Moin profesor,
ich hatte nur ein schreiben von Ihrem Anwalt am 06.10.2005 erhalten, wo drin steht, das meine Ex-Frau nicht mehr bereit ist die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen.
Reicht das auch als Kündigung
Das ist Auslegungssache. Wenn DU es nicht als Wohnungskündigung akzeptieren willst, könntest Du guten Gewissens argumentieren, dass die Beendigung der "ehelichen Lebensgemeinschaft" lediglich die Trennung von Tisch und Bett bedeutet, aber nicht zwingend die Aufgabe der Wohnungsgemeinschaft. Bekanntlich gibt es ja auch Ehepaare, die ihr Trennungsjahr innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses absolvieren.
Also: So lange das Mietverhältnis nicht ordentlich und nachweisbar gekündigt ist, besteht es fort...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Reicht das auch als Kündigung
Mit wem wurde der Mietvertrag geschlossen? Eben! Gekündigt werden muss von einer Vertragspartei der anderen Vertragspartei gegenüber. Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, kann meine Schwester den für mich ja schließlich auch nicht kündigen!
:reihenfolge:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Deep,
ich glaube dass verstehst Du jetzt falsch.
Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Miter der Wohnung ist eine Seite, und steht rechtlich völlig für sich alleine. Natürlich kann hier nur eine Kündigung erfolgen, wenn man eine Vertragspartei ist, d.h. steht die Ex nicht drin, dann hat sie keinen Einfluß auf den Vertragsverlauf und kann hieraus keine Rechte herleiten.
Allerdings besteht ein (wenn auch mündlicher) Vertrag zwischen EX und Profesor. Nachgewiesen durch regelmäßige Zahlungen und unter den Bedingungen des BGB. Es handelt sich um getrennte Rechtsverhältnisse.
Im Gegenzug könnte auch die Ex ein Wohnrecht herleiten. Z.B. sollte Profesor den Mietvertrag kündigen, aber nicht seiner Ex, und er zieht weg und die Ex ist nicht vorbereitet, dann könnte sie Schadensersatz (Spedition, Hotel) verlangen ... und vielleicht auch bekommen.
In diesem Fall ist sie aber ausgezogen, ohne eine entsprechende Kündigung auszusprechen (Beweisbar) und somit noch immer vertraglich an Profesor gebunden.
ich hatte nur ein schreiben von Ihrem Anwalt am 06.10.2005 erhalten, wo drin steht, das meine Ex-Frau nicht mehr bereit ist die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen.
Reicht das auch als Kündigung
Ob das als Kündigung aussreicht?
Mir fiel gerade ein, dass dies weitesgehend für nicht durch die Ehe verbundene Paare gilt. Ich weiß jetzt ehrlich nicht genau, wie es gilt, wenn eine Ehe bestand.
Hier könnten dann durchaus andere Ansichten in der gängigen Rechtssprechung vorherrschen. Und machen wir uns nichts vor, im Endeffekt kann solche Fragen immer nur ein entsprechendes Gerichtsverfahren klären.
Hier stellt sich dann die Frage ... lohnt sich der Aufwand?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Liebe Foris,
strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.
:verwarnung: :werdeerw: :fluch01:
DeepThought :adminhadspoken:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!