Scheidung - Wie fun...
 
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Scheidung - Wie funktioniert das?

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

dafür braucht es gar nichts. Da kommt ein Fragebogen vom Gericht, den schickst Du zurück und den Rest macht der Rentenversicherungsträger.

OK, ich verstehe. Übrigens, wie werden die Rentenansprüche aufgeteilt, meine und von der EX summiert und dann durch zwei aufgeteilt?

Wird dabei die Erziehungszeit und ausländische Arbeitsjahre der EX einbezogen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2018 11:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es sind die Zeiten während der Ehe, die geprüft werden. Die Zeiten davor sind nicht relevant für den Versorgungsausgleich.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2018 11:23
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
es sind die Zeiten während der Ehe, die geprüft werden. Die Zeiten davor sind nicht relevant für den Versorgungsausgleich.

OK.

Wird dabei die Erziehungszeit der EX einbezogen? Die EX war 6 Jahre zuhause...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2018 11:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wird dabei die Erziehungszeit der EX einbezogen? Die EX war 6 Jahre zuhause...

Ja.
Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Kontenklärungsverfahren eingeleitet. Hier werden diese Erziehungszeiten mit herangezogen und eingerechnet. Theoretisch kann es so aussehen, dass die Erziehungszeiten den Durchschnitt aller Versicherten, höher bewertet sein können, wie Deine eigen eingezahlten Rentenpunkte. Das führt dann dazu, dass Du noch etwas von der Ex abbekommst ... Theoretisch.

Es werden alle Rentenversicherungen zusammen gezogen. Auch Betriebsrenten, etc. und die werden dann aufgeteilt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2018 12:01
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Es werden alle Rentenversicherungen zusammen gezogen. Auch Betriebsrenten, etc. und die werden dann aufgeteilt.

Grundsätzlich richtig, aber nicht unbedingt.
Aufgeteilt wir erst, wenn eine Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Damit wird u.a. verhindert, dass die Rentenansprüche durch die erhobenen Teilungsgebühren zu sehr geschmälert wird.
Dies gilt idR nur für Zusatzversicherungen (private, betriebliche etc).

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2018 12:10
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin's wieder... So, heute war ich beim Gericht, wollte nachfragen wegen Beratungshilfe und PKH/VKH... Beim Thema Beratungshilfe wurde mir abgesagt, weil ich bereits wegen des Themas "Scheidung" bei meinem RA war... Diese Hilfe ist nur für den ersten Besuch...

Die nette Dame hat mir aber den Blanko-Antrag auf PKH/VKH gegeben... Mit der Empfehlung den Antrag bei meinem RA zu stellen bzw. abgeben. Mit der Erklährung dass mein RA dann für dieses Verfahren zugeteilt wird. Sie hat auch gesagt, diese PKH/VKH ist nur dann gültig, wenn ein gerichtliches Verfahren läuft.

Das blöde ist, ich habe erst 1 Stunde später überlegt... Was passiert, wenn meine EX den Scheidungsantrag ablehnt? Natürlich muss ich dann die ganzen Bearbeitungskosten beim RA übernehmen... Oder?! Aber egal...

Ich mache jetzt einen Termin bei meinem RA wegen PKH/VKH.

Ich habe noch eine Frage, ich verdiene ca. 1660 Netto im Monat, mit allen Prämien und Weihnachtsgeld komme ich vielleicht durchschnittlich auf 1750-1800 Netto im Monat... Nach Abzug von Miete 605€ + Unterhalt für zwei Kinder 590€ bleibt mir irgendwas im Bereich 555-605€ (wenn man die Sonderzahlungen berücksichtigt). Ist dieser Betrag, der mir bleibt, niedrig genug, um PKH/VKH zu beantragen?

Ich habe irgendwo gelesen, wenn ich VKH/PKH durch den RA beantrage und die Hilfe abgeleht wird, dann muss ich den RA für die Beantragung von PKH/VKH trotzdem bezahlen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2018 14:32
(@inselreif)
Moderator

Diese Hilfe ist nur für den ersten Besuch...

Käse. Beratungshilfe gibt es für jede Angelegenheit. Scheidung an sich wäre eine. Unterhalt eine. Sorgerecht eine, usw. Und wenn sich die Sachlage ändert, ist auch eine neue Beratung erforderlich. Aber: welcher Anwalt berät schon gern für die paar Euro? Und anschliessend den Zoff mit dem Rechtspfleger, der alles zusammenstreichen will. Wenn Du weisst, was Du willst, spar Dir den Aufwand für den Schein und beauftrage den Anwalt direkt.

Was passiert, wenn meine EX den Scheidungsantrag ablehnt?

Was soll dann passieren? Dann erhebt das Gericht Beweis und entscheidet.

bleibt mir irgendwas im Bereich 555-605€

Schau mal hier, dieser Rechner rechnet richtig (was selten ist) und hat auch einige gute Tips parat, was Du noch alles einsetzen kannst:
http://www.pkh-rechner.de/
Und: auch VKH mit Ratenzahlung ist eine Erleichterung.

Ich habe irgendwo gelesen, wenn ich VKH/PKH durch den RA beantrage und die Hilfe abgeleht wird, dann muss ich den RA für die Beantragung von PKH/VKH trotzdem bezahlen...

Zunächst einmal erhält der Anwalt eine 1,0 Gebühr für den Antrag. Egal ob er durch geht oder nicht. Die meisten Anwälte stunden das und verrechnen es mit den späteren Gebühren, so dass es es in der Praxis nur dann Relevanz hat, wenn die VKH nicht bewilligt wird. Aber 1,0 ist immer noch deutlich weniger als 2,5 und der Antragsentwurf sollte das wert sein. Ansonsten murkst Du Dir erst selbst was zusammen und der Antrag wird ggf. deshalb abgelehnt. Dann lass lieber den Profi ran. Und dass der Anwalt nicht umsonst arbeiten kann, sollte auch klar sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 14:49
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Schau mal hier, dieser Rechner rechnet richtig (was selten ist) und hat auch einige gute Tips parat, was Du noch alles einsetzen kannst:
http://www.pkh-rechner.de/

Dieser Rechner ist ein bisschen Käse... Zeigt noch in der Zusammenfassung das Kindergeld für 2 Kinder... Ich bekomme aber keins...  :exclam: Und dann zeigt der Rechner, dass ich PKH auf Raten kriege...

Und: auch VKH mit Ratenzahlung ist eine Erleichterung.

Auf jeden Fall...

Zunächst einmal erhält der Anwalt eine 1,0 Gebühr für den Antrag.

Und was bedeutet das in Zahlen?  :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2018 16:41
(@inselreif)
Moderator

Zeigt noch in der Zusammenfassung das Kindergeld für 2 Kinder...

Setz die Kinder auf 0 und trag den Unterhalt als besondere Belastung ein.

Und was bedeutet das in Zahlen?  :puzz:

Das hängt vom Gegenstandswert ab. Den können wir uns nicht aus der Nase ziehen, da spielt sehr viel mit rein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 17:25
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Setz die Kinder auf 0 und trag den Unterhalt als besondere Belastung ein.

Du bist Genie und dabei klug!  😉 :thumbup:

Jetzt ist das Ergebnis ganz anders:

"Ihnen wird Prozesskostenhilfe ratenfrei gewährt werden, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2018 17:55




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt ist das Ergebnis ganz anders:

Vergiss bei der Sache aber nicht, dass bis zu 4 Jahre Dein Einkommen geprüft wird und es dann passieren "kann", dass die ratenfreie VKH aufgehoben werden "kann" und Du diese in Raten zurückzahlen musst.
Das hängt davon ab, wie hoch Deine Belastung ist und wie sich Dein Einkommen entwickelt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 18:51
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Noxin
Dein Netto Einkommen ist noch zu bereinigen. Das heißt es sind noch die sogenannten Werbungskosten abzuziehen ( Weg zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge etc.) abzuziehen. Dein Selbstbehalt beträgt 1080 € ( was nicht wirklich viel ist) und was zwischen dieser Summe und Deinem Bereinigten Netto übrigleibt wird als Unterhalt an die Kinder verteilt.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 19:53
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Diese Woche gab es ein bisschen Bewegung in der Geschichte... Ich habe die PKH beantragt und zwar über die Kanzlei meines RA...

Wie lange dauert es bis so ein Antrag überprüft bzw. bewilligt wird?

Nächste Woche habe ich den zweiten Termin beim RA... (Erster Termin war im Sommer 2017, die Erstberatung.) Ist dieser Termin durch PKH abgedeckt oder wird normal abgerechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2018 17:41
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

No idea?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2018 19:43
(@inselreif)
Moderator

Wie lange dauert es bis so ein Antrag überprüft bzw. bewilligt wird?

Manchmal länger als die Hauptsache. Wie das lokal bei Euch ist, frag bitte Deinen Anwalt.

Nächste Woche habe ich den zweiten Termin beim RA... (Erster Termin war im Sommer 2017, die Erstberatung.) Ist dieser Termin durch PKH abgedeckt oder wird normal abgerechnet?

Ich gehe davon aus, dass es sich um den identischen Streitgegenstand handelt.
Dann wäre die korrekte Vorgehensweise: Du zahlst die Erstberatung und diese Kosten werden auf die Verfahrensgebühr angerechnet, d.h. die Staatskasse zahlt entsprechend weniger.
Ist der Anwalt freundlich, vergisst er die Abrechnung mit Dir und die Staatskasse zahlt alles.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2018 23:56
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich gehe davon aus, dass es sich um den identischen Streitgegenstand handelt.
Dann wäre die korrekte Vorgehensweise: Du zahlst die Erstberatung und diese Kosten werden auf die Verfahrensgebühr angerechnet, d.h. die Staatskasse zahlt entsprechend weniger.
Ist der Anwalt freundlich, vergisst er die Abrechnung mit Dir und die Staatskasse zahlt alles.

Ja, es ist der gleiche Fall, es geht um Trennung/Scheidung...

Den ersten Beratungstermin hatte ich im Juni 2017, ca. 1 Monat später auch die Rechnung dafür gekriegt, 226€ für 45 Minuten (Erstberatung) und sofort bezahlt...

In diesem Jahr habe ich am 08.05 den Antrag beim RA gestellt (übrigens ohne Termin, einfach die Unterlagen bei einer Mitarbeiterin abgegeben) und am 17.05 habe ich schon meinen nächsten Termin beim RA.

Zu diesem Termin soll ich die Heiratsurkunde und die Berechnung der Unterhaltszahlung mitbringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2018 11:37
(@inselreif)
Moderator

Hi noxin,

bist Du sicher, dass tatsächlich ein Antrag auf VKH gestellt ist? So wie mir das ausschaut, hast Du beim Anwalt einen Bogen ausgefüllt über Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das ist nur eine Anlage zum VKH-Antrag und der schlummert jetzt wahrscheinlich beim Anwalt in der Akte.

Dann hast Du nächste Woche einen Termin, um den VKH-Antrag selbst zu besprechen. Den muss der Anwalt ja schreiben und ohne Deine Angaben kann der das nicht. Für den VKH-Antrag kann der Anwalt Dir eine 1,0-Gebühr abknöpfen, die anschliessend wieder auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird. Also so ähnlich wie bei der Beratung. Du ahnst schon: kann er, muss er aber nicht. Frag ihn vorher, dann weisst Du es. Wie hoch die Kosten in Euro sind, dazu muss man den Gegenstandswert kennen, der berechnet sich aus Einkünften, Vermögen, gestellten Anträgen etc., können Dir also zum jetzigen Zeitpunkt weder wir noch der Anwalt beantworten.

In dem Zusammenhang überlege bitte, womit Du den Anwalt mandatieren möchtest. Der will natürlich so viel Kohle wie möglich für sich rausholen und die steigt mit jeder Folgesache, die er mit bearbeiten darf - oder es einfach tut. Wenn ihr über den Unterhalt nicht streitet, dann muss den auch kein Gericht klären usw. Ein vorheriges klärendes Gespräch mit dem Anwalt, auch über die Kosten, ist da sinnvoll.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2018 12:49
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe dieses Dokument ausgefüllt und mit Belegen abgegeben:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

bist Du sicher, dass tatsächlich ein Antrag auf VKH gestellt ist? So wie mir das ausschaut, hast Du beim Anwalt einen Bogen ausgefüllt über Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das ist nur eine Anlage zum VKH-Antrag und der schlummert jetzt wahrscheinlich beim Anwalt in der Akte.

Nach deiner Aussage bin ich jetzt selber nicht sicher...  :puzz: Ich hoffe ja... Irgendwie...

Wie schaut es aus, wenn man den Antrag auf PKH stellt???

In dem Zusammenhang überlege bitte, womit Du den Anwalt mandatieren möchtest. Der will natürlich so viel Kohle wie möglich für sich rausholen und die steigt mit jeder Folgesache, die er mit bearbeiten darf - oder es einfach tut. Wenn ihr über den Unterhalt nicht streitet, dann muss den auch kein Gericht klären usw. Ein vorheriges klärendes Gespräch mit dem Anwalt, auch über die Kosten, ist da sinnvoll.

Ich möchte nur den Scheidungsantrag stellen. Die Frage mit dem Unterhalt ist im Moment irgendwie geregelt, ich zahle erstmal nach der Berechnung vom Jobcenter meiner EX... Und ansonsten haben wir im Moment keine Streitpunkte... Deswegen erstmal nur Scheidung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2018 13:20
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

...Dann hast Du nächste Woche einen Termin, um den VKH-Antrag selbst zu besprechen. Den muss der Anwalt ja schreiben und ohne Deine Angaben kann der das nicht. Für den VKH-Antrag kann der Anwalt Dir eine 1,0-Gebühr abknöpfen, die anschliessend wieder auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird. Also so ähnlich wie bei der Beratung. Du ahnst schon: kann er, muss er aber nicht. Frag ihn vorher, dann weisst Du es. Wie hoch die Kosten in Euro sind, dazu muss man den Gegenstandswert kennen, der berechnet sich aus Einkünften, Vermögen, gestellten Anträgen etc., können Dir also zum jetzigen Zeitpunkt weder wir noch der Anwalt beantworten.

Ich habe gerade mit der Kanzlei telefoniert, es ist tatsächlich so wie du es geschrieben hast...!!!

Ich habe nur das Formular ausgefüllt, den Antrag hat man noch nicht gestellt.

Morgen wird erst besprochen, was für mich gemacht werden muss und der Antrag wird dann auch gemacht... So die Aussage der Kanzlei...

So wie du es empfohlen hast, soll ich auch meine "Wunschliste" so kurz wie möglich halten??? Also den RA nur mit der Scheidung selbst beaftragen... Richtig?  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2018 14:06
(@inselreif)
Moderator

Na ja, Du musst nichts beauftragen, wofür Du keine Hilfe brauchst, oder? Jede zusätzliche Streitbaustelle birgt nur unnötiges Explosionspotential.
Und es gibt auch Dinge, die man problemlos nachträglich anhängig machen oder gesondert angehen kann, falls sie sich nicht anders lösen lassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2018 00:29




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