Reicht es ein Testament handschriftlich zu verfassen und bei einer Person des Vertrauens (Bruder/Schwester/...) zu hinterlegen?
Notar ist doch immer mit Kosten verbunden.
Gruß
Bart
Moin,
mit dem Scheidungsantrag wird das Testament hinfällig. Ich meine, wir haben irgendwo ein Urteil.
Gibt es Kinder?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Notar ist doch immer mit Kosten verbunden.
Hingegen wird eine gehörige Portion Rechtssicherheit erkauft nebst der Hinterlegung an einem nicht öffentlichen Platz. Nichts ist einfacher, als ein in einer Schreibtischschublade liegendes Testament verschwinden zu lassen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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- Testament ist (natürlich) in den Auszugsunruhen zurückgeblieben.
Als erstes Testament umgehend widerrufen! Morgen als erstes zum AG!
Rechtsantragsstelle.
Danach neu formulieren.
Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...