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Krankenversicherung fürs Kind

 
(@klinkhi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

bin neu hier und habe direkt eine brennende Frage bezüglich der Krankenversicherung für meinen Sohn.

Zuerst mal ein kurzer Überblick der Familienverhältnisse:

Meine Freundin und ich haben ein unehelichen Sohn 1993 geboren. Damals war ich selbst Angestellter und gesetztlich Krankenversichert. Meine Ex ging nicht arbeiten, war aber wegen Erziehungsurlaub ebenfalls gKV und mein Sohn dann Familienversichert.
Bei unserer Trennung 1997 ist logischerweise alles so geblieben, nur das ich Unterhalt für meinen Sohn bezahlen musste.
Meine Ex hat dann 2001 geheiratet und mittlerweile 2 eigene Kinder (2 1/2 und 3 Monate oder so). Ist also nicht erwerbstätig und deshalb über ihren Mann familienversichert. Mein Sohn auch (bisher).
Ich habe mich in der Zeit beruflich weiterentwickelt und bin mittlerweile in einer PKV. Ich selber habe auch 2001 geheiratet, meine Frau ist GKV, da berufstätig und ihre 2 Kinder aus erster Ehe sind bei ihr familienversichert.
So weit, so gut, aber:

Meine Ex meint jetzt, Ihre GKV würde unseren Sohn nicht mehr versichern, sondern er müsse ab 2005 über mich laufen, was allerdings in der PKV nicht unerhebliche Kosten nach sich ziehen würde. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen und bin auf der Suche nach einer Erklärung dafür.

Im Internet recherchiert finde ich nur im SGB V §10 Abs4 zur Familienversicherung die Aussage (Zusammenfassung):
"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern....
(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder, die das Mitglied überwiegend unterhält,...."

Meiner Meinung nach unterhält der Ehemann meiner Ex doch das Kind, da es bei Ihm wohnt und ernährt wird, auch wenn ich dafür Unterhalt zahle, oder sehe ich das so falsch???

Eine Andere Aussage aus dem Internet, der Alten Oldenburger Versicherung, sagt :"Laut dem 5. SGB besteht wahlfreiheit, ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter krankenversichert wird. Für die Beitragszahlung ist jedoch derjenige verantwortlich, der den Versorgungsauftrag durch das Gericht erteilt bekommen hat."

Meine Ex hat, da das Kind unehelich war und ich keinen Antrag auf Sorgerecht gestellt habe, das alleinige Sorgerecht, was meiner Meinung nach ebenfalls für eine weitere Familienversicherung sprechen würde.

Bitte helft mir...

Danke
klinkhi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 17:20
(@romyh)
Registriert

Hallo,

und erstmal WILLKOMMEN!
Schön, dass Du hierher gefunden hast.

Nun zu Deiner Situation. Ich bin leider Laie, die liebe Melly und sky und DeepThought sind sehr gut in Ratschlägen.
Also, soweit ich weiß, wenn Deine Ex in der GKV ist, dann kann sie Deinen, der ja auch íhr Sohn ist, familienversichern. Sie zahlt ja deshalb nicht mehr. Sie muss das beantragen, natürlich. Aer bislang war er ja bei ihr versichert, daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Ich habe noch NIE gehört, dass eine GKV sagt, die Kinder können nicht mehr bei Mutter/Vater versichert werden. ist es vielleicht möglich, dass sie jetzt über ihren neuen Mann versichert ist? Dann fällt Dein Sohn raus, denn er ist ja nicht das leibliche oder Adoptivkind des neuen Mannes. In diesem Fall solltest Du Deinen Sohn bei Dir versichern, auch wenns erstmal teurer ist. Ich denke dieser beitrag jann aber unterhaltsmindernd angrechnet werden , oder Deep?

Klär mal mit Deiner Ex, ob sie jetzt bei ihrem Neuen in der GKV ist, und wenn ja, musst Du ihn versichern.

LG Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 17:57
(@romyh)
Registriert

Achso, Frage beantwortet: Der neue Mann darf Dein Kind nicht bei sich mitversichern, denn es hat mit ihm nichts zu tun. Du musst also deinen Sohn bei Dir versichern. Sobald deine Frau wieder selbs Beiträge zahlt, kann sie ihn wieder reinnehmen.

Klär die Frage, ob der höhere Beitrag bei der PKV unterhaltsmindernd wirken kann (im Prinzip schon, da das unterhaltsrelevante Netto ja herabgesetzt wird, nicht?).

LG Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 18:00
(@Melly)

Hmm knifflige Frage.
@Romy: die Mutter ist durch die 2 Kinder jetzt beim Mann versichert.

Leicht möglich, daß die GKV jetzt sagt, so geht das nicht, das Elternteil das am meisten verdient, muß das Kind versichern.

Ich kann jetzt schlicht nur von einem mir bekannten Fall erzählen.
Ne Arbeitskollegin, geschieden, bekommt von ihrem LG ein Kind.
Sie hat das Kind aber damals schon in ihrer eigenen Versicherung drinne gehabt, da sie selbst berufstätig war.
Das Paar heiratete.
Danach ist dann Kind 2 gekommen.
Sie wollte es wieder in ihre GKV stecken...aber da hat die GKV den Riegel zugeschoben und klar gesagt, daß das Kind bei dem Elternteil versichert werden muß, das mehr verdient.
Hatte zur Folge, daß die mal stöberten und sahen, daß das 1 Kind ja auch bei ihnen versichert ist und das auch seit der Hochzeit.
Was dann passierte, kann man sich gut vorstellen, sie hat wirklich dicke Rückzahlungen zu leisten gehabt.
Das war Betrug!
Naja beide Kinder sind jetzt privat versichert, da ihr Partner eben in der PKV ist.

Also denk ich jetzt mal, daß der Vater des unehelichen Kindes auch für die Versicherung zuständig ist.

Wichtig ist doch aber die Frage....ob die Frau noch im Erziehungsurlaub ist, denn wenn das eine Kind noch so jung ist, ist sie ja noch selbst krankenversichert.
Da fange ich das Grübeln an.

Wie wäre es, wenn der Fragesteller mal selbst bei der GKV anruft und sich aufklären läßt?
Bei geschiedenen Partnern ist es ja klar...aber bei nichtehelichen Kindern?

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 18:07
(@taccina)
Registriert

Was dann passierte, kann man sich gut vorstellen, sie hat wirklich dicke Rückzahlungen zu leisten gehabt.

hm...hab letzte Woch noch mit meiner GKV gesprochen. Sind die Kinder nicht kostenlos mit versichert?

Man hat mir gesagt, solange die Scheidung noch nicht durch ist, bin ich mit dem Kind noch über meinen Noch Mann familienversichert. Wenn die Scheidung durch wäre, müsste ich mich dann freiwillig versichern (klar, ne KV braucht man ja) und jeden Monat nen bestimmten Betrag einzahlen (kommt auf das Einkommen an...da ich im Moment ja nur nen Minijob hab und zuzüglich noch Unterhalt bekomme, wird beides angerechnet). Das Kind wäre dann bei mir kostenlos mitversichert.

?????

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 18:20
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Man hat mir gesagt, solange die Scheidung noch nicht durch ist, bin ich mit dem Kind noch über meinen Noch Mann familienversichert. Wenn die Scheidung durch wäre, müsste ich mich dann freiwillig versichern (klar, ne KV braucht man ja) und jeden Monat nen bestimmten Betrag einzahlen (kommt auf das Einkommen an...da ich im Moment ja nur nen Minijob hab und zuzüglich noch Unterhalt bekomme, wird beides angerechnet). Das Kind wäre dann bei mir kostenlos mitversichert.

Yap, das ist richtig. Dein Kind ist dann bei dir mitversichert. Wenn Du aber beim AA gemeldet bist, zahlt auch das AA Deine Krankenversicherung.
Du musst Dich innerhalb von drei Monaten nach der rechtskräftigen Scheidung bei der KK melden, wenn Du freiwillig versichert werden willst. Solltest Du vom Sozi-Amt Unterstützung bekommen, übernehmen die vielleicht sogar die freiwillige Versicherung.

@klinkhi

Frag doch auch mal bei einer gesetztlichen KK nach, wieviel die freiwillige Versicherung für das Kind kostet. Wird aber, soviel ich weiß, von Deinem Einkommen abhängig gemacht. Also, wenn Du viel verdienst, kann es günstiger sein, das Kind privat zu versichern.

Zu beachten wäre aber was Melly gesagt hast. Du hast erzählt, dass Du Dich beruflich weiter entwickelt hast und deshalb in der PKV bist. Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst und Deine Frau weniger verdient, kann es sein, dass die Kinder nicht mehr über sie versichert werden können und es besser ist, sie bei dem leiblichen Vater gesetztlich zu versichern. Sonst kann es wirklich Probleme geben.

Julchen


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 18:55
(@Melly)

Hallo Taccina,

solange die Scheidung noch nicht durch ist, bist Du mit den Kids natürlich noch in der GKV Deines Mannes versichert.
Zu beachten ist aber, nach der Scheidung heißt es, selbst dafür zu sorgen.
Sollte der Mann Dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sein, kann er auch dazu verdonnert werden, Deine KK zu zahlen.
Die Kinder können übrigens weiter beim Vater versichert bleiben, da er der leibliche Vater ist.

Wenn Du Dich freiwillig versicherst, wird das gute 200 Euro im Monat ausmachen, was Du abdrücken mußt.
Wie Du schon schreibst, kommt es dann drauf an, was Du monatlich an Geld hast.

@klinkhi : ein Kind privat zu versichern muß nicht unbedingt so teuer sein, da Kinder erheblich günstiger eingestuft werden als Erwachsene.
Ich würde mir da mal ein Modell der PKV vorrechnen lassen.
Ansonsten wäre es interessant, wie sich das auf den KU auswirkt.
Haben da die anderen Väter schon Erfahrungen gesammelt?

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 20:10
(@klinkhi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

herzlichen Dank schon mal für die Antworten, aber

1. wäre meiner Ex durchaus zuzumuten, das sie wieder Arbeiten geht, die 2 kleinen Kinder sind ja nicht von mir und mein Sohn wird nächstes Jahr immerhin 12!
2. war mein Sohn schon immer, auch wärend der 3 Jahre Ehe meiner Ex mit Ihrem neuen Mann, mit familienversichert über Ihren Mann, weil
3. laut SGB V §10 Familienversicherung Abs4. "Als Kinder im Sinne ... gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält..."
4. Das Zitat der Oldenburger Versicherung:"Laut dem 5. Sozialgesetzbuch ... Für die Beitragszahlung ist derjenige Verantwortlich, der den Versorgungsauftrag erteilt bekommen hat." -> Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht, kann also zum Arzt, Operationen machen lassen ohne meine Zustimmung, und ich muß dafür zahlen? (zumindest vorstrecken)

Wie sieht es denn mit diesen Punkten aus?

viele Grüße
klinkhi

[Editiert am 7/12/2004 von klinkhi]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2004 11:37