Sie will Trennung, ...
 
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Sie will Trennung, wie kann ich meinen Sohn behalten? Chancen gut?

 
(@chubaka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum!
Gestern sagte Sie mir Sie will die Trennung. Ich will nicht Wochenendonkel werden, bitte helft mir.
Ich bräuchte allgemein Tipps wie ich das Heft in der Hand halten kann und was ich machen soll.
Wenns nach mir geht, ist am Ende eine gute Lösung für uns alle Drei das Ziel. (Wechselmodell oder Nestmodell)

Hatte noch nicht viel Zeit zum Nachdenken.
Ich kann Ihr aber nicht trauen, weil sie wirklich komisch werden kann, und das nicht im Sinne von witzig.
Hat gestern schon gesagt ich darf das Kind auch sehen. Super.

Zur Situation:
unverheiratet
Baby fast 11 Monate
gemeinsames Sorgerecht
Ich habe komplett 12 Monate Elternzeit genommen und betreue unseren Sohn
Bin Angestellter öffentlicher Dienst. Netto ca. 1800
Ab Juli wieder Vollzeit alternierende Telearbeit (2-3 Tage von zu Hause aus Rest im Büro)
Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung läuft nur auf mich

Sie ist selbständig, betreibt Firma aus einer Wohnung im selben Haus.
Mietvertrag dafür läuft auf Ihren Namen
Helfe Ihr mit der Firma im Büro und so (Ohne mich geht das mittelfristig den Bach runter. Könnte Ihr Ziel sein, ich zahle Unterhalt und Sie hat den ganzen Babyspaß)
Schwiegereltern wohnen ganz nah und nehmen den Kleinen auch gern mal.

Habe bei Trennungsfaq com schon etwas gelesen, und Papiere in Sicherheit gebracht.
Dabei festgestellt, dass Sie unser Erspartes vor mir versteckt. Ist nicht mehr an seinem Platz
Dafür einen Ratgeber gefunden wie man den Traummann findet, ich bins wohl nicht mehr...

Also haut bitte einfach tipps raus
Danke
Chewbaka

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 01:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

durch die Elternzeit ist ja dokumentiert, dass du euer Kind betreust.

Frag sie doch wie sie sich den Umgang mit Kind vorstellt bzw. geh zum Jugendamt und frag nach, wie das ist. Du betreust das Kind und KM will sich trennen. Kind ist noch nicht mal ein Jahr. Wie kann ein Umgang funktionieren, der Kind gerecht wird, da sie selbständig ist.

Kannst du die Elternzeit beim Arbeitgeber evtl. verlängern um euer Kind weiter zu betreuen oder wie soll die Betreuung nach der Elternzeit aussehen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 10:07
(@chubaka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Ursprüngliche Plan war:
Vormittags Krippe. An den 3 Tagen an denen ich ins Büro müsste hätte Sie Ihn betreut,
oder die Oma.  Schon alles klar gemacht, wer welchen Tag übernimmt, und auch meinem
Arbeitgeber schon mitgeteilt.
Meine Elternzeit verlängern, ist schwierig da kurzfristig und mein Ersatz hat schon woanders eine Stelle.
Am Problematischsten wäre aber, dass dann kein Elterngeld mehr fließt.

Ihre Selbständigkeit wirft nicht viel ab, wir haben die ganze Zeit nur von Elterngeld gelebt, und davor 7 Jahre nur von meinem Gehalt.
Deshalb befürchte ich auch dass Ihr Plan ist, den Laden einfach zu zumachen.

In Konfliktsituationen bockt Sie immer ganz schön rum, und macht ganz schnell zu und verdreht Tatsachen.
Gerade auch wenns um Geld geht hält Sie sich nicht an Abmachungen. Ersparnisse versteckt, Darlehen an Sie für Firmenwagen weiß sie nix mehr von...
Deshalb will ich vor einem Gespräch soviel wie möglich in trockene Tücher.
Ich bin absolut sicher, dass das Gespräch eskaliert, wenn Sie merkt dass ich nicht einfach auf unser Kind verzichte.

Was meiner Meinung nach das Beste für unser Kind wäre und ich durchsetzen möchte:
Ich bleibe mit unserem Kind in der gemeinsamen Wohnung. Kann Sie meinetwegen auch betreten.
Sie zieht in die Wohnung Ihrer Firma im gleichen Haus
Der ursprüngliche Plan für die Betreung bleibt bestehen
So behält es alle sozialen Kontakte und merkt nicht mal viel.
Später kann ja einer ausziehen und im Ort bleiben.

Was kann, oder muss ich alles machen, damit ich wasserdicht aus einer Position der Stärke heraus das umsetzen kann?
Es wird sicher eskalieren, und da will ich lieber eine faire Lösung diktieren können, als um Besuchsrechte betteln zu müssen.

Chubaka

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 14:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chuba,

gut, dass Du dir rechtzeitig Rat einholst.

Ich schreib einfach mal was mir auffällt und was ich so aus meiner Forenbeobachtung beisteuern kann:

- Zu Deinem Plan: Denke bitte daran, dass Frauen sich in den seltensten Fällen "mal so einfach" trennen wollen. Zum Großteil sind diese Trennungen
über Monate systematisch vorbereitet worden. Ein paar Indizien hast Du ja selber schon festgestellt (Verstecken von Erspartem / Ratgeber).

- Der Ablauf sieht aus Sicht einer trennungswilligen KM eigentlich ganz einfach aus: Du verlässt umgehend die Wohnung, zahlst brav alles weiter und hälst ansonsten Deine Klappe. Tust Du das nicht, kann man Dich herrlich damit erpressen, dass Du Euer Kind nicht mehr wiedersehen wirst. Und das Sie Dir alles nehmen wird.
Gehst Du nicht freiwillig, kann man Dich übrigens mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen innerhalb weniger Minuten aus der Wohnung bekommen. Dazu muss Deine DEF (Demnächst Ex-Frau) nur einen Streit mit Dir anfangen, Dich aufs Blut provozieren (z.B. Aschenbecher nach Dir werfen). Danach läuft sie ins Schlafzimmer, rammt ihren Kopf gegen die Schranktür, bricht auf dem Bett röchelnd zusammen und ruft dazu noch den Notruf. Die Polizei wird Dich der Wohnung verweisen und Dir ein 14 Tage Annäherungsverbot erteilen. Dies ist schon mehreren Mitgliedern hier im Forum so passiert. Also aufpassen, auf keinen Fall provozieren lassen. Deshalb auch wichtig, alle wichtigen Unterlagen raus aus der Wohnung.

- Nächstes Problem: Du verdienst zu wenig. Unter 2400 Euro netto wird es im Regelfall brenzlig. Schau mal in Düsseldorfer Tabelle was Du für Euer Kind zu zahlen hast. Das müssten schon die 257 Euro sein bei Dir. Da Euer Kind noch unter 3 Jahren alt ist, hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Somit besteht die Gefahr dass Du bis zur Selbstbehaltsgrenze (1080 Euro) bezahlen darfst. Ob das wirklich so ist, können Dir unsere Unterhaltsexperten genau ausrechnen, wenn Sie alle Zahlen haben. Zumindest ist klar, dass von Deinen 1800 Euro bis zur Selbstbehaltsgrenze nicht viel Spielraum ist. Insbesondere wenn Du dir auch noch einen neuen Haushalt aufbauen musst.

-

Ich bleibe mit unserem Kind in der gemeinsamen Wohnung. Kann Sie meinetwegen auch betreten.
Sie zieht in die Wohnung Ihrer Firma im gleichen Haus

Wie meinst Du wird sich das mit dem folgenden

Dafür einen Ratgeber gefunden wie man den Traummann findet, ich bins wohl nicht mehr...

verbinden lassen?

Aus der Forenbeobachtung ist es so, dass es für eine trennungswillige KM nur wenige Tage / Wochen braucht, bis de rperfekte "Traumann" bereit steht und dieser einziehen möchte bzw. die KM zu diesem ziehen will (gerne auch über eine Distanz von 400 - 800 km). Der Hintergrund: Ein "Next" bietet perfekte psychologische Unterstützung im Trennungstress. Dazu kann sie Dich damit emotional noch weiter runterziehen. Du als "Zahlesel" bist erstmal unattraktiv, da Du keine finanziellen Mittel mehr zum Aufbau einer neuen Beziehung übrig hast.

Das wird also wahrscheinlich nicht hinhauen.

Jetzt aber mal zu den Punkten die Du wirklich umsetzen solltest, wo Du Punkten kannst:

- Du bist nicht verheiratet. Glückwunsch: Du musst nicht einen vierstelligen Betrag zur Auflösung Eurer Ehe bezahlen.
- Du musst keinen Trennungsunterhalt bis zur Scheidung leisten
- Du musst keinen nachehlichen Unterhalt leisten
- Du musst keine Rentenpunkte abgeben

Sie möchte die Trennung. Damit enden auch alle Unterstützungsleistungen für Ihre Firma. Ob Du diese Unterstützung überhaupt leisten darfst aus Deiner Tätigkeit im ÖD solltest Du mal genau prüfen (Anzeigepflicht). Ansonsten machst Du dich damit erpressbar. Mach Dich bitte auch von solchen Gedanken frei, dass es Dir irgendwie "nutzen" würde, ihr noch zu helfen. Nein, das tut es nicht.
Sie will die Trennung, dann wird sie auch lernen müssen, selbst klar zu kommen.

Wenn ihr noch vernünftig reden könnt:
- Stellt einen Umgangsplan auf
- Regelt den Unterhalt (KU ist eindeutig über die DDT zu ermitteln und nach räumlicher Trennung vom Kind zu zahlen)
- BU müssen Dir unsere Unterhaltsexperten helfen
- Ansonsten trenn umgehend alle wirtschaftlichen Verbindungen (das betrifft insbesondere Handyverträge / Internetverbindungen die Du bezahlst und sie für ihre Zwecke braucht / KFZ-Versicherungen von Fahrzeugen, die Du bezahlst aber sie fährt. Im Trennungsstress werden gerne Unfälle gebaut - für die Du dann als Versicherungsnehmer herangezogen wirst, wenn es um die Abwicklung von Schäden / Hochstufungen geht).

Ansonsten gilt: Frag bei jedem Punkt, bei dem Du unsicher bist, VORHER hier im Forum nach. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 01:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen Chubaka,

vorsorglich möchte ich nur darauf hinweisen, dass diese Darstellung

- Der Ablauf sieht aus Sicht einer trennungswilligen KM eigentlich ganz einfach aus: Du verlässt umgehend die Wohnung, zahlst brav alles weiter und hälst ansonsten Deine Klappe. Tust Du das nicht, kann man Dich herrlich damit erpressen, dass Du Euer Kind nicht mehr wiedersehen wirst. Und das Sie Dir alles nehmen wird.
Gehst Du nicht freiwillig, kann man Dich übrigens mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen innerhalb weniger Minuten aus der Wohnung bekommen. Dazu muss Deine DEF (Demnächst Ex-Frau) nur einen Streit mit Dir anfangen, Dich aufs Blut provozieren (z.B. Aschenbecher nach Dir werfen). Danach läuft sie ins Schlafzimmer, rammt ihren Kopf gegen die Schranktür, bricht auf dem Bett röchelnd zusammen und ruft dazu noch den Notruf. Die Polizei wird Dich der Wohnung verweisen und Dir ein 14 Tage Annäherungsverbot erteilen. Dies ist schon mehreren Mitgliedern hier im Forum so passiert. Also aufpassen, auf keinen Fall provozieren lassen. Deshalb auch wichtig, alle wichtigen Unterlagen raus aus der Wohnung.

- Nächstes Problem: Du verdienst zu wenig. Unter 2400 Euro netto wird es im Regelfall brenzlig. Schau mal in Düsseldorfer Tabelle was Du für Euer Kind zu zahlen hast. Das müssten schon die 257 Euro sein bei Dir. Da Euer Kind noch unter 3 Jahren alt ist, hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Somit besteht die Gefahr dass Du bis zur Selbstbehaltsgrenze (1080 Euro) bezahlen darfst. Ob das wirklich so ist, können Dir unsere Unterhaltsexperten genau ausrechnen, wenn Sie alle Zahlen haben. Zumindest ist klar, dass von Deinen 1800 Euro bis zur Selbstbehaltsgrenze nicht viel Spielraum ist. Insbesondere wenn Du dir auch noch einen neuen Haushalt aufbauen musst.

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Wie meinst Du wird sich das mit dem folgenden

verbinden lassen?

Aus der Forenbeobachtung ist es so, dass es für eine trennungswillige KM nur wenige Tage / Wochen braucht, bis de rperfekte "Traumann" bereit steht und dieser einziehen möchte bzw. die KM zu diesem ziehen will (gerne auch über eine Distanz von 400 - 800 km). Der Hintergrund: Ein "Next" bietet perfekte psychologische Unterstützung im Trennungstress. Dazu kann sie Dich damit emotional noch weiter runterziehen. Du als "Zahlesel" bist erstmal unattraktiv, da Du keine finanziellen Mittel mehr zum Aufbau einer Beziehung übrig hast.

ein Extrem ist und nicht jede Trennung, auch nicht hier, wie "Psycho Reloaded" endet. Nicht jede trenungswillige Frau wird zur teufelbesessenen Irren, die sich selbst die Schranktür vor den Kopf kloppt.

Aber sicher hat Ingo recht, wenn er meint, dass Mann eben vorsichtig sein und mit allem rechnen muss.

Du solltest auch mal vorfühlen, wie euer Jugendamt gestrickt ist. Nimm einen Nachweis mit, dass du Elterngeld beziehst und euer Kind mit und lass dich mal ganz auf die Doofe beraten, was du denn jetzt tun sollst, wenn die KM während der Elternzeit beschließt auszuziehen. Ich würde unauffällig darstellen, dass du der Betreuungselternteil bist und jetzt gerade lauter Fragezeichen im Kopf hast.

Du kannst dann schon mal checken, wie die zu der "Papa als AE"-Version stehen und mit wieviel Unterstützung/Widerstand du rechnen musst, zB wie Mann denn am besten den Umgang bei so einem kleinen Kind regelt. Geld würde ich erst mal nicht erwähnen, aber dass du einen totaaaal familienfreundlichen, sicheren Job hast. Das wird man dir von ÖDi zu ÖDi-Kollege auch nicht in Abrede stellen.

Und dann weißt du schon mal, ob das JA eher Freund oder Feind sein wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 08:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zur Vorsicht würde ich dennoch anmahnen ...

ein Extrem ist und nicht jede Trennung, auch nicht hier, wie "Psycho Reloaded" endet. Nicht jede trenungswillige Frau wird zur teufelbesessenen Irren, die sich selbst die Schranktür vor den Kopf kloppt.

Wenn meine Drei nicht gesehen hätten, dass Mama mich die Treppe heruntertreten wollte, dann wäre sie mit ihrer Nummer (auf die Lippe beißen und sagen ich hätte ihr eine gezimmert) vielleicht durchgekommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 09:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Ergänzung zu den anderen:

Schaff dir eine andere emailadresse an, die du dann auch konsequenz nutzt. Auch für hier 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 10:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn meine Drei nicht gesehen hätten, dass Mama mich die Treppe heruntertreten wollte, dann wäre sie mit ihrer Nummer (auf die Lippe beißen und sagen ich hätte ihr eine gezimmert) vielleicht durchgekommen.

Danke Kasper für die Darstellung einer weiteren Variante (neben der Nummer mit der Schranktür). Genau davor wollte ich den TO bewahren. Wie LBM schon sagte soll und muss das Ganze bei Chuba nicht so ablaufen. Das Wissen um das was passieren kann (und da haben wir hier ja schon viele unglaubliche Dinge im Forum erfahren) kann helfen, sich in Stresssituationen richtig zu verhalten und nicht in böse Fallen zu treten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 19:07
(@chubaka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

schonmal Danke für Eure Tipps und Hinweise.
Neue Mailadresse, Passwörter u.ä. habe ich schon gemacht. Akten und mögl Erpressungsmaterial gegen mich
sind gesichert. Habe viel in Foren gelesen und musste mich ja auch ums Baby kümmern, deshalb melde ich mich spät.
Also hier zu Hause laufen schon auch Dinge die in Trennungsfaq com genau so geschrieben wurden.

Voll schwer nicht durchzudrehen, und immer zu deeskalieren.
Denke daran morgen im Jugendamt einen Termin zu machen, und den Tip von Anna-Sophie zu befolgen, habe aber auch natürlich schiss davor.
Hab keine Lust mehr so mit Ihr in einer Wohnung zu leben.

Soll ich Sie rauswerfen? Ist das taktisch sinnvoll oder eher nachteilig?
Fakt:
nur ich bin im Mietvertag, Der Lebensmittelpunkt des Kindes ist in dieser Wohnung, Ich betreue unser Kind zu über 90%
Sie hat im selben Haus auch noch eine eigene Wohnung, wäre also nicht auf der Straße.
Wenn Rauswurf taktisch sinvoll, wie macht man soetwas sauber, ohne dass takt. Nachteile entstehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2016 15:18
(@bester-papa)
Registriert

Hi.
Mit Rauswerfen wäre ich vorsichtig.Es ist egal, wer im Mietvertrag steht. Zur Not geht sie zum Hausmeister und lässt die Schlösser aufbohren, die Du dann auch noch bezahlen darfst. Wo hat sie denn ihre Hauptwohnung? Bei Dir oder bei ihr? Hat sie noch Sachen bei Dir?

Erst wenn sie nachweisbar den Hausstand bei Dir aufgegeben hat, kannst Du darüber nachdenken, die Schlösser austauschen.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2016 17:46




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chubaka,

der Vorteil für Dich ist, dass Du z.B. bei einer Kündigung der Wohnung keine zweite Unterschrift benötigst (auf die ein Vermieter formell bei einer gemeinsamen Wohnung bestehen könnte). Das gibt Dir in dieser Sache mehr Flexibilität.

Das Thema Auszug solltest Du, wie schon Papa dargestellt hat, nicht als weitere Eskalation benutzen. Insb. wenn ihr eh noch weiter in einem Haus wohnt. Hier sollte der Dialog stehen. Setz Dich mit ihr zusammen (ja, das ist schwer) und besprecht sachlich die Situation.

Nach Deiner Schilderung will sie die Trennung. Hier kannst Du drauf aufbauen und auch auf eine räumliche Trennung hinarbeiten (die für beide Seiten wichtig ist).

Aus meiner Sicht wird es drauf hinauslaufen, dass eine Partei komplett aus dem Haus auszieht. Es ist kaum zumutbar, dass ihr Euch weiterhin sozial kontrolliert. Konkret heißt dass, dass Du beim Müllrausbringen sie dann wahrscheinlich mal knutschend im Treppenhaus erwischst. Ob Du soetwas sehen willst, musst Du wissen. Andersherum entwickeln manche Frauen auch starke Eifersuchtsgedanken (einfach um das neue Glück nicht zu gönnen), wenn auf einmal ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen vor Eurem Haus steht. Überleg Dir, ob das in Eurem Verhältnis gut gehen kann. Sinnvoll wäre für Dich oder sie ein Wohnsitz ein paar Minuten / Straßen voneinander entfernt. So könnt ihr Umgang problemlos gestalten und jeder von Euch kann ein neues Leben aufbauen.

Was müsst ihr bis dahin klären:
- Umgangsplan erstellen (gute Vorlagen findest Du hier im Forum http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html
- Das Finanzielle verbindlich klären. Das wird in Deinem Fall die Zahlung von Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt sein. Stell mal Deine Zahlen (und am besten auch ihre) in einen extra Beitrag im Unterhaltsbereich, dann rechnen das unsere Unterhaltsexperten aus. Die KM kann von Dir die Abgabe eines Titels verlangen. Sollte das gefordert werden, frag hier unbedingt nach um Fallstricke zu vermeiden. Nur noch mal zur Klarstellung: Wenn ihr es friedlich löst und die KM kein Sozialfall wird, braucht ihr niemanden Drittes und könnt alle Punkte einvernehmlich selbst regeln. Tritt allerdings ein Amt ein, weil die KM nicht mehr leistungsfähig ist übernimmt dieses die Forderungen gegen Dich.
- Möbel und Hausrat: Aus der Forenbeoachtung wären gerne alle möglichen Hebel genutzt, um z.B. einen Auszug zu verhindern, wenn es Deiner Ex taktisch nicht passt. Wenn, setz feste Fristen bis wann die Möbel aus der Wohnung sein müssen bzw. was dann mit den Sachen passiert (Einlagerung, etc. ). Auch hier gilt: Pack lieber mit an und guck das die Sachen friedlich aus der Wohnung kommen (ggf. erstmal in ihre Wohnung). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2016 23:57