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hallo zusammen, ich bin neu hier und hätte gerne eine info bzgl. Scheidung.
Bei meinem Freund läuft die scheidung (Antrag Oktober 2004), erst muss Unterhalt, Versorgungsausgleich,und Zugewinn geregelt sein, dann wird die scheidung ausgesprochen. Am 20. jan. ist der erste gerichtstermin, wobei eine gütliche einigung wohl nicht zustande kommen wird. Kann man entgegen des Antrages der Ex einen Antrag stellen, das die scheidung ausgesprochen wird auch wenn der rest noch nicht geregelt ist?was müssen wir da beachten?
vielen dank
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2006 17:42