Scheidung - Wie fun...
 
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Scheidung - Wie funktioniert das?

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(@kasper)
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Nee... So lange möchte ich es nicht haben. Die Kinder sagen, sie sucht jetzt auch nach dem neuen Partner und es ist sowas von peinlich zu erklähren, dass man nicht geschieden ist... das wird von vielen nicht akzeptiert. Man könnte das mit einem Fleck auf dem Hemd vergleichen.  😉

Die Ehe ist letztendlich irgendwann auch nur ein Stück Papier. Wenn sie nicht gelebt wird, dann ist das völlig egal und heutzutage nichts verwerfliches mehr.

Wenn Du Dich daran aufhängst und nur mit der Scheidung Dich auf was neues einlassen willst, dann kann es unter ganz blöden Umständen passieren, dass Du noch ein paar Jahre warten musst  !
Die Ehe ist vorbei und wird jetzt auf dem Papier abgewickelt ... mehr nicht.

Am schnellsten geht es, wenn ihr Euch einig seid. Je weniger Streitpunkte, um so besser und möglichst alles im Vorfeld klären. Dazu vielleicht mal nicht über WhatsApp sprechen, sondern auf einen Kaffee die Rahmenbedingungen abklopfen bzw. - wenn möglich - Konkret besprechen. Wenn ihr so gut miteinander reden könnt, dass es doch für nur einen Anwalt reicht, dann lassen sich hier leicht ein paar Hunderter sparen (für jeden). Das ist meiner Meinung nach der schnellste Weg.

...also Weihnachten ist jedes Jahr am 24.12. des Jahres, Jedes Jahr und jedes mal vergehen 12 Monate.
Auch Geburtstag habe ich alle 12 Monate, jedes Jahr auf´s Neue... 😉

Da wollte ich jetzt nciht nochmal drauf einsteigen ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 12:35
(@noxin)
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Wenn Du Dich daran aufhängst und nur mit der Scheidung Dich auf was neues einlassen willst, dann kann es unter ganz blöden Umständen passieren, dass Du noch ein paar Jahre warten musst  !

Nein-nein... Ich warte nicht bis zur Scheidung, ich bin auch so aktiv. 😉

Am schnellsten geht es, wenn ihr Euch einig seid. Je weniger Streitpunkte, um so besser und möglichst alles im Vorfeld klären. Dazu vielleicht mal nicht über WhatsApp sprechen, sondern auf einen Kaffee die Rahmenbedingungen abklopfen bzw. - wenn möglich - Konkret besprechen. Wenn ihr so gut miteinander reden könnt, dass es doch für nur einen Anwalt reicht, dann lassen sich hier leicht ein paar Hunderter sparen (für jeden). Das ist meiner Meinung nach der schnellste Weg.

Eigentlich gibt es keine Kritikpunkte zwischen uns und wir haben nicht so viel zu teilen... Mal schauen... Kommunikation über WhatsApp klappt besser, als über das Telefon oder direkt. Es ist manchmal doch besser, dass man den Gesprächspartner nicht sieht und hört...  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 13:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Mal schauen... Kommunikation über WhatsApp klappt besser, als über das Telefon oder direkt. Es ist manchmal doch besser, dass man den Gesprächspartner nicht sieht und hört...  😉

Ich weiß was Du meinst ... aber nur mal ein Erfahrungswert.

Wenn Du eine Nachricht schreibst, die durchaus sachlich, je vielleicht sogar total nett gemeint ist, schreibst, Deine Ex aber gerade einen schlechten Moment hat (Kind nervt, neues Date wurde kurzfristig abgesagt, was auch immer), dann liest sie die Nachricht mit einem negativen Beigeschmack. Was passiert? Richtig, sie nimmt die Nachricht, die garnicht so gemeint war, ziemlich mies auf. Vielleicht antwortet sie dann auch gleich direkt und schon knallt es.

Wenn man sich nicht unbedingt sehen mag, dann kann man das auch telefonisch machen. Ich würde aber einen Weg wählen, der Deiner Ex auch die Chance gibt, es nicht negativ zu sehen. Dazu ist der Kaffee immer noch der beste Weg.
Letztendlich musst Du selber wissen, was Du tust.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 13:42
(@noxin)
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Wenn ihr so gut miteinander reden könnt, dass es doch für nur einen Anwalt reicht, dann lassen sich hier leicht ein paar Hunderter sparen (für jeden). Das ist meiner Meinung nach der schnellste Weg.

Das habe ich mir auch ein paar Mal überlegt, aber es ist natürlich auch riskant... Mit der RA meiner EX möchte ich nicht unbedingt unsere Scheidung abwickeln.

Ich tendiere mehr in Richtung PKH/VKH und mein RA.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 13:43
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Das habe ich mir auch ein paar Mal überlegt, aber es ist natürlich auch riskant... Mit der RA meiner EX möchte ich nicht unbedingt unsere Scheidung abwickeln.

Ich tendiere mehr in Richtung PKH/VKH und mein RA.

Du hast es noch nicht verstanden!
Wenn ihr Euch einig seid, das es nichts (mehr) zu verteilen gibt bzw. nicht viel über das man streiten kann, dann ist es pups egal, wessen Anwalt es ist.

Wenn allerdings in den noch zu regelnden Pkten (s.o.) noch Verhandlungsbedarf steckt, dann würde ich es zunächst mit einer bilateralen Klärung ohne Anwälte versuchen. Vielleicht einigt ihr Euch, ohne dass der eine oder andere Anwalt Streitpotenzial wittert. Und wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann eben doch jeder seinen eigenen Anwalt. Dann wird es vermutlich aber auch noch seine Zeit dauern, bis ihr geschieden seid.

Wenn Du ein paar Details rauslässt, dann können wir Dir ein paar Hinweise geben, wo unter vernünftigen Menschen eine Einigung verlaufen könnte.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 20:13
(@noxin)
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Wenn Du ein paar Details rauslässt, dann können wir Dir ein paar Hinweise geben, wo unter vernünftigen Menschen eine Einigung verlaufen könnte.

Guten Morgen Toto,

unsere Situation ist tatsächlich sehr übersichtig. Ich und meine EX besitzen keine Grundstücke, Immobilien, Rolls Royce Phantom, Aktien, etc. Unsere Einrichtung ist auch nicht sooo luxuriös, keine Sofas mit italienischer Seide.. Ich will ihr die Kinder nicht wegnehmen.. Für den Trennungsunterhalt war ich 3 Monate leistungsfähig (Zahlungsrückstand wurde einmal vom JC berechnet, aber bis jetzt nichts ausgeglichen..), als ich in der St.Kl. 3 war, wenn ich jetzt die Seteuererklärung getrennt mache, dann auch nicht für diese 3 Monate... Beim Versorgungsausgleich wird es auch einfach sein, da kann man sowieso nichts anderes machen.. 😉

Das einzige Thema ist der Zugewinnausgleich, aber diese Finanzen müssen erstmal bewiesen werden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2018 09:44
(@noxin)
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Vielleicht einigt ihr Euch, ohne dass der eine oder andere Anwalt Streitpotenzial wittert...

Im Moment gibt es nicht einmal die Antwort auf meine Nachricht... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2018 11:02
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.

Ich versuche es mal aufzudröseln und zu hinterfragen - vielleicht mag jmd anders hier auch noch ergänzen, wenn ich was übersehe.

Ich will ihr die Kinder nicht wegnehmen..

KU, Umgang etc hat zwar direkt nichts mit dem Scheidungsvorgang an sich zu tun. Aber natürlich würde eine Verstimmung hier sich auf die übrigen Verhandlungen auswirken. Aber ich lese es so, dass ihr eine lfde Umgangsregelung habt, Du KU zahlst und an beidem nichts geändert werden soll - gut.

Unsere Einrichtung ist auch nicht sooo luxuriös, keine Sofas mit italienischer Seide..

Ok - dh bei Hausrat gibt es keine Streitpunkte mehr. Ist alles aufgeteilt bzw. nichts, worüber sich aus Deiner Sicht das Streiten lohnt. Gut, dass Du das so siehst. Glaubst Du, dass auch die Ex dies so sieht? Gibt es noch einen fahrbaren Untersatz?

Beim Versorgungsausgleich wird es auch einfach sein, da kann man sowieso nichts anderes machen..

Also ihr akzeptiert beide, dass es eine Aufteilung der Rentenkonten geben soll und darüberhinaus keine anderweitigen Verrechnungen stattfinden soll. Gut! Dann sollte die Klärung der Konten möglichst schnell angestoßen werden.

Das einzige Thema ist der Zugewinnausgleich

Aber wenn dies stimmt und Einigkeit besteht

Ich und meine EX besitzen keine Grundstücke, Immobilien, Rolls Royce Phantom, Aktien, etc.

dann sollte auch der Zugewinnausgleich easy sein. Also - Kontoauszüge auf den Tisch und fertig. Wenn nicht mehr vorhanden, dann gegen kleine Gebühr bei Banken anfordern.
Was meinst Du mit

aber diese Finanzen müssen erstmal bewiesen werden...

?
Gibt es doch was zu verbergen?

Was mir dann noch einfällt wären etwaige Erbschaften, Schenkungen oder sonstige (finanzielle) Zuwendungen von Verwandten. Letztlich gibt es auch dazu recht klare Regelungen, insb. wenn Geld verbraucht ist ist es eh weg, aber manch ein Trennungsbeteiligter macht gerne ein Fass auf und will das Geld für den gemeinsamen und von Großeltern bezahlten Thailandurlaub nach vielen Jahren zurück 

Nun denn, wenn denn alles so einfach ist, dann braucht es keine zwei Anwälte, die Eure Positionen gegeneinander verteten. Dann könnt ihr gerne ihren Anwalt zur Stellung des Scheidungsantrags nehmen, wenn ihr das mehr Zutrauen gibt. Und los gehts.

Im Moment gibt es nicht einmal die Antwort auf meine Nachricht... 🙂

ist vielleicht auch nur Unsicherheit. Vielleicht braucht sie einfach Zeit, sich bei ihrem Anwalt rückzuversichern, dass nicht mehr viel bei Dir zu holen ist 

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2018 12:42
(@noxin)
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Du KU zahlst und an beidem nichts geändert werden soll - gut.

Mit dem KU ist alles klar, ich zahle das was ich zahlen kann.

Aber ich lese es so, dass ihr eine lfde Umgangsregelung habt...

Diese Regelung ist inoffiziell... Einfach so entstanden. Ich sehe die Kinder alle 14 Tage. Ohne Ferien, Urlaub, etc. Und das ist ok für mich.

Ok - dh bei Hausrat gibt es keine Streitpunkte mehr. Ist alles aufgeteilt bzw. nichts, worüber sich aus Deiner Sicht das Streiten lohnt. Gut, dass Du das so siehst. Glaubst Du, dass auch die Ex dies so sieht?

Wenn sie etwas braucht, möbeltechnisch, dann kann ich es geben. Sie hat schon neue Einrichtung für ihre Wohnung gekauft. Die wollte mal meine neue WaMa nehmen... ich habe es im letzten Sommer abgeblockt.

Gibt es noch einen fahrbaren Untersatz?

Nur sie hat ein Auto. Es ist ihr Eigentum. Sie hat es während der Ehe gekauft. Ich habe seit 2 Jahren kein Auto.  🙂

Also ihr akzeptiert beide, dass es eine Aufteilung der Rentenkonten geben soll und darüberhinaus keine anderweitigen Verrechnungen stattfinden soll. Gut! Dann sollte die Klärung der Konten möglichst schnell angestoßen werden.

Übrigens, wann kann man mit dem Versorgungsausgleich anfangen? Ein Bekannter von mir sagt, alleine diese Prozedur dauert bis zu 4 Wochen..

dann sollte auch der Zugewinnausgleich easy sein. Also - Kontoauszüge auf den Tisch und fertig. Wenn nicht mehr vorhanden, dann gegen kleine Gebühr bei Banken anfordern.

D.h. 1 Kontoauszug für den Tag der Heirat, wie viel genau an diesem Tag auf dem Konto war? Und dann noch 2 Kontoauszüge für den Trennungstag und den Tag an dem man den Scheidungsantrag zugestellt hat?

Gibt es doch was zu verbergen?

Jeder von uns hat was zu verbergen...  😉

Was mir dann noch einfällt wären etwaige Erbschaften, Schenkungen oder sonstige (finanzielle) Zuwendungen von Verwandten.

Ihre Eltern haben ihr eine Wohnung "geschenkt" (die hat sie in der Ehe bekommen..), diese Wohnung ist im Ausland. Ich habe wenig Infos darüber. Aber es besteht die Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2018 13:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Ihre Eltern haben ihr eine Wohnung "geschenkt" (die hat sie in der Ehe bekommen..), diese Wohnung ist im Ausland. Ich habe wenig Infos darüber. Aber es besteht die Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen... 😉

Hier gibt es eine Besonderheit:

"Erbschaften und Schenkungen - Erbschaften und Schenkungen sollen beim Zugewinnausgleich außen vor bleiben. Deshalb werden sie zum Anfangsvermögen hinzugerechnet, auch wenn sie erst nach der Hochzeit erworben wurden (1374 Abs. 2 BGB). Dadurch soll erreicht werden, dass sich der Zugewinnausgleich wirklich nur auf das gemeinsam Erwirtschaftete beschränkt. "

(Dieser und andere Hinweise zum Versorgungsausglich findest Du <a href="http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/>hier</a>.)"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2018 13:25
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Jeder von uns hat was zu verbergen...  😉

Die Frage ging dahin, ob ihr alles über die finanziellen Verhältnisse gegenseitig wisst, sodass es wenig Streitpotenzial über vermutete Schätze gibt.
Oder ob Du hoffst, dass Deine Goldmünzensammlung bislang von ihr nicht entdeckt wurde  😉

Was die geschenkte Whg betrifft solltest Du Dir eben - mit Blick auf das große & ganze - eine Meinung bilden:
- So verfahren wie Susi es geschrieben hat. D.h. die Whg wird Anfangsverm der Ex zugeschlagen und im Endvermögen berücksichtigt, sodass der eigentl. Wert der Schenkung eben nicht dem Zugewinn unterliegt; wohl aber etwaige Wertentwicklungen der Whg in der Zwischenzeit etc. Das kann beliebig kompliziert werden und wird sicherlich alle Beteiligten auf Hab acht bringen.
- Oder aber die Whg einfach komplett draußen und damit bei ihr belassen und damit die ganze Vermögensauseindersetzung nicht belasten.

Meine Meinung: wenn sonst alles fair läuft und gelaufen ist und eh nicht viel oder gar nichts mehr zu verteilen ist, dann würde ich in der Tat die Whg nicht weiter beachten und komplett außen vor lassen.

Was mir sonst noch auffällt:

Mit dem KU ist alles klar, ich zahle das was ich zahlen kann.

Und Du kannst auch zahlen was Du zahlen musst? Dann easy.
Oder Du "kannst" nur weniger zahlen als Du eigentlich müsstest? Dann beliebig viel Sprengstoff in der Diskussion, es sei denn die KM akzeptiert es im Sinne einer schiedlich friedlichen Trennung. Du siesht, miteinander reden könnte helfen, auch Dir zu wissen woran Du bist.

Diese Regelung ist inoffiziell... Einfach so entstanden. Ich sehe die Kinder alle 14 Tage. Ohne Ferien, Urlaub, etc. Und das ist ok für mich.

Wenn Dir das reicht, dann ist das zu akzeptieren und beschleunigt sicher alles weitere.

Nur sie hat ein Auto. Es ist ihr Eigentum. Sie hat es während der Ehe gekauft. Ich habe seit 2 Jahren kein Auto.  🙂

Damit hast Du nun noch nicht gesagt, ob das für Dich okay ist. Aber mein Rat wäre auch, hier kein Fass aufzumachen, wenn auch sonst alles in Deinem Sinne durchläuft.

Wenn sie etwas braucht, möbeltechnisch, dann kann ich es geben. Sie hat schon neue Einrichtung für ihre Wohnung gekauft. D

Auch das liest sich vernünftig. Insb. wenn ihr Euch - bis auf vielleicht Kleinigkeiten - einig seid, dass der Hausrat iW aufteilt ist so wie es jetzt ist.
Wenn Ex allerdings Hoffnung hat, das im Rahmen der endgültigen Scheidungsauseinandersetzung noch was zu erfolgen hat, dann kann auch darüber beliebig viel gestritten werden.

Die wollte mal meine neue WaMa nehmen... ich habe es im letzten Sommer abgeblockt.

Wie auch immer Du ihre weiteren Ambitionen zu solchen Punkten deutest.

Du siehst, es kann beliebig komplex werden.
Aber wenn nicht viel mehr Sachen hochkommen, dass sollte es vielleicht möglich sein, den Status quo zu nehmen, festzuschreiben und die Scheidung zu vollziehen.

D.h. 1 Kontoauszug für den Tag der Heirat, wie viel genau an diesem Tag auf dem Konto war? Und dann noch 2 Kontoauszüge für den Trennungstag und den Tag an dem man den Scheidungsantrag zugestellt hat?

Soweit ich weiß interessieren nur die Auszüge zu den Stichtagen Hochzeit und Einreichung Scheidungsantrag. Dann aber für alle Konten und Depots - also Deine, die der Ex und etwaige gemeinsame. Trennungstag ist m.E. nur dann interessant, wenn in der Zwischenzeit größere Vermögenswerte beiseite geschafft wurden. Und - jetzt wirds spannend - die KM in der Zwischenzeit von dem gemeinsamen(!!) Geld ihren neuen Hausrat gekauft hat... und schon beginnt die Rechnerei. Deine Entscheidung, wie wesentlich das ist.  Aber ehrlich: wenn Du den alten Hausrat weitgehend behalten hast und Dich wohl darin fühlst und die Ex sich neu ausgestattet hat ohne es dabei zu übertreiben, dann würde ich auch hier kein Fass aufmachen!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2018 14:47
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

wenn ich jetzt die Seteuererklärung getrennt mache, dann auch nicht für diese 3 Monate...

Dass diese Auffassung Blödsinn ist und Du Dir im Zweifelsfall für die Berechnung des aktuellen Unterhalts eine fiktive Steuerrückerstattung einfängst, haben wir Dir in Deinem anderen Faden schon ausführlich dargelegt.

Mit dem KU ist alles klar, ich zahle das was ich zahlen kann.

Und das JC macht das mit oder sind die nicht mehr im Boot?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2018 15:29
(@noxin)
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Dass diese Auffassung Blödsinn ist und Du Dir im Zweifelsfall für die Berechnung des aktuellen Unterhalts eine fiktive Steuerrückerstattung einfängst, haben wir Dir in Deinem anderen Faden schon ausführlich dargelegt.

EX hat der gemeinsamen Steuererklärung zugestimmt, mündlich und mir eine Lohnbescheinigung für das Jahr 2017 geschickt... Ob sie tatsächlich die Unterschrift macht...

Im Moment hängt alles in der Luft, ich meine die Sache mit diesen 3 Monaten. Das JC hat bis jetzt nicht reagiert bzw. noch keine neue Berechnung gemacht. Den Steuerbescheid für das Jahr 2016 habe ich noch im Dezember abgegeben. Das JC wollte das unbedingt haben... Ich beginne bald mit der Steuererklärung für 2017...

Und das JC macht das mit oder sind die nicht mehr im Boot?

Gute Frage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2018 15:54
(@noxin)
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...ist vielleicht auch nur Unsicherheit. Vielleicht braucht sie einfach Zeit, sich bei ihrem Anwalt rückzuversichern, dass nicht mehr viel bei Dir zu holen ist  

Hallo Toto!!

So siehts aus: Ich habe mit ihr am Montag gechattet und am Dienstag persönlich angesprochen... prinzipiell ist sie nicht dagegen... allerdings merke ich, dass sie dieses Thema viel ruhiger angeht, ohne Eile... Ich habe ihr grob erklärt, dass es für sie nichts kostet, wenn sie den Scheidungsantrag stellt... Ich denke meine Botschaft ist gut angekomen.

Ich habe ihr ein Treffen (auf dem neutrallen Territorium) angeboten um diese Thema zu besprechen... Im Moment gibt es noch keine Zusage zu diesem Treffen.

Wir regeln jetzt die Sache mit einigen persönlichen Gegenständen und Möbelstücken, die ich ihr abgeben will...

Soll ich die Übergabe von diesen Möbelstücken irgendwie protokollieren?

Das Trennungsjahr ist am 19.05.2017 durch, mein Bekannter sagt man kann den Antrag schon 6 Wochen vor Ablauf dieser Frist stellen.

D.h. Anfang April kann man schon den Antrag stellen.

Kann man jetzt solche Sachen wie Versorgungsausgleich und Zugewinn vorbereiten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2018 16:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

der Zugewinnausgleich kann in einer <a href="https://www.scheidung.de/scheidungsfolgenvereinbarung-trennungsvereinbarung.html>notariellen" Scheidungsfolgenvereinbarung</a> geklärt werden, dann wird sich ein Gericht damit nicht befassen.

Für den Versorungsausgleich kommen in Betracht:
1.Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund = BfA = Bundesanstalt für Angestellte; Deutsche Rentenversicherung eines Bundeslandes; Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
2. Beamtenversorgung (Pensionsansprüche)
3. Ansprüche als Berufssoldat
4. Betriebliche Altersversorgung
5. Tariflich vereinbarte Zusatzversorgungen
6. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (RZVK; KZVK)
7. Berufsständische Altersversorgung (Freiberufler)
8. Private Rentenversicherungen (z.B. Riesterrente; Rürup-Rente)
9. Private Kapitallebensversicherung, sofern Sie bereits ein Rentenwahlrecht ausgeübt haben
10.Rentengleich wiederkehrende Leistungen (z.B. Altershilfe für Landwirte)

Glücklicherweise trifft ja nicht alles zu. Du kannst vorarbeiten indem die notwendigen Unterlagen für den Versorgunsausgleich zusammen gestellt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 20:52
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

der Zugewinnausgleich kann in einer <a href="https://www.scheidung.de/scheidungsfolgenvereinbarung-trennungsvereinbarung.html>notariellen" Scheidungsfolgenvereinbarung</a> geklärt werden, dann wird sich ein Gericht damit nicht befassen.

Noch einfacher: ein Gericht befasst sich nur dann damit, wenn jemand einen Antrag stellt.
Man kann den Zugewinnausgleich auch ungeregelt lassen, dann verjähren etwaige Ansprüche nach drei Jahren oder müssen rechtzeitig vorher isoliert geltend gemacht werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2018 19:01
(@neuezeit)
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Hallo,

da bin ich, aus eigener Erfahrung, bei Inselreif.

Wir haben das damals unter uns klären können. War nie Thema nach außen oder über Anwälte. Hat auch keiner mehr nach gekräht (wir auch nicht). Ist mittlerweile rund 13 Jahre her.

Aber ihr müsst euch da einig sein.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2018 15:49
(@noxin)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch einfacher: ein Gericht befasst sich nur dann damit, wenn jemand einen Antrag stellt.
Man kann den Zugewinnausgleich auch ungeregelt lassen, dann verjähren etwaige Ansprüche nach drei Jahren oder müssen rechtzeitig vorher isoliert geltend gemacht werden.

Ich hoffe es wird so laufen... Bis jetzt keine Streitigkeiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2018 14:56
(@noxin)
Zeigt sich öfters Registriert

Glücklicherweise trifft ja nicht alles zu. Du kannst vorarbeiten indem die notwendigen Unterlagen für den Versorgunsausgleich zusammen gestellt werden.

Ich habe nur gesetzliche Rente und sonst nichts. Keine Riester. Welche unterlagen soll ich zeigen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2018 14:59
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

dafür braucht es gar nichts. Da kommt ein Fragebogen vom Gericht, den schickst Du zurück und den Rest macht der Rentenversicherungsträger.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2018 15:46
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