Teilung der Scheidu...
 
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Teilung der Scheidungskosten Rechtsbindend?

 
(@hount)
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Hallo Boardies,

in unserer Trennungsvereinbarung steht u.a., dass ich den Rechtsanwalt nehme und meine Ex-Frau sich zur Hälfte an den Kosten der Scheidung beteiligt. Das wurde so von uns beiden unterschrieben.

Ist das mit den Kosten Rechtsbindend (so wie ein Schuldschein) oder kann sich da meine E-Frau rausreden?

Gruß
Hount

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 11:34
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Hount,

Meine Ansicht dazu:

Die Vereinbarung wurde zwischen euch getroffen und von beiden Seiten unterschrieben. Sie kann somit als Vertrag zwischen euch beiden angesehen werden. Beide Seiten sind aber dann auch daran gebunden.
Redet sie sich raus, ist sie meiner Meinung nach Dir gegenüber für den Ersatz des entstandenen Schadens (=Kosten) schadensersatzpflichtig.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 11:37
(@hount)
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Danke staengler für die Info.  :thumbup:

Hhmmmm.... kann man sich da irgendwo schlau machen, ob das ne "wackelige" Angelegenheit ist oder ob das auch wirklich rechtens ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 12:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hhmmmm.... kann man sich da irgendwo schlau machen

Hhmmmm.... schau doch mal ins Bürgerliche Gesetzbuch....
Hier liegt eine beiderseitige Willenserklärung vor. somit ist ein Vertrag zustande gekommen.

Ist so! Für einen Vertrag braucht es nicht immer den Stempel einer Behörde, Notar oder  Rechtsanwalt, Autoverkäufer und Versicherungsvertreter.
Sowas gilt auch zwischen zwei einzelnen Personen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 12:29
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Super. Vielen Dank.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2010 13:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gerne!  :thumbup:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 13:37