Hallo zusammen,
mich interessiert eure Sicht zu folgender Situation:
Im Dezember 2009 Trennung, Verfahren Umgangsrecht und ABR seit März 2010, Entscheidungen in diesen Verfahren im Februar 2012 (muss ich erwähnen, wie das Gericht entschieden hat?! :gunman: )
Im Juni 2011 Scheidung eingereicht.
Im Zuge der Verfahren um Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich usw. legte die Frau einen Kaufvertrag vor, in dem die Unterschrift "ausgetauscht" wurde,
in mehreren Fällen konnten Prozessbetrüge belegt werden, Scheinverträge, illoyales Vermögensveräussern, Reduzierung der bezahlten Arbeit bei voller Anwesenheitspflicht (sie ist in der Verbraucherinsolvenz). Nach fast zwei Jahren Verfahren rund ums Kind taucht jetzt im Scheidungsverfahren auf einmal der Vorwurf seitens der Frau auf, sie sei ausgezogen weil sie Angst davor gehabt habe ich würde ihr und den Kindern was antun.
Ich trage mich mit dem Gedanken Strafanzeigen zu stellen wg. Urkundenfälschung, Prozessbetrug und Verleumndung, da die Familienrichterin das "schönredet".
Die Kinder werden seitens der Mutter sowieso gegen mich als Vater indoktriniert.
Aber wie sehen Staatsanwaltschaften sowas?
Als "Rache" des "Unterlegenden"? Nicht ernstzunehmen?
Btw. die Frau ist Beamtin (Schulleiterin).
Gespannt auf Antworten oder Nachfragen.
Grüße
Kind-Amputierter
Hi Kind,
aus meiner Sicht ist das eine Frage, die Du mit Deinem Anwalt besprechen solltest, da wir hier im Forum sicherlich nicht alle Details in Deinem Fall kennen.
Persönlich sehe ich keinen Nutzen in der Anzeigen-Aktion. Erstens sind Familienrecht und Strafrecht zwei grundverschiedene Rechtsbereiche, zweitens bringt es in Euer eh offensichtlich gestörtes Verhältnis noch mehr Feuer.
Dazu riskierst Du mit der Anzeige, dass auch ihr Arbeitgeber (Schulbehörde) auf die Vorfälle aufmerksam wird. Dies kann disziplinare Ermittlungen gegenüber Deiner Ex auslösen. Auch wenn man sowas als Betroffener "sicherlich voll toll" findet, riskierst Du damit nur, dass Deine Ex vielleicht auch noch ihre Lebensgrundlage verliert bzw. hier weitere Schwierigkeiten bekommt. Wie man mit A14-Gehalt oder mehr in die Privatinso. rutschen kann, frage ich mich allerdings wirklich.
Dazu kommt: Im Großteil lohnt sich doch der Streit um irgendwelchen blöden Haushaltskram, der heute eh meist nix mehr Wert ist, kaum den Aufwand. Ihr seid jetzt zwei Jahre getrennt. Normalerweise sollte da auch langsam Ruhe reinkommen. Gruß Ingo
P.S. Wenn es bei dem "Haushaltsgegenstand" wohl immer noch um ein KFZ geht, solltest Du (da Du ja offensichtlich den Orginalkaufvertrag hast) Deine Eigentumsansprüche einfach beweisen können und somit irgendwelche Forderungen leicht abweisen können. Aber auch das sind komplexe zivilrechtliche Fragen, die Dir Dein Anwalt beantworten sollte).
Moin KA,
in Ergänzung zu @Ingo30: Strafanzeigen im Umfeld hochstrittiger Trennungen und Scheidungen werden üblicherweise (und oft zu Recht) von den damit befassten Behörden als taktisches Mittel zur Bestrafung oder zur Rache des Ex-Partners angesehen und deshalb meist eingestellt.
Davon abgesehen (und wenn auch mir nicht klar ist, wie das Gehalt einer Schulleiterin und eine Privat-Inso in einen Satz passen): Was würde es Dir bringen, wenn Deine DEF disziplinarische Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommt? Bist Du wild darauf, nachehelichen Unterhalt zu bezahlen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
im Allgemeinen schließe ich mich den beiden VorPostern an.
Dazu jedoch:
Nach fast zwei Jahren Verfahren rund ums Kind taucht jetzt im Scheidungsverfahren auf einmal der Vorwurf seitens der Frau auf, sie sei ausgezogen weil sie Angst davor gehabt habe ich würde ihr und den Kindern was antun.
kommt es darauf an, wie genau diese Vorwürfe aussehen, wo Deine Ex diese überhaupt geäussert hat und vor allem ob die Vorwürfe Dir überhaupt konkret Schaden zufügen können.
Moin KA,
Nach fast zwei Jahren Verfahren rund ums Kind taucht jetzt im Scheidungsverfahren auf einmal der Vorwurf seitens der Frau auf, sie sei ausgezogen weil sie Angst davor gehabt habe ich würde ihr und den Kindern was antun.
es ist nicht verboten, "Angst" zu haben oder sich "bedroht" zu fühlen. Manche Leute fürchten auch, dass am 21.12.2012 die Welt untergeht, dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt oder dass sie in die Hölle kommen, wenn sie nicht jeden Sonntag in die Kirche gehen.
Wer wann warum aus der Ehewohnung ausgezogen ist, spielt für das Scheidungsverfahren aber auch keine Rolle; dort werden schliesslich keine Schuldfragen (mehr) erörtert. Insofern ist das keine Frage, die Dich sonderlich beschäftigen sollte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es ist nicht verboten, "Angst" zu haben oder sich "bedroht" zu fühlen.
Fühlen Sie sich bedroht oder belästigt, muss zunächst geprüft werden, inwieweit eine strafbare Handlung oder eine straffreie Tat vorliegt.
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.1833.de
Fühlen Sie sich bedroht oder belästigt, muss zunächst geprüft werden, inwieweit eine strafbare Handlung oder eine straffreie Tat vorliegt.
nun ja, zwischen einer akuten (und dann ggf. beweisbaren) Bedrohung oder Belästigung und einer Jahre später behaupteten sollte man schon unterscheiden können...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es ist nicht verboten, "Angst" zu haben oder sich "bedroht" zu fühlen. Manche Leute fürchten auch, dass am 21.12.2012 die Welt untergeht, dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt oder dass sie in die Hölle kommen, wenn sie nicht jeden Sonntag in die Kirche gehen.
Vergleiche, obskurer sie nicht sein können, helfen dem jenigen, der vermutet ihm würde der Himmel auf den Kopf fallen, denn der wird feststellen(notfalls durch Medikamente) das es nicht so ist, oder stattfinden wird.
Einer EX, der eingefallen ist, das sie dem EX durch solche Behauptungen schaden kann, helfen aber keine Pillen, sondern die Justiz hilft und sie kann ihren Traum verwirklichen.Wie hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-25757-start-msg289358.html#new schon versucht wird zu diskutieren.
Anzeigen zwischen Eheleuten, wenn auch geschieden, bringen allerdings nichts.
Die werden i.d.R. nicht weiter verfolgt.
Gruss Wedi