Hallo.
Ich weiß gerade nicht mehr weiter...
Die Mutter meiner Tochter habe ich vor 13 Monaten kennengelernt. Nach 3 Monaten in unserer Beziehung wurde sie ungeplant schwanger. Ich habe mich trotzdem gefreut, auch wenn es ein sehr ungünstiger Zeitpunkt war.
Da wir noch nicht zusammen gewohnt haben, hab ich ihr angeboten Unterhalt zu zahlen. Sie fand das ne gute Idee. Wir haben Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt von einem Anwalt ausrechnen lassen. Kurze Zeit später hat sie gemeint, dass sie möchte, dass ich ihr 2 Unterhaltstitel unterschreibe, einen für den Kindesunterhalt und einen für den Betreuungsunterhalt, das würde ihr Sicherheit geben und wäre fair ihr gegenüber. Das habe ich auch gemacht, wollte sie ja auch absichern.
Nun...
Eine Woche nach der Geburt meiner Tochter hat sie mir gesagt, dass sie Schluss macht und 400 km weit weg zieht. Meine Tochter würde ich nie wieder sehen und wenn ich mich weigere Unterhalt zu zahlen, würde sie den sofort pfänden lassen.
Ich bin einfach nur noch fertig mit meinen Nerven. Ich möchte meine Tochter sehen, aber sie lässt mir keine Chance.
Gibt es irgendwas was ich tun kann?
Danke!
Moin Nick,
willkommen hier im Forum.
Auch wenn man es jetzt nicht mehr ändern kann, wäre es sinnvoll gewesen, wenn Du schon vor ein paar Monaten hier bei uns vorbei geschaut hättest. Dann hättest Du einige Fehler nicht begehen müssen.
Da wir noch nicht zusammen gewohnt haben, hab ich ihr angeboten Unterhalt zu zahlen. Sie fand das ne gute Idee
Jau, das glaub ich mal wohl. Wer fände das keine gute Idee? Hier hätten bei Dir gleich die Alarmglocken angehen müssen.
Kurze Zeit später hat sie gemeint, dass sie möchte, dass ich ihr 2 Unterhaltstitel unterschreibe, einen für den Kindesunterhalt und einen für den Betreuungsunterhalt, das würde ihr Sicherheit geben und wäre fair ihr gegenüber. Das habe ich auch gemacht, wollte sie ja auch absichern.
Ach Du liebe Güte. Wer hat diese Titel aufgesetzt? An Befristungen gedacht? Es hätte vollkommen ausgereicht, die Summe X ersteinmal zu überweisen und gut ist. Ja, die KM hat einen Anspruch auf einen Titel. Gerade dann hättest Du dich im Vorfeld aber beraten lassen müssen bzw. einen Titel nach Deinen Vorstellungen einbringen müsen (insb. mit Befristungen).
Eine Woche nach der Geburt meiner Tochter hat sie mir gesagt, dass sie Schluss macht und 400 km weit weg zieht. Meine Tochter würde ich nie wieder sehen und wenn ich mich weigere Unterhalt zu zahlen, würde sie den sofort pfänden lassen.
Gerade bei so einem Verhalten solltest Du dich mal ganz deutlich fragen, ob das Kind wirklich von Dir ist. Es könnte sein, dass sie einfach nur einen potenten Zahlesel gesucht und in Dir gefunden hat. Hast Du mal über einen Gentest nachgedacht? Auch diese Gedanken hätte weit im Vorfeld (vor Anerkennung der Vaterschaft) stattfinden müssen.
Das Wegziehen im 400-800 km Radius ist übrigens ein Kindsbesitzerinnen-"Klassiker", um Dich möglichst Schach-matt zu stellen. Am besten würdest Du mit der Ankündigung kontern, in der nächsten Zeit in den Nachbarort zu ziehen.
Ich bin einfach nur noch fertig mit meinen Nerven. Ich möchte meine Tochter sehen, aber sie lässt mir keine Chance.
Du hast natürlich ein Recht auf Umgang - das musst Du aber auch durchsetzen. Bei kleinen Kindern empfehlen die JAs meist ein paar Stunden pro Woche verteilt auf mehrere Termine. Dies wird meist in der Wohnung der KM stattfinden, was zu Konflikten führen kann.
Umsetzen solltest Du das Ganze mit dem Umgangsdreisprung:
1. Brief an die KM mit Deinem Umgangswunsch
2. Klappt das nicht JA-Termin am Wohnort des Kindes (Vermittlungsgespräch)
3. Klappt auch dies nicht folgt der Weg zum Gericht und Festlegung des Umgangs (auch mit Sanktionsmitteln)
Überleg Dir hier mit dem Forum eine passende Strategie und sprich Deine Aktivitäten VORHER hier ab, bevor noch mehr Fehler begangen werden. Gruß Ingo
P.S. Schau auch in den Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de
Moin,
by the way: Mal abgesehen von dem Unterschreiben der Unterhaltstitel hast Du auch eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt unterschrieben, d.h. bist Du der rechtliche Vater des Kindes?
Wie genau lautet der Inhalt der Titel? Könntest Du das mal anonymisiert hier reinstellen?
Handelt es sich wirklich um Titel? Wenn Du ihr irgendwas unterschrieben hast, ist das noch kein Titel!
Also warst Du beim Notar oder JA und hast eine Unterwerfungsklausel auf sofortige Vollstreckung unterschrieben?
LG,
Mux