Rechtskräftigkeit d...
 
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Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteil liegt vor Verhandlungstermin

 
(@paula38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

heute flatterte endlich mein Scheidungsurteil ins Haus.
Mein Ex-Mann hatte in X seinen Gerichtstermin im Juni 2009. Ich hatte meinen Termin in Y im August 2009.
Das Scheidungsurteil ist laut Urkunde jedoch bereits seit 05.02.2009 rechtskräftig.
Abgesehen davon, dass der Termin der Eheschließung in dem Urteil falsch ist (ich werde gleich morgen ein Schreiben an das AG aufsetzen), ist mir unklar, weshalb das Scheidungsurteil bereits seit 05.02.2009 rechtskräftig ist, obwohl doch für beide Parteien der Gerichtstermin erst später stattfand. Kann mir das jemand erklären?

Viele Grüße

Paula

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 23:14
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Paula,

ich kann es mir nur so zusammenreimen, dass eure Scheidung in Abwesenheit von euch beiden ausgesprochen wurde, und die mdl. Termine nachgeholt wurden. Allerdings wusste ich bisher nicht dass es sowas gibt, und es müsste doch aus dem scheidungsurteil hervorgehen?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 23:19
(@paula38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ginnie,

da es keinen vorherigen Termin gab, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Ehe in Abwesenheit geschieden wurde.
Scheidung in Abwesenehit der Betroffenen gibt es meines Erachtens genauso wenig wie Eheschließung in Abwesenheit.

Vielleicht hat ja ein Praktikant das Urteil aus diversen Vorlagen erstellt. ?

Dem Rätsel werd ich wohl auf den Grund gehen müssen. Nicht dass sich in ein paar Jahren herausstellt, ich bin immer noch verheiratet!

Grüße

Paula

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 23:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Paula,
ich wurde zwar auch in Abwesenheit geschieden aber nur weil meine Ex und ich in einer vorigen Verhandlung der Scheidung "im schriftlichen Verfahren" explizit zugestimmt haben.

Da die Rechtskraft ja vor allem für die Einspruchsfristen wichtig ist, kann sie auch nicht vor Zustellung des Urteils eintreten, sondern, normalerweise, 4 Wochen danach.

Ich würde auch einen Schriebveler vermuten und eine Korrektur anfordern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 23:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal noch eine ganz andere Sache. Warum habt ihr getrennte Gerichtstermine an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten? Da kann doch irgendwas nicht stimmen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2009 09:36
(@paula38)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

wir leben mittlerweile in zwei 750 km voneinander entfernten Orten. Das Gericht am ehemaligen gemeinsamen Wohnort  hatte die Scheidung wegen Nichtzuständigkeit an das Gericht in meinem neuen Wohnort verwiesen. Da es sich bei der Scheidung nur um reine Formsache handelt, wir hatten weder gegenseitige Unterhaltsforderungen, noch Vermögensforderungen o.ä., und mein Ex 750 km hätte fahren müssen um in einer 10 minütigen Verhandlung zu sagen, "ja, ich will geschieden werden", hat hier mal der Verstand der Behörden vor der Bürokratie gesiegt.
Er hat in X sein "ja" zur Scheidung gegeben und ich eben dann kurz danach in Y. Das ist soweit in Ordnung.

Wie das Urteil aber bereits vor den jeweiligen Verhandlungsterminen Rechtskraft erlangen konnte, bleibt mir ein Rätsel. 

Falls es hierfür eine plausible Erklärung gibt, werde ich diese hier reinstellen.
Tja, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es zumindest im Nachgang noch spannend werden und Verwirrungen geben.

Paula

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2009 10:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein RA soll das Gericht anschreiben und um Korrektur des Urteiles wegen offensichtlicher Schreibfehler bitten. Die Wirksamkeit des Scheidungsurteils ist damit nicht gehindert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2009 12:36