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Meine Frau beginnt nach Trennung aber vor Scheidung neue Ausbildung

 
(@norrimbel)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forenteilnehmer,
mir ist eine Sache nicht klar und ich wollte mal euren Rat:

Ich habe ein Kind (3 Jahre) und lebe seit 1,5 Jahren getrennt von meiner Frau. Meine Frau hat eine Ausbildung als Bürokauffrau. Sie will aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Jetzt hat sie sich entschieden, nochmal zur Schule zu gehen, weil sie gemerkt hat, dass sie lieber etwas anderes arbeiten würde. (D.h. Sie hat es gar nicht versucht, wieder eine neue Stelle zu finden) Dadurch ist sie ca. 30 Stunden die Woche (inkl. Fahrtzeit) unterwegs. Die Kleine ist im Kindergarten.

Ich finde das nicht sonderlich sonderlich fair, weil sie in dieser Zeit ja auch arbeiten könnte. Ich würde auch lieber nochmal zur Schule gehen. Es sieht jetzt so aus, dass ich ihr eine komplett neue Ausbildung finanziere.

Muss ich das? Ich fände es fair, wenn ich bei der Berechnung der von mir zu leistenden Zahlung praktisch "kalkulatorisch" eine Halbtagesstelle zu grunde legen würde.

Was wisst ihr dazu?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2005 18:50
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Norrimbel,
dein Kind ist 3, damit ist alles, was deine Frau arbeitet, überobligatorisch und nicht anrechenbar.

Ok, in manchen AG wird das etwas anders gehandhabt, ein Rechtsmittel hast du dazu aber nicht.

Ich denke auch, dass Du in gewissen Massen Recht hast, da Du ja, z.B. gegenüber dem Kind, eine erhöhte Erwerbsobligenheit hast und Dir nicht mal nebenher eine Ausbildung leisten kannst.

Aber: Da ihr noch nicht geschieden seid, würde ich mich mal mit dem Anwalt besprechen, ob die ganze Sache nicht eheprägend ist (ich glaube allerdings, das wird schwierig).
Was aber viel interessanter ist: Deine Frau macht eine Ausbildung, was Arbeitswilligkeit erkennen lassen könnte. Freu dich drüber. Und das Entgeld (ja ich weiss, nicht viel) ist bei der Unterhaltsberechnung ggf. mit einzubeziehen, falls man ein in einem AG wohnt, in dem Einkommen 'junger' Mütter angerechnet wird.

Mittelfristig sieht die Sache aber vielleicht nicht ganz so schlecht aus - ein schwacher Trost, mehr kann ich Dir aber nicht geben.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 20:46
(@norrimbel)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Aber:

Was heißt überobligatorisch?

Ich verstehe das so: Ich zahle ihr Geld für meine Kleine und für Sie, weil sie nichts verdient und weil sie aber für unser Herz Zeit hat. Jetzt packt sie L.... in den Kindergarten und erfüllt ihren Teil sozusagen nicht. Wenn sie also Zeit zum arbeiten hätte, sollte sie doch auch einen Beitrag in die Kasse leisten. Wenn sie anstelle zu arbeiten lieber noch mal eine ausbildung macht, ist das doch ihre sache, oder?

Zweitens: Ich habe nicht den eindruck, dass sie in den nächsten 5 jahren geld verdient. Daher ist es auch interessant für mich zu erfahren, wie die sache aussieht, wenn unsere kleine 4 oder 5 oder 6 Jahre ist.

Vielen dank für eure hilfe im Voraus

-----------------
Anm. Admin: Keine realen Namen (Board-Regel Nr. 2)!

[Editiert am 7/11/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2005 22:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

während der Trennung muss der Betreuungselternteil überhaupt nicht arbeiten. Tut er dies, ist's überobligatorisch, sprich eine nicht notwendige und daher nicht anrechenbare Erwerbstätigkeit.

Mit Rechtskraft der Scheidung bestimmt Alter und Anzahl betreuter Kinder, ob und in welcher Höhe Einkünfte des Betreuungselternteiles anrechenbar sind.

Ein Blick in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (Aufsätze/Gesetze) und die DT nebst Anlage A zur DT (beides im Download) wird dir die unterhaltsrechtliche Schwarzarbeit deutlich zeigen.

Und hoffe nicht auf Gleichbehandlung - die gibt es nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 23:06
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo Norimbel,

wenn deine Frau eine Ausbildung macht, die sie zeitlich ähnlich belastet wie dich deine normale Arbeit, wie wird denn dann euer Kind versorgt ?

Ich frage deshalb, weil ich in einer ähnlichen Situation bin: wir leben in Trennung, meine Frau will eine Ausbildung machen, die dazu führt, daß sie von 7 - 18 uhr unterwegs ist. Da sie auch sonst Probleme hat (unzuverlässig, kein Einkommen, manchmal depressiv usw.), die gegen eine gute Betreuung unsrer Kinder spricht, habe ich mich in einer Mediation nach zähem Ringen mit ihr darauf geeinigt, daß unsere zwei jüngsten (3,5 und 5 Jahre) von mir versorgt werden. Sie sind tagsüber in ihrem bisherigen Kindergarten untergebracht und ich kümmere mich den Rest der Zeit um sie.

Wäre es für dein Kind nicht vielleicht besser, wenn du dich um es kümmerst, hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht ?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 11:00
(@norrimbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, drbeka,
das ist vielleicht falsch rüber gekommen. Nein, im meinte, sie macht jetzt diese Weiterbildung. In dieser Zeit könnte sie auch locker halbtags arbeiten gehen. Ich arbeite Vollzeit.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 17:29