Die Situation:
Wir leben seit 1 Jahr getrennt, in 2 verschiedenen Städten, 150 km auseinander. Wir verstehen uns ansonsten noch gut, ABER wir werden nicht mehr zusammen leben können …
Unser Kind ist 4,5 Jahre alt und besucht einen Halbtageskindergartenplatz. Meine Frau arbeitet nicht, da sie sagt, sie habe nicht die Möglichkeit dazu … und ich zahle ihr den kompletten Trennungsunterhalt und den Kinderunterhalt. Zur Zeit kommen wir soweit finanziell über die Runden … Meine Frau sagt, sie könne sich erst um einen Job bemühen, wenn sie einen Ganztageskindergartenplatz habe.
ABER ich denke nun über die Scheidung nach, vor allem um meine Frau dazu zu bewegen sich um einen Job zu kümmern und da ich nicht möchte, dass sie weiterhin die Hälfte meiner Rentenbeiträge kassiert.
Das Problem ist allerdings, dass ich mir nicht sicher bin, wie wir uns nach der Scheidung finanzieren sollen, zumindest dann nicht, wenn meine Frau weiterhin nicht arbeiten geht, z.B. weil sie keinen entsprechenden Job findet. Sie hat zwar eine Ausbildung als Bürokauffrau, hat aber noch nie, seit 7 Jahren, in ihrem Beruf gearbeitet. Wir werden auch nach einem Lohnsteuerklassenwechsel keinen Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt haben. Wir werden also finanziell deutlich schlechter gestellt sein und ich gehe davon aus, dass ich nach einer Scheidung meiner Frau auch weiterhin in dem bisherigen Umfang Ehegattenunterhalt zahlen muss.
Meine Fragen dazu:
- Wie lange kann ich in der Steuerklasse 3 veranlagt sein, wenn wir keine Trennungszeit anmelden, d.h. offiziell noch verheiratet sind und wie ist dies dem Finanzamt glaubhaft darzulegen?
- Sollte ich die Scheidung noch 1 Jahr hinauszögern, bis wir die entsprechende Betreuung für unser Kind gewährleistet haben und meine Frau einen Job gefunden hat? Dies wäre die Variante meiner Frau, wobei der „Druck“ auf sie sich um einen Job zu bemühen dann von ihrem good will abhängt …
Hallo,
wenn ihr eure Wohnsitze melderechtlich auseinander gelegt habt, dann ist ab dem Folgejahr keine Zusammenveranlagung mehr möglich. Also ab 2012.
Wäre also ungünstig, wenn Du jetzt noch in Steuerklasse 3 bist, weil das eine saftige Nachzahlung geben wird.
Für meine Begriffe wird Deine Frau nur eins motivieren, arbeiten zu gehen:
Scheidung und Deine Unfähigkeit, einen sie vollsubventionierenden Unterhalt zu zahlen. Sie kann sich dann aussuchen, ob sie zur ARGE geht oder ihren Hintern hoch bekommt. Die Argumentation Deiner Frau ist nämlich scheinheilig, wenn "Halbtagskindergarten" nicht gerade heißt "von 9-12 Uhr". Sie sollte sich auch mal nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten umsehen.
Wie sie sich nach der Scheidung finanziert, sofern Du es nicht "kannst", sollte Dir dann "egal" sein. Sie ist erwachsen. Das ist ihr Job.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Halbtageskindergartenplatz geht von 8-13 Uhr, also sie könnte schon arbeiten, wenn sie denn wollen würde ...
Eine Nachfrage zur steuerlichen Veranlagung: Wir haben beide den 1ten Wohnsitz in der jeweiligen Stadt angemeldet. ABER kann es nicht trotzdem einen Versöhnungsversuch gegeben haben bzw. sie müsste man diesen nachweisen, um sich nicht für 2012 in der Lohnsteuerklasse 1 anmelden zu müssen??
Moin C.
Solche scheinheiligen, steuergetriebenen Versöhnungsversuche lösen Euer Problem(?), sondern führen schlicht weg einfach dazu, dass Deine DEF sich in Ihrer Vollversorgung gemütlich einrichtet.
Deshalb, wie LBM geschrieben hat, muss sie erkennen, dass Du es nicht finanzieren kannst und dann muss sie sich entscheiden: für H4 oder doch tatsächlich arbeiten zu gehen!
Und ändere die Stkl schnell, denn ohne ehrlichen Versöhnungsversuch seid ihr verpflichtet getrennt zu veranlagen, und dann droht Dir eine ordentliche Nachzahlung!
Gruss, Toto
Moin,
ich haue mal in dieselbe Kerbe.
Wenn du es dir leisten kannst, deine Ex bis zum jüngsten tag mit durch zu schleppen, kannst du dir kleinen Luxus natürlich gerne gönnen nur solltest du nicht darauf vertrauen, dass sich dieses kleine Problem eines Tages von selbst löst.
Sie wird sich an diesen schönen Zustand immer mehr gewöhnen und je länger sie diese Droge genießt, desto schwerer wird es davon wieder runter zu kommen.
Und wenn du dann in einigen Jahren doch etwas daran ändern willst, wird möglicherweise auch ein Richter sagen, "Nun ist zu spät. Nun zahl mal schön weiter."
Auf keinen Fall solltest du anfangen, dieses Modell durch Steuerbetrug zu finanzieren.
Du machst dich strafbar damit es ihr gut geht.
Sehr schlechte Idee!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Infos!
Die Trennung war Anfang 2011, mit Umzug in getrennte Städte und dort Anmeldung. Da meine Frau nicht arbeitet, wollen wir uns in 2012 auch noch gemeinsam veranlagen (Steuerklasse 3), da wir bis Anfang 2012 immer mal wieder Versöhnungsversuche hatten. D.h. wir haben gemeinsame Wochenenden verbracht, sie bei mir und ich bei ihr, haben Weihnachten Kindergeburtstag zusammen gefeiert.
Reicht dies als „Grund“ für eine gemeinsame Veranlagung auch noch in 2012, oder wie muss ansonsten der Versöhnungsversuch dokumentiert sein?
Ab 2013 ist Schluss, da die Ehe mittlerweile zerrüttet ist und ich Anfang 2013 die Scheidung einreichen werden.
Grüße,
C.
Moin C.
Klar, klingt das wie Versöhnungsversuche, die leider erfolglos waren...
[b]Dein grundlegendes Problem, dass Deine DEF aufgrund der finanziellen Situation endlich ihren A.... hochbekommt, löst Du damit nicht...
Früher (also jetzt) oder später (also ab 2013) wirst Du Dich der steuerlichen und finanziellen Realität stellen müssen!
Gruß, Toto
Hi,
es sitzt natürlich niemand auf eurer Bettkannte. Wenn es diese Versuche bis in 2012 rein gab, dann kann auch 2012 zusammen veranlagt werden. Ich wäre halt nur vorsichtig bei etwaigem Gestaltungsmissbrauch, denn das kann IMMER auffallen, selbst bei einem einfachen Arbeitnehmerfall.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Constantin,
Wenn es diese Versuche bis in 2012 rein gab, dann kann auch 2012 zusammen veranlagt werden. Ich wäre halt nur vorsichtig bei etwaigem Gestaltungsmissbrauch, denn das kann IMMER auffallen, selbst bei einem einfachen Arbeitnehmerfall.
Ferner kann Exilein bei genauerem Überlegen auch immer auf die Idee kommen, dass es solche Versuche gar nicht gegeben hat ...
... die Kiste wär mir zu heiss.
Wenn´s so war und Exilein der gemeinsamen Veranlagung zustimmt, gibt´s Geld zurück vom Staat (bei Stkl.I), das Ihr teilen könnt.
Im Vorwege teilen (Stkl. III) und von Ex´s Zustimmung abhängen, macht erpressbar (gerade in solchen Konstellationen) ...
Besten Gruß
United
"Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht." ... stimmt zwar, aber mein Anwalt hat mich in diesem Zusammenhang auf etwas wichtiges aufmerksam gemacht: Das Trennungsjahr wird zwar aus der Sicht des Familiengerichtes durch Versöhnungsversuche nicht unterbrochen, anders sieht es jedoch beim Finanzamt aus: Die getrennte Veranlagung ist möglicherweise nicht rechtens, wenn die beiden Scheidungswilligen Partner im Rahmen eines Versöhnungsversuches nicht getrennt voneinander leben. Das muss man dann im Einzelfall mit Anwalt UND Steuerberater abklären. [Edit: Link entfernt] Es kommt also durchaus vor, dass in den verschiedenen Behörden mit zweierlei Maß gemessen wird...
Edit: Da die verlinkte Seite keine Antworten zur angesprochenen Thematik liefert sondern lediglich für Online-Scheidung wirbt und darüber informiert: Link entfernt. oldie