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Maximale Dauer einer Scheidung

 
 feta
(@feta)

Hallo,

ich habe eine Frage. Wer weiss wie lange es dauert bis man geschieden ist?

1. Nachehelicher Unterhalt ist durch eine Folgevereinbarung geregelt.
2. Trennung seit 3 Jahren (Steuerklassenwechsel vor 3 Jahren)
3. Letztes Treffen mit der EX vor 4 Jahren, danach nur noch über Anwälte in Kontakt
4. Scheidung vor 1,5 Jahren eingereicht, wurde nicht weiter bearbeitet aufgrund strittigen Unterhaltes.

Was ist wenn der Expartner jetzt doch nicht geschieden werden will? Hintergrund der Frage ist mein LG, der hat eine Scheidungsfolgevereinbarung in der EU durch eine Abfindung geregelt werden soll. Jetzt verschiebt seine Ex und deren Anwältin immer wieder die Unterschrift und formuliert immer wieder um. Mein LG wird jetzt seit mehr als einem Jahr gepfändet. Mein LG wollte einen Passus mit: "Die Pfändungen werden nach der Zahlung sofort zurück genommen". Den Passus hat sie gestrichen. Langsam wird klar dass Sie offensichtlich den Trennungsunterhalt weiter pfänden will. Das ist auch aus der Vereinbarung verschwunden. Wir denken dass sie die Scheidung hinauszögern wird um meinen LG weiter zu schröpfen. 
Wer hat Erfahrungen damit?
Vielen Dank für eure Hilfe
feta

Zitat
Geschrieben : 09.02.2007 22:24
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo feta,

4. Scheidung vor 1,5 Jahren eingereicht, wurde nicht weiter bearbeitet aufgrund strittigen Unterhaltes.

so lief´s bei mir:

- scheidungsantrag in 03/´06 ohne aussagen zu KU/TU o.ä.
  (zuvor schon monatelange versuche , eine scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen,
  schweigen der ex, bis heute ...)

- KU-klage in 09/´06

- scheidung in 11/´06, OHNE dass über unterhalt eine einigung erzielt wurde
  (KU-verfahren läuft noch, akte zur zeit OLG hamm)

ob´s dir/euch hilft?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2007 22:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo feta,

Auskunft meines RAs:

Nach einem Jahr Trennung ist eine Ehe widerlegbar zerrüttet.

Was heißt "widerlegbar"? Derjenige, der nicht geschieden werden will, muss nachweisen, dass er Anstrengungen unternommen hat, die Ehe doch noch zu retten. Mein Anwalt ist schon ein paar Jahre im Berufsleben - er hatte einen solchen Fall erst einmal. Derjenige, der nicht geschieden werden will, muss halt gerichtsverwertbar beweisen, was er/sie unternommen hat, die Ehe zu retten. Und das ist normalerweise nicht leistbar.

Nach drei Jahren Trennung ist die Ehe unwiderlegbar zerrüttet.

Das heißt spätestens dann kann in jedem Fall geschieden werden.

Gerichte sprechen aber normalerweise erst dann eine Scheidung aus, wenn auch die "Scheidungsfolgesachen" geregelt sind - also auch der Unterhalt. Dein LG könnte jetzt die Scheidung erzwingen und die Unterhaltsgeschichte abtrennen lassen - aber was bringt das?

Di widersprichst dir selbst - nachehelicher Unterhalt ist durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, aber die Ehe kann nicht geschieden werden wg. Unterhaltsstreitigkeiten?

Ist die Folgevereinbarung jetzt unterschrieben oder nicht? Am Anfang deines Posts schreibst du, es sei alles geregelt, später schreibst du es würde doch noch die Unterschrift der "Ex" fehlen? Also ich blicke da nicht mehr durch.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2007 23:56
 feta
(@feta)

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort,

Di widersprichst dir selbst - nachehelicher Unterhalt ist durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, aber die Ehe kann nicht geschieden werden wg. Unterhaltsstreitigkeiten?
Die wird gerade erstellt so seit ca einem halben Jahr geht das Teil hin und her. Die Anwältin seiner Ex findet immer neue Punkte, die ihr nicht passen. Der Entwurf kam vom Richter. Du weisst das selbst, ist der Unterhalt nicht geklärt landet die Akte erst mal auf dem großen Stapel und wird erstmal nicht weiter bearbeitet. Das ist der jetzige Status.

Ist die Folgevereinbarung jetzt unterschrieben oder nicht? Am Anfang deines Posts schreibst du, es sei alles geregelt, später schreibst du es würde doch noch die Unterschrift der "Ex" fehlen? Also ich blicke da nicht mehr durch.
Ist nicht so schwer durchzublicken...Die Frage sollte heissen angenommen, die Vereinbarung ist durch, welche Mittel hätte sie dann um die Scheidung weiter hinaus zu zögern?
Konkret überlegen wir, warum seine Ex so rumeiert und die Vereinbarung nicht finalisiert wird. Es geht um eine sehr, sehr  hohe Abfindungssumme dabei. Wir überlegen warum der Trennungsunterhalt rausgenommen wurde. Der Anwalt sagte uns dass man auf Trennungsunterhalt nicht verzichten kann/darf. In meiner eigenen Scheidungsfolgevereinbarung haben mein Ex und ich beide verzichtet und alles war klar.

Wir nehmen deshalb an dass die Ex nun die Abfindung kassiert und dann im Status des getrennt lebens weiter machen will. Keine Scheidung weiter TU.  Vorgebaut hat sie auch. In dem Unterhaltsprozess ist sie wegen psychosomatischer Beschwerden 3x nicht erschienen. (Die Termine  zogen sich über 6 Monate hin.)  Angenommen sie würde aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen die Scheidung verweigern  oder herauszögern wollen, ginge das? Suizidgefährdet blablabla...
Wir versuchen einfach nur zu verstehen, welche Taktik sie verfolgt.

Grüße
feta

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2007 00:27
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo feta,

Ist nicht so schwer durchzublicken...Die Frage sollte heissen angenommen, die Vereinbarung ist durch, welche Mittel hätte sie dann um die Scheidung weiter hinaus zu zögern?

Keine, sofern keine weiteren Scheidungsfolgesachen vorliegen.

Konkret überlegen wir, warum seine Ex so rumeiert und die Vereinbarung nicht finalisiert wird. Es geht um eine sehr, sehr  hohe Abfindungssumme dabei. Wir überlegen warum der Trennungsunterhalt rausgenommen wurde.

Ich verstehe es immer noch nicht. Nachehelicher Unterhalt wird noch verhandelt, habe ich soweit verstanden.

Mein LG wird jetzt seit mehr als einem Jahr gepfändet.

Also ist der Trennungsunterhalt irgendwie tituliert und wird gepfändet. Nicht wirklich prickelnd!

Der Anwalt sagte uns dass man auf Trennungsunterhalt nicht verzichten kann/darf. In meiner eigenen Scheidungsfolgevereinbarung haben mein Ex und ich beide verzichtet und alles war klar.

Auf KU kann / darf man nicht verzichten. Beim EU ist mir eine solche Regelung ebenfalls nicht bekannt.

Wir nehmen deshalb an dass die Ex nun die Abfindung kassiert und dann im Status des getrennt lebens weiter machen will. Keine Scheidung weiter TU.  Vorgebaut hat sie auch. In dem Unterhaltsprozess ist sie wegen psychosomatischer Beschwerden 3x nicht erschienen. (Die Termine  zogen sich über 6 Monate hin.)  Angenommen sie würde aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen die Scheidung verweigern  oder herauszögern wollen, ginge das? Suizidgefährdet blablabla...
Wir versuchen einfach nur zu verstehen, welche Taktik sie verfolgt.

Ich denke ihr liegt völlig daneben. Ist die Vereinbarung unterschrieben und sind alle Scheidungsfolgen (furchtbares Wort!) geklärt, wird in endlicher Zeit geschieden. Der Richter will / muss die Akte ja auch mal irgendwann zumachen.

Ändert sich die Summe der Einmalzahlung dadurch, dass sich die Scheidung länger hinauszögert? Wohl kaum! Dann ist ihre Strategie wohl die, dass sie möglichst lange den TU kassieren und dananch die volle Abfindung erhalten möchte.

Dies wäre doch ganz einfach abzustellen: Dein LG lässt jetzt die Vereinbarung so ändern, dass die Einmalzahlung jetzt mit jedem Monat sich um den doppelten Unterhaltsbetrag reduziert - du wirst sehen wie schnell die Unterschrift unter der Vereinbarung ist!

Ihr wisst, dass eine Abfindung in Unterhaltssachen ein gewisses Risko mit sich bringt?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2007 00:49