Hallo und guten Abend allerseits !!
:knockout: Meine Geschichte füllt ein Buch und erfolgt daher zu einem späterem Zeitpunkt.
Kurz ein paar Stichworte zur aktuellen Lage. - Krieg - Krieg - Krieg
Verheiratet 10 Jahre -3 Kinder- Scheidung 2/2004- Auszug/Trennung2/2003-
Trennungsjahr vordatiert auf 6/2002- Zahlen--Zahlen--Zahlen--
neuster Fall: Ex bekommt getrennte Veranlagung beim Finanzamt für 2002 und 2003
genehmigt obwohl ich alleiniger Verdiener bis 2/2003 war.:question: Wird meine damalige Steuerklasse (3) in 1 umgewandelt.Wer hat erfahrung damit gemacht und kann mir helfen?
Ich Danke euch vielmals
Hallo connhar,
die Gemeinsame Veranlagung ist jedes Jahr aufs Neue zustimmungspflichtig und der Wille hierzu wird durch gemeinsame Unterschrift auf dem Mantelbogen bekundet.
Du wirst daher in 2002 und 2003 getrennt veranlagt und nach der Grundtabelle besteuert.
Der dir daraus entstehende Steuerschaden kann unterhaltswirksam eingebrachtw erden, denn es gilt nach wie vor das Prinzip, dass (die ggf. auch getrennt lebenden) Ehegatten sich keinen wirtschaftlichen Schaden zufügen dürfen.
Sprich mit deinem RA drüber und der soll die Gegenseite anschreiben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!