Hallo Boardies,
in unserer Trennungsvereinbarung steht u.a., dass ich den Rechtsanwalt nehme und meine Ex-Frau sich zur Hälfte an den Kosten der Scheidung beteiligt. Das wurde so von uns beiden unterschrieben.
Ist das mit den Kosten Rechtsbindend (so wie ein Schuldschein) oder kann sich da meine E-Frau rausreden?
Gruß
Hount
Servus Hount,
Meine Ansicht dazu:
Die Vereinbarung wurde zwischen euch getroffen und von beiden Seiten unterschrieben. Sie kann somit als Vertrag zwischen euch beiden angesehen werden. Beide Seiten sind aber dann auch daran gebunden.
Redet sie sich raus, ist sie meiner Meinung nach Dir gegenüber für den Ersatz des entstandenen Schadens (=Kosten) schadensersatzpflichtig.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke staengler für die Info. :thumbup:
Hhmmmm.... kann man sich da irgendwo schlau machen, ob das ne "wackelige" Angelegenheit ist oder ob das auch wirklich rechtens ist?
Hhmmmm.... kann man sich da irgendwo schlau machen
Hhmmmm.... schau doch mal ins Bürgerliche Gesetzbuch....
Hier liegt eine beiderseitige Willenserklärung vor. somit ist ein Vertrag zustande gekommen.
Ist so! Für einen Vertrag braucht es nicht immer den Stempel einer Behörde, Notar oder Rechtsanwalt, Autoverkäufer und Versicherungsvertreter.
Sowas gilt auch zwischen zwei einzelnen Personen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Super. Vielen Dank. 🙂
Gerne! :thumbup:
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle