Hallo ihr lieben,
ich habe im Bereich "Deine Geschichte" schon einiges geschrieben (Thread: Gehen oder Bleiben). Mein Noch-Mann tyrannisiert die Kinder und mich auf sadistische Art und Weise. Er weigert sich auszuziehen und greift uns täglich psychisch an, brüllt rum, schimpft, beleidigt, kritisiert an allem und jedem in einer Tour herum und erpresst uns, putzt uns in jedem Satz runter, den er sagt. Er ist nicht erst seit der Aussprache meines Trennungswunsches vor 3 Monaten so, sondern schon seit über einem Jahr. Die Trennung leite ich aufgrund seines Verhaltens ein.
Er akzeptiert die Trennung nicht. Und ich finde keine Wohnung hier im Umkreis!!! Entweder gibt es keine, oder nur viel zu kleine, oder ich kriege keine. Wir haben drei gemeinsame, kleine Kinder. Er könnte locker ausziehen, aber er genießt das richtig, dass er uns quält und wir nicht wegkönnen. Er tut weiterhin so, als ob es keine Trennung geben wird.
Was würde passieren, wenn er jetzt plötzlich kein Geld mehr auf unser gemeinsames Konto überweist? Wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann und ich die Lebensmittel nicht mehr einkaufen kann?
Ich arbeite auch (Teilzeit), verdiene aber nur 1/10 von dem, was er verdient. Mein Nochmann hat jetzt diesen Monat viel zu wenig Geld von seinem Geschäftskonto auf unser gemeinsames Konto überwiesen, sodass wir morgen die Miete nicht bezahlen können.
Er hat mir gesagt, es gibt keinen Unterhalt für mich und die Kinder, er will sein gut laufendes Geschäft ausgeben, weil er keine Lust mehr hat für Staat oder Unterhalt zu arbeiten und möchte jetzt Hartz 4 anmelden. Von mir aus kann er Hartz 4 anmelden, dann mache ich dasselbe, aber ich habe Angst, dass er uns alle in den Ruin treibt, wenn er nicht auszieht.
Kann man denn da gar nichts machen? Sind wir ihm alle ausgeliefert??
Meine Anwältin möchte nächste Woche ein Wohnungszuweisungsverfahren angehen. Aber ich habe immer noch Zweifel, ob das klappt, bzw. ob er danach noch schlimmer wird als jetzt...
LG Lana
Moin,
man "könnte" dies als Angriffe werten und die Polizei rufen. Die waren dann eine Wegweisung von 10 Tagen aussprechen und in dieser Zeit kannst Du im EA die Wohnungszuweisung beantragen.
Es gibt noch ein anderes Problem, warum Du schnell etwas unternehmen solltest und nicht auf auf die Anwältin warten solltest... ein ARGE Antrag in dieser Konstellation erweist sich als schwierig, da ihr noch immer als Bedarfsgemeinschaft geltet. Das heißt, der Ex muss Geld an Dich weitergeben, tut er nicht ... die ARGE zahlt nicht, weil Bedarfsgemeinschaft. Ergo verhungert ihr, weil sich keine rührt ... deswegen Gas geben und etwas unternehmen. Gleich morgen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
als erstes muss eine reale Trennung vollzogen sein, d.h. jeder wirtschaftet für sich, im Kühlschrank sind Bereiche abgeteilt, jeder hat sein eigenes Zimmer. Ihr esst auch nicht mehr gemeinsam, er wäscht seine Wäsche und Du Deine + die der Kinder ... . Vorallem aber auch getrennte Konten!!!
Wenn dem so ist, dann seid ihr auch keine Bedarfgemeinschaft, allerdings musst Du das glaubhaft machen! In diesem Fall könntest Du Aufstockung beantragen und das JC müsste sich direkt an Deinen Mann wenden um die Kosten wieder rein zu bekommen, da Dein Mann den Kindern und Dir Unterhalt schuldet. Mehr als H4 kommt dabei aber natürlich nicht heraus, denn mehr zahlt das Amt nicht, auch wenn der Unterhaltsanspruch an sich höher sein sollte.
Den KU kannst Du über eine Beistandschaft beim JA ausrechnen und eintreiben lassen.
VG Susi
Du hast Deine Clubkarte noch nicht abgeholt...
Ich hatte wie gesagt das 99% gleiche Problem. Der einzige Unterschied war, daß mein holdes Ex-Weib halt die Mama ist und Du als Mann im Matriarchat der Trennungsindustrie grundsätzlich unter Generalverdacht und in der Beweislast stehst. Aber kommen wir zu Dir!
Ich kann Dir sagen: Ja es wird schlimmer werden. Ich bin jetzt im dritten Jahr der Trennung, meine Ex ist seit Ostern 2018 ausgezogen (Ja, ich habe Deine Situation über ein Jahr ertragen dürfen) und bei jeder Gelegenheit, zu der ich sie wegen des Kindes sehen muß spuckt sie Gift und Galle gegen mich. Man kann sich nicht mal über Windelkauf mit ihr unterhalten, ohne dass es in wüste Beschimpfungen ausartet.
Das Wohnungszuweisungsverfahren solltest Du wirklich allerdringendst angehen und nicht irgendwann mal. Wie bereits geschrieben: JETZT! Die Gerichte machen spätestens um acht auf.
Das Jugendamt ist wohl schon involviert?
Was würde passieren, wenn er jetzt plötzlich kein Geld mehr auf unser gemeinsames Konto überweist? Wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann und ich die Lebensmittel nicht mehr einkaufen kann?
LG Lana
Wenn Du inaktiv bleibst, dann wird Euch der Vermieter nach zwei ausstehenden Monatsmieten kündigen. Wenn Du aber endlich in die Pötte kommst und per Eilantrag Trennungsunterhalt für Dich und Unterhalt und die Kinder beantragst, dann hast Du sehr bald wieder genug Geld auf dem Konto.
"Er hat gesagt, es gibt keinen Unterhalt für mich und die Kinder" (laughing out loudly). Wenn es nach den Wünschen der Männer ginge, dann gäbe es das so gut wie nie. Aber wir leben Gottlob in einem Rechtsstaat. Nur einfordern musst Du halt schon, was Dir zusteht. Auf dem Silbertablett hinterhertragen wird Dir das keiner.
PS Bei einer Insolvenz hätte er im Übrigen mehr zu befürchten als Du, denn auch seine Lebensversicherung könnte gepfändet werden (ich gehe davon aus, dass Ihr für Dich keine Altersvorsorge abgeschlossen habt und Du das auch so akzeptiert hast, denn wichtig ist ja nur er)
Auf wen laufen denn die ganzen Schulden?
PPS Das mit dem Unterhalt ist natürlich ein Klageverfahren (Anwaltspflicht), kein Antragsverfahren. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Dringlichkeit gegeben ist und es deshalb über eine einstweilige Anordnung gemacht werden sollte.
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Einen Rechtsanspruch auf Unterhalt zu haben heißt nicht ihn auch zu bekommen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist er selbstständig. Ist das Geld vom Geschäftskonto per Privatentnahme weg und nicht auffindbar und gleichzeitig kommt kein neues rein, da er sich nicht um Aufträge bemüht, wirst du erstmal nicht mehr als den Unterhaltsvorschuss und den H4-Satz der ARGE sehen. Ihm kann ja kein Gehalt gepfändet werden.
Du solltest versuchen zeitnah deine Erwerbsposition zu verbessern und nach einer (nahezu) Vollzeitstelle suchen, damit du dein Leben mit Kinden, wie auch immer die Betreuung in Zukunft aussieht, besser finanzieren zu können. Vielleicht weiß das jemand genau, aber ist es nicht so, dass z.Z. kein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht, weil ihr zusammen wohnt?
Das ist eine zweischneidige Kiste ...
Wenn Du jetzt einen Vollzeitjob annimmst, dann wird Dein Einkommen mit angerechnet, wenn er ARGE Leistungen in Anspruch nimmt. Es kann also passieren, dass Du für Deinen zukünftigen Ex noch mit Unterhalt zahlst.
Dann kann es natürlich sein, dass ein Gericht einen Unterhaltsanspruch gegen den KV ausurteilt, aber wenn da nichts ist, dann kann - wie Max bereits schrieb - auch nichts geholt werden.
Daher, der erste Schritt, dass der Tyrann aus dem Haus rauskommt. Wenn es tatsächlich so ist, wie Du es darstellst, dann muss dies der erste Schritt sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Einen Rechtsanspruch auf Unterhalt zu haben heißt nicht ihn auch zu bekommen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist er selbstständig. Ist das Geld vom Geschäftskonto per Privatentnahme weg und nicht auffindbar und gleichzeitig kommt kein neues rein, da er sich nicht um Aufträge bemüht...
Auch dagegen kann man einen Riegel vorschieben. Wenn jemandem ins Geschäftskonto gepfändet wird, ist der Dispo des Kontos schnell weg. Gerade als Selbständiger bist Du auf eine hohe Kreditwürdigkeit angewiesen.
Er wird es sich also zweimal überlegen, ob er mit miesen Tricksereien anfängt.
Wenn jemandem ins Geschäftskonto gepfändet wird, ist der Dispo des Kontos schnell weg. Gerade als Selbständiger bist Du auf eine hohe Kreditwürdigkeit angewiesen.
Ein sinnloses unterfangen, wenn jemand dieses eh aufgeben will.
Aber auch ein gutes Vorgehen um nach dem Motto, das man die Kuh schlachtet, die man eigentlich melken will... Es wird, nach der derzeitigen Konstellation keinen Cent einbringen, denn noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Art und Höhe Unterhalt zu leisten ist. Denn noch leben sie in einer Wohnung...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ein sinnloses unterfangen, wenn jemand dieses eh aufgeben will.
Er ist 55, hat einen Berg Schulden an der Backe, jedoch eine Lebensversicherung. Festanstellung wird er kaum jemals wieder bekommen aufgrund des Alters und der Tatsache, dass er die letzte Arbeitsstelle wegen sexueller Belästigung verloren hat.
Wenn er jetzt die Selbständigkeit aufgibt, landet er a) bei HartzIv und b) in der Insolvenz. Diese wird abgeschlossen sein, wenn er mindestens 60 ist. Die Lebensversicherung wird dabei auch gepfändet werden.
Er hat also die Option aufzugeben und den Rest seines Lebens auf Hartz IV zu verbringen oder jetzt noch weiter zu machen und einen zumindest etwas höheren Lebensstandard zu halten.
Es wird, nach der derzeitigen Konstellation keinen Cent einbringen, denn noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Art und Höhe Unterhalt zu leisten ist. Denn noch leben sie in einer Wohnung...
Das wird ohne ein Verfahren auch nicht bekannt werden. Dass die Familie noch in einer Wohnung wohnt, steht der Berechnung des Unterhalts nicht entgegen.
Stimmt und wenn die TO nicht handelt, dann gibt es die Wohnung bald nicht mehr.
Hier ist mal wieder ein Beispiel dafür, was passiert, wenn zwei Menschen sich gegenseitig von einander abhängig machen. Er bangt bei drei Kindern und Frau in Teilzeit wohl um seine Existenz und will deshalb die Trennung nicht wahrhaben. Und sie hat Probleme die Trennung durchzuziehen, weil sie finanziell auf ihn angewiesen ist. Ich kann immer wieder nur dazu raten Kinder gemeinsam und in der KiTa zu betreuen und quasi sofort wieder arbeiten zu gehen. Das löst viele Probleme.
@Celine: wenn er 55 ist und nachehelichen sowie Kindesunterhalt an die TO bezahlen muss, dann hat er zwei Perspektiven:
- H4 und Privatinsolvenz.
- Den ganzen Tag arbeiten gehen und vom Selbstbehalt (1080€ - 1300€) leben, falls ihm nicht auch noch fiktives Einkommen angerechnet wird.
Die Lebensversicherung geht in den Zugewinn und diese zu kündigen ist auch nicht gerade billig. Sieh es mal aus seiner Sicht. Wahrscheinlich hat er durch die Privatinsolvenz nicht wesentlich weniger als wenn er den ganzen Tag dafür arbeitet. Wenn dann noch dazu kommt, dass er der TO nicht auch noch ein schönes leben bescheren will, könnte es wirklich schwer werden das Recht auch durchzusetzen.
Die Lebensversicherung wird dabei auch gepfändet werden.
Dem würde ich nicht uneingeschränkt zustimmen. Wenn es sich um eine Altersabsicherung während der Selbständigkeit handelt, und der Vertrag sauber aufgestellt ist, dann ist diese Lebensversicherung Insolvenz und Pfändungssicher. Da kann er noch lange Hartzen ohne das diese aufgelöst werden muss. Auch gilt diese nicht als Vermögen, da diese eine Altersvorsorge darstellt.
Manchmal erst alles lesen 😉
Ich kann immer wieder nur dazu raten Kinder gemeinsam und in der KiTa zu betreuen und quasi sofort wieder arbeiten zu gehen. Das löst viele Probleme.
Aber erst wenn er raus ist ... ansonsten gelten sie als Bedarfsgemeinschaft und im schlechtesten Fall muss sei für ihn bezahlen und er betreut die Kinder ...
Aber, dieses lässt sich im EA Verfahren schnell klären. Die Kidner werden befragt und werden erzählen was er macht. Wenn man nicht lange wartet, dann ist das in 4 Wochen erledigt. Dann kann er auch gerne Insolvenz anmelden, die TO kann Hilfen beantragen, UHV, Wohngeld, etc.
Die Lebensversicherung geht in den Zugewinn und diese zu kündigen ist auch nicht gerade billig. Sieh es mal aus seiner Sicht. Wahrscheinlich hat er durch die Privatinsolvenz nicht wesentlich weniger als wenn er den ganzen Tag dafür arbeitet. Wenn dann noch dazu kommt, dass er der TO nicht auch noch ein schönes leben bescheren will, könnte es wirklich schwer werden das Recht auch durchzusetzen.
Ziemlich genau meine Sichtweise. Es bringt nichts, ihm die Pistole auf die Brust zu setzen, wenn da schon drei drauf zielen ... das wird ihn nicht weiter kümmern und auch nichts in seinem Verhalten ändern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nur mal so ...
In einem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall wurde die Wohnung aufgrund vorangegangener Drohungen des Mannes der Ehefrau zugesprochen.
weiter:
so kann ein Ehepartner verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des Ehepartners notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (vgl. § 1361 b Abs. 1 S.1 BGB). Häufig ist dies der Fall, wenn es um das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder geht.
Ein weiteres Zusammenleben mit Ihrem Exmann wäre der Frau aufgrund des Verhaltens des Mannes nicht zumutbar gewesen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte gem. § 1361 b BGB sei daher die Wohnung der Ehefrau zuzuweisen.
Allerdings hat in diesem Fall der Ehemann schon einmal woanders gewohnt und ist dann zurück gezogen. Allerdings halte ich das für sekundär, da es hier auch um die Kinder geht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es gibt im Internet ne Dissertation eines Juristen, die sich mit dem Thema Wohnungszuweisung beschäftigt. Ich glaube, dass das Resultat war, dass es schon ordentlich zur Sache gehen muss und es nicht bloß zu trennungsbedingtem Streit kommt. Es gab auch Fälle, wo einer den anderen geschlagen hat. Nach einer Entschuldigung und einer Aussage, dass es nicht wieder vorkommt, wurde die Zuweisung abgelehnt. Deshalb ist das mit der Zuweisung (verständlicherweise) auch nicht so einfach, denn man wirfst ja einen Menschen aus seiner Wohnung, da müssen schon triftige Gründe vorliegen.
Kann man denn da gar nichts machen? Sind wir ihm alle ausgeliefert??
Lana,
es wurde schon mehrfach geschrieben, dass dieses "Abwarten" bzw. dieses "Vakuum der Ungewissheit" den Druck auf beiden Seiten nur erhöht
Daher solltest Du aktiv und verbindlich werden. Bedeutet:
1. Du musst zunächst mal die Trennung explizit ihm gegenüber aussprechen. Es muss "offiziell" klar werden, dass es vorbei ist und jetzt - idealerweise gemeinsam - die nächsten Schritte geklärt werden müssen. Das kann auch durch die Überreichung oder Übersendung eines Schreibens gehen, indem Du die Trennung aussprichst und von dem Du eine Kopie bei einem Notar oder Anwalt hinterlegst. Das ist auch wichtig, wenn Du später Leistungen beantragen willst oder es um den Beginn des Trennungsjahres geht.
2. Räumliche Trennung & der Alltagsdinge : DU musst in Eurer Wohnung/Haus - zumindest provisorisch - eine räumliche Trennung zwischen Dir und ihm herstellen, also separate Schlafzimmer und Badezimmer (habe ihr 2 WC's?). Getrennte Lebensmittel und Wäsche. Getrennte Kasse.
3. Wenn Du Angst seinen Entgleisungen/Bedrohung hast, würde ich Öffentlichkeit herstellen. Das bedeutet, dass Du Freunde von Dir/Euch als Zeugen zu Euch bittest und Deinem Mann vor Zeugen deutlich sagst, dass Du Dich von ihm bedroht fühlst und dass er das ab sofort übergriffiges Verhalten unterlassen soll. Für den erneuten Fall würdest Du sofort die Polizei rufen und ein Annäherungsverbot erwirken.
4. Ihr braucht eine zeitnahe Trennungsmediation, z.B. bei einem kirchlichen Träger. Das hat bei mir viel gebracht und den Druck und die Vorwürfe rausgenommen. Wenn die Vorwürfe erstmal weg sind, kann man sich konstruktiv überlegen, wie es weitergeht.
Good Luck.
Werde aktiv!
Es gab auch Fälle, wo einer den anderen geschlagen hat. Nach einer Entschuldigung und einer Aussage, dass es nicht wieder vorkommt, wurde die Zuweisung abgelehnt. Deshalb ist das mit der Zuweisung (verständlicherweise) auch nicht so einfach, denn man wirfst ja einen Menschen aus seiner Wohnung, da müssen schon triftige Gründe vorliegen.
Ja und Nein...
Wenn einer nur Terror macht und das Zusammenleben, bzw. den Zwang aus diesem, nur dazu nutzt um den anderen - der verantwortungsvoll und vernünftig sich um die Kinder kümmert und damit keine andere Wahl hat als zu bleiben - fertig zumachen, dann geht das sogar in Eilverfahren.
Ich weiß was Du meinst, dass es immer stark auf die Sichtweise des Richters ankommt .... Also ich habe das gemacht und die KM rausgeklagt, weil sie gerade nichts anderes gemacht hat wie Randale. Sie hat die Kinder, aber insbesondere mich, nur terrorisiert und attackiert. Sie wurde zweimal von der Polizei aus dem Hause geholt ... Vor dem Familiengericht habe ich eine Ablehnung kassiert, da der Richter sich in meinen Augen nur wie ein arroganter Sack verhalten hat. Beim OLG sah die Sache dann schon ganz anders aus, die hatten sich alle Akten gezogen und müssen viele Stunden mit Lesen zugebracht haben. Auch da gab es dann keine feste Lösung, dass sie sofort raus musste, sondern mit Frauenbonus bekam sie eine Frist von 6 Wochen.
Aber meine Situation sah ähnlich der diesem aus. Nur mit dem Unterschied das ich der Vater war und auch gleichzeitig der Hauptverdiener, was die Sache nicht wirklich einfacher machte ...
Es ist, wie so oft eine Glaubensfrage.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo ihr lieben,
[...]
Er akzeptiert die Trennung nicht. Und ich finde keine Wohnung hier im Umkreis!!! Entweder gibt es keine, oder nur viel zu kleine, oder ich kriege keine. Wir haben drei gemeinsame, kleine Kinder. Er könnte locker ausziehen...
[...]
Kann man denn da gar nichts machen? Sind wir ihm alle ausgeliefert??
Meine Anwältin möchte nächste Woche ein Wohnungszuweisungsverfahren angehen. Aber ich habe immer noch Zweifel, ob das klappt, bzw. ob er danach noch schlimmer wird als jetzt...
LG Lana
und
Es gibt im Internet ne Dissertation eines Juristen, die sich mit dem Thema Wohnungszuweisung beschäftigt. Ich glaube, dass das Resultat war, dass es schon ordentlich zur Sache gehen muss und es nicht bloß zu trennungsbedingtem Streit kommt. Es gab auch Fälle, wo einer den anderen geschlagen hat. Nach einer Entschuldigung und einer Aussage, dass es nicht wieder vorkommt, wurde die Zuweisung abgelehnt.[...]
Ist schon ne Weile her mit meiner Scheidung (1992...;o) ), aber;
Meine damilge Frau und ich hatten keine Kinder, waren gerade mal 3 Jahre verheiratet und die von uns bewohnte Wohnung gehörte dem Arbeitgeber meiner Frau (Privates Mehrfamilienhaus).
Die Probezeit im Gaststättengewerbe wurde bei meiner Frau nicht verlängert, dafür wurde Sie aber weiter auf "630,- DM-Basis" voll beschäftigt (das ging damals noch ganz gut... ) und war wohl auf Grund der sozialen Komponente für den AG günstiger... wie auch immer...
Im Zuge der Scheidung habe ich dann noch zu Beginn des Trennungsjahres die Wohnung zugewiesen bekommen.
Wir Beide hatte eigene Anwälte und hatten jeweils den Antrag auf Zuweisung der Wohnung gestellt. Besonders "prekäre" Umstände gab es seinerzeit bei uns nicht (also keine Gewalt oder so...) Dafür wurde aber vom Richter seinerzeit meine "Vollzeitstelle im vollkontinuirlichen Schichtbetrieb" gewürdigt. Während meine EX "nur" auf 630,- DM - Basis arbeitete und Unterhalt von mir begehrte...
Ich kann Dir @Lana1980 nur raten ZÜGIG einen entsprechenden Antrag auf Wohnungszuweisung zu stellen und auch sonst jedwede Hilfestellen anzulaufen. Was die psychische Gewalt Deines Nochmannes betrifft würde ich unbedingt entweder den "weißen Ring" oder ähnliche Stellen kontaktieren....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
"Er hat gesagt, es gibt keinen Unterhalt für mich und die Kinder" (laughing out loudly). Wenn es nach den Wünschen der Männer ginge, dann gäbe es das so gut wie nie. Aber wir leben Gottlob in einem Rechtsstaat. Nur einfordern musst Du halt schon, was Dir zusteht. Auf dem Silbertablett hinterhertragen wird Dir das keiner
Wenn Du Angst seinen Entgleisungen/Bedrohung hast, würde ich Öffentlichkeit herstellen. Das bedeutet, dass Du Freunde von Dir/Euch als Zeugen zu Euch bittest und Deinem Mann vor Zeugen deutlich sagst, dass Du Dich von ihm bedroht fühlst und dass er das ab sofort übergriffiges Verhalten unterlassen soll. Für den erneuten Fall würdest Du sofort die Polizei rufen und ein Annäherungsverbot erwirken.
Liebes Forum
habe diese Sätze gelesen und muss mich fragen ob dies hier Tatsache ein richtiges Forum für Väter ist.
Meine Begründung:
Habt ihr die andere Seite dazu gehört, wie die das sieht?
Also wirklich dies sind die Dinge unter die Väter oft zu leiden haben, Rechtsstaat, erhalten was dir zusteht, jemanden holen um zu beweisen das Übergriffe stattfinden.
Dies Autoren sollten doch mal nachdenken wo sie das schreiben.
Also echt mir wird schlecht wenn dies ein Forum für Väter sein soll. Tut mir leid das ich das so sehe.
Liebe Grüße Ml1