Hallo zusammen,
jetzt nach über 3 Jahren dachte ich, dass ich endlich die Scheidung durchbringe und beim nächsten Termin geschieden werde.( Scheidung nach dem Trennungjahr gleich eingereicht)
Leider hat sich die Gegenseite wieder was neues einfallen lassen, und fristgemäß 2 Wochen vor der Verhandlung einen neuen Antrag auf Unterhalt gestellt.
Meine Fragen,
kann ich trotzdem geschieden werden, nach über 3 Jahren Trennung obwohl die Gegenseite jetzt einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt hat,und das 14 Tage fristgemäß vor dem nächsten Scheidungstermin? :gunman:
Zum anderen KM will mit Kindern ins Elternhaus zurück ziehen, wo für Sie keine Mietkosten entstehen, kann dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?
KM arbeitet zurzeit 30 Stunden, und kann nach Aussage keine Vollzeitstelle mit 2 Kindern 5 und 10 Jahre annehmen, obwohl sicher gestellt ist, dass die Kinder über Schule und Kindergarten betreut werden.
Welche Argumeneten gelten, oder bin ich in der Beweispflicht zu beweisen, dass Sie vollzeit arbeiten kann?
Gruss Tom
Hi timtom,
ob die Scheidung jetzt durch geht liegt am Gericht. Die Sache wird zur Zeit wohl noch im Verbund verhandelt, dein RA muss nachdrücklich beantragen das der Verbund aufgelöst wird (machen die Gerichte nicht gern) und Scheidung und Versorgungsausgleich wenigstens schon mal erledigt sind, der Rest läuft dann separat weiter.
Mit über 3 Jahren liegst du noch gut in der „Zeit“ bei mir hat es fast 7 Jahre gedauert…
Wie die EX wohnt spielt nach meinem Kenntnisstand keine Rolle.
Du kannst nur dem Gericht belegen dass eine Ganztagsbetreuung angeboten wird und möglich ist, was das Gericht daraus macht?!? Die lassen auch mal locker einen anderen Unterhaltstatbestand anknüpfen wie Aufstockungsunterhalt.
Gruß
Urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hi timtom,
absolut richtig, nur eben k a n n, solange das Gericht nicht abtrennen möchte möchte es eben nicht.
Das hängt völlig vom jeweiligen Richter ab.
Gruß
Urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Moin,
der Unterschied wird etwas anders formuliert: Nach einem Jahr kann eine Ehe geschieden werden, wenn beide Partner erklären, dass sie sie "zerrüttet" sei und dass sie die eheliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen wollen. Nach drei Jahren Trennung braucht es diese gemeinsame Erklärung nicht mehr; dann genügt auch der Antrag eines Beteiligten.
Eine Verpflichtung des Familiengerichts, nach drei Jahren den Scheidungsfolgen-Verbund aufzulösen, die Folgesachen abzutrennen und die Scheidung auszusprechen, besteht jedoch nicht.
Grüssles
Martin
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