Scheidungsantrag st...
 
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Scheidungsantrag stellen auch wenn noch nichts geregelt ist?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin schon 1 Jahr von meiner BaldExe getrennt und weil mir das ja mit dem Unterhalt zu viel ist,
habe ich einen Anwalt aufgesucht, der sofort Scheidungsantrag stellen will,
damit sich der Trennungsunterhalt für BaldExe in Grenzen hält.

Das Ganze soll aber 6 – 12 Monate dauern, weil hier das Gericht überlastet sein soll.

Jetzt fragte sie mich vorhin,  ob denn rechtshängig (?) alles weitere geklärt werden soll,
ob vorher ein Trennungsvertrag oder Scheidungsfolgevereinbarung gemacht werden soll,
gerichtlich, notariell, über die Anwälte?

Mein Anwalt hat mir dazu nix gesagt. Sie meinte, dann würde das für mich mit der Scheidung
ewig dauern und teuer werden, wenn jedes Detail vor Gericht geklärt werden muss.

Warum hat der Anwalt nix dazu gesagt?
Ich soll 300 Euro für die Scheidung zahlen, meine BaldExe hat nur gelacht, was ich denn für

einen Anwalt engagiert hätte, da könne ich noch locker das zehnfache obenauf packen,
aber ihr sei das egal, weil sie Prozesskostenhilfe bekommt.

Worauf muss ich denn jetzt achten, damit die Sache schnell über die Bühne geht?
Wie funktioniert das mit dieser Vereinbarung? Soll ich ihr das überlassen oder meinen Anwalt
damit beauftragen?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 19:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Karlo,

die gleiche Frage hast Du doch HIER schon gestellt und beantwortet bekommen.

Wenn Du den Anwalt nimmst und ihr eine einvernehmliche Scheidung wollt, sprich sie hat keinen eigenen Anwalt, dann müsst ihr eine Scheidungsfolgenvereinbarung haben, weil der Anwalt die beim Einreichen bei Gericht mitreichen muss.

Heißt also EINIGT euch, (deshalb ja auch EINVERNEHMLICHE Scheidung), bringt das beim Anwalt zu Papier, unterschreibt und lasst euch scheiden.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 19:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlo,

in anderem Zusammenhang hatte ich Dich gestern schon gefragt:

kann es sein, dass Du ein bisschen arg- und ahnungslos bist?

Deine Ex scheint jedenfalls um Klassen besser informiert zu sein als Du. Und ja: Für den Discount-Preis von 300 EUR wirst Du eine Scheidung ganz sicher nicht bekommen; das (mindestens) 10-fache ist je nach Streitwert durchaus realistisch. Wenn Deine Unkenntnis durch anwaltliche Intervention geregelt werden muss und evtl. noch Wohnungs- und Küchenfragen gerichtlich geklärt werden sollen, kann es auch erheblich teurer werden.

Ob EIN Anwalt angesichts Deiner Unkenntnis eine gute Lösung ist, musst Du schon selbst entscheiden; die Gefahr, dass in Eurer Scheidungsfolgenvereinbarung dann vor allem das drinsteht, was Deine DEF drin haben möchte, ist jedenfalls nicht ganz klein. Und nein: Es gibt bei Scheidungen keinen Welpenschutz für Beteiligte, die den Kopf in den Sand stecken und/oder sich nicht ernsthaft oder sehr unstrukturiert mit der Sache befassen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 19:51
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM und Martin,

sorry, ich wollt nicht aufdringlich werden.

Sie hat einen Anwalt. Wir hatten bei der Trennung eine private Vereinabarugn aufgesetzt,
was ich ihr und Kind zahle. Die Zahl lag weit unter dem was eine Anwältin damals für sie ausgerechnet hatte.
sie hat mir die Berechnung gezeigt. Sie ist mir dann sehr entgegengekommen. Ich hab' dann 10 Monate die Summe gezahlt, bis sie wohl gemerkt hat,
das das ein bißchen zu nett von ihr war, weil sie mir ja auch noch Miete gezahlt hat, anstatt Wohnvorteil zu nutzen und ist zum Anwalt (sie hatte alle
Unterlagen was ich verdiene kopiert eingereicht)

Der Anwalt hat ab nächsten Monat dann knapp €200 mehr für sie gefordert, was ich auch zahle. Aber nur unterVorbehalt und immer erst nur dieSumme
aus der alten Vereinbarugn. Für die Restsumme lass ich mich jeden Monat bitten  :exclam:

Wenn diese private Vereinbarung nix gilt, wer sagt mir denn, das BaldEx mit der Scheidugnsvereinbarugn nicht gleich wieder beim Anwalt oder vor Gericht geht?

Ich muss mir doch jetzt wohl kein Jura studieren? Wozu bekommt der Anwalt denn sein Geld?
Der Anwalt hat definitiv gesagt, das das einreichend er Scheidung 300€ kostet.
Wahrscheinlich war das "ohne Alles".

Ob die Scheidung einvernehmlich geht, ich glaub nicht mehr dran  :gunman: wenn ich hier alles lese und
was ihr mir schreibt.

Wie einigt man sich denn einvernehmlich, so das es Wasserdicht ist? Ganz im ernst, ich mein das ganz praktisch.
Wie gehe ich da vor? Was muss ich denn konkret tun?

Ich muss jetzt auch mal Danke sagen für eure wirklich gute Unterstützung :thumbup:

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 21:20