Streitwert ?
 
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Streitwert ?

 
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

Will mich in nächster Zeit scheiden lassen und hab mich bei einigen Anwälten über die Kosten informiert.Was mir aufgefallen ist das nie eine Lohnbescheid verlangt wird um den Streitwert zu ermitteln.Ist das normal oder verlangt das Gericht diese?Würde mich über einen guten Rat freuen!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2006 14:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn eine Partei einer anderen gegenüber Ansprüche geltend macht, bildet der Geldwert dieser Ansprüche den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte Betrag der Streitwert. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte.

Gruss
sky

[Editiert am 12/1/2006 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2006 14:19
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn wir uns einig sind?Wir verzichten beide auf Unterhalt.Das einzige was gemacht wird ist der Versorgungsausgleich.Es gibt kein Guthaben und keine Schulden,der Haushalt ist schon lange aufgeteilt genau wie die Autos.Keiner stellt irgendwelche Ansprüche an den anderen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2006 14:26
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

sorry, Missverständnis.

Streitwert der Scheidung selbst ist das 3-fache Nettoeinkommen beider Ehegatten. Der Mindesstreitwert beträgt 2.000 Euro + Versorgungsausgleich 500 Euro. Alle Scheidungsfolgesachen über die das Gericht entscheiden muss, haben einen zusätzlichen eigenen Streitwert.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2006 14:32
(@michael8640)
Schon was gesagt Registriert

Ja,das ist mir klar.Will nur wissen ob das Einkommen beider Parteien in irgendeiner Form kontroliert wird.z.B durch vorlegen der Lohn oder Gehaltsabrechnung?Oder sind das freiwillige Angaben,was ich fast nicht glauben kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2006 14:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,
offensichtlich steh ich heute auf der Leitung :).

Klar, das muss beim Antrag mit eingereicht werden.

Gruss
sky

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Geschrieben : 12.01.2006 14:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmmmmm - ich dachte, dir >hier< auf gleichlautende Fragestellung bereits erschöpfend Hinweise gegeben zu haben haben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2006 14:50
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

also, bei uns fragte der richter im termin nach unseren einkommen (ohne nachweise zu verlangen) und rechnete dann den streitwert (nur scheidung + versorg.-ausgl.) per taschenrechner aus.
auf diesem streitwert beruhen dann auch die abrechnungen des/der anwa(e)lt(e)s. vielleicht hat deswegen bislang keiner nach lohnzetteln etc. gefragt?

gruss
ulli

p.s. ich hatte damals (mit augenzwinkern von meiner RA dazu animiert) mein gehalt 'abgerundet' ('... ja, ca. ... ') (hatte richter gesehen und stillschweigend akzeptiert, obwohl er aus einem parallelverfahren mein gehalt kannte). meine ex war so doof, das anzuzweifeln ('...das stimmt doch nicht, der kriegt doch viel mehr...') und den exakten betrag zu erfragen (war ca. 10 % höher), was ein 'augenverdrehen' des richters hervorrief. folge: in der summe waren wir über eine 'grenze' (ich glaub' es waren 9000 euros) hinweg und 'durften', natürlich beide!, die gebühren für die nächsthöhere 'streitwert-stufe' zahlen. :knockout:

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2006 14:59