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Scheidung oder Ehevertrag?

 
 R2D2
(@r2d2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wie unter ‚Meine Geschichte’ http://www.vatersein.de/Forum-topic-8895-start-msg116276.html#new beschrieben, lebe ich mit meiner Noch-Ehefrau seit 10 Monaten getrennt unter einem Dach. Obwohl das eigentlich ganz passabel läuft, möchte ich jetzt doch den konsequenten nächsten Schritt gehen.

Bisher dachte ich, dass dieser Schritt nur darin bestehen kann, die Scheidung einzureichen. Jetzt ist mir aber eine andere Idee gekommen, die (für den Moment) die bessere Alternative sein könnte und dazu wollte ich den Rat von den Experten hier im Forum einholen.

Hauptmotivation für eine Scheidung ist für mich:
- Auflösung der Zugewinngemeinschaft – ich will z.B. nicht, dass meine Ex immer noch die Hälfte meiner Rente bekommt
- die Ehe so schnell wie möglich beenden damit sie nicht noch ‚langjähriger’ wird

Aber so eine Scheidung hat ja zumindest den Nachteil, dass ich in eine andere Steuerklasse komme und somit ein ganzer Batzen Geld nicht mehr da ist was mich und meine Ex gleichermaßen betrifft.

Deswegen stelle ich mir die Frage, ob man eine ähnliche Situation nicht auch durch einen Ehevertrag erreichen könnte. Der Zugewinnausgleich sollte sich ja relativ einfach regeln lassen; so was ist ja zumindest bei Ehebeginn nicht unüblich, natürlich nicht rückwirkend sondern ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung. Wie sieht’s aber mit Unterhalt aus?
Ist es möglich, eine vertragliche Vereinbarung (z.B. beim Notar) zu machen, die ungefähr enthält:
- Zugewinn wird ermittelt (Differenz Vermögen Eheschließung und Tag X) und ausgeglichen
- KU jeweils nach DT
- TU/EU befristet auf z.B. 3-5 Jahre (jüngster Sohn ist 8) basierend auf momentanem Gehalt berechnet
- eine Klausel für den Fall meiner Leistungsunfähigkeit

Ist so eine Vereinbarung dann nach einer späteren Scheidung gültig auch wenn sie jetzt erst getroffen wird wo die Ehe schon 11,5 Jahre besteht? Falls ja: was ist zu beachten? Sollte es in einigen Jahren doch zur Scheidung kommen (was sehr wahrscheinlich ist), wäre die Situation dann wegen der längeren Ehedauer schlechter für mich? Was ist ein realistischer Zeitraum für TU/EU? Nach neuem Unterhaltsrecht könnten ja vielleicht 3-5 Jahre realistisch sein.

Ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht innerhalb eines Jahres einen Ehevertrag machen und sich dann scheiden lassen kann. Ist das richtig? Falls ja, würde das dann bedeuten, dass der Ehevertrag nichtig wäre wenn z.B. meine Ex in diesem Zeitraum die Scheidung einreicht?

Hier noch meine Daten falls ihr ‚meine Geschichte’ nicht gelesen habt:
Verheiratet seit 1996, 2 Söhne im Alter von 8 und 10 Jahren. Wohnen getrennt im gemeinsamen Haus (Einzug 2001). Im Grundbuch beide als Eigentümer eingetragen; Kredit läuft auf beide -> müsste natürlich einer alleine (wahrscheinlich ich) übernehmen. Ex hat seit der Geburt des älteren Sohnes nicht gearbeitet, macht im Moment aber eine Ausbildung mit der sie nächstes Frühjahr wieder ein eigenes Einkommen erzielen kann (und das auch will).

Das alles geht natürlich nur in gegenseitigem Einvernehmen. Da das Verhältnis zur Ex aber recht gut ist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie einer solchen Vereinbarung zustimmen würde (hätte ja auch für sie Vorteile).

Es wäre nett, wenn jemand Tipps für mich hätte und insbesondere Gefahren aufzeigen kann falls Ex plötzlich auf den Trip kommt, nur das maximale für sich rausholen zu wollen.

Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe, ciao,
Jochen

P.S.: Ich hoffe, ich bin mit dieser Frage im richtigen Unterforum gelandet. Zugewinn oder Unterhalt hätte auch gepasst aber Scheidung schien mir am naheliegendsten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 01:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo R2D2,

Also,

Ehevertrag ist nicht schlecht, aber, wie du schon sagst nur teilweise wirksam.

Die Umwandlung der Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung und Zugewinnregelung ist möglich und sinnvoll, muss aber notariell beglaubigt sein.
Der wachsende Anspruch auf deine Rente endet damit aber nicht.
Der endet erst mit Scheidungsantrag.

Ein Verzicht auf TU ist nicht möglich, nur, unter bestimmten Bedingungen, der Verzicht bzw. die Begrenzung des EU.

Hier gilt es zu vermeiden, dass der Vertrag deine Frau nicht zu stark benachteiligt und dadurch ungültig wird.

Ausserdem könnte er unwirksam werden wenn einer von euch sonst gegenüber dem Staat bedürftig wird.
Hier ist juristische Beratung nötig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 01:50
 R2D2
(@r2d2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke für deinen Hinweis zur Rente. Das war mir so nicht bewusst! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei Gütertrennung auch die Rentenansprüche nicht aufgeteilt werden. Ich habe dazu im Forum und auch sonst im Internet nichts gegenteiliges gefunden. Kennt dazu vielleicht zufällig jemand einen Link?

Es ist klar, dass der Vertrag meine Ex nicht zu stark benachteiligen darf, wäre ja 'sittenwidrig'. Das ist auch gar nicht mein Ziel. Wie gesagt, ist das Verhältnis zu meiner Ex recht positiv. Es ging mir eher darum, einen Stand wie er nach einer (gütlichen) Scheidung käme, als Ehevertrag zu vereinbaren. Die eingesparten Steuern könnten wir uns dann teilen.

Das Problem mit der Bedürftigkeit war mir so schon klar aus dem was ich in vielen threads hier im Forum gelesen habe. Hätte ich besser dazugeschrieben, sorry. Aber dieses Problem kann ja unabhängig davon auftreten, welchen Weg wir wählen, ist insofern also nicht relevant.

Der Punkt mit der Rente ist natürlich gravierend. Im Moment würde ich mal sagen, dass das ein Killerargument für die Methode Ehevertrag ist. Aber da muss ich erst mal noch genauer drüber nachdenken.

Nochmal vielen Dank, Gruß,
Jochen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 10:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch der Rentenanspruch ist Verhandlungssache.
In meinem habe ich expliziet reinschreiben lassen, dass der Rentenanspruch der gesetzlichen Rente gem. den Bestimmungen aufzuteilen ist, dafür aber alle anderen Rentenanwartschaften (Beitriebsrente, Riesterrente, sonstige Rentenrücklagen) völlig unberücksichtigt bleiben. Damit ist sie nicht benachteiligt, hat einen Rentenanspruch und der andere Teil ist Sicher ... und machen wir uns nichts vor, was soll in 30 Jahren bei der gesetzlichen noch rauskommen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 12:35
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo r2d2,

wenn ihr getrennt seid, dann kommst Du doch auch in die Steuerklasse 1.

Außer, nur ihr wißt von der Trennung. Aber, wie ich einem Deiner aktuellen Posts entnehme, ist das doch "rum", weil es in Eurer Bekanntschaft alle wissen. Und wenn diese Information irgendwann mal an der "falschen" Stelle landet...

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 16:25
 R2D2
(@r2d2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper und neuezeit,

vielen Dank für euer Kommentare. Bin jetzt erst wieder online und kann antworten.

@Kasper:
Dass man Betriebsrente, Riesterrente und sonstige private Vorsorge vertraglich ausschließen könnte verbessert die Situation wiederum. Trotzdem würde ich auch die gesetzliche Rente nicht so einfach ignorieren. Ich zahle schon die gesamte Ehe den Höchstbetrag an Rentenversicherung und werde das wahrscheinlich auch die nächsten Jahre tun. Insofern stört es mich schon gewaltig, wenn meine Ex da die Hälfte abbekommt.

@neuezeit:
Bisher dachte ich, in Steuerklasse 1 komme ich erst bei der Scheidung. Wie stellt das Finanzamt denn fest, dass eine Trennung vorliegt?
Aber wenn das so ist, gibt's ja nun wirklich keinen Grund mehr, weiter verheiratet zu bleiben.

War also insgesamt wohl doch keine so gute Idee. Ich danke euch, dass ihr mich da aufgeklärt habt.

Ciao,
Jochen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2007 01:13
(@arik63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo R2D2,

ich bin seit 4 Jahren von meinem Nochmann räumlich getrennt, bin aber jetzt erst offiziell umgezogen. Im Zuge der Ummeldung wurde mir in der neuen Lohnsteuerkarte für 2008 ratzfatz die Klasse I eingetragen. Scheidung ist noch nicht beantragt.

Ganz sicher bin ich mir zwar nicht (wird vielleicht noch ein Profi hier beantworten  :wink:), aber ich glaube in solch einem Fall (zwar räumlich in einem Haus, aber nicht mehr zusammen) bist Du sogar verpflichtet Deine Lohnsteuerklasse zu ändern. Sahen wir als nicht so relevant an, da wir beide die IV hatten.

LG

arik63

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 01:48