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Krankenversicherung nach Scheidung?

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie ist das für Exe mit der Krankenversicherung nach der Scheidung ? Nächste Woche ist Scheidungstermin, noch ist Exe mit Familienversichert. Nach der Scheidung muß sie sich so viel ich weiß selbst versichern. Wie lange nach der Scheidung kann sie noch mit versichert bleiben . Muß mein LG sie von der Familienversicherung abmelden? Die Kinder bleiben ja soviel ich weiß weiter versichert. Er hat vor die Versicherung zu wechseln.

LG
Andrea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 21:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit Rechtskraft der Scheidung muss sie sich selbst krankenversichern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 21:54
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke,

da sie nicht arbeitet muß sie sich dann wohl über die Arge versichern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 21:59
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wenn Exe nachehelichen Unterhalt bekommt, muss ich auch die KK weiter bezahlen, sagte mir mein Anwalt.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 21:58
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
kann da jemand noch was zu sagen, zur Aussage von Karlo?

Bei mir steht das nämlich auch eventuell vor der Tür, daher stellt sich mir die Frage ob Ex dann nicht von Ihrem EU zahlen müsste (falls welcher anfällt).

Sicherlich hatte schon mal jemand so einen Fall.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 19:41
 elwu
(@elwu)

wenn Exe nachehelichen Unterhalt bekommt, muss ich auch die KK weiter bezahlen, sagte mir mein Anwalt.

Hallo,

nur wenn Krankenvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird. Der muss aber ausdrücklich eingeklagt werden. Das geht oft unter... Sofern die Ex in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist, ist frühestens ab Rechtskraft der Scheidung dieser krankenvorsorgeunterhalt geltend zu machen. Er reduziert aber wiederum den Elementarunterhalt, da er vor der Hälftelung bzw dem 3/7 Aufteilen vom Netto abgezogen wird. Dasselbe gilt auch für etwaigen Altersvorsorgeunterhalt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 20:04