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Scheidung - Wie funktioniert das?

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(@noxin)
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Halli-hallo...

Die Situation ist so: Am 19.05.2017 erfolgte die Trennung, die EX ist damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, dies wurde duch die Vollmacht von der RA meiner EX bestätigt.

Anfang Juni 2017 war ich bei meinem RA, wegen Erstberatung, mehr nicht.

Am 19.02.2018 sind es 10 Monate, dass wir getrennt sind.

Im Moment mache ich mir Gedanken wegen Scheidung (das ganze ist belastend und zwar für uns beide...)

Ich habe bis jetzt noch nicht mit EX gesprochen, wie wir das lösen werden. Wir sind in WhatsApp Verbindung und zwar wegen Kinder, Dokumente, etc. Philosophische Gespräche unter 4 Augen fürhren wir nicht mehr...   😉

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2018 13:54
(@pausbanderi)
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Du gehst zum Rechtsanwalt und sagst "Ich möchte mich scheiden lassen"

Fertig.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 14:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag gestellt werden.

Die Situation ist so: Am 19.05.2017 erfolgte die Trennung, die EX ist damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, dies wurde duch die Vollmacht von der RA meiner EX bestätigt.

D.h. dass zum 19.05.2018 der SCheidungsantrag gestellt werden kann.
Bis es dann zur tatsächlichen Scheidung kommt, vergeht nochmal ein wenig Zeit... wie schnell, kann keiner Beantworten. Es kann dann ganz schnell gehen, wenn alles klar ist und im Grunde Einigkeit besteht.
Zwischen 8 Wochen und mehreren Jahren ist alles drin  .

Wenn ihr über WhatsApp noch ein wenig kommunizieren könnt, dann frag doch mal höflich nach bzw. auch wer den Antrag stellt. Wie sieht es mit den Nebenplätzen aus? Unterhalt für die Ex, Zugewinn und Hausrat? Ist hier alles klar bzw. gibt keine Reibungspunkte, dann "könnte" man auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Spart einen Teil der Kosten ein.
Wenn man aber Knackpunkte hat, dann sollte sich lieber jeder alleine vertreten lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 14:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus Noxin!
Sofern Dein Entschluss steht, Dich scheiden zu wollen, gehst Du nach dem sog. Trennungsjahr zum RA Deines Vertrauens und lässt den Antrag einreichen.
Je mehr ihr beispielsweise in einer notariellen Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarung ausgemacht habt, desto schneller/leichter geht das Procedere vor sich.
Dannach nehmen die Dinge Ihren Lauf, z.B. Klärung Versorgzungsausgleich, Antrag/Bewilligung VKH, etc.

Wenn KM sich nicht scheiden lassen möchte, wird sie evtl. versuchen, das Ganze (z.B. mit Anträgen zu Ehegatten-Unterhalt) in die Länge zu ziehen; wenn nicht kommt es irgendwann zum Tag der Verkündung des Beschlusses durch das zuständieg Gericht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 14:30
(@dad76)
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Ich habe mich letztes Jahr von meiner Frau scheiden lassen... da wir uns einig waren was Zugewinnsausgleich, Haus etc. betrifft, haben wir uns auf einen gemeinsamen Anwalt geeinigt den ich beauftragt habe. Der hat dann die Scheidung bei Gericht "beantragt" und nach Ablauf des Trennungsjahres wurden wir in einer gemeinsamen Verhandlung geschieden. Nach 4 Wochen war dann die Scheidung rechtskräftig. Die Kosten vom Anwalt haben wir uns geteilt.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 14:31
(@noxin)
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D.h. dass zum 19.05.2018 der SCheidungsantrag gestellt werden kann.

Ich dachte 12 Monate vom 19.05.2017 enden am 19.04.2018... Vom Mai bis Mai sind es 13 Monate. Wenn man die Monate zählt. Oder???

Und 6 Wochen vor Ablauf dieser Frist kann man den Scheidungsantrag stellen... So habe ich es gehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2018 14:49
(@noxin)
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Sofern Dein Entschluss steht, Dich scheiden zu wollen, gehst Du nach dem sog. Trennungsjahr zum RA Deines Vertrauens und lässt den Antrag einreichen.

Ja, mein Entschluss ist fest...  🙂

Ich möchte versuchen den Antrag auf PKH zu stellen... und dann zum RA gehen. Oder umgekehrt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2018 14:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!
Mit Scheidungsantrag wird VKH beantragt ... also zuerst RA.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 15:27
(@noxin)
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Servus!
Mit Scheidungsantrag wird VKH beantragt ... also zuerst RA.

Grüßung
Marco

OK. Verstanden. Für diesen Termin beim RA muss man dann natürlich bezahlen.

Welche Kosten entstehen mir ungefähr am Anfang?

Ich werde heute meine EX fragen, natürlich vorsichtig, ob sie etwas plant mit der Scheidung und wann...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2018 15:59
(@der-frosch)
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Hallo Noxin
Geh bevor Du zum Anwalt gehst auf Dein Amtsgericht zur Rechtsberatungsstelle und beantrage einen Beratungsschein. Damit kannst Du dann zu Deinem Anwalt und der stellt dann den Antrag auf VKH.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 16:45
(@noxin)
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Geh bevor Du zum Anwalt gehst auf Dein Amtsgericht zur Rechtsberatungsstelle und beantrage einen Beratungsschein. Damit kannst Du dann zu Deinem Anwalt und der stellt dann den Antrag auf VKH.

Kann man das auch als jemand der eine Arbeit hat beantragen?? Ich meine Beratungsschein.. Ich dachte dieser Schein ist mehr für Arbeitslose etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2018 16:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wer Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat ohne einen eigenen Beitrag zu leisten, hat Anspruch auf Beratungshilfe.
Verfahrenskostenhilfe kann dagegen auch als Ratenzahlung gewährt werden. In jedem Fall ist ein Antrag auszufüllen und der umfasst Einkommen und Vermögen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2018 17:47
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.

Ich werde heute meine EX fragen, natürlich vorsichtig, ob sie etwas plant mit der Scheidung und wann...

Vorsichtig ist nicht das richtige Wort. Wenn alles klar ist von beiden Seiten, dann geht es nur darum, wie und wann der schritt gemacht wird, und wer dies initiiert. Darüber solltet ihr mal geredet haben, nicht dass überraschend ein Scheidungsantrag ins Haus flattert.
Hast Du ne Ahnung, wie die Ex dazu steht. Wartet auch sie nur auf das Ende des Trennungsjahres? (12 Monate (=Jahr) nach Trennung, also endet dies am 18.5.18). Hängt sie noch irgendwie emotional an der Ehe, an Dir?

(das ganze ist belastend und zwar für uns beide...)

Sind noch verletzte Eitelkeiten aus der Trennung im Spiel?
Erwartest Du hier

Unterhalt für die Ex, Zugewinn und Hausrat?

noch Baustellen?

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 07:57
(@noxin)
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Moin.Vorsichtig ist nicht das richtige Wort. Wenn alles klar ist von beiden Seiten, dann geht es nur darum, wie und wann der schritt gemacht wird, und wer dies initiiert. Darüber solltet ihr mal geredet haben, nicht dass überraschend ein Scheidungsantrag ins Haus flattert. Hast Du ne Ahnung, wie die Ex dazu steht. Wartet auch sie nur auf das Ende des Trennungsjahres? (12 Monate (=Jahr) nach Trennung, also endet dies am 18.5.18). Hängt sie noch irgendwie emotional an der Ehe, an Dir?

Ich habe sie gestern per WhatsApp angeschrieben, meine Nachricht wurde gelesen, aber nicht beantwortet. Ich denke sie läuft erstmal zu ihrer RA... Ich hoffe und möchte, dass sie den ersten Schritt macht. Die emotionale Bindung existiert nicht mehr. Letztendlich hat sie sich von mir getrennt und nicht ich von ihr... 

Unterhalt für die Ex, Zugewinn und Hausrat?

Das wird noch alles geklährt...

Ich habe diese Information gefunden:

Wir reichen die Scheidungsanträge oft schon nach einer Trennungszeit von rund 10 Monaten ein. Damit haben wir noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. Wegen dieser relativ kurzen Zeitspanne bis zum Ablauf des Trennungsjahres lehnen die Gerichte den Scheidungsantrag nicht ab.

Quelle: https://www.scheidung-online.de/scheidungsrecht/trennung/zeitpunkt-scheidungsantrag/

D.h. man kann doch früher den Antrag stellen?  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 11:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Ich denke, den Antrag kann man stellen, wann man will ... er kommt halt erst ab dem Trennungsjahr zum Tragen.

Was mir aber merkwürdig vorkommt ...

Ich hoffe und möchte, dass sie den ersten Schritt macht. Die emotionale Bindung existiert nicht mehr. Letztendlich hat sie sich von mir getrennt und nicht ich von ihr... 

Warum beschäftigst Du Dich mit diesem Thema, wenn sie den ersten Schritt machen soll?
Dann hätte eine einfache Nachricht gereicht und dann abwarten, was passiert. Und ob sie sich von Dir, oder Du von ihr ... das ist völlig egal, auch wenn menschlich irgendwie zu verstehen.
Löse Dich von diesem Gedankengang und es wird Dir gleich besser gehen.

Meine Scheidung hat nach Antragsstellung 21 Monate gedauert, war aber nicht sonderlich aufregend. Es hat nur etwas gedauert, bis alle Unterlagen zusammen waren und Ex hatte es auch nicht so eilig mit dem Versorgungsausgleich ... aber lief alles. Die eigentliche Scheidung vor Gericht hat dann 4 Minuten gedauert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 11:30
(@noxin)
Zeigt sich öfters Registriert

Warum beschäftigst Du Dich mit diesem Thema, wenn sie den ersten Schritt machen soll?
Dann hätte eine einfache Nachricht gereicht und dann abwarten, was passiert. Und ob sie sich von Dir, oder Du von ihr ... das ist völlig egal, auch wenn menschlich irgendwie zu verstehen.
Löse Dich von diesem Gedankengang und es wird Dir gleich besser gehen.

Mit meiner WhatsApp Nachricht habe ich es ins Rollen gebracht... Ich hoffe sie macht den ersten Schritt, wenn nicht dann mache ich diesen Schritt selber. Im Moment bin ich am Sammeln von Infos. So einfach ist das.  🙂

Meine Scheidung hat nach Antragsstellung 21 Monate gedauert, war aber nicht sonderlich aufregend. Es hat nur etwas gedauert, bis alle Unterlagen zusammen waren und Ex hatte es auch nicht so eilig mit dem Versorgungsausgleich ... aber lief alles. Die eigentliche Scheidung vor Gericht hat dann 4 Minuten gedauert.

Nee... So lange möchte ich es nicht haben. Die Kinder sagen, sie sucht jetzt auch nach dem neuen Partner und es ist sowas von peinlich zu erklähren, dass man nicht geschieden ist... das wird von vielen nicht akzeptiert. Man könnte das mit einem Fleck auf dem Hemd vergleichen.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 12:02
(@noxin)
Zeigt sich öfters Registriert

Warum beschäftigst Du Dich mit diesem Thema...

Es muss ein Ende haben und zwar so schnell wie möglich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 12:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus Noxin!

Es muss ein Ende haben und zwar so schnell wie möglich.

Dann solltest DU die Zügel in die Hand nehmen und aktiv alles in die Wege leiten ... nicht abwarten ob und wann DEF den ersten Schritt macht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 12:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich dachte 12 Monate vom 19.05.2017 enden am 19.04.2018... Vom Mai bis Mai sind es 13 Monate. Wenn man die Monate zählt. Oder???
[...]

...     ...also Weihnachten ist jedes Jahr am 24.12. des Jahres, Jedes Jahr und jedes mal vergehen 12 Monate.
Auch Geburtstag habe ich alle 12 Monate, jedes Jahr auf´s Neue... 😉

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2018 12:16
(@noxin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,...     ...also Weihnachten ist jedes Jahr am 24.12. des Jahres, Jedes Jahr und jedes mal vergehen 12 Monate.
Auch Geburtstag habe ich alle 12 Monate, jedes Jahr auf´s Neue... 😉

In diesem Fall ist es wahrscheinlich so wie du es sagst...  😉

Ich bin für das Prüfmittelmanagement zuständig... Geprüft im Januar (Anfang), bedeutet gültig bis Ende Dezember... Von Anfang Januar bis Ende Januar sind es 13 Monate...  🙂

Steuertechnisch wird das Trennungsjahr auch anders definiert... bis 31.12... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2018 12:32
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