Scheidung für kurze...
 
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Scheidung für kurzen Zeitraum verzögern

 
(@lordling)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hier im Forum geht es ja häufig um das Thema "Scheidung beschleunigen". Ich möchte es mal umdrehen.

Ich habe mich Ende September 2008 getrennt, strebe grundsätzlich eine Scheidung an, aber aus bestimmten Gründen erst ab 2010.

Welche (legalen) Mittel gibt es, im Falle des Falles (d.h. für den Fall, dass die "Gegenseite" direkt nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreicht) die max. 3 Monate (Oktober bis Dezember 2009) zu "überbrücken"? Anmerkung: Irgendwelche Gründe für eine "Eilscheidung" wie Schwangerschaft, Gewalt o.ä. liegen nicht vor.

Dass die Mühlen der Justiz so oder so relativ langsam mahlen, ist klar. Aber kann man eine Scheidung gesichert hinauszögern (und gleichzeitig sich nicht der Möglichkeit berauben, die Scheidung in 2010 möglichst schnell durchzukriegen)?

Besten Dank!

Gruß

Lordling 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 01:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was willst Du denn jetzt ausbremsen, den Scheidungsantrag oder das wirksame Urteil?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 01:28
(@lordling)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM und alle anderen,

die Rechtskraft der Scheidung möchte ich hinauszögern, beim Scheidungsantrag sollte das wohl kaum gelingen (oder? Aber egal, es geht um die Scheidung selbst).

Lordling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 01:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, wenn jetzt erst im Spätsommer der Scheidungsantrag gestellt wird, brauchst Du keine Hoffnung haben, vor Spätsommer 2010 geschieden zu sein. Allein die Bewilligung von PKH (und somit rechtskräftiger Zustellung des Scheidungsantrag an die gegnerische Partei wie ich lernen durfte) dauerte in meinem Fall 4 Monate! Dann kommt der Versorgungsausgleich und je nachdem wie einig ihr seid, dauert es dann halt, bis der Termin anberaumt wird. Aber ich glaube, unter einem Jahr zwischen Antrag und Rechtskraft ist selten.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 01:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lordling,

das ist leicht.

Erstens dauert es sowieso meist länger als die 3  Monate, sodass du vermutlich gar nichts machen musst.

Dann kannst du den Versorgungsausgleich etwas ausdehnen und letztlich musst du der Scheidung nicht sofort zustimmen.

Daher kein Problem.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 01:46
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Lordling,

Hallo zusammen,
Welche (legalen) Mittel gibt es, im Falle des Falles (d.h. für den Fall, dass die "Gegenseite" direkt nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreicht) die max. 3 Monate (Oktober bis Dezember 2009) zu "überbrücken"? Anmerkung: Irgendwelche Gründe für eine "Eilscheidung" wie Schwangerschaft, Gewalt o.ä. liegen nicht vor.

Bemühe mal die Suchfunktion - vielleicht findest du den einen oder anderen Hinweis  😉
Üblicherweise wird bei einem Scheidungsantrag von Amts wegen der Versorgungsausgleich geklärt. Das alleine dauert schon. Wenn einer der beiden Partner die Formulare nicht rechtzeitig ausfüllt, dauert die Scheidung länger.

Dass die Mühlen der Justiz so oder so relativ langsam mahlen, ist klar. Aber kann man eine Scheidung gesichert hinauszögern (und gleichzeitig sich nicht der Möglichkeit berauben, die Scheidung in 2010 möglichst schnell durchzukriegen)?

"Sicher" oder "gesichert" geht das nicht - wenn du erst die Scheidung hinauszögerst, warum sollte es die Gegenseite mit genau den gleichen Methoden wie du nicht schaffen?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 01:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, aber warum?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 08:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lordling,

wenn du unbedingt 2010 geschieden werden willst und nicht erst 2011, 2012 oder später, dann lasse sofort im September 2009 den Scheidungsantrag einreichen. das ist kein garant für eine Scheidung 2010, aber es könnte klappen, wenn es keine weiteren Anträge geben wird.

Meine Scheidung dauerte 7 Monate, und das ist bis jetzt absoluter rekord hier, soweit ich weiß. Eingereicht September 2006, Scheidungstermin dann Ende Mai 2007. Einzige Sache die zu klären war: Versorgungsausgleich.

Du brauchst dann noch nicht mal den Versorgungsausgleich rauszuzögern denn wenn die papiere zugestellt werden, musst du sie ja beim Rentenversicherungsträger einreichen. Und das tust du dann zum Ende der vorgegebenen Frist, und schon ist es sicherlich kurz vor Weihnachten...Dann rechnen die erstmal, das dauert ja auch, gerade vor Weihnachten 😉

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2009 22:27
(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ja, also eine Scheidung herauszuzögern ist - wie ich selbst feststellen musste - scheinbar kein Problem.
Mein Scheidungsantrag wurde Dez 2006 gestellt - geschieden bin ich bis heute nicht - haben jetzt Termin für April 2009.

Eben durch fehlende Mitwirkung am Versorgungsausgleich.

Aber ich frage mich immer nur, was man damit bezweckt.
Ich finde, man sollte - auch eine Scheidung - auf vernünftigem Wege zu ende bringen, bzw. durchziehen, ohne dem anderen schaden zu wollen.

Aber muss ja jeder selber wissen.

Gruß
Perle


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2009 20:00
(@lordling)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

an dieser Stelle möchte ich mich noch einmal einklinken. Vielen Dank zunächst noch für die Antworten und Beiträge.

Zunächst noch einmal mein grundsätzliches Problem. Dazu eine Ergänzungsfrage:
Kann der Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden (mit "Wirkung" für einen Zeitpunkt nach dem Trennungsjahr) , so dass sich der Zeitraum für die Beschaffung und Beibringung der Unterlagen (zum Versorgungsausgleich) zu meinen Ungunsten verlängern würde? Die Verhandlung / Der Scheidungstermin könnte dann ja nach dem Trennungstermin angesetzt werden. Oder befasst sich das Gericht erst mit der Sache, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist?

Weitere Anmerkungen:

@Tina: Deine Frage "Hm, aber warum?" kann ich nicht ganz zuordnen. Warum was?

@Perle: Zweck einer "Scheidungsverzögerung"? Hmmm, könnte ich dir beizeiten dann anhand meiner Kontoauszüge zeigen. Da stehen dann bis zum Scheidungstermin die Buchungen für die Überweisung des Trennungsunterhalts an den Verzögerer / die Verzögerin drauf...  Das wäre ein rein materielles Motiv. Immaterielle Motive gäbe es auch reichlich, z.B. wenn man (aus Rache, aus verletztem Stolz) dem anderen Knüppel zwischen die Beine werfen will. Klar muss das jeder selber wissen. Aber es gibt eben nicht nur friedfertige Menschen.
Und zu deinem Fall: War der Grund für die Verzögerung allein die fehlende Mitwirkung am Versorgungsausgleich?! Da wird mir aber angst und bange.

Gruß

Lordling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 00:06




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Lordling,

Kann der Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden (mit "Wirkung" für einen Zeitpunkt nach dem Trennungsjahr) , so dass sich der Zeitraum für die Beschaffung und Beibringung der Unterlagen (zum Versorgungsausgleich) zu meinen Ungunsten verlängern würde? Die Verhandlung / Der Scheidungstermin könnte dann ja nach dem Trennungstermin angesetzt werden. Oder befasst sich das Gericht erst mit der Sache, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist?

ein Ausflug in den "Grundkurs Familienrecht":

Der Scheidungsantrag gilt als zugestellt, sobald die Gegenseite (=deine "Ex") ihn erhalten hat. Dies ist der Termin (="Stichtag") für Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.
Das Gericht setzt einen Verhandlungstermin fest - wann ist Sache des Gerichtes; üblicherweise aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Stellst du den Scheidungsantrag lange vor Ablauf des Trennungsjahres, riskierst du, dass der Scheidungsantrag vom Gericht (auf deine Kosten) abgewiesen wird.

Einen Antrag der Art:

"Liebes Gericht, ich stelle heute einen Scheidungsantrag mit Wirkung für den 30.09.2009, weil das finanziell für mich günstig ist; verhandelt werden soll der Antrag am 28.12.2009, weil ich dort gerade Weihnachtsurlaub habe"

kannst du nicht stellen und einen solchen Antrag gibt es nicht.

Mir (und genau das fragt auch Tina mit den Worten: "Hm, aber warum?") ist nicht klar was du erst mit einer Verzögerung und dann mit einer Beschleunigung erreichen willst.

Bemühe mal die Suchfunktion - vielleicht findest du den einen oder anderen Hinweis  😉

Meinen Ratschlag hast du gelesen?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 08:35
(@lordling)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für deine Antwort.

Ich bin mir bewusst, dass das Ganze kein Wunschkonzert ist. Vielleicht habe ich mit dem "mit Wirkung zum" ein wenig Verwirrung gestiftet. 

Zur Präzisierung: Nehmen wir einmal an, der Scheidungsantrag wird innerhalb des Trennungsjahres gestellt. Dann kann das Gericht das Verfahren eröffnen oder auch nicht (vielleicht weil zuviel Zeit vom Antrag bis zum Ende des Trennungsjahres liegt - gibt es da Erfahrungswerte, bis zu welchem Zeitraum das in der Regel akzeptiert wird?), habe ich dich soweit richtig verstanden? Nehmen wir also weiter an, das Gericht sagt "ja" und beschäftigt sich mit der Sache. Dann wird doch schon in dem Moment die Klärung des Versorgungsausgleichs eingeleitet. Oder wartet das Gericht bis zum Ablauf des Trennungsjahres und verschickt erst dann die Fragebögen? Wenn letzteres der Fall ist, dann habe ich voraussichtlich auch kein größeres Problem. Ein paar Wochen oder Monate mehr Zeit könnten meine Verzögerungsmöglichkeiten jedoch überstrapazieren, so dass die Klärung zum Versorgungsausgleich früher (also in 2009) abgeschlossen werden könnte und das Gericht einen Verhandlungstermin (in 2009) ansetzen könnte. Noch einmal: Es geht rein um die Frage, wie es ablaufen könnte und was "pasieren" könnte, dass ich mich doch in 2009 scheiden lassen muss.

Zu der Frage nach dem "warum": Ich habe wirklich gute Gründe, die Scheidung nicht in 2009, aber in 2010 so schnell wie möglich zu wollen. Da ich nicht weiß, wer sich hier im Forum alles so tummelt, möchte ich das aber nicht weiter ausführen. Ich bitte da um euer Verständnis.

Deinen Ratschlag, Martin, habe ich gelesen, werde aber nicht so richtig klug daraus. Welche Sichworte schweben dir für die Suchfunktion vor? Gibt es noch wertvolle Hinweise für meine Konstellation? Ich wundere mich nur, weil du noch einmal nachhakst. Einen deutlicheren Hinweis könnte ich hier gut vertragen...

Danke!

Lordling   


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 11:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also,
es ist sehr unwahrscheinlich, dass du noch im Jahr 2009 zum Scheidungstermin geladen wirst und es ist leicht das z.B. mit deinen eigenen Fragebögen zum Versorgungsausgleich hinaus zu zögern.

Wie du dann gleichzeitig sicherstellen kannst, dass deine Verzögerungstaktik ab Jahreswechsel in eine Besachleunigung mündet weiß ich aber auch nicht.

Wenn man das eigentliche Ziel der Aktion kennen würde, wäre es aber vermutlich deutlich einfacher dir Ratschläge in die eine oder andere Richtung zu geben.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 11:21
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lordling,
soviel ich weiß handhabt das jedes Gericht ein wenig anders. Ich kenne es so das der Antrag wenn überhaupt, erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres akzeptiert wird.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 12:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

soviel ich weiß handhabt das jedes Gericht ein wenig anders. Ich kenne es so das der Antrag wenn überhaupt, erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres akzeptiert wird.

Das ist absolut richtig und sicher eher die Regel als die Ausnahme.

Schließlich dient das Trennungsjahr im Sinne des Gesetzgebers ja nicht dazu, die Scheidung vorzubereiten und die bürokratischen Hemnisse abzubauen, sondern der Besinnung und Prüfung, ob die Ehe nicht doch noch zu retten ist.
Somit soll der Scheidungsprozes am Ende des Trennungsjahres nicht abgeschlossen sein, sondern beginnen!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 12:16