Hallo,
Nach dem ich von meinem Exmann lange nicht mehr gehört habe und ich dachte es würde endlich mal ruhe einkehren, hat er mich Anfang der Woche angerufen.
Er will das dass Scheidungs- und Sorgerechts Verfahren noch mal neu verhandelt werden.
(Wir sind seit September 2010 geschieden und seit dem habe ich das alleinige sorgerecht bekommen, was er mir von sich aus gegeben hat).
Er wollte dass ich auf UVG verzichte, was ich aber nicht tun kann weil ich in Ausbildung bin und das Geld brauche.
Er habe wohl eine Depression und wäre deswegen nicht in der Lage gewesen dem Jugendamt ein Krankenschein ein zu reichen. Deswegen hat er jetzt beantragt alles neu zu verhandeln. Weil das amt jetzt wohl ständig unterhalt von ihm fordert.
Jetzt meine frage kann er überhaut wenn er auf Rechtsmittel verzichtet hat und das verfahren
6 Monate zurück liegt da noch mal irgendetwas neu aufrollen?
Zum Schluss hat er mir noch mitgeteilt das er Kind 1 (5jahre) haben will, mit der Begründung das ich ja eh keine zeit habe mich um sie gut zu kümmern wenn ich am arbeiten bin.
Lieben Gruß Isa
Servus Isa,
habe noch nie davon gehört, dass jemand seine Scheidung "wiederholt" hätte.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man nach einem halben Jahr nochmal auftauchen kann, weil man sich bestimmte Dinge anders überlegt hat.
Da sehe ich die einzige Chance für ihn, dass Du freiwillig auf Deinen Unterhalt verzichten würdest.
Unabhängig vom Sorgerecht, wie ist den der Umgang momentan zwischen Euch geregelt?
Hier ist es natürlich schon möglich, neue Regelungen zu treffen, wenn z.B. die Umstände es erforderlich machen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
ich konnte es mir auch nicht vorstellen.
Es gibt keinen Umgang er hat die Kinder das letzte mal im August 2010 gesehen davor war ein ganzes Jahr kein Kontakt, geht aber von ihm aus ich habe den Umgang nie verhindert.
Auf den Unterhalt kann ich nicht verzichten selbst wenn ich es wollte, da ich eh schon nur 75% vom eigentlichen Ausbildungsgehalt bekomme was nicht viel ist.
Moin Isa,
mit einem Rechtsmittelverzicht ist eine Scheidung automatisch sofort rechtskräftig; ansonsten nach 4 Wochen. Dass Eure Scheidung rechtskräftig ist, steht daher ausser Frage.
Jetzt um die Ecke zu kommen mit "ich konnte keinen Krankenschein einreichen" (wofür auch?) ist Unsinn: Im Fall von Krankheit wird ein Scheidungstermin bestenfalls verschoben, aber nicht die Scheidung nachträglich ausgehebelt. Auch eine >>>Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<<< ist da nicht möglich; es sei denn, Dein Ex wäre seit September 2010 im Koma gelegen...
Theoretisch könnte er vielleicht noch versuchen, die eigene Zurechnungs- oder Geschäftsfähigkeit in Zweifel ziehen zu lassen - aber das wäre zum einen ein überaus durchschaubares Manöver; zum anderen nicht gerade die optimale Voraussetzung für die angestrebte Erziehung und Betreuung eines Kindes.
In Summe: Lass ihn reden und mach Dir keinen Kopf. Selbst wenn er einen Anwalt findet, der dumm genug ist, einen entsprechenden Antrag einzureichen (und sich damit vor seinen Juristenkollegen achtkantig zu blamieren), besteht keinerlei Gefahr, dass Eure Scheidung nochmals gerichtlich verhandelt wird: Dieser Fisch ist gegessen.
Grüssles
Martin
(der sich immer wieder wundert, auf welche abstrusen Ideen angeblich erwachsene Menschen kommen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
(der sich immer wieder wundert, auf welche abstrusen Ideen angeblich erwachsene Menschen kommen)
Ja das tue ich auch.
Gruß Isa
Er will das dass Scheidungs- und Sorgerechts Verfahren noch mal neu verhandelt werden.
Hi,
da kann er genauso wollen, dass die letzte Fußball-WM wiederholt wird, weil Deutschland von den Schiris unfair behandelt wurde. Das wird aber ebensowenig passieren wie ein aufrollen eurer Scheidung.
/elwu
Servus Isa,
allerdings wäre es für Euer Kind auf alle Fälle gut, wenn es auch seinen Vater erlben dürfte und könnte.
Lässt sich da was machen?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Isa,
die Scheidung ist gelaufen, bezüglich Unterhalt könnte er allenfalls Abänderungsklage erheben, wegen Sorgerecht einen neuen Antrag stellen. Abänderungsklage und Antrag haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich an den Begebenheiten im Vergleich zum Urteilszeitpunkt etwas geändert hat.
lg
sleepy
P.S.: *klugscheißmodus an* Ohne Rechtsmittelverzicht werden Urteile/Beschlüsse nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung rechtskräftig. Zwischen "vier Wochen" und "einem Monat" gibt es einen kleinen - aber bei Rechtsmittelfristen bedeutenden - Unterschied 😉 *klugscheißmodus aus*
Sleepy
Hallo,
ich würde das alles grundsätzlich mal nicht so easy sehen.
Schaut einmal in 607 ZPO, da ist die Prozeßfähigkeit und gesetzliche Vertretung eines geschäftsunfähigen Ehegatten bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe geregelt.
Grundsätzlich gilt der absolute Schutz von Geschäftsunfähigen und eine Krankheit muss hier nicht nur erfunden sein!
Wenn Dein Ex also wirklich unter einer Krankheit leidet, die dauerhaft oder partiell seine Geschäftsfähigkeit ausschließt (und so etwas ist durchaus denkbar), dann ist für die Wirksamkeit des Scheidungsurteils ggfs. die nachträgliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich...
VG Michi
@ bagger:
im Gesetz (6. Buch, §§ 606 - 687 aufgehoben).
Und wenn meine Erinnerung mich nicht ganz täuscht passierte das Ganze mit der zum 01.01.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reform
lg
sleepy
Sleepy
danke, aber ich glaube, dass Du da ziemlich daneben liegst.
Ich bleibe dabei, das alles insgesamt nicht so easy und ggfs. erst zu nehmen.
Vg Michi
Moin bagger,
Wenn Dein Ex also wirklich unter einer Krankheit leidet, die dauerhaft oder partiell seine Geschäftsfähigkeit ausschließt (und so etwas ist durchaus denkbar), dann ist für die Wirksamkeit des Scheidungsurteils ggfs. die nachträgliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich...
selbst wenn es den § 607 noch gäbe, müsste die behauptete Geschäftsunfähigkeit aber (mindestens) schon zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben (bzw. vom sozialen Umfeld festgestellt worden sein) und nicht nur im Nachhinein eingewendet werden. Und derjenige, der sie einwendet, müsste sich klar darüber sein, dass man einen "Jagdschein" nicht mehr ohne weiteres los wird; dafür aber bestimmten Einschränkungen (Führerschein-Entzug, ggf. Jobverlust, dauerhafte Einsetzung eines Vormundes etc.) ausgesetzt ist. Die Betreuung eines Kindes oder auch nur der unbegleitete Umgang mit diesem Kind rückt damit ebenfalls in weite Ferne. Änderungen gäbe es höchstens an der Unterhaltspflicht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, Geld zu verdienen.
Die Scheidung wird trotzdem ausgesprochen; an der Zerrüttung ändert sich dadurch ja nichts. Wo ist der erhoffte Zugewinn an Lebensqualität?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@bagger
ich empfehle Dir die Seite des Bundesministerium der Justiz "www.gesetzeiminternet.de". Dort kannst Du Dir u.a. die aktuelle Fassung der ZPO anschauen. Alternativ empfehle ich Dir Anschaffung und Lektüre einer aktuellen Fassung des Gesetzes. Ich bin mir sicher, Du wirst darin kein 6. Buch und somit auch keinen § 607 ZPO finden.
Sleepy
Servus Isa,
allerdings wäre es für Euer Kind auf alle Fälle gut, wenn es auch seinen Vater erlben dürfte und könnte.
Lässt sich da was machen?
Hallo Michael ,
Ich bin ihm da so oft entgegen gekommen aber er hat es immer wieder abgelehnt warum er jetzt auf ein mal Kind 1 haben will keine Ahnung vielleicht sollte ich ihm erklären das er nur beim Kind 2 noch Erziehungsurlaub nehmen könnte.
Das letzte mal bin ich 300km für ihn gefahren um ihn die Kinder zu bringen. 15 Minuten vor dem treffen sagt er ohne Grund ab. Wir haben uns dann zwar noch ein schönes We gemacht aber danach hatte ich keine Lust mehr ihm hinter zu rennen.
Hi
...
Er habe wohl eine Depression und wäre deswegen nicht in der Lage gewesen dem Jugendamt ein Krankenschein ein zu reichen.
...
Zum Schluss hat er mir noch mitgeteilt das er Kind 1 (5jahre) haben will, mit der Begründung das ich ja eh keine zeit habe mich um sie gut zu kümmern wenn ich am arbeiten bin.
...
Hmm, den Krankenschein kann er nicht wegen seiner Depression-Erkrankung abgeben, aber die Erziehung eines 5-jährigen Kindes traut er sich zu. Ziemlich gewagte Ansicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Hmm, den Krankenschein kann er nicht wegen seiner Depression-Erkrankung abgeben, aber die Erziehung eines 5-jährigen Kindes traut er sich zu. Ziemlich gewagte Ansicht.Gruss oldie
Hallo oldie,
Ja da habe ich auch mein bedenken. Abgesehen davon das ich meine beiden Kinder nicht trennen werde.Nur weil er eins haben will und das andere nicht.
@oldie:
spricht evtl. für seine Krankheit?
@sleepy:
tatsächlich, § 607 wurde zum 30.8.2009 aufgehoben, findet sich aber immer noch inhaltsgleich jetzt in §125 FamFG.
@brille:
es geht nicht um lebensqualität oder so, sondern darum, ob das Verfahren wirksam gelaufen ist. Und wenn jemand unerkannt geisteskrank geworden ist, sind seine Handlungen unwirksam und die gesetzlichen Folgen klar und deutlich.
Nichts für ungut, ich hab ja auch nur gemeint, es nicht einfach so locker zu nehmen, evtl ist nämlich etwas dran...
Vg Michi
@bagger
Von einer (angeblichen) Depression (die der Ex nachträglich nur schwer wird nachweisen können, es sei denn, er war damals schon in Behandlung) auf eine Geisteskrankheit schließen zu wollen, die so schwerwiegend ist, dass sie eine Verfahrensunfähigkeit zur Folge hat, halte ich für sehr weit hergeholt.
Nix für ungut.
Sleepy