Hallo - eine Frage. Wenn ich vor Ablauf des Monats auf Rechtsmittel verzichte (der gegnerische Anwalt), wird das Urteil dann SOFORT rechtskräftig und beginnt die nacheheliche Unterhaltszahlung dann mit dem Ersten des Folgemonats? Oder müssen auch Vorsorge-Träger dazu ihren Rechtsmittelverzicht bekundet haben?
Ich stell Fragen!
Moin,
"ich" würde auf Rechtsmittel grundsätzlich nicht verzichten. Damit nimmst du dir jegliches Mittel
des Einspruches und evtl. einer Revision, bzw. Beschwerde.
Ich stell Fragen!
?
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25