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privat eingeholtes Gutachten - ein Sorgerechtsverstoß?

 
(@codex)
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Hallo ich habe mal eine Frage, es gab einen 1,5 jährigen ABR Prozess. Es ging um 2 Kinder inzwischen 4 und fast 8.

Vom Gericht wurde ein Gutachter beauftragt. Dieser meinte ich hätte zu unserer Tochter 4 eine sehr gute Beziehung und zu unserem Sohn fast 8, nicht so gut.

Da alle Stellen (damals noch Kindereinrichtung, Großeltern, Ergotherapeutin, Arzt, Sportverein, Freunde) mir eine sehr gute Beziehung zu beiden nachsagten, bBeauftragte ich Privat eine Überprüfung des Gutachtens und ließ eine Videogestütze Interaktionsbeobachtung anfertigen.
Wie erwartet wurde mir so eine gute Vater Sohn beziehung atestiert.

Das Gericht lehnte aber diese Beobachtung und das Gegengutachten ab.

Resultat: Mutter hat ABR, ich bekomme keine Informationen mehr, sehr eingeschränktes Umgangsrecht nach 1,5 Jahren WM und 10 Monaten davor wo die Kinder nur bei mir lebten.

Nun im wiederspruchsverfahren wird von der gegenseite sogar gesagt, das dies ein Sorgerechtsverstoß war und man troht das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Der Witz ist aber, per Schreiben vom Gericht erfahre ich aber, das der Verfahrenspfleger einen erneuten Besuch bei der KM gemacht hat, ohne mich zu informieren und mich zu befragen wo denn die Probleme sind (Es gibt leider bei der Mutter Versorgungsprobleme (kein Frühstück mit in der Schule), Hygene Probleme also Kinder gehen schmutzig in Kita oder Schule)

Noch eine andere Frage, das Gericht beruft sich darauf, das die Mutter besser in der Lage wäre mich als außenstehenden Elterteil einzubeziehen und den Kontakt zu fördern. Genau dies ist aber nicht der Fall. Ich bekomme null Informationen zu Schule, Krankheiten, sie gewährt den Großeltern (meine Eltern) bald mehr Umgang als mir.

Meine Ex, hat Probleme in der Alltagsversorgung der Kinder. Schulfrühstück vergessen, Leistungskontrollen, Elternbriefe werden nicht unterschrieben, Milchgeld wird nicht mitgeschickt. etc. WEiterhin werden Elternbriefe und Informatioen nicht an mich weitergereicht.

Durch diese Tatsachen mache ich mir große Hoffnungen, das sich am ABR was ändern wird oder wenigstens wieder ein Wechselmodell ähnlicher Zustand hergestellt wird. (Die Kinder waren mit dem WM zufrieden, die Mutter behauptete zwar immer anderes, aber die Kinder haben nie Ihren unmut geäußert.) Jetzt viel mehr sie wollen mehr vom Papa.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2010 19:31
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hoffe mir kann jemand Helfen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 08:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin codex.

Gutachten funktionieren nach Walther von der Vogelweide:
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Der Gutachter möchte seinen Kunden zufrieden stellen, deswegen wird er genau das rein schreiben, was dieser hören möchte.

Du bekommst also ein Gutachten, welches deine Meinung stützt und der Richter eines, welches seine Meinung stützt.

Der Richter hat aber die Wahl, welches er verwendet.
Rat mal, welches er sich aussucht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 09:40
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe, das das OLG dies erkennt. Habe da aber leider keine so große Hoffnung mehr.

Mir geht es insbesondere aber darum, ob die Mutter damit durchkommt, das das privat eingeholte Gutachten als Sorgerechtsverstoß gewertet werden könnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 11:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hoffe, das das OLG dies erkennt.

Klar, deswegen werden die dein Gutachten auch nicht annehmen.

Es hat eigentlich auch keinen Sinn, ein "Parallelgutachten" mit der gleicher Fragestellung aber anderer Antwort zu erstellen, sondern du müsstest mit einem Gutachten über das Gutachten methodische Schwächen aufzeigen, so dass es als falsch erkannt wird.

Mir geht es insbesondere aber darum, ob die Mutter damit durchkommt, das das privat eingeholte Gutachten als Sorgerechtsverstoß gewertet werden könnte.

Wenn im Rahmen des Gutachtens mit dem Kind keine zustimmungspflichtigen Dinge angestellt wurden, wohl kaum.
Ob das den Richter dir gegenüber aber gewogener macht sei mal dahin gestellt.
Vätern wird nun mal alles was sie tun negativ ausgelegt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 11:29
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Es hat eigentlich auch keinen Sinn, ein "Parallelgutachten" mit der gleicher Fragestellung aber anderer Antwort zu erstellen, sondern du müsstest mit einem Gutachten über das Gutachten methodische Schwächen aufzeigen, so dass es als falsch erkannt wird.

Genau das habe ich ja gemacht, also das von mir beauftragte Gutachten zeigte die Schwächen des gerichtlich angeordneten Gutachtens auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 23:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi codex

Genau das habe ich ja gemacht, also das von mir beauftragte Gutachten zeigte die Schwächen des gerichtlich angeordneten Gutachtens auf.

Du hättest es aber nicht auf eigene Faust, sondern über das Gericht machen sollen.
Wie Beppo schon schrieb, warum sollte sich ein Richter auf ein GA einlassen, das von dir in Auftrag gegeben wurde mit dem Wissen , das es gut für dich ''geschrieben'' wurde, weil eben Du der Zahler der Geschichte bist.
Soll heissen, das von dir in Auftrag gegebene GA ist für den Richter nicht relevant, weil es so oder so wegen Befangenheit nicht akzeptiert werden kann/könnte.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 00:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin codex,

um noch einmal auf Deine Eingangsfrage zurückzukommen:

Genau das habe ich ja gemacht, also das von mir beauftragte Gutachten zeigte die Schwächen des gerichtlich angeordneten Gutachtens auf.

Du hast nicht ohne Wissen Deiner mitsorgeberechtigten Ex ein Kind begutachten lassen (was illegal wäre); Du hast vielmehr ein Gutachten begutachten lassen.

Diese Privatinitiative war zwar nicht illegal, aber unsinnig, teuer und vorhersehbar wirkunslos. Etwa so, als würdest Du anbieten, Deine Oma ein Leumundszeugnis über Dich ausstellen zu lassen. Wundere Dich also nicht, wenn das Gericht das hunderte oder tausende Euro teure Papier einfach beseite wischt und sagt "das brauchen wir nicht". Denn wie die Vorschreiber schon schrieben: Erfolgversprechend ist höchstens ein Zweit- oder Gegengutachten, das das Gericht selbst anordnet, weil es selbst vermutet, dass das erste GA methodische oder inhaltliche Fehler enthält.

Grüssles
Martin
(der sich wundert, warum Du nach mittlerweile 2-jähriger Forenzugehörigkeit nicht auf die Idee gekommen bist, diese Frage zu stellen, BEVOR Du so einen Unsinn in Auftrag gibst)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 00:16