moin zusammen,
habe mich lange nicht zu wort gemeldet, jetzt aber mal wieder eine frage.
zuerst aber ein kurzer zwischenbericht:
trennung januar 04 auszug april 04, 7 jahre verheiratet, 2 mädchen 4 und 6 jahre. ein gemeinsames haus in dem jetzt die frau mit den kids wohnt. beide wieder neue partner.
ich ziemlich fest, meine frau semifest...(da der neue partner viel jünger ist, aber sie verstehen sich gut).
wir verstehen uns sehr gut. alle 4 haben keine probleme miteinander, es gibt kein zoff keine drohungen.
zur zeit ist es so geregelt, das frau im haus wohnt, ich zahle das haus und frau hat dann das kg und ihr einkommen zum leben. das deckt sich mit den unterhalt den ich wohl auch zu zahlen hätte. ich zahle sogar noch etwas mehr.
also alles in allem läuft es sehr gut. natürlich fehlen mir die kleinen, aber die machen das auch sehr klasse. habe sie vor ein paar wochen gefragt, wo sie denn am heiligabend sein wollen. die antwort war dann: du papi, das kommt ja darauf an, wo sie dann an dem we sind.... ist das nicht süß.. also es läuft gut.
jetzt zur eigentlichen frage. am freitag habe ich nun post bekommen vom gericht, das am 20.12. die hauptverhandlung ist. da ich noch keinen anwalt habe und jetzt 2 wochen zeit habe, möchte ich folgendes wissen:
wer legt die höhe des unterhaltes fest?
wenn gericht, woher haben die die nötigen informationen?
ich habe anfang des jahres beim gemeinsamen termin bei der anwältin meiner frau meine gehaltsbescheinigungen mitgenommen. die wollte alles ausrechnen und wenn der bescheid von der bfa da ist, mit uns eine folgevereinbarung machen, hierfür müsste ich eigentlich auch ein anwalt haben, aber da kommt dann ein befreundeter anwalt.....
also meine frage, wer legt die höhe des unterahltes fest, welche konsequenzen hat so eine vereinbarung auch in hinblick auf das haus und den neuen partner meiner frau....
hoffe ich habe mich etwas verständlich ausgedrückt.
viele grüße
eddie
Hi,
grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung. Ansonsten findet direkt vor der Hauptverhandlung eine Güteverhandlung statt, in der versucht wird eine Einigung (Vergleich) zu erzielen. Können sich die Parteien nicht einigen, legt letztendlich das Gericht die Höhe des Unterhalts fest.
Die Informationen dürfte das Gericht von den Parteien haben.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Moin,
nachehelicher Unterhalt wird nur verhandelt, wenn hierzu ein Antrag vorliegt. Gibt es keinen Antrag, gibt es keinen Unterhalt. Dann heißt es Daumendrücken, dass die Ex dies 2 Jahre lang "Übersieht" und somit den Anspruch verloren hat.
Das Gericht entscheidet grds. nur über gestellte Anträge und wird von sich aus nicht tätig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Eddie,
zunächst mal herzlichen Glückwunsch, dass bei euch alles so "reibungslos" funktioniert.
Gerichtlich geregelt wird von Amts wegen nur der Versorgungsausgleich, sonst nichts. Für Unterhalt, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich muss ein Antrag einer Partei vorliegen, also von deiner Frau oder von dir. Bitte prüfe die Unterlagen, ob ein solcher Antrag vorliegt.
Wenn das Gericht den Haupttermin ansetzt, dann geht es davon aus dass die Sache "entscheidungsreif" ist, d.h. falls keine (strittigen) Anträge vorliegen und die Unterlagen für den Versorgungsausgleich da sind, wird die Scheidung ausgesprochen und die anhängigen Scheidungsfolgesachen auch gleich erledigt.
Bzgl. des Hauses müsst ihr nach meiner Meinung eine Regelung treffen, wer was bezahlt und wem das Haus später gehört. Oder bist nur du im Grundbuch eingetragen? Dann würde ich an deiner Stelle hier nichts unternehmen.
Bzgl. (nachehelichem) Unterhalt solltest du bei aussergerichtlichen Vergleichen aufpassen. Verpflichtest du dich, einen Betrag X zu bezahlen und verlierst deinen Job oder wirst arbeitsunfähig, so wirst du auch unter diesen Umständen den Betrag X weiter bezahlen müssen, auch wenn du das nicht mehr kannst.
Mein Rat: Wenn es bzgl. Unterhalt keine Anträge gibt, jetzt keine "schlafenden Hunde" wecken. Zum Kindesunterhalt bist du ja eh verpflichtet (ich nehme an die Kinder leben bei der Mutter), und wenn kein Ehegattenunterhalt gefordert ist musst du auch erst mal keinen bezahlen.
Gruß
Martin
ok, habe ich glaube ich verstanden...
danke deep und danke sky.
eddie
danke für die antwort, ja ist schwierig, soweit ich weiss, ist nichts bezüglich unterhalt dem gericht gemeldet worden, denn die anwältin meiner frau geht davon aus, das wir jetzt diese folgevereinbarung fertig machen. ich will es auch machen. mein dilemma ist, ich weiss nicht was da rein muss, habe aber nur noch 2 wochen um anträge oder so vor gericht abzugeben, d.h. ich hab ergo also nur 2 wochen zeit um einen anwalt zu nehmen, das wollte ich ja eigentlich nicht, da wir uns einig sind. ich möchte jedoch vermeiden, das ich mir in 2-3 jahren in den hintern beisse....
schwierig
Hallo Eddie,
in einen solchen Vertrag MUSS erstmal garnichts rein, er muss nicht einmal geschlossen werden. Liegt ein Vorschlag einer Vereinbarung von der Anwältin der "Ex" / eurer(?) Anwältin vor? Ist eine solche Vereinbarung für dich wichtig, z.B. wegen des Hauses? Wie wäre es, die Scheidung ohne Unterhaltsvereinbarung und Zugewinnausgleich durchzuziehen? Was passiert, wenn du in den nächsten zwei Wochen nichts machst? Ist das dann für dich nachteilig? Nur so eine Idee von mir...
Das sind Fragen, die du dir selbst beantworten musst. Ohne einen Unterhaltstitel lebt es sich für dich sicher leichter. Du zahlst ja und willst dich vor deiner Verantwortung ja auch nicht "drücken". Wie es mit dem Haus / Zugewinnausgleich aussieht, weisst du selbst am besten.
Wenn du jetzt von deiner Seite einseitig noch einen Antrag einbringst, "platzt" der Scheidungstermin voraussichtlich, da das Scheidungsverfahren dann plötzlich nicht mehr "(ent-)scheidungsreif" ist.
Gruß
Martin
