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Kosten der Scheidung

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen!

Ich habe eine Frage bzgl. der Zahlung der Scheidungskosten.
Meine Ex bekommt Verfahrenskostenhilfe.
Wir haben uns auf einen Anwalt geeinigt.
Sie hat die Scheidung eingereicht.

Welche Kosten kommen voraussichtlich auf mich zu? Sind es dann ca 50% der Scheidungskosten?
Die Kosten für den Anwalt würden doch (hoffentlich) über die Verfahrenskostenhilfe meiner EX beglichen, oder?

O.k. ich freue mich auf eure Antworten/Fragen.
Und wünsche allen (trotz allem) ein schönes, sonniges WE.

Viele Grüße,

Rohga


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 09:41
(@Inselreif)

So keine Besonderheiten im Spiel sind, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Das heisst vereinfacht, jeder zahlt die Hälfte der Gerichtskosten und seinen Anwalt selbst. Hast Du keinen, dann sparst Du Dir dieses Geld.
Bekommt die Ex ihren Anwalt über VKH vorfinanziert, dann spart sie sich dieses Geld zunächst auch. Allerdings heisst VKH nicht, dass es etwas geschenkt gibt. Es können, jetzt und auch noch bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens, Raten festgesetzt werden, wenn ausreichend Einkommen vorhanden ist.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2014 09:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... und wenn ich die Neuerungen richtig verstanden habe, müssen jede Einkommensänderungen ab 100,00 Euro selbständig angezeigt werden.
Die Androhung, dass dann die VKH widerufen wird, möchte ich gerne konsequent durchgesetzt sehen ...;-)

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2014 10:32
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure Antworten.

Also heißt das, dass ich keine Anwaltskosten zahlen muss.
Oder kann es sein, dass die VKH nachher von mir zurückgefordert wird?

Danke und Gruß,

Rohga


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 12:27
(@Inselreif)

Hi Rohga,

wenn Du keinen Anwalt hast, musst Du auch keine Anwaltskosten bezahlen.
Und da Dir keine VKH bewilligt wurde, hast Du mit der VKH auch nichts zu tun oder zu zahlen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2014 13:16
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hm,

das hört sich ja mal ausnahmsweise "beruhigend" an.

LG,

Rohga


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 14:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wir haben uns auf einen Anwalt geeinigt.

wer hat ihn beauftragt?
der bezahlt ihn auch.

gemeinsam betreut er lediglich die "organisatorische Abwicklung", bei unstrittigen Sachverhalten sicherlich ausreichend.
vielleicht versucht er auch einigermaßen neutral zu beraten und zu vermitteln, aber verlassen kann man sich darauf nicht, wenn man ihn nicht selbst beauftragt hat.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 12:35