Hallo,
nehmen wir an, ein Unterhaltspflichtiger erhält im Rahmen der Aufhebung seines Arbeitsvertrags eine Abfindung. Zu diesem Zeitpunkt lebt er bereits in Scheidung. Hätte die unterhaltsberechtigte Ehefrau Anspruch auf einen Teil dieser Abfindung, mit der Begründung, diese beziehe sich ja größtenteils auf die Arbeitszeit, die im Verheiratetenstatus abgeleistet wurde? Falls dies zuträfe, wieviel Anteil stünde ihr zu, angenommen diese Arbeitszeit betrug 15 Jahre?
Nehmen wir noch folgende Umstände an:
- der Aufhebungsvertrag wurde zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung im Dez. 2005 geschlossen
- die Abfindung dient als Entschädigung für die vorzeitige Aufgabe des Arbeitsplatzes und wurde im Mai 2005 gezahlt
- der AN ist 53 Jahre alt, die Ehe bestand 30 Jahre
- Scheidungsantrag wurde am 30.1.05 gestellt; das Getrenntleben begann im März 2004
- Scheidung wurde am 6.5.2006 rechtskräftig
- Eine Kündigung bzw. der Aufhebungsvertrag waren vor der Rechtshängigkeit der Ehescheidung weder bekannt noch absehbar.
Vielen Dank für eine Antwort
Lance2006
