hallo zusammen,
folgendes problem:
meine ex hat im zuge ihres antrages auf alleiniges ABR, welchen sie zum glück dann doch noch zurückzog, den trennungszeitpunkt mit dez´04/jan´05 angegeben, obwohl die tatsächliche trennung von bett UND tisch erst anfang juni´05 erfolgte,
somit trennung in den gerichtsakten 5 bzw. 6 monate FRÜHER
ich, der schnellstmöglich die scheidung beantragen wollte, habe den jan´05 als trennungszeitpunkt in meinem scheidungsantrag aus märz´06 übernommen / angegeben.
der im april gestellte scheidungsantrag meiner ex bestätigt dann nochmal den jan´05 UND enthält einen auszugstermin. der 3 monaten SPÄTER angegeben, als korrekt
ich habe lange drüber nachgedacht, Trennung 5 monate FRÜHER, auszug 3 monate SPÄTER
warum macht sie das ???
die einzig logische erklärung (wenn es nicht einfach nur schusseligkeit auf seiten meiner ex war) ergibt sich aus einer möglicherweise mir noch bevorstehenden EU-klage:
das eheprägende einkommen!
denn, bis dez´04 verdiente sie nur relativ "kleines geld", um dann ab jan´05 so richtig loszulegen (sie verdiente zwischenzeiltlich fast soviel wie ich)
zeitgleich mit der einreichung ihres ABR-antrages, 4 monate NACH ihrem auszug (die jungs blieben bei mir) reduzierte ihr beschäftigungsverhältnis, um (spekulation) die betreuung der jungs in richtung 50/50 regelung auszuweiten, es scheiterte aber an den jungs, die lieber bei mir blieben
die rückdatierung des auszugstermins möchte somit auch sinn machen, ließe sich damit die einkommensreduzierung (trotz gesteigerter erwerbsobliegenheit der ex dem gericht gegenüber mit der betreuungsnotwendigkeit der jungs begründen.
könnt ihr dieser logik folgen?
liege ich damit richtig, dass
wenngleich ex über einen zeitraum von ca. 8 monaten unter beweis gestellt hat, sich ohne meine unterstützung unterhalten zu können (ich hätte, da ich für meine jungs keinen KU, sogar TU von ihr verlangen können), blieben diese zeiten bei der EU-berechnung außen vor ?
somit prozessbetrug und wegfall des unterhaltsanspruches:D ( lt. einem OLG-urteil, dass ich hier fand ) ?
nur, und jetzt komm ich zu meiner eigentlichen frage:
habe ich nicht auch einen prozessbetrug begangen, indem ich den falschen trennungszeitpunkt übernahm und somit die scheidung 3 monate VOR ablauf des trennungsjahres beantragte?
kann/darf ich das überhaupt richtig stellen und wenn ja, wann wäre der beste zeitpunkt?
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin lsw,
schwierige Frage - eine juristisch korrekte Antwort kann Dir da wohl nur ein Anwalt geben.
Fakt ist: Wenn beide Parteien einen identischen Trennungs-Zeitpunkt angeben, wird bei Gericht nicht weiter nachgefragt. Theoretisch kann man sich heute trennen und morgen die Scheidung beantragen - wenn beide Parteien den Trennungszeitpunkt ein Jahr zurückverlegen. Der Familienrichter hat zwischenzeitlich ja nicht auf der Bettkante gesessen...
In Deinem Fall sehe ich es anders: Du hast das Spiel - die Gründe sind unerheblich - mitgemacht. Dem anderen jetzt Prozessbetrug vorzuwerfen, nachdem man selbst falsche Angaben gemacht hat, wird das Ganze nicht vereinfachen. Vielleicht solltest Du die ganze Betrugsnummer daher fallen lassen und Dich einfach auf die eheprägenden Fakten konzentrieren. Und jeder Monat, den Deine Jungs bei Dir leben, stärkt Deine Position in Sachen "Kontinuitätsprinzip". Wenn Du allerdings KU von ihr haben möchtest, musst Du bzw. Dein Anwalt sie durch eine entsprechende Forderung in Verzug setzen; erst dann beginnen die Fristen zu laufen. Und ja: Sie ist gesteigert erwerbsverpflichtet. Was sie im Zweifelsfall nicht hindern wird, Deine Jungs in ihre Richtung "umzudrehen" und zu Unterhaltsgeiseln zu machen.
Aber wie gesagt: Hier werden nur Laienmeinungen diskutiert; fundierte Rechtsberatung gips bei einem guten Anwalt.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Wolf,
habe ich nicht auch einen prozessbetrug begangen, indem ich den falschen trennungszeitpunkt übernahm und somit die scheidung 3 monate VOR ablauf des trennungsjahres beantragte?
kann/darf ich das überhaupt richtig stellen und wenn ja, wann wäre der beste zeitpunkt?
Den Scheidungsantrag kannst du stellen wann du willst - theoretisch sogar wenn ihr noch zusammenlebt. Problem ist, dass wenn du den Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres stelllst, du Härtegründe vorbringen musst. Und da liegt die Latte verdammt hoch. Ein außereheliches Verhältnis reicht da bei weitem nicht.
Wenn das (reale) Trennungsjahr inzwischen abgelaufen ist und der Scheidungstermin noch nicht bestimmt ist, dann sollte es keine Probleme geben. Eine Ehe ist nach dem Trennungsjahr widerlegbar gescheitert, d.h. wenn du den Scheidungsantrag eingereicht hast, muss sie darlegen, warum die Ehe noch intakt ist, sofern sie der Scheidung nicht zustimmt - und das kann sie wohl kaum. Lt. Aussage meines Anwaltes hat er in vielen Jahren erst einen solchen Fall erlebt. Nach drei Jahren Trennung ist eine Ehe unwiderlegbar gescheitert, nur so am Rande, d.h. es gibt keinen (juristischen) Grund, eine Ehe nach drei Jahren nicht zu scheiden.
Zum Rest kann ich wenig sagen. Wenn ihr beide bei Januar 05 als Trennungszeitpunkt bleibt, wo ist das Problem? Ich denke deine "Ex" hat keinen Anspruch auf EU. Und selbst wenn gelten die "eheprägenden Verhältnisse", d.h. wenn deine "Ex" kurz nach der Trennung, aber vor der Scheidung ein höheres Einkommen erzielt, dann war dies doch sicher zu Ehezeiten vorhersehbar, oder? 😉
Gruß
Martin
prompte antwort, brille 007, :thumbup:
schwierige Frage - eine juristisch korrekte Antwort kann Dir da wohl nur ein Anwalt geben.
der ist bereits gefragt, antwort steht noch aus
meine bisherige erfahrung mit ihm: die ein oder andere info, grad hier aus dem forum, hilft ihm bei seinem job,
als AE bin ich sein erster fall ...
Vielleicht solltest Du die ganze Betrugsnummer daher fallen lassen und Dich einfach auf die eheprägenden Fakten konzentrieren.
ja, die eheprägenden fakten, das ist es ja gerade ...
und nicht zuletzt wegen meiner jungs will ich mich eben nicht darauf konzentrieren (lassen),
meiner ex EU zahlen, während ich zusehen darf, wie ich die bengels womöglich ohne KU (klar, der ist gefordert, nur gezahlt wird er nich ...) fit mache, um auf ihren eigenen füßen zu stehen
fakt ist, ex hat bewiesen, dass sie sich unterhalten kann. mir wär wichtig, dass ihre "fetten" monate in die EU-berechnung einfließen, muss ja nicht gleich prozessbetrug sein...
hab meinen anwalt schon gefragt, ob ich mich nicht hinter ihm "verstecken" könnte, hat er halt das datum aus exen´s ABR-antrag übernommen, wär nicht der erste fehler, den er gemacht hat ...
aber wie gesagt, antwort steht noch aus, daher meine frage hier
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo Wolf,
bei der Unterhaltsberechnung zählen die "eheprägenden" Fakten. Und wenn eine Gehaltssteigerung bzw. eine Einkommenserhöhung zu Ehezeiten "vorhersehbar" war, dann ist es halt eheprägend. Wichtig ist der Trennungszeitpunkt. Ob der aber 4 Monate früher oder später ist, spielt IMHO keine Rolle. Es war vorhersehbar, dass "Ex" mehr verdient, ob die Trennung nun ein paar Monate früher oder später war. Die "Wurzeln" dazu liegen in der Ehezeit. Das muss deine Argumentation sein. Punkt. Dazu gibt es einige Urteile, die natürlich ausschließlich Männer betreffen. Aber warum sollte das für eine Frau nicht gelten?
Vielleicht hilft dir >dieses hier< weiter.
Nu sei mal nicht so ängstlich...
Gruß
Martin
hallo schmusepapa, nicht minder flott 😉
Wenn ihr beide bei Januar 05 als Trennungszeitpunkt bleibt, wo ist das Problem? Ich denke deine "Ex" hat keinen Anspruch auf EU.
nun, ex sieht das anders, sie rief gestern an (das 1. mal seit 6 monaten!)
und demzufolge sieht ihre ihre RAin das auch anders,
die ist nämlich "spitze" und "recht" hat die auch ... :knockout:
glaub mal nicht, ich hätte überhaupt ein wort sagen können, geschweige denn, ihr erklären können, dass ein RA zunächst einmal nicht mehr als eine RECHTsauffassung vertritt
Und selbst wenn gelten die "eheprägenden Verhältnisse", d.h. wenn deine "Ex" kurz nach der Trennung, aber vor der Scheidung ein höheres Einkommen erzielt, dann war dies doch sicher zu Ehezeiten vorhersehbar, oder? 😉
ja, das ist die frage, wo enden die eheprägenden verhältnisse, mit der trennung oder mit der scheidung?
ob ich einen richter mit vorhersehbarkeit überzeugen könnte, wenn er sagt,
eheprägend heißt bis trennung und punkt?
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Nu sei mal nicht so ängstlich...
das sagst du mir, dem wolf 😉
werd´s beherzigen
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo,
vergiß' das mit dem Prozessbetrug. Einfach nicht drüber reden oder gar schreiben in irgendwelchen Schriftsätzen. Ein Richter wird sagen, die haben beide denselben Termin angegeben, und dann sei es so. Was die Einkommensverhältnisse anbetrifft, wie alt sind denn die Jungs? Davon ab: meist machen es sich die Richter auch hier einfach, es zählt, was zuletzt vor der Verhandlung bei Gericht nachgewiesen wurde für die letzten zwölf Monate. Von BEIDEN Seiten. Aber, soweit ich das verstehe, die Kids sind bei dir, damit hat sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und ist in Erklärungsnot bezüglich ihrer Reduzierung der Erwerbstätigkeit, SIE muss das gut begründen.
So: be cool.
cya,
elwu
Hallo Wolf,
ja, das ist die frage, wo enden die eheprägenden verhältnisse, mit der trennung oder mit der scheidung?
S. Punkt 3 des Links: Die "Wurzeln" müssen in der Ehe gelegt worden sein. Schwierig zu beweisen,wann die "wurzeln" gelegt wurden, und das ist die "Crux" unseres Rechtssystems - wirst du aber auch nicht ändern können. Liegt immer am Richter, wie er es sieht, alle Urteile sind in D Einzelfallentscheidungen, weil die Gesetze nichts hergeben. Nimm es wie es ist, sei selbstbewusst - es gibt keine allgemeingültige Regel oder ein Gesetz, an das man sich halten kann.
Gruß
Martin
Moin lsw,
der "andere Martin" hat schon recht - eheprägend ist das, was bis zur Trennung passiert. Sonst könnte am Ende ja ein langjähriges aussereheliches Verhältnis als "eheprägend" bezeichnet werden - weil es zwar nach der Trennung, aber noch vor der Scheidung begonnen wurde.
Was Deine Ex oder ihre Anwältin sagen, ist unerheblich, vor allem, so lange es aussergerichtlich passiert. Tüchtige Anwälte wissen nämlich, dass sie ihren Mandanten eine gewisse Show bieten müssen, um sie bei der Stange zu halten (das haben die Mandanten nämlich beim Nachmittagsfernsehen mit Frau Salesch & Co so gesehen). Was hinterher erfolgreich eingeklagt werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Also behalte die Ruhe, wenn Du mit Deiner Ex telefonierst und lass alles, was sie diesbezüglich sagt, einfach an Dir abperlen.
Deine sachliche Argumentation läuft anders:
1. Die Kinder sind bei Dir bestens aufgehoben und betreut
2. Den Kindern geht es gut bei Dir; sie wollen auf eigenen Wunsch bei Dir leben
3. Der Umgang der Kinder mit der Mutter wird von Dir nach Kräften gefördert und in keiner Weise behindert
4. Ex hat bereits zu Ehezeiten gut verdient und kann dies jetzt - da von der Mühsal täglicher Kinderbetreuung befreit - sogar noch ausbauen
5. Ex hat bislang keinen EU bezogen, da sie sich aus eigener Kraft unterhalten kann
6. Ex ist gesteigert erwerbsverpflichtet, da den Kindern zu KU verpflichtet
7. KU ist bisher nicht geflossen
8. Deine Tätigkeit ist teilweise überobligatorisch; selbst bei böswilliger Auslegung wäre ein wesentlicher Teil Deines Einkommens in Sachen EU sowieso anrechnungsfrei
etc.
Wichtig: mache in den nächsten Monaten nicht allzuviele Wellen - jeder Monat, der mit der vorhandenen Konstellation weiter ins Land geht, stärkt Deine Position bezüglich der Kontinuität, sowohl beim Aufenthalt der Kinder als auch in Sachen EU. Lasse Deinen Anwalt still und effektiv arbeiten und versuche, Deine Erkenntnisse und aktuellen Schritte nicht herumzuposaunen. Manche Exen haben ihre Ohren überall.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der sich fragt, wann der erste entsorgte Vater erfolgreich den täglichen Umgang mit seinen Kindern als ebenfalls "eheprägend" einklagt)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Wolf,
zunächst einmal sorry für meine fehlende Kontaktaufnahme per PN. Wir hatten ja im April schon festgestellt, dass unsere Fälle ziemlich beieinanderliegen. Ich weiß immer noch nicht wie es geht, mit der PN !
Meine beiden Kids sind auch bei mir geblieben, trotzdem wurde für meine ganztags beschäftigte Ex noch ein Trennungsunterhalt von 400 € ermittelt ! Und das bei meinem ganz normalen Durchschnittsgehalt. Die Kids werden uns Männer nämlich nur mit jeweils 150,- € gutgeschrieben (laut RAin). Da sie keinen KU zahlt, zahle ich auch nicht den TU an sie.
Still ruht der See und das ist mir auch nicht unrecht.
Meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass die Scheidung frühestens drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Wenn ihr Euch über den Anfang des Trennungsjahres nicht einigen könnt, zählt das, wofür erstmals Beweise vorgelegt werden können. Die RAin meiner Frau hat für den TU auch den jetzigen Verdienst meiner Ex zu Grunde gelegt, der auch erst während des Trennungsjahres von ihr gesteigert wurde! Ich denke, beide Verdienste werden zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung festgestellt, oder?
Melde Dich mal per PN, wenn Du magst...
Gruß, Marty
Hi Marty,
Meine beiden Kids sind auch bei mir geblieben, trotzdem wurde für meine ganztags beschäftigte Ex noch ein Trennungsunterhalt von 400 € ermittelt ! Und das bei meinem ganz normalen Durchschnittsgehalt. Die Kids werden uns Männer nämlich nur mit jeweils 150,- € gutgeschrieben (laut RAin).
Das meinte mein RA auch, mit den 150 €. Bis ich ihm ein Urteil vom OLG Hamm vorgelegt habe, in dem ein AE-Vater vom EU "freigesprochen" wurde, weil er überobligatorisch war.
IMHO ist es anscheinend so, daß die ganzen RA und wie sie alle heißen mögen, immer dem Standard folgen.
Er sagte dann noch, so viele Fälle, in unserer Konstellation, hätte er nicht gehabt.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
schön, dass du dich mir wieder in erinnerung rufst,
hab dich doch glatt vergessen, musste erst mal nachlesen ...
mein kurzzeitgedächtnis scheint z.zt. ein weinig in mitleidenschaft gezogen zu sein ...
@matry und babbeldeckel
Die Kids werden uns Männer nämlich nur mit jeweils 150,- € gutgeschrieben (laut RAin).
das ist so definitiv nicht richtig und ist dermaßen komplex (wahrscheinlich der grund warum sich´s die RAs so bequem machen unf mit irgendwelchen pauschalen aussagen daher kommen)
dass es sich fast lohnt hierfür einen eigenen thread aufzumachen.
mein RA hat mir 4 verschiedene berechnungen angestellt und immer weider waren sie fehlerhaft, sein rechenprogamm kennt unsere konstellationen eben nicht, es hat sich jedesmal fast aufgehängt und herausgekommen sind jeweils immer 8 seiten!!!
das (aus unserer sicht) schöner hammer mal außen vorgelassen,
gibt es den § 1603 II 3 1. halbsatz des BGB´s, welcher besagt, dass unserereiner - sofern die KM nicht zahlungsfähig UND wir unseren eigenen angemessenen unterhalt (selbstbehalt des betreuenden, erwerbstätigen liegt bei 1.100,-€) nicht gefährden, "subsidiär" auch für den barunterhalt der kinder aufzukommen haben.
... und hierbei läuft´s nicht anders wie woanders auch: ausgehend von unseren bereinigten netto wird in die DT geschaut und danach dieser betrag uns abgezogen, bleibt noch was über kriegt´s die ex als TU/EU, führt dieses dazu, dass die ex über ihrem selbstbehalt liegt, kann sie den überschuss als KU zahlen, dieses führt dazu, dass sich unsere "subsidiäre" haftung verrringert, somit ein wenig mehr übrig bleibt, um der EX TU/EU zu zahlen, die kann dann wieder mehr KU zahlen usw. usf.
eine schwindelerregende rechnung, wie gesagt über 8 seiten ...
also: 150,-€ pauschal ist definitv käse
es kommt auf den einzelfall an
... und die "subsidiäre haftung" unsereins gibt´s auch nur, wenn unser einkommen so deutlich höher liegt, dass es zu einem "erheblichen wirtschaftlichen ungleichgewicht" der eltern führen würde. die rechtsprechung hat dieses wohl aber noch nicht eindeutig festgelegt, mal heißt´s doppelt so hoch, mal sprechen richter sogar vom 3-fachen ...
@all
erstmal herzlichen dank für eure tipps und ratschläge zu meinem ausgangsthema
mein RA hat sich hierzu leider noch geäußert
ich berichte, wenn was kommt
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)