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Wenn sie bei Aushandlung dieser einem Trennungsunterhalt gleichzusetzenden Zahlungen bereits wusste dass sie in einer neuen Beziehung ist und obendrein schwanger hat sie den Anspruch auf den TU mE verwirkt. In jedem Fall liegt mit Geburt des Kindes eine eheähnliche Beziehung und gefestigte Lebensgemeinschaft vor.
Geschrieben : 11.12.2017 11:57
Hi, in der neuen Beziehung war sie wohl...
Aber schwanger war se da noch nicht...erst Mitte 2017.
Wie gesagt, besondere Situation....sie mit Kind in München, ich 1700km weiter südlich auf Sizilien.
MfG
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2017 19:35
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